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Fliegen in Österreich

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    • Fliegen in Österreich

      Ich beabsichtige in der nästen Zeit einen Wanderurlaub in Österreich zu machen. Wollte den Breeze gerne mitnehmen und bei den Wanderungen bei endsprechend guter Lage ein paar Aufnahmen machen.
      Selbstversändlich nicht in den Ortschaften, vielmehr in den Bergen abseits der Wohngebiete in ca. 1000 - 2800 m Höhe.
      Der Breeze eignet sich bestimmt dafür. Klein handlich, schnell ausgepackt eine Runde fliegen und schon geht es weiter.

      Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrung in Österreich gemacht?

      Schon jetzt herzlichen Dank für die Informationen.

      Urist
    • Liest sich sehr interessant! Damit fällt Österreich als Urlaubsland für lange Zeit aus.
      Schönes Beispiel als Einblick in unsere Zukunft. Die sind uns um Jahre voraus. Ein guter Einblick, wie es aussieht, wenn erst alles privatisiert ist und an Privatfimen hoheitsrechtliche Aufgaben übertragen werden.

      Gruß HE
    • Richtig, Oha, wenn ich den Anhang von SkyPower64 öffne und durchlese hat es ja sicherlich keinen Sinn in Österreich meinen Urlaub zu verbringen. Leider habe ich schon gebucht und kann nicht stornieren.
      Die Österreicher verderben sich alles selber.
      Werde also den Breeze zumindest in Österreich nicht fliegen lassen. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass hoch oben in den Bergen Kontrolleure rumklettern.
      Wie Thosch ja schreibt: Auspacken, loslegen, einpacken?

      Wünsche allen Urlaubern noch eine schöne Zeit

      Gruss Urist
    • ... und wenn dann etwas passiert, hast du dann noch Versicherungsschutz ? Gilt die hiesige (Drohnen-)Haftpflicht überhaupt im Ausland ?
      Haftet die Versicherung, wenn man sich nicht an Gesetze hält ? Wie hoch ist dann die Strafe ? Regress seitens des Geschädigkeiten ?
      Da wir jetzt wissen, dass das Auspacken, Losfliegen usw nicht geht, begibt man sich dann absichtlich auf den Weg des
      Verbotenen ? Ich denke, eher nicht.
      Und auf die schöne Bergwelt verzichten, nur weil man 2 - 3 Wochen nichts mit der Drohne machen kann?
      Alternative ist dann die Schweiz, da ist es vllt einfacher (noch)
      Für mich als SafeDronePilot sicherlich unmöglich.
      Gruss Manfrred
    • Ist ja richtig. Man sollte wirklich nichts tun, was man nicht machen darf!
      Na ja, schöne Berge befinden sich ja auch in Deutschland.
      Im vergangenem Jahr hatte mir ein Jagdpächter und Alminhaber sowie ein Bürgermeister für ein bestimmtes Gebiet eine Flugerlaubnis gegeben. Leider hatte ich da noch nicht den Breeze sondern den DJI Phantom Vision 2+. Der ist mir leider etwas zu unhandlich für die Berge gewesen, was den Transport (Rucksack) betrifft.
      So bleibt mir sicherlich nur noch die normale Kamera überig um die Landschaft in Bildern für die Erinnerung festzuhalten.

      Gruss Urist
    • Thosch schrieb:

      ich bleibe dabei im Wanderurlaub:
      Auspacken, Filmen, einpacken...
      Bis jetzt hat mich noch niemand angesprochen und meinen Urlaub Pläne Ich deswegen garantiert nicht um
      Leider klingt das nach "Vorschriften sind mir völlig wurscht", analog zu "Ich fahre so lange auf der falschen Autobahnrichtungsfahrbahn, solange ich nicht angehalten werde...".

      Ich bin mir sicher, dass ich selbst nicht immer in jeder Sekunde alle auch nur denkbaren Vorschriftsunwägbarkeiten - allerdings ggf. aus Unwissenheit - beachte.

