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(Urheber)-Recht bei Luftaufnahmen

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    • (Urheber)-Recht bei Luftaufnahmen

      Hallo,

      jetzt hab ich meinen H und möchte ihn natürlich auch nutzen ;) . Da ich mich bis jetzt allerdings noch nicht wirklich mit der Fotografie (und vor allem mit der Nachbearbeitung am Computer...) beschäftigt hab sind meine ersten Versuche natürlich eher mit Schnappschüssen zu vergleichen...aber das kann und wird sich natürlich ändern...hoffe ich crazy .

      Da ich aber schon im rechtlichen Rahmen bleiben möchte stellt sich mir jetzt die Frage:
      Wenn ich eine Luftaufnahme von einem Ort mache, darf ich diese dann auf meine Homepage stellen? Die "Panoramafreiheit" greift hier ja nicht, da ich ja zum Erstellen dieser Aufnahme ein "Hilfsmittel" benutzt habe...

      Ich hab im Forum diesen Beitrag von Kruzifix gefunden, allerdings geht es da ja (wenn ich es richtig verstehe) hauptsächlich um die Aufnahme von EINEM Gebäude.


      Vielleicht hat ja einer von den Profis hier eine passende Erklärung oder vielleicht auch einen passenden Link für mich!?


      Gruß

      Paddie
    • Hallo,

      der Urheber eines Werkes (gleich welcher Art) ist derjenige, der es erstellt hat.

      • ein Bilderhauer ist der Urheber einer Statue
      • ein Maler ist der Urheber eines Bildes
      • ein Fotograf der Urheber einer Fotografie
      Meist ist der Urheber einer Fotografie auch derjenige, der den Auslöser betätigt. Manchmal kann der Urheber einer Fotografie aber auch die Einstellungen dafür vorgenommen haben, den Auslöser aber von einer anderen Person betätigt worden sein. (Auftragsfotografie)

      Der Urheber ist weiterhin derjenige, der die Rohfassung einer Fotografie erstellt hat, dabei ist es unerheblich, was nachfolgend mit diesem Werk passiert (Nachbearbeitung).

      Wenn Du Bilder erstellst, also Fotos schießt, bist Du der Urheber.
      Schießt Du Bilder von einem Gebäude, bist Du zwar der Urheber, aber ohne Einwilligung des Besitzers ist das veröffentlichen nicht gestattet.

      Schießt Du Bilder, wo nicht klar zu erkennen ist, das ein bestimmtes Objekt abgelichtet wurde, zum Beispiel bei Panoramen, ist eine Veröffentlichung gestattet (Panoramafreiheit). Wenn Du zum Beispiel von einem Feld aus einen Ort aus 100m Höhe und aus 5km Entfernung fotografierst erstellst Du ein Bild von der Gegend und kannst das der Öffentlichkeit zugänglich machen.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Fan Tho Mass schrieb:

      ein Bild von der Gegend
      Wenn man, wie in dem Beispiel, ein Bild von einer "Ortschaft" oder Siedlung macht, muß man da auch eine Entfernung von mind. 100m einhalten (Wie z.B. zu Bundesstraßen) oder kann man, wie bei Grundstücken/Nachbarn bis an die Grundstücksgrenzen heran fliegen.

      Klar, darf man kein Bildmaterial erstellen, wo Persöhnlichkeitsrechte verletzt werden und eine Siedlung aus 100m Entfernung dürfte auch "unsinnig" sein, weil viel zu nah dran.
    • Hallo Martin,

      bitte nicht nur ein paar Worte zitieren, sondern den kompletten Satz, so ist meine Aussage aus dem Kontext geworfen.

      Fan Tho Mass schrieb:

      Wenn Du zum Beispiel von einem Feld aus einen Ort aus 100m Höhe und aus 5km Entfernung fotografierst erstellst Du ein Bild von der Gegend und kannst das der Öffentlichkeit zugänglich machen.

      Ich werde jetzt auch nicht immer die Drohnenverordnung rezitieren, die setze ich offen gesagt mittlerweile voraus, die ist schon 3/4 Jahr alt.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Hallo,

      mache gerade eine Schulung, wo die Bildrechte auch vorkommen.
      Zitiere mal einen Teil davon.

      " Generell ist eine Veröffentlichung von Bildern möglich, solange deren Anfertigung keines Hilfsmittels (Leiter, Kran etc.) bedarf und das Bild von öffentlichem Raum aus erstellt wurde ("Panoramafreiheit"). Ein UAV zählt klar als Hilfsmittel (§23 KunstUrhG).

      Was ist dann noch mit Hilfsmittel ( UAV ) möglich ?

      Hab absolut keinen Plan, wie man das sicher checken soll.

      Viele Grüße

      Anton
    • Im Zweifel ist es doch Egal ob Leiter oder Karn oder Drohne, sobald der Menschenverstand einem sagt es ist Besser ich mache keine Fotos bin ich immer auf der Richtigen Seite.
      Und wenn ich es bei einem sehr guten Moziv darauf anlege, dann muss ich auch mir den Konsequenzen leben können.
    • Da geht es eher darum, dass man eben nicht eine Drohne (Leiter, Kamerakran,...) nutzt um in Bereiche zu blicken die normal nicht erreichbar wären, d.h. zum Beispiel durch einen Zaun, eine Mauer, Sichtschutz o.ä. geschützt/einsehbar sind.

