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Aufstieg von wo erlaubt?

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    • @'old-papa
      @Frido 44

      Interesannte Diskussion, nur ich hab Schwierigkeiten den Zusammenhang zum Thema "Aufstieg von wo erlaubt?" herzustellen. ?(
      Hab euch eine PN mit einem Vorschlag geschickt.
      LG
      Uli
    • Wir haben jetzt die ganze Zeit über Aufstieg von primär nicht zu Hause diskutiert.

      Eine Frage die sich glaube ich relativ klar beantworten lässt habe ich jetzt gerade, wo ich nicht zu Hause bin (zu Hause besteht bei mir ein doppelt kategorisches NEIN zum Fliegen, daher habe ich da noch nicht drüber nachgedacht)

      Jetzt bin ich aber auf einem Grundstück wo ich die explizite Erlaubnis und gar Aufforderung habe. Aber der nächste Nachbar ist vermutlich <100m entfernt.
      Ich weiss ich darf nicht über das Nachbargrundstück fliegen. klar.
      Aber darf ich jetzt hier aufsteigen, wenn das nächste Haus weniger als 100m entfernt ist?

      Während ich das schreibe bin ich mir gerade unsicher wo ich das mit den 100m zu Wohnraum überhaupt her habe oder ob ich das verwechsle 100m zu Stromerzeuger, Menchenmengen, ...

      p.S. Sorry ich habe meine ganzen Unterlagen gerade nicht mit wäre also für eine kurze Unterstützung dankbar.
    • Jou,
      das war wohl der Anfang der Drohnen VO
      Glückwunsch doofy
      Jetz haben wir den Salat shit
      Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurde eine Geldbuße über 1500.-€ verhängt.

      Uli

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hubsano () aus folgendem Grund: Text geändert

    • ...ich habe mir jetzt den kompletten Thread durchgelesen und auch mit der Suchfunktion nichts weiter gefunden.
      ...ich weiss auch nicht ob das hierhergehört oder ob man damit besser einen neuen Thread anfängt...

      Wenn ich denn dann nun mal legal gestartet bin...
      Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen,

      1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten.....1.
      1. außerhalb der Sichtweite des Steuerers nach Maßgabe des Satzes 2, sofern die Startmasse des Geräts 5 Kilogramm und weniger beträgt,



      Wie definiert sich denn Sichtweite? Sehen kann ich sie in 300 Meter Entfernung noch. Fluglage und Richtung wohl eher nicht.
      Ich kann sie also Physisch sehen und die Richtung mittels FPV / Kompasanzeige erkennen.
      Wenn ich Adleraugen habe, erkenne ich sie evtl. auch in 500 Metern entfernung noch.
      Ist das legal??? hmm
    • Es heißt nur Fluglage muss man erkennen, um jederzeit eingreifen zu können. Den genauen Wortlaut habe Ich jetzt nicht zur Hand.
      Kommt es zu einem Unfall und kann über einen Sachverständigen nachgewiesen werden, dass Du die Fluglage nicht erkennen konntest, hast Du ein Problem.
      Ich trage keine Brille und bin der Meinung ganz gut zu sehen, aber die Mavic sehen ich in 200 nur noch bedingt und schon gar nicht die Fluglage.
      Es sind keine technischen Hilfsmittel wie Fernglas oder Kompass zum bestimmen der Position erlaubt.
    • Andrew_r schrieb:

      ...ich habe mir jetzt den kompletten Thread durchgelesen und auch mit der Suchfunktion nichts weiter gefunden.
      ...ich weiss auch nicht ob das hierhergehört oder ob man damit besser einen neuen Thread anfängt...

      Wenn ich denn dann nun mal legal gestartet bin...
      Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen,

      1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten.....1.
      1. außerhalb der Sichtweite des Steuerers nach Maßgabe des Satzes 2, sofern die Startmasse des Geräts 5 Kilogramm und weniger beträgt,



      Wie definiert sich denn Sichtweite? Sehen kann ich sie in 300 Meter Entfernung noch. Fluglage und Richtung wohl eher nicht.
      Ich kann sie also Physisch sehen und die Richtung mittels FPV / Kompasanzeige erkennen.
      Wenn ich Adleraugen habe, erkenne ich sie evtl. auch in 500 Metern entfernung noch.
      Ist das legal??? hmm

      Ahoi,

      FPV-Racing-Kopter = eindeutige Lagererkennung (EL) < 10 m; Positionserkennung / optimale Sichtverhältnisse (PoS) < 50 m, Positionserkennung / eingeschränkte Sichtverhältnisse (PeS) < 30 m

      Quadrokopter bis 40 cm = EL < 20 m, PoS < 200 - 300 m; PeS < 100 - 200 m

      Hexa, Octo bis 100 cm = EL 30 m; PoS < 500 m; PeS < 200 - 300 m

      usw.