      Aber WENN ich von einem Verbot weiß, dann halte ich mich daran - schon aus haftungsrechtlichen Gründen, welche hier schon in Frage gestellt wurden. Da ist dann noch der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit vorhanden, welcher sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Auswirkung auf die zu erwartende Sanktion Einfluss hat.

      Jeder darf und vor allem kann falsch auf die Autobahn fahren... Das Ergebnis liest man dann ggf. in der Zeitung.
      ...oder findet es bei vielfachem Vorkommen in neuen Gesetzen und Verordnungen als Fehlverhalten sanktioniert.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Dem kann ich mich nur anschließen, jeder macht mal einen "Fehler" und manchmal vielleicht auch vorsätzlich (Kein Parkschein, oder zu kurz), aber hier sollte man sich den Folgen bewusst sein.

      Und einfach so sämtliche Vorschriften ignorieren ist grob fahrlässig.
      Aber das geht ja soweit dass manche direkt und in Nahaufnahme den Landeanflug filmen, was soll schon passieren... ist ja auch noch kein Flieger deshalb runtergefallen, geschweige denn jemand gestorben.
    • Also ich wohne in Österreich und fliege die Breeze in Österreich - und das bis 30 Meter Höhe vollkommen legal. Leider haben schlampig recherchierende Journalisten und andere Ahnungslose ein angebliches Gewichtslimit in die Diskussion eingebracht und dort hat sich das leider festgesetzt.

      Faktum ist, gemäß Luftfahrtgesetz - nachzulesen authentisch hier - darf ein Spielzeug fliegen und filmen. Da fällt die Breeze eindeutig hinein, weil 79 J kinetische Energie (Meter ** 2 * Kilogramm / Sekunde ** 2) bringt das Ding niemals. v(max) der Breeze 4K ist 5 m/s. Ein Körper, der sich mit 5 Metern in der Sekunde bewegt, muss etwas mehr als drei Kilogramm auf die Waage bringen, damit er eine kinetische Energie von 79 J erreicht.

      Im Gesetz steht nichts von potentieller Energie, von Absturz oder Sturzflug - es ist daher von der maximal möglichen GESTEUERTEN Geschwindigkeit auszugehen. Letzter Satz in § 24d LFG ist bedeutsam: "Abgesehen davon fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes."


      Daher bleibt auch die geldgierige Austrocontrol außen vor.


      Darüber hinaus könnte man die Breeze auch als Modellflugzeug kategorisieren, da ist dann der Aeroclub zuständig - mit einem oberen Gewichtslimit jenseits der 10 Kilogramm. Allerdings darf ein Flugmodell keine Fotos und Filmaufnahmen machen - ungespeichertes FPV ist allerdings legal.


      Fazit: Breezefliegen (mit Foto und/oder Video) ist in Österreich bis 30 Meter über Grund legal, siehe LFG §24d. Die darüber hinaus theoretisch möglichen 50 Höhenmeter muss man
      • sich entweder verkneifen
      • oder sich die Überschreitung der Höhe von der Behörde schlüssig nachweisen lassen.
      Darüber hinaus gebe ich gerne zu, dass die Diskussion mit einem ländlichen Amtsträger über 79 Joule (wie spricht man denn das aus???) durchaus spannend werden kann. Aber der Rekurs im ordentlichen Verfahren geht sicher zugunsten der Breeze aus)

      HTH
      und schönen Urlaub in Österreich
      (besuchen Sie es, bevor wir schließen)
    • airborne schrieb:

      Also ich wohne in Österreich und fliege die Breeze in Österreich - und das bis 30 Meter Höhe vollkommen legal. Leider haben schlampig recherchierende Journalisten und andere Ahnungslose ein angebliches Gewichtslimit in die Diskussion eingebracht und dort hat sich das leider festgesetzt.


      Fazit: Breezefliegen (mit Foto und/oder Video) ist in Österreich bis 30 Meter über Grund legal, siehe LFG §24d. Die darüber hinaus theoretisch möglichen 50 Höhenmeter muss man
      • sich entweder verkneifen
      • oder sich die Überschreitung der Höhe von der Behörde schlüssig nachweisen lassen.

      Es gibt in Österreich eine Versicherung R+V (Allgemeine Versicherung AG), da habe ich meine Typhoon H versichert. Um 79,92.- ist diese für ein Jahr versichert. Bestimmt kann man für einen Urlaub eine solche Prämie aushandeln. Ich darf hier fliegen, ohne die Plakette von der Austrocontrol und genieße Versicherungsschutz. (Die Wartezeit für die Plakette ist derzeit ca 4 Monate - ähem). Wer hier anfragen will: info@airandmore.at
      Vielleicht ist das die Lösung für Österreich Urlauber, die die Drohne in den Bergen fliegen wollen.
      lg Sigi
    • War gerade 5 Tage in Tirol unterwegs, habe mir aber verkniffen die Mavic auszupacken auch wenn es sicher genug Möglichkeiten geben hätte schöne Aufnahmen zu machen.

      50 Höhenmeter sind in den Bergen ein Witz, da fliegst du mit der Drohne 50 Meter horizontal über einen Abhang und bist ganz schnell 100-200 Meter über Grund.

      DSC00392.JPG
      DSC00575.JPG
      DSC00450.JPG
      Mein Typhoon H Firmware Patcher ( Patcht alle Versionen )
      Der MyYuneec Flightlog Player ( Version 1.xx )
      Der MyYuneec CCC Editor ( Release Candidate 1)
    • Thosch schrieb:

      Ich fliege überall da, wo ich interessante Bilder machen kann, hatte noch keine Probleme.
      Mache ich grösstenteils auch, allerdings nur mit der nach "Spielzeug" aussehenden Breeze und der DSR App um wenigstens zu schauen in was für einer Zone ich mich befinde.

      Hat sich in Österreich was getan, geändert? Ich bin in zwei Wochen dort und irgendwie finde ich 300 Euro Gebühr für ein 2 Minuten Touri Video ein wenig übertrieben.
    • Interessant was man da alles liest!

      Der österreichische Gesetzgeber wollte die Energie welche infolge eines Anpralls oder eines Absturzes einwirkt reglementiert wissen. Aus der Energie (Joule, kannst ruhig "Tschul" sagen), kann man die Kraft ermitteln.
      Soweit nicht so blöd!

      E=m*c^2 vom Onestone gilt hier auch.

      Für jene welche bei der Abi abgeschrieben haben:
      Energie (also die "Tschul") = 0,250 (Masse in kg) mal Geschwindigkeit (Meter pro Sekunde) zum Quadrat.
      Aus dieser Formel errechnet sich eine Geschwindigkeit von 17,77m/s,
      bzw. ca. 64 km/h.

      Die Aufprall- / Absturzgeschwindigkeit von 64 km/hat ist wohl eine empirische Annahme vom Gesetzgeber, gültig für ein Gerätgewicht von 250 Gramm.
      Dürfte auch realistisch sein!?
      Soweit die gesetzliche Normierung!

      Natürlich verhält man sich gesetzeskonform wenn man eine schwerere Drohne bei geringerer potentieller Absturzgeschwindigkeit fliegt!
      (Kann aber dann eigentlich nur niedriger als 30 Meter sein, um die Absturzgeschwigdigkeit zu reduzieren?
      Sonst wird die zulässige Aufprallenergie von 79 Nm überschritten!

      Dilemma wird sein :
      Wer beweist bei einem Unfall was und vorallem wie?

      Wer schon einmal mit einer Haushaltsversicherung rumgestritten hat, weis wovon ich rede!
      Mit dem Staatsanwalt wird ein Gespräch auch nicht einfacher sein?