Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

und es geht Doch...

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • und es geht Doch...

      Hallo :) Wie viele Andere war auch Ich recht Frustriert als die neuen Regelungen für den Drohnenflug kamen. Jemand schrieb " Überall wo es schön ist, darf man nicht Fliegen " Ich fragte mich ob man überhaupt noch eine Idee umsetzen kann und dann kam eine Idee die ich mal ausprobieren wollte.
      Ein Foto mit der Drohne machen unter Einhaltung aller Gesetzlichen Regelungen. Da wir am Sonntag das angekündigte schöne Wetter nutzen wollten, planten wir einen Ausflug auf den Priwall an der Ostsee. Die Travemündung mit der Passat ( einem alten Segelschiff ) müßte doch eigentlich ein hübsches Motiv sein und so schaute ich in der DFS App ob es dort mögliche Startpunkte gibt. Tatsächlich zeigte die App am Strand Grün, also kam der Copter mit. Nun wurden alle Regularien gecheckt und wenn ich was vergessen hab, gebt mir bitte Bescheid.
      Copter hat eine Haftpflichtversicherung für Modellflugsport und auch die erforderliche Plakette mit den benötigten Daten ist dran.
      Ich hab die Kenntnisprüfung für die private Nutzung abgelegt ( obwohl für die Coptergröße nicht Notwendig )
      Die App der Deutschen Flugsicherung sagt für den Strand kein Flugverbot sogar die 100m Abstand zur Bundeswasserstrasse passen da. Am Strand war kein Badebetrieb so das auch kein Flug über Menschenmengen gegeben war. Niemand fühlte sich auch gestört, hat gefragt oder gemeckert wegen der Drohne. Keine Tiere waren in Störweite und ich flog immer im Sichtbereich. Da der Strand öffentlich war mußte ich auch keinen Eigentümer fragen denn es stehen auch nirgends Verbotsschilder von der Gemeinde.
      So entstand dieses Foto. Gut die Qualität des Foto ist nicht der Hit, aber die Yuneec Breeze erlaubt nicht viel Einfluß auf die Kamera und sie ist ja auch nicht für sowas konzipiert. Ich spare schon für einen P4 Pro aber solange muß es auch mit der Breeze gehen. Da es doch recht Windig war am Wasser bin ich nur bis 18m Höhe gegangen.
      Ich denke doch das man noch schöne Motive findet, auch wenn man alle Regelungen beachtet. Es wäre doch schön wenn einige in diesen Posting Fotos zeigen, die unter Einhaltung aller Regeln entstanden sind.Breeze_171015125414_003.jpg
      Lieben Gruß Dirk
    • So sehe ich das auch. Es geht schon. Man muss sich halt ein wenig kümmern und vernünftig mit
      den Verantwortlichen vor Ort reden. Dann ist vieles möglich. Wenn man freundlich und sachlich
      bleibt sind auch die Städte zu einigem bereit.

      Hier eine paar Fotos von der Wehranlage am Kemnader Stausee in Bochum. Genehmigungen von Stadt,
      Ruhrverband und Eigentümer Kemnade GmbH waren kein Problem. Man muss sich halt nur drum kümmern
      und man ist dann auch auf der sicheren Seite.

      2016-12-16 Kemnade Südufer [AE] Standbild007.jpg 2016-12-16 Kemnade Südufer [AE] Standbild004.jpg
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Ich spiele mal den advocatus diaboli:

      - Bisherigen Kommentaren zufolge darf man sich auf die DFS-App nicht verlassen.
      - Bislang ist außerdem davon auszugehen, dass alle Küstengewässer als Bundeswasserstraße gelten. Also nach einem (kurzen) Blick auf die Karte auch der Strand nördlich auf dem Priwall. Westlich sind außerdem tatsächliche Schiffahrtslinien eingezeichnet.
      - Es gibt ein FFH- bzw. Vogelschutzgebiet, dass laut FFH-Verzeichnis nicht bis vor den Priwall reicht, laut Map2Fly aber schon.

