Was vielen bereits bekannt war und einige nicht wahrhaben wollten, erklärt SafeDrone nochmals sehr gut. Den Unterschied von 21d und 21e.
Und zusammengefasst nochmals:
Quelle SafeDrone:
Sobald das Fluggerät auch nur in Einzelfällen zu gewerblichen Zwecken geflogen wird, ist die nach Paragraph 21e ausgestellte Bescheinigung nicht ausreichend.
https://www.safe-drone.com/de/der-kenntnisnachweis-nach-paragraph-21d-und-21e/
SafeDrone hat leider immer noch keine Zulassung für den Onlinekenntnisnachweiss nach 21d.
Wird aber bestimmt nicht mehr lange dauern und dürfte für alle, die ab und zu mal etwas gewerblich machen möchten, die Beste und kostengünstigste Alternative sein.
Und zusammengefasst nochmals:
Quelle SafeDrone:
Sobald das Fluggerät auch nur in Einzelfällen zu gewerblichen Zwecken geflogen wird, ist die nach Paragraph 21e ausgestellte Bescheinigung nicht ausreichend.
https://www.safe-drone.com/de/der-kenntnisnachweis-nach-paragraph-21d-und-21e/
SafeDrone hat leider immer noch keine Zulassung für den Onlinekenntnisnachweiss nach 21d.
Wird aber bestimmt nicht mehr lange dauern und dürfte für alle, die ab und zu mal etwas gewerblich machen möchten, die Beste und kostengünstigste Alternative sein.
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