Wo bekomme ich eine amtliche Aussage her, wo ein Naturschutzgebiet ist?
Alle Apps und Karten die ich bislang konsultiert habe geben mir für einen bestimmten Bereich grünes Licht.
Jetzt habe ich aber eine Karte gefunden (BFN: Karten) die sagt dass dort eine Landschaftsschutzgebiet ist.
Allerdings scheint die Karte nicht besonders aktuell zu sein ~2005?
bei bfn.de heisst es:
Das bedeutet nach meiner Interpretation: "ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet" ist ungleich Naturschutzgebiet (§23) und ungleich Nationalpark (§24).
Da aber in der Drohnenverordnung nur auf diese beiden eingegangen wird, ist das Fliegen in einem Landschaftschutzgebiet erlaubt.
wenn da nicht wäre:
"und über Gebieten im Sinne des§ 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes"
das ist leider eine verschachtelte Vorgabe:
§7 Abs1 6.+7.
was steht also in Artikel 4Abs2Ua3 des 92/43/EWG:
jetzt wirds geil:
Artikel21:
Beschluss 1999/468/EG Art6+7 sagt aber genau gar nichts über die Naturschutzzonen aus.
Das ist nicht wirklich erhellend, und war vermutlich voll umsonst. Das bedeutet, wenn da unter irgendeinem Stein eine Nordsibirischer-PlattSchwanz-Ameise sitzt, ist fliegen verboten, sonst erlaubt.
Ich erwarte langsam einen Verweis auf einen Pargraphen wo dan steht "... diesen Text sollten sie nie finden, das bedeutet sie haben zu tief gegraben ..."
Ich kann leider nicht einfach sagen, dann flieg ich woanders, denn ich finde tatsächlich kaum eine freie Stelle im Umkreis von 100km
Alle Apps und Karten die ich bislang konsultiert habe geben mir für einen bestimmten Bereich grünes Licht.
Jetzt habe ich aber eine Karte gefunden (BFN: Karten) die sagt dass dort eine Landschaftsschutzgebiet ist.
Allerdings scheint die Karte nicht besonders aktuell zu sein ~2005?
Quellcode
- 6. über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, Nationalparken im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit der Betrieb von unbemannten
- Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist,
Das bedeutet nach meiner Interpretation: "ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet" ist ungleich Naturschutzgebiet (§23) und ungleich Nationalpark (§24).
Da aber in der Drohnenverordnung nur auf diese beiden eingegangen wird, ist das Fliegen in einem Landschaftschutzgebiet erlaubt.
wenn da nicht wäre:
"und über Gebieten im Sinne des§ 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes"
das ist leider eine verschachtelte Vorgabe:
§7 Abs1 6.+7.
Quellcode
- "6. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung die in die Liste nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG aufgenommenen Gebiete, auch wenn ein Schutz im Sinne des § 32 Absatz 2 bis 4 noch nicht gewährleistet ist;
- 7. Europäische Vogelschutzgebiete Gebiete im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7), wenn ein Schutz im Sinne des § 32 Absatz 2 bis 4 bereits gewährleistet ist;"
was steht also in Artikel 4Abs2Ua3 des 92/43/EWG:
Quellcode
- Die Liste der Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt wurden und in der die Gebiete mit einem oder mehreren prioritären natürlichen Lebensraumtyp(en) oder einer oder mehreren prioritären Art(en) ausgewiesen sind, wird von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 21 festgelegt.
Artikel21:
Quellcode
- Artikel 21 (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so gelten die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG (1) unter Beachtung von dessen Artikel 8. Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt. (2) Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Das ist nicht wirklich erhellend, und war vermutlich voll umsonst. Das bedeutet, wenn da unter irgendeinem Stein eine Nordsibirischer-PlattSchwanz-Ameise sitzt, ist fliegen verboten, sonst erlaubt.
Ich erwarte langsam einen Verweis auf einen Pargraphen wo dan steht "... diesen Text sollten sie nie finden, das bedeutet sie haben zu tief gegraben ..."
Ich kann leider nicht einfach sagen, dann flieg ich woanders, denn ich finde tatsächlich kaum eine freie Stelle im Umkreis von 100km