      Tja. Und nun weiß ich auch nicht. ?(
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Stimmt in der Trave fahren die Fähren ins Baltikum und nach Finnland. Da wir auch zum Geocaching dort waren hatten wir ein Navi mit und wir haben extra noch Gemessen. Wir waren weit über 100m vom Traveufer weg. Ich denke auch, wenn ich mich nicht auf die App von der Flugsicherung verlassen kann, auf welche denn? Wenn ein Polizist fragt und ich ihm das OK bei der App zeige ist er sicher Zufrieden. Das ist ja schliesslich die Behörde die für sowas zuständig ist.
    • Hallo zusammen,

      das ist momentan in der Tat echt ärgerlich ... keiner weiß so wirklich Bescheid, auch die verschiedenen Behörden nicht und auf die diversen Apps kann man sich auch nicht verlassen. Selbst die App der DFS ist nicht zuverlässig oder vollständig, angefangen bei diversen Heli Ports bis hin zu den Bundeswassersraßen. laut App dürfte ich in Kiel an allen Stränden fliegen, laut Luftfahrtbehörde SH und Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt aufgrund der 100m Abstand zu Bundeswassertraßen nicht. Hier vertrau ich einfach mal der Luftfahrtbehörde, so stehts ja auch in der Verordnung.

      Ich darf zwar innerhalb der Hafenbecken von Sportboothäfen fliegen, sofern diese Häfen nicht dem Bund gehören, da sonst wieder Bundeswasserstraße - wie bspw. Bundeseigene Stauseen oder der Betriebshafen von Kanälen, muß aber auch hier einen Abstand von 100m zur Außenmole (Bundeswasserstraße) halten.

      Und als wäre das nicht verwirrend genug, gibt es auch noch solche Beiträge ... konnte mich da nicht zurück halten, mußte meine Ansicht mal loswerden.

      Ostfriesland - Recht - KopterForum.de

      Sorry, da fällt mir dann echt nichts mehr zu ein ... kopf schüttel

      Gruß

      Marc
      Analog zum Segeln: Kamera und Rotorbruch rofl rofl

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mc-Murph ()

    • In Kiel ist ja nun auch die RMZ...

      Die DFS ist übrigens keine Behörde, sondern eine GmbH. Klingt komisch, ist aber so. hmm
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Hallo Schraubhuber,

      Die RMZ ist in Kiel allerdings soweit aufgehoben, das man pauschal bis 50 Meter aufsteigen darf, alles darüber hinaus nach Absprache mit dem Tower. Dies ist in der Regel problemlos möglich.

      Das Verbot an den Stränden zu fliegen, findet seine Begründung allerdings wirklich in den geforderten 100 Meter Abstand zu den Bundeswasserstraßen
      - die gesamte Kieler Förderung inklusive Innenförde fällt hierunter :thumbdown:

      Fliegen ist hier zwar mit Einzelgenehmigung von der Luftfahrtbehörde SH (LBV-SH) möglich, allerdings benötigst Du die jedes Mal.

      Gruß
      Marc
      Analog zum Segeln: Kamera und Rotorbruch rofl rofl
    • Mc-Murph schrieb:

      Die RMZ ist in Kiel allerdings soweit aufgehoben, das man pauschal bis 50 Meter aufsteigen darf
      Vorsicht, eine RMZ ist keine Kontrollzone. In den Kontrollzonen ist ja seit der Reform der Aufstieg bis 50m erlaubt, unabhängig davon, ob der Flughafen von der DFS betreut wird.

      Gälte das auch für die Kieler RMZ, wäre das ganz wundervoll. Aber wo steht das? Bzw. wer hat das gesagt? Kam das von der zuständigen Behörde?

      Das mit der Absprache mit dem Tower hat mir schon mal jemand erzählt, der Zuständige bei der Luftfahrtbehörde sah das allerdings ganz anders. Er begründete das mir gegenüber damit, dass es hier Rettungshubschrauber gäbe... Ich sag dazu mal nichts.

      Mc-Murph schrieb:

      Das Verbot an den Stränden zu fliegen, findet seine Begründung allerdings wirklich in den geforderten 100 Meter Abstand zu den Bundeswasserstraßen
      - die gesamte Kieler Förderung inklusive Innenförde fällt hierunter :thumbdown:
      So wie nach bisherigem Kenntnisstand alle Küstengewässer.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Hallo Schraubhuber,

      die pauschale Erlaubnis bis 50 Meter habe ich Mitte diesen Jahres sowohl von einer Mitarbeiterin des Towers, als auch von der Luftfahrtbehörde SH selber bekommen. Hat mich gewundert, da es bis Mitte diesen Jahres andere Regeln gab, ich habe es aber erfreut zur Kenntnis genommen. Allerdings handhabe es so, das ich bei jedem Aufstieg über 30 Meter in der RMZ mit dem Tower Rücksprache halte.

      Zum einen, um mich für alle Fälle abzusichern, zum anderen kann ja immer mal was besonderes Anliegen und nicht zuletzt, um den "guten Draht" zu behalten :thumbsup:

      Das mit dem Abstand von 100 Metern zur Bundeswasserstraße, also allen Küstengewässern, ist schon eine herbe Einschränkung. Die Lösung über die Einzelgenehmigung ist wenig praktikabel und letztendlich in Summe auch zu teuer. Auch die Bearbeitungszeiten sind zu lang ... Aber die neue Verordnung hat ja nicht nur uns vor Probleme gestellt, auch die Umsetzen den Behörden sind kalt erwischt worden.

      An der Umsetzung und Durchführung wird ja immer noch geschraubt ... Mal gucken, ob und was sich da noch ändert.


      Gruß

      Marc
      Analog zum Segeln: Kamera und Rotorbruch rofl rofl
    • Mc-Murph schrieb:

      die pauschale Erlaubnis bis 50 Meter habe ich Mitte diesen Jahres sowohl von einer Mitarbeiterin des Towers, als auch von der Luftfahrtbehörde SH selber bekommen. Hat mich gewundert, da es bis Mitte diesen Jahres andere Regeln gab, ich habe es aber erfreut zur Kenntnis genommen.
      Das wäre ja ganz fantastisch. Jetzt bräuchte ich das idealerweise noch schriftlich.

      Hast Du Dir Kiel mal bei Map2Fly angesehen? Da sind ja auch noch so Gemeinheiten wie der Hubschrauberlandeplatz, die B76 usw.

      Und zur RMZ steht dort, dass die Auflagen nicht für Flugmodelle (= privat genutzte UAV) gelten. Das ist ja mal was neues...

      Interessant ist auch, dass das Testgebiet, dass ich für mich ausgesucht habe, als Industriegebiet deklariert ist. Ich weiß aber wirklich ganz ganz sicher, dass es keins ist.

      Mann, mit was für einem Unfug wir uns herumärgern müssen.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Ja, echt nervig mit was wir uns alles herumschlagen müssen ...

      Und auf die Tipps der diversen, fehlerhaften Apps gebe ich nichts mehr ... die verwirren mehr als sie nutzen ...
      Wenn man sich selber ausführlich mit der Verordnung beschäftigt hat und sich auch mit der Luftfahrtbehörde auseinander setzt, nutzt man die Karten nur noch als Anhaltspunkt ... ist aber bzgl. der Tipps skeptisch und gleicht sie mit der eigenen Kenntnis ab.
      Wenn mir dennoch was unklar ist, dann kläre ich das direkt bei uns mit der Luftfahrtbehörde. Entweder persönlich - ich sitz eigentlich in Regelmäßigen Abständen mit meinen Ansprechpartner zu einem kleinen Klönschnack zusammen - oder telefonisch.

      Das ärgerliche ist nur, das sich wenige ausführlich mit der Verordnung beschäftigen und demzufolge den Apps blind vertrauen. Und dann gibt es auch noch solche Vögel, wie den Sazou in dem von mir verlinkten Thread im Kopterforum - Kennt die Regeln, weiß das es verboten ist und rät dem Fragesteller es trotzdem zu machen, weil sich ja offensichtlich keiner daran stört und es andere ja auch tun ... Unsereins versucht sich mühsam an die Regeln zu halten ... Bei solchen Threads geht mir echt der Hut hoch.

      Bestes Beispiel in meinem Bekanntenkreis. In etwa, wie folgt.
      Hast Du eigentlich eine Versicherung für Deinen Kopter ? Nö. Ist aber gesetzlich vorgeschrieben, falls mal was passiert .... Ich fliege ja nur da, wo nichts passieren kann ... Ach so, na dann hmm dash

      Gruß

      Marc
      Analog zum Segeln: Kamera und Rotorbruch rofl rofl