Aus gegebenem Anlass habe ich mich nochmals bei der Luftfahrtbehörde in Düsseldorf rückversichert:
Die 45°Regel ist nicht allgemeingültig und muß bei der Zuständigen Behörde beantragt werden.
Dabei ist es völlig egal welches Gewicht der Kopter hat und welchem Zweck er dient (Modellflug oder UAV).
Die 45°Regel ist nicht allgemeingültig und muß bei der Zuständigen Behörde beantragt werden.
Dabei ist es völlig egal welches Gewicht der Kopter hat und welchem Zweck er dient (Modellflug oder UAV).
Grüße auss´m Pott
Gerhard
Gerhard