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Wer hat bereits eine Drohnen Kennzeichnung?

    • Regeln & Gesetze

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    • Wer hat bereits eine Drohnen Kennzeichnung?

      Hallo,

      der 1.10. rückt ja immer näher und mich würde einfach mal interessieren, wer bereits alles schon eine Kennzeichnung hat bzw. noch plant eine zu holen. Oder ob es auch Leute gibt, die sowas trotz Verordnung gar nicht machen werden? Mich würde auch interessieren, ob ihr mehr aus dem Hobbybereich kommt oder vllt. sogar ein Geschäft/Verein im Zusammenhang mit eurer Drohne steht?

      Weiß eigentlich jemand, was es für rechtliche Konsequenzen hat, ohne Kennzeichnung zu fliegen? Ich konnte bisher dazu leider nichts finden?
      Ebenfalls, wie wird kontrolliert, ob die Drohnenverordnung eingehalten wird?

      Viele Grüße,
      Flo
    • Hallo,

      ich hab schon, auch bereits vorher ohne dass es hätte sein müssen, dass ist einfaches pflichtgegefühl gewesen, wenn man nix zu verbergen hast, wird man damit kein Problem haben.
      Laut LuftVO ist jeder verpflichtet über 250g eine aufzuklären ob er will oder nicht.
      Ich schätze, dass sich nicht viele bis keine sich hier melden wird, dass er keine drauf macht, sonst würde derjenige ja offen zugeben, gegen die LuftVO verstoßen zu wollen, gegen geltendes Gesetz.

      Ich vermute, dass ein Verstoß mit Bußgeld geahndet wird.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Feststeht? Es steht so fest, dass es sogar ein Gesetz gibt. Auch klar formuliert: ab 250g, egal ob privat oder gewerblich, Name und Anschrift, feuerfest und lesbar.

      Was kann da noch unklar sein? Ausnahmsweise mal klar geregelt.

      Aber BTT: ja ich hab alle 3 gekennzeichnet und ich fliege gewerblich. Bin aber ziemlich sicher, dass viele einfach nix machen. Die Regelung ist auch wischi waschi... Bußgeld wenn man erwischt wird und nix dran ist (kommt bestimmt oft vor). Den Fall wofür es gedacht war (Drohne verursacht Schaden) wird es oft genug geben und es steht halt nix drauf.
    • helloyou schrieb:

      Hallo,

      der 1.10. rückt ja immer näher und mich würde einfach mal interessieren, wer bereits alles schon eine Kennzeichnung hat bzw. noch plant eine zu holen. Oder ob es auch Leute gibt, die sowas trotz Verordnung gar nicht machen werden? Mich würde auch interessieren, ob ihr mehr aus dem Hobbybereich kommt oder vllt. sogar ein Geschäft/Verein im Zusammenhang mit eurer Drohne steht?

      Weiß eigentlich jemand, was es für rechtliche Konsequenzen hat, ohne Kennzeichnung zu fliegen? Ich konnte bisher dazu leider nichts finden?
      Ebenfalls, wie wird kontrolliert, ob die Drohnenverordnung eingehalten wird?

      Viele Grüße,
      Flo
      hallo Flo

      ich weiß nicht was die Fragestellung eigentlich soll,
      Das Gesetz gilt bereits.

      egal was andere machen bist du gesetzlich verpflichtet die Kennzeichnung anzubringen,
      anderslautende Ratschläge und deren Begründungen helfen dir rein gar nichts.

      Ich persönlich finde auch, dass die Adresse auf der Plakette durch eine Registrierung (Nummernschild) ersetzt werden müsste.

      Aber das ändert nichts an der Rechtslage.
      Diese kann nur durch den Gesetzgeber geändert werden und das wird nur geschehen wenn der Druck auf ihn entsprechend ist,
      Aber wenn eine Vorschrift aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten wird,
      führt das doch nicht zur Aufhebung, sondern immer zum Gegenteil, nämlich zur Verschärfung!!!

      Also sind die Verbände und wir einzelnen gefragt.
      Geht zu eurem lokalen Abgeordneten und überzeugt ihn!
      Oder klagt vor Gericht dagegen
      :thumbup:
      viele Grüße
      Boernie
    • Ja, ich hab die Plaketten auch schon aufgeklebt.
      Hatte aber auch schon vorher einen Aufkleber mit Namen und Adresse drauf, falls der Kopter mal abhaut und gefunden wird bzw. falls ich mit dem Kopter einmal etwas beschäduge. Ist halt für mich ein besseres Gefühl, schließlich habe ich nichts zu verbergen und eventuelle Schäden werden von der Haftpflicht (Extra eine Haftpflicht für die Drohne) geregelt.