      Sprich man macht Aufnahmen mit Drohne (oder anderen „Hilfsmitteln“) von Nachbars Garten obwohl er eine 3m hohe Mauer als Sichtschutz hat. Oder Aufnahmen von einer Teststrecke die abgesperrt, gekennzeichnet und „unter normalen Bedinungen“ nicht einsehbar ist. Ich denke weitere Beispiele brauch ich nicht aufführen.
    • m315cat schrieb:

      Was ist dann noch mit Hilfsmittel ( UAV ) möglich ?
      Du kannst ja mit dem Kopter generell alles Fotografieren. Solange Du es nicht veröffentlichst.
      Du kannst die Bilder an die Wand hängen, ins Album kleben oder auch ne Diashow für die Freunde
      erstellen, aber eben alles im persönlichen Umfeld. Bei Instagram hört der Spass dann auf.

      R2D2 schrieb:

      Im Zweifel...
      ...könnte man sich auch informieren und von entsprechender Stelle (Siedlung -> Rathaus) eine
      Genehmigung zur VÖ einholen.
      Hier im Ruhrgebiet sind z.B. Industriekultur und Halden dankbare Locations. Man holt sich eine
      Genehmigung beim LVL, bietet ihnen ein paar von den schönen Bildern zur Eigennutzung an und
      schon sind alle Glücklich und Zufrieden.

      Alles ist machbar, man muß sich nur ein wenig drum kümmern.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • R2D2 schrieb:

      sobald der Menschenverstand einem sagt es ist Besser ich mache keine Fotos bin ich immer auf der Richtigen Seite.

      Raptor2063 schrieb:

      Sprich man macht Aufnahmen mit Drohne (oder anderen „Hilfsmitteln“) von Nachbars Garten

      Raptor2063 schrieb:

      Ich denke weitere Beispiele brauch ich nicht aufführen.

      Ich weiß nicht, was ihr für Vorstellungen habt, was andere mit einem Kopter "ausspionieren" wollen. (Fast) Niemand interessiert Nachbars Garten. Klar, das man eine abgesperrte Teststrecke oder dgl. nicht mit einem Kopter filmt.

      Als Beispiel nenne ich nur Schlösser und Burgen. Dort darf man häufig für mich Privat überall mit Foto- und VideoKamera Bildmaterial erstellen. Von dem Schloß ansich und dem meist sehr schön angelegten Gartenanlagen. Mit einem Kopter bediene ich mich eines Hilfsmittels, was Gesetzlich Verboten ist, aber dennoch mache ich keine anderen Aufnahmen als mit Foto- und VideoKamera, nur halt der Blickwinkel wäre anders. Das ist es was ich "schade" finde.
      Natürlich würde man solche Aufnahmen mit dem Kopter nicht dann machen, wenn da einige Touristen rumlaufen, von wegen Menschenansammlung.
      Also mir sagt mein Menschenverstand nicht, das ich von solchen "schönen" Objekten lieber keine Aufnahmen mit dem Kopter machen sollte, denn ich Fotografiere sie ja auch aus der Hand.
      Aber häufig sind an den Eingängen schon Schilder mit "Kopterverbot" aufgestellt.
    • Ich hab nichts mit Nachbars Garten, ich fliege fast ausschließlich nicht zu Sport- und Freizeitzwecken ;)
      Schlösser usw. sind aber dann auch ein ganz bestimmtes Motiv, wurde ja auch schon ausgeführt.
      Abgesehen davon dass das eben nicht „Panoramafreiheit“ ist, bleibt natürlich noch das Hausrecht, so kann überall eine Drohne untersagt werden, unabhängig von anderen Verboten die oft sowieso schon gelten.
      Und dann ist ja noch das Thema das GeBo angesprochen hat, für den Eigenbedarf und veröffentlichen sind auch nochmal unterschiedliche Sachverhalte.
    • Martin Kneo schrieb:

      R2D2 schrieb:

      sobald der Menschenverstand einem sagt es ist Besser ich mache keine Fotos bin ich immer auf der Richtigen Seite.

      Raptor2063 schrieb:

      Sprich man macht Aufnahmen mit Drohne (oder anderen „Hilfsmitteln“) von Nachbars Garten

      Raptor2063 schrieb:

      Ich denke weitere Beispiele brauch ich nicht aufführen.
      Ich weiß nicht, was ihr für Vorstellungen habt, was andere mit einem Kopter "ausspionieren" wollen. (Fast) Niemand interessiert Nachbars Garten. Klar, das man eine abgesperrte Teststrecke oder dgl. nicht mit einem Kopter filmt.

      Als Beispiel nenne ich nur Schlösser und Burgen. Dort darf man häufig für mich Privat überall mit Foto- und VideoKamera Bildmaterial erstellen. Von dem Schloß ansich und dem meist sehr schön angelegten Gartenanlagen. Mit einem Kopter bediene ich mich eines Hilfsmittels, was Gesetzlich Verboten ist, aber dennoch mache ich keine anderen Aufnahmen als mit Foto- und VideoKamera, nur halt der Blickwinkel wäre anders. Das ist es was ich "schade" finde.
      Natürlich würde man solche Aufnahmen mit dem Kopter nicht dann machen, wenn da einige Touristen rumlaufen, von wegen Menschenansammlung.
      Also mir sagt mein Menschenverstand nicht, das ich von solchen "schönen" Objekten lieber keine Aufnahmen mit dem Kopter machen sollte, denn ich Fotografiere sie ja auch aus der Hand.
      Aber häufig sind an den Eingängen schon Schilder mit "Kopterverbot" aufgestellt.
      Und ich fliege eben mit Verstand.