      Dies dient der offiziellen Orientierung bzgl. der zu definierenden Sichtweite. Fluglage und Richtung sind mittels Nick, Roll und Gier festzustellen.

      Es kommt dann eben auf den Durchmesser des Modells bzw. des UAV sowie auf die vorherrschenden Sichtverhältnisse an. Würde ich meinen Kopter weiter als 350 m +/- "schicken" und es passiert etwas und der "Kläger" stünde neben mir usw., dann hätte ich wohl schlechte Karten. Muss man eben schauen. Als "Mittelpunkt" komm ich ja dennoch auf 600 m / 700 m +/-.

      So denn!

      Achso, weil ichs gerade "oben" lese. Die Fluglage nicht erkennen zu können (und nach nen "paar" Metern ist ja auch schon Schluss), ist nicht schlimm ... nur muss ich in der Lage sein, diese mittels (wie o. g.) Nick, Roll und Gier - Bewegungen zu "ermitteln".
    • ... kann ja auch durchaus mal passieren, dass die Lagestabilität durch ausfallendes GPS beeinflusst wird. Und wenn man dann gerade mit dem Wind steht, sinds eben mehr Meter als "offiziell" (für den "Mooooment"). Kann ne Ausrede sein, kann keine sein. Muss jeder selbst entscheiden.
    • Noch ein Hinweis von mir. FPV Fliegen ist auch nur bis zur Sichtgrenze erlaubt.
      Warum? Beim FPV Fliegen über 30 m muss bekanntlich ein Flugbeobachter, ein Spotter, den Piloten mit einer Lehrer/ Schüleranlage unterstützen. Unter 30 m ohne L/S System
      Da dieser Flugbeobachter auch nur bis zu seiner individuellen Sichtweite sehen kann, bedeutet dies im Umkehrschluss, das FPV rechtlich gesehen auch nur bis zur Sichtweite des Spotters zulässig ist.

      Ich schleppe mit einer Beaver, Spannweite 2 m Segelflieger auf eine Ausklinkhöhe von 300m. Da kann ich die Fluglage noch so eben erkennen.
      Mit einem 30 cm Kopter ist bei 150- 180 m Schluß
      Ich habe 3 Watt Blitzer installiert, kann erkennen, dass es den Kopter da oben noch gibt aber die Fluglage kann ich nicht mehr klar erkennen
    • Hubsano schrieb:

      Noch ein Hinweis von mir. FPV Fliegen ist auch nur bis zur Sichtgrenze erlaubt.
      Das habe ich schon verstanden.

      Die H501S hat ja nun mal ein FPV Display in der Steuerung. Ich bleibe im legalen Bereich, also nur so weit fliegen wie ich das Ding auch noch sehen kann.
      Und nutze ZUSÄTZLICH das FPV bzw. die Kompasanzeige für die Flugrichtungserkennung.


      teckkopter schrieb:

      Es heißt nur Fluglage muss man erkennen, um jederzeit eingreifen zu können. Den genauen Wortlaut habe Ich jetzt nicht zur Hand.
      Kommt es zu einem Unfall und kann über einen Sachverständigen nachgewiesen werden, dass Du die Fluglage nicht erkennen konntest, hast Du ein Problem.
      Ich trage keine Brille und bin der Meinung ganz gut zu sehen, aber die Mavic sehen ich in 200 nur noch bedingt und schon gar nicht die Fluglage.
      Es sind keine technischen Hilfsmittel wie Fernglas oder Kompass zum bestimmen der Position erlaubt.
      Darum gehts!


      Maikel schrieb:

      Achso, weil ichs gerade "oben" lese. Die Fluglage nicht erkennen zu können (und nach nen "paar" Metern ist ja auch schon Schluss), ist nicht schlimm ... nur muss ich in der Lage sein, diese mittels (wie o. g.) Nick, Roll und Gier - Bewegungen zu "ermitteln".
      Das meinte ich. Das FPV Display ist als ZUSATZINFORMATION also demnach nicht zulässig... !?
    • Andrew_r schrieb:

      Das FPV Display ist als ZUSATZINFORMATION also demnach nicht zulässig... !?
      Wenn ich das rechtlich und ganz spitzfindig auslege, ist jeder Blick auf das Display schon fast FPV fliegen.
      Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen.
      Ich halte das Display als Zusatzinformation für zulässig und sehe es nicht als FPV Fliegen an.
      Exkurs:
      Wenn ich im Strafrecht einen Tatbestand verwirklichen will, muss ich Tatbestandsmerkmale erfüllen.
      Beispiel: Mord ohne einen Toten gibt es nicht, deswegen kann ich auch nicht gem. §211 StGB verurteilt werden.
      Zurück zu meiner Absicht als Tatbestandsmerkmal beim Blick auf das Display.
      Blicke ich auf das Display zum Zwecke der Fortbewegung, zum Steuern, dann fliege ich FPV.
      Blicke ich auf das Display um Werte abzulesen ist das nicht tatbestandsmäßig i. S. von Fliegen und auch kein FPV fliegen.
      Das ist meine persönliche Auslegung. Rechtsprechung dazu kenne ich nicht.
    • Ich denke, es geht auch nicht unbedingt um Rechtsverbindlichkeit. Die Richtwerte (30 m bei, 50 m bei, 100 m bei, etc.) und Gesetzestexte soll(t)en aus dem Grund bekannt sein, dass im Falle eines Falles ich den Kopter manuell (ohne GPS) sicher steuern kann. Sich allein auf ein Display zu verlassen, kann und wird i. d. R. in die Hose gehen (bei vielen). Wenn ich mein Flugmodell oder UAV über diese Grenzen hinaus "manövriere", muss mir klar sein, was passieren kann (und alles ist gut, muss eben nur bewusst sein). Verliere ich einmal die Orientierung bzgl. der Achsen, gibts eine schnelle Roll-Bewegung. Steuert der Kopter bei links nach rechts = alles klar (einmal Gier bitte); usw. . Wenn ich mich im Zweifelsfall nur auf das Display verlasse, kanns auch schon zu spät sein.

      Also, fliege ich bereits an der "Grenze" und es kommt zu nem "Aus-, Vorfall" (whatever), und kucke nur dumm, na dann auf Wiedersehen.

      Bei schönem Wetter fliegen kann jeder. Bei 0 - und Minusgraden und eisigem, starken Wind, mitunter mal wieder ohne GPS ... da sieht die Sache schon anders aus (und da kommt mir dann diese Wissen eben zugute).

      Wie auch immer!
    • Maikel schrieb:

      Sich allein auf ein Display zu verlassen, kann und wird i. d. R. in die Hose gehen
      Wenn ich meinen Kopter auf unserm Modellflugplatz auf 300 m Höhe bringe, was ich darf und würde dann auf den Sender, auf das Display schauen, würde ich beim erneuten Blick in den Himmel den Kopter nicht wieder finden.
      Der ist schlicht weg.
      Deswegen arbeite ich bei meinen Flugmodellen mit Sprachausgabe und lasse mir die Werte ansagen.
      Der Blick auf den Sender kann in bestimmten Situationen ganz schön kontraproduktiv sein
    • Hubsano schrieb:

      .....Beim FPV Fliegen über 30 m muss bekanntlich ein Flugbeobachter, ein Spotter, den Piloten mit einer Lehrer/ Schüleranlage unterstützen. Unter 30 m ohne L/S SystemDa dieser Flugbeobachter auch nur bis zu seiner individuellen Sichtweite sehen kann, bedeutet dies im Umkehrschluss, das FPV rechtlich gesehen auch nur bis zur Sichtweite des Spotters zulässig ist.
      Ich glaube, das ist nicht ganz korrekt. Der Gesetzgeber schreibt in §21b LuftVO:
      Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel
      nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und

      1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
      2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.

      Zumindest gesetzlich gibt es keine L/S Pflicht, und kein FPV über 30m.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Koptermaxx ()

    • Pixhai schrieb:

      Ich glaube, das ist nicht ganz korrekt.
      Andreas, ich will das Ganze nicht zum wiederholten Male aufbröseln . Es ist auch eine schwierige Materie.

      Pixhai schrieb:

      Zumindest gesetzlich gibt es keine L/S Pflicht.
      Doch die gibt es.
      Es gibt nur kein L/S System von Hubsan
      FPV-Fliegen: Stand seit der aktuellen Änderung der Luftverkehrsordnung - DMFV</title
      <link rel="pingback" href="https://www.dmfv.aero/xmlrpc.php" />
      <title>FPV-Fliegen: Stand seit der aktuellen Änderung der Luftverkehrsordnung - DMFV
    • Hubsano schrieb:

      Es ist auch eine schwierige Materie.
      Ja, das stimmt.

      Hubsano schrieb:

      Das ist die Meinung von Carl Sonnenschein und ist auch vernünftig. Der §21b LuftVO erlaubt das eben nicht.
    • Hubsano schrieb:

      Hab auch schon öfter mit ihm telefoniert, ist ein ganz Netter
      Das glaub ich dir. Ich bin nicht beim DMFV.
      L/S war vor 2017 gängige Praxis und machen einige auch heute noch.
      L/S stand meines Wissens nie in einem Gesetz, wurde nur von einigen Versicherungen gefordert.
      Falls es doch irgendwo steht, dann verbietet es jetzt der §21b LuftVO.
    • Interessant, es ist wie im übrigen Gesetzesleben. Es ist eine Auslegungssache, wenn dich einer Anpxxxen will, darf er das und es ist der besagte Schxxxz einzuziehen, weil es sonst einen lange Diskussion wird, mit dem der restliche Tag versaut ist.

      Das mit dem Fluggerät vor der Bundeskanzlerin kam auch in den Medien. Zufällig in den Nachrichten gesehen.
      Gruß Ernst