      Gruß

      Marc
      Analog zum Segeln: Kamera und Rotorbruch rofl rofl

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mc-Murph ()

    • Kennzeichnungspflicht ab 01.10.2017

      Ich hab die gleichen Plaketten wie Gerd genommnen.
      Es gibt sie in silber, gold oder bronze bei Pokale-NRW für 1,25€ Stck
      Kennzeichnung.JPG

      Der DMVF hat die Änderungen ab 01.10.17 noch einmal zusammengefasst:

      Zitat:

      Ab dem 01.10.2017 gelten zusätzlich folgende Änderungen:
      Kenntnisnachweis für Modelle ab 2 kg
      Steuerer von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg benötigen ab dem 01.10.2017 einen Kenntnisnachweis. Ebenfalls einen Kenntnisnachweis benötigt wer außerhalb eines Modellfluggeländes mit luftrechtlicher Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell (kein Multikopter) über 100 m über Grund betreiben möchte. Der Kenntnisnachweis wird von einem vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Luftsportverband (z.B. DMFV) oder einem von ihm beauftragten Verein ausgestellt. Der Kenntnisnachweis hat eine Einweisung über die für Flugmodelle einschlägigen Rechtsgrundlagen und über die örtliche Luftraumordnung zur Grundlage. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter ist kein Kenntnisnachweis nötig.
      Mindestalter 14 Jahre
      Da der Kenntnisnachweis erst ab einem Alter von 14 Jahre erworben werden kann, bedeutet dies ein Flugverbot für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen, die schwerer als 2 kg sind. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter da für den Betrieb auf diesen Geländen, auch über 100 m kein Kenntnisnachweis notwendig ist. Daher dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter auch Modelle über einer Startmasse von 2 kg steuern.
      Kennzeichnungspflicht
      Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.

      LG
      Uli

    • Hallo Uli,

      andersherum:
      Ich habe den Vorschlag für den Plaketten-Lieferer und auch den Anbringungsort am Copter
      von DIR übernommen.
      Danke nochmals. Übrigens habe ich als Kleber "5 Minuten 2 Komponentenkleber"
      benutzt.
      ☺☺... es tut mir ...... ach was, ich würd´ es wieder tun! ☺☺
      Gruß Gert
    • Was ich noch erwähnen wollte:

      Ich hatte bei der Plakettenbestellung zuviel Text eingegeben (gibt keine Eigabemaske).
      Die Jungs und Mädels haben den sehr intelligent gekürzt und das ohne lästige Rückfragen.

      Tolle Firma.
      ☺☺... es tut mir ...... ach was, ich würd´ es wieder tun! ☺☺
      Gruß Gert
    • Sehe ich genau so und Falle das einer meiner Kopter meint auf eigene Reise zu gehen, so habe ich eine kleine Chance in wieder zu bekommen.

      Ich habe alle mein 5 Drohnen gekennzeichnet, auch den unter 250gr.
      "Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
      Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

      Zitat Albert Einstein
    • helloyou schrieb:

      Weiß eigentlich jemand, was es für rechtliche Konsequenzen hat, ohne Kennzeichnung zu fliegen? Ich konnte bisher dazu leider nichts finden?
      Hallo Flo,
      die Bestimmung Ist nicht leicht zu finden, sie versteckt sich im Bundesgesetzblatt 2017 Teil 1 Nr. 17 : bgbl117s0683_75070.pdf

      Die Bestimmung ist § 19, Abs.3 Luftverkerkehrszulassungsordnung (LuftVZO)
      Hier der Gesetzestext:
      "(3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm,
      eines unbemannten Ballons oder Drachens mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen."

      Die Sanktionsvorschrift (Bußgeldvorschrift) ist der §108 Abs.1, Nr.3 LuftVZO und lautet:
      § 108 Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
      „3. entgegen § 19 Absatz 3 eine dort genannte Beschriftung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anbringt".


      Über die Höhe des Bußgeldes wird keine Aussage getroffen.
      Er gibt im Luftrecht keinen Bußgeldkatalog, wie wir ihn aus dem Straßenverkehr kennen.
      Für Ordnungswidrigkeiten im Luftrecht gibt es einen Rahmen, der geht bis 50.000€
      Die Höhe des Bußgeldes im Einzelfall steht im Ermessen der zuständigen Bußgeldstelle, der Luftaufsichtsbehörde.
      Dies ist im Regelfall die örtlich zuständige Bezirksregierung.
      Wird gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt ist die nächste Instanz der zuständige Amtsrichter, der das "Urteil" ändern kann

      Da muß man jetzt abwarten, bis der erste Fall auftritt und ein entsprechendes Bußgeld verhängt wird.

      Hier zwei Beispiele aus : Bußgeldkatalog 2017

      Zitat:
      Ohne Genehmigung Drohne genutzt und Fotoaufnahmen gemacht, Ueckermünde, Mecklenburg-Vorpommern 1.500 Euro
      Drohne auf Wahlkampfveranstaltung von Angela Merkel ohne Genehmigung bei öffentlicher Veranstaltung verwendet, Dresden, Sachsen 500 Euro


      helloyou schrieb:

      Ebenfalls, wie wird kontrolliert, ob die Drohnenverordnung eingehalten wird?
      Da hat sich jemand quasi selbst angezeigt:
      Und hier noch ein Fall vom April 2017 aus Düsseldorf:
      Parrot bebop "Pilot" der sein Video mit Verstoß (zu hoch geflogen) auf facebook eingestellt hat und damit einem Fluglotsen aufgefallen ist. 300.-€

      LG
      Uli