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Aufstieg von wo erlaubt?

    • Regeln & Gesetze

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    • Betreten und Fliegen II

      Pixhai schrieb:

      Betreten, starten und landen sind verschiedene Sachen und nicht miteinander vergleichbar.
      Richtig, vergleichbar nicht aber voneinander abhängig.
      Wenn ich nicht drauf darf, kann ich dort nicht fliegen.
      Wie bereits dargestellt gibt es in Deutschland sehr viele Flächen im landwirtschaftlichen- und forstwirtschaftlichen Bereich, die der Allgemeinheit zur Erholung und dem Sport dienen.
      Modellflug ist eine anerkannte Sportart:
      Also gehst du da hin und übst deinen Sport aus, das bedeutet:
      Auspacken, kalibrieren, starten, fliegen, landen
      Das ist Allgemeingebrauch
      Der §21b LuftVO regelt nur, wo du nicht drüberfliegen darfst, nicht wo du starten und landen darfst.
      Du darfst sogar auf einem Waldweg landen und starten.
      Ohne straßenverkehrsrechtliche Wegweisung, z. B. für Wanderer, kommt es auch zu keiner faktischen Umwidmung der Wege, insbesondere der Wirtschaftswege. Ein Waldweg bleibt also auch dann ein Waldweg und wird nicht zum Fuß-, Reit- oder Radweg im Sinne des § 41 StVO.

      In Deutschland gibt es einen obersten Rechtsgrundsatz:
      Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
      Quod non est in actis non est in mundo
      (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)
      Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie, Artikel 2 GG

      Pixhai, gestatte mir eine Gegenfrage:

      Wo steht denn geschrieben, dass ich von einem Acker aus, den ich betreten darf, nicht fliegen darf?
      wenn die sonstigen für einen Flug erforderlichen Voraussetzungen (Sicherheit usw.) gegeben sind und beachtet werden?
      Wo steht das?

      LG
      Uli
    • frido44 schrieb:

      Moin Jungens,
      wo finde ich etwas über Sanktionen bei Zuwiderhandlung der hier besprochenen Gesetzesbrüche ?

      Moin Frido

      Betreten gegen den Willen des Eigentümers
      Straftat gem. §123 StGB (Hausfriedensbruch) Antrags- und Privatklagedelikt gem. §394 StPO
      Sanktion:
      Sühnetermin beim Schiedsman (§380 StPO)
      nach erfolglosem Sühnetermin (keine Einigung) Gerichtstermin oder Strafbefehl
      Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
      In der Regel Strafbefehl über Geldstrafe

      Fliegen entgegen § 21b LuftVO
      Sanktion:
      Ordnungswidrigkeit bis 50.000€ gem. § 44 LuftVO Nr. 17d
      Beispiele

      § 315 StGB "Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr"
      Wenn es durch den Verstoß gegen die LuftVO zu einem Unfall kommt ist ggf.
      der Tatbestand des § 315 StGB gegeben.
      Sanktion:
      bei Fahrlässigkeit (Vergehen):
      Mindeststrafe 6 Monate Haft, keine Geldstrafe vorgesehen
      Strafrahmen: 6 Mon- bis 10 Jahre
      bei Vorsatz (Verbrechen):
      Mindeststrafe 1 Jahr


      Gruß
      Uli
    • Ich finde diese sachliche Diskussion überaus interessant.
      Ich bin neu hier im Forum und mir ist positiv aufgefallen, dass die Diskussion nicht persönlich wurde, das finde ich löblich.

      Allerdings kann man wohl erkennen, dass es im Grunde zwei Interpretationsmöglichkeiten zu geben scheint.
      Die eine habe ich verstanden, die andere zwar auch, aber hier kann ich mir den "Alltag" eines Drohne-Fliegers nicht vorstellen.
      Da er 99% seiner Zeit damit verbringen wird beim Ordnungsamt Namen von Grundstücksbesitzern herauszufinden. Oder er fliegt immer an der gleichen Stelle.

      Bei dieser Interpretation der Gesetzeslage: Wie sieht Euer "Alltag" aus? Wie macht Ihr das ganz konkret, wenn Ihr Drohne fliegen wollt und Ihr gerade keine Lust habt auf Eurem eigenen Grundstück zu fliegen?
      Die Frage ist durchaus ernst gemeint und ich will damit niemanden provozieren.


      P.S.: Will jemand eine Mavic kaufen? Super Zustand, kaum geflogen! ;)
    • Also bei mir ist das so, das ich mich an bestehende Gesetzte so weit wie möglich halte. Sprich nicht da zu fliegen, wo es verboten ist.
      NFZ, an Krankenhäusern, über Menschen etc.

      Wenn ich aber unterwegs bin mit Flieger, dann lass ich ihn auch mal vom Feldweg aus fliegen. Und wie ich vorhin schon geschrieben habe, waren die Reaktionen anderer Spaziergänger bis jetzt immer entweder "Egal" oder Positiv.
    • Barracuda schrieb:

      Bei dieser Interpretation der Gesetzeslage: Wie sieht Euer "Alltag" aus? Wie macht Ihr das ganz konkret, wenn Ihr Drohne fliegen wollt und Ihr gerade keine Lust habt auf Eurem eigenen Grundstück zu fliegen?
      Ich fliege SAR- Einsätze. (Search and Rescue) 8)
      Bin Mitglied in einem Modellflugverein und fliege normalerweise Flächenmodelle, früher Hubschrauber.
      Wir dürfen 1000ft hoch und 300m weit fliegen.
      Unser Platz ist zu bestimmten Jahreszeiten mit teilweise hohen Feldfrüchten umgeben.
      Letzte Erntesaison war es Mais, bis zu 3 m hoch.
      Hin und wieder trifft einer unserer Flieger nicht den Platz und verschwindet zwischen den Feldfrüchten.
      Dann steige ich mit meinem Kopter auf und suche das Teil.
      Oft finde ich es und schwebe darüber, bis der Flieger oder seine Einzelteile :D aufgesamment ist/ sind.

      Am Platz habe ich noch einen 9" Monitor von Graupner auf Stativ, da kann man sich auch orientieren.

      Mich fasziniert, dass man einen Kopter wie ein Luftfahrthindernis einfach irgendwo hinstellen kann und der bleibt da stehen, bis er nach Hause möchte (RTH) :thumbup:
    • Hubsano schrieb:

      Wo steht denn geschrieben, dass ich von einem Acker aus, den ich betreten darf, nicht fliegen darf?
      in der Regel steht es in den Versicherungsbedingungen von einigen Modellhaftpflichtversicherungen.
      Wird auch hier vom Rechtsanwalt des DMFV publiziert: (Antwort auf anfrage weiter unten) Was ist erlaubt? Modellflug-Gesetzeslage in Deutschland - DMFV
      Oder Hier: (4.Absatz) Wild fliegen, was ist erlaubt? | Modellflugwelt cloud38
    • Pixhai schrieb:

      in der Regel steht es in den Versicherungsbedingungen von einigen Modellhaftpflichtversicherungen.
      Hallo Andreas,
      ich denke , sogar bei allen Versicherungen wird das drinnstehen.

      Meine Frage war auch etwas provokativ und ich wollte damit aber auch nur in eine positive Richtung lenken und Mut machen.
      War keinesfalls gegen dich gerichtet, so dass du dich verteidigen müsstest, no need :)
      Man könnte denken, wir dürfen nirgendwo mehr fliegen und müssten jeden fragen.
      Dem wollte ich mit der Frage eigentlich entgegen treten, hätte an der Stelle ein Smiley anfügen sollen.
      Die Versicherungsbestimmungen, ich bin selbst im DMFV, gibt es ja schon ewig und früher gab es keine Drohnen und eigentlich auch recht wenige, die außerhalb eines Vereines geflogen sind.
      Die Versicherungsbedingungen sind ursprünglich auf den geregelten Modellflug in Vereinen zugeschnitten.
      Es gibt 3 Grundbedingungen im Luftfahrtrecht für den zulassungsfreien Modellflug, die auch heute noch gelten:
      • Abstand von 1,5 km zu Flugplätzen (auch Modellflugplätzen!!) und Wohngebieten bei Verbrennerbetrieb
      • Abflugmasse unter 5 kg
      • Einverständnis des Grundstückseigentümers
      Ich hatte ja geschrieben, dass es genügend Orte gibt, wo man fliegen kann (Gemeingebrauch) wo man keinen fragen muß.

      Wenn es um den organisierten Modellflug geht, sieht die Sache etwas anders aus.
      Das ist meistens eine auf Dauer angelegte Sache mit mehr oder weniger vielen Personen.
      Das sprengt den Grundgedanken der freien, spontanen, nicht regelmäßigen Nutzung in der "freien" Natur. und deswegen muß der Grundstückseigentümer in jedem Fall gefragt werden.
      Also muß bei den frei zugänglichen Nutzflächen (Wald, Wiese, Heide, Strand, usw) ggf. der Bund, das Land, die Gemeinde als Eigentümer gefragt werden, also eine juristische Person des öffentlichen Rechts und keine Privatperson wie der Landwirt z.B.

      Der organisierte Modellflug ist aber nicht das Problem.
      Unsere Baustelle sind die mittlerweile vielen tausend Besitzer von Koptern, die nicht in Vereinen organisiert sind, die mehr oder weniger einzeln (oder mit Kumpel) fliegen, nach Orientierung suchen und sich auch gerne an die geltenden Regel halten möchten.
      Früher hat man sowas abwertend als "Wildflieger" bezeichnet.
      Auch die Versicherungen haben mitlerweile umgedacht und versichern auch Personen, die nicht in Vereinen sind.
      Hier im Forum sollten viel mehr Leute sein.
      Wenn ich mit dem Hund durch den Park gehe, ist es erschreckend zu sehen, wie viele Kids aber auch Erwachsene mit verzücktem Gesicht hinter einer Fernsteuerung stehen und krampfhaft versuchen ein Plastikteil mit 4 Rotoren in der Luft zu halten, keinen blassen Schimmer haben, dass sie ein Luftfahrzeug führen und an Regeln gebunden sind.
      Deswegen freue ich mich über jeden "neuen" hier im Forum; wieder eine Gefahrenstelle weniger. pleasantry

      Uli
    • Hubsano schrieb:

      Ich hatte ja geschrieben, dass es genügend Orte gibt, wo man fliegen kann (Gemeingebrauch) wo man keinen fragen muß.
      Ich habe schon verstanden wie du es meinst. Ich fliege auch oft ohne zu wissen wem der Feldweg gehört.
      Es sollte aber in einem Forum, wo auch viele Anfänger lesen, erwähnt werden was man darf und was nicht.
      Was dann jeder selbst tut, ist in seiner eignen Verantwortung.
    • Pixhai schrieb:

      ...Es sollte aber in einem Forum, wo auch viele Anfänger lesen, erwähnt werden was man darf und was nicht.
      Was dann jeder selbst tut, ist in seiner eignen Verantwortung.
      Genau, in diesm Sinne hatte ich mir auch die Antworten auf meine ursprüngliche Frage auch gedacht.

      Daher ist es ja auch wichtig nicht nur den Gesetzestext zu kennen und zu zitieren, sondern eben auch dessen Auslegung im RL und die Tragweite.
      Denn wenn ich die Gesetze maximal kritisch und völlig zweifelsfrei auslege komme ich zu dem Schluss dass ich als reiner Drohnenflieger meine Drohne entweder wieder verkaufen kann (was sich sicher einige wünschen) oder eben nur auf Modellflugplätzen fliege, was für einen Kopter aber nicht ausschliesslich erstrebenswert ist.

      Vielen Dank, ich zumindest habe mir eine Meinung gebildet.
    • Barracuda schrieb:

      Daher ist es ja auch wichtig nicht nur den Gesetzestext zu kennen und zu zitieren, sondern eben auch dessen Auslegung im RL und die Tragweite.
      Und, wem haben wir das zu verdanken?

      Sachverhalt:
      Wahlveranstaltung in einem Bundesland in Osten der Republik.
      Frau Merkel (bekannt oder?) steht am Rednerpult und spricht.
      Tausende Zuhörer
      Plötzlich schwebt von rechts (oder war es von links?) eine Drohne ein, verharrt in geringem Abstand zum Rednerpult, filmt (wie später ermittelt wurde) und hört mit.
      Nix passiert, viele beunruhigt, nationale Sicherheit tangiert.
      Auftrag : Herr Dobrindt, machen se mal!
      Jawoll
      Drohen VO
      ja, so war es, eine einzige Person verändert die Rechtslage
    • Hubsano schrieb:

      Barracuda schrieb:

      Vielen Dank, ich zumindest habe mir eine Meinung gebildet.
      Enttäuscht, Abschied? thinking Uli

      LOL Nö, noch nicht. Auch wenn Du mich als "Baustelle" bezeichnest ;)

      Reichlich ernüchtert und ziemlich frustriert: JA!

      Irgendwie werde ich auch das Gefühl nicht los dass es zwischen reinen Kopterpiloten - Kopter-&Modell-piloten und reinen Modellpiloten "Lager" zugeben scheint, die ich blauäugig wie ich bin, nicht erwartet habe ich war von einem stärkeren "wir" ausgegangen. Das finde ich schade und irritierend. ((Sorry das ist nur mein Bild was ich als neuer oder auch "Baustelle" bekomme))

      Was mich ärgert ist dass das Gesetz so gehypt wird und dabei eigentlich noch mehr Fragen aufwirft oder offen lässt. Und dass es keine einheitliche Regelung gibt, sodass man nicht nur pro Land recherchieren muss sondern eigentlich pro Kreis wo man fliegen will, das ist schon etwas albern.
      Ich habe die Gesetze ja echt durchgeflöht und es gibt so viele Abhängigkeiten und weitere Verweise, dass einem schwindelig wird.
      Ich meine selbst das wäre nicht schlimm, aber wenn man sich Deutschland anschaut dann ändert sich die Lage gefühlt alle 500m.

      Ich habe mich hingesetzt und in Google Earth Bereiche markiert (aus verschiedenen Karten) wo ich definitiv nicht fliegen darf. Also auch inklusive 100m Kreise um bewohnte Gebiete. Windräder, Bundesstrassen ... Und da bleibt echt nicht viel übrig. Und wenn da eine Stelle ist, ist sie garantiert nicht erreichbar (kein Weg). Das frustriert schon.
    • Hubsano schrieb:

      Barracuda schrieb:

      Daher ist es ja auch wichtig nicht nur den Gesetzestext zu kennen und zu zitieren, sondern eben auch dessen Auslegung im RL und die Tragweite.
      Und, wem haben wir das zu verdanken?
      Sachverhalt:
      Wahlveranstaltung in einem Bundesland in Osten der Republik.
      Frau Merkel (bekannt oder?) steht am Rednerpult und spricht.
      Tausende Zuhörer
      Plötzlich schwebt von rechts (oder war es von links?) eine Drohne ein, verharrt in geringem Abstand zum Rednerpult, filmt (wie später ermittelt wurde) und hört mit.
      Nix passiert, viele beunruhigt, nationale Sicherheit tangiert.
      Auftrag : Herr Dobrindt, machen se mal!
      Jawoll
      Drohen VO
      ja, so war es, eine einzige Person verändert die Rechtslage
      Uli


      OK, ich weiss jetzt nicht genau was Du damit meinst? Oder ob ich das jetzt auf mich beziehen soll?
      Oder ob Du damit allgemein hirnlose Idioten meinst, die es ja aber leider überall gibt.
    • Barracuda schrieb:

      OK, ich weiss jetzt nicht genau was Du damit meinst? Oder ob ich das jetzt auf mich beziehen soll?
      Oder ob Du damit allgemein hirnlose Idioten meinst, die es ja aber leider überall gibt.
      Um Gottes willen, nein, du bist nicht gemeint.
      Nein , die ganze Misere oder nennen wir es man "neue Rechtslage" hat wirklich so begonnen.
      Den Vorfall hat es wirklich gegeben und war Auslöser.

      LG
      Uli
    • Barracuda schrieb:

      LOL Nö, noch nicht. Auch wenn Du mich als "Baustelle" bezeichnest

      Reichlich ernüchtert und ziemlich frustriert: JA!
      Ich antworte und gehe dabei das Risiko ein, von unserem Admin einen Anpfiff zu bekommen, weil ich jenseits des eigentlichen Themas antworte.
      Die "Baustelle" hat dich wohl hart getroffen.
      Wäre ich jetzt ein verkappter, eigensinniger Modellflieger alter Art, würde ich sagen: Drohne= Spielzeug
      Da gibt es ein Spannungsfeld, das würde ich gerne abbauen.
      Das wird gerne als Problem genommen:
      Modellflieger können fliegen, Drohnenpiloten ?
      Wieso nennen die sich Piloten?
      Frechheit!

      Das ist die Baustelle.
      Da möchte ich Toleranz und Akzeptanz schaffen auch in Richtung Modellflieger

      Es ist schwer zu begreifen nach der neuen Rechtlage und dies ist meine eigene, persönliche Interpretation beim Drohenflug:
      Ich führe ein Luftfahrzeug und brauch keine Ahnung vom Fliegen zu haben- großes Kino! popcorn

      Ich arbeite dran, das zu verstehen.

      LG
      Uli
    • Barracuda schrieb:

      Ich finde diese sachliche Diskussion überaus interessant.
      Ich bin neu hier im Forum und mir ist positiv aufgefallen, dass die Diskussion nicht persönlich wurde, das finde ich löblich.

      Allerdings kann man wohl erkennen, dass es im Grunde zwei Interpretationsmöglichkeiten zu geben scheint.
      Die eine habe ich verstanden, die andere zwar auch, aber hier kann ich mir den "Alltag" eines Drohne-Fliegers nicht vorstellen.
      Da er 99% seiner Zeit damit verbringen wird beim Ordnungsamt Namen von Grundstücksbesitzern herauszufinden. Oder er fliegt immer an der gleichen Stelle.

      Bei dieser Interpretation der Gesetzeslage: Wie sieht Euer "Alltag" aus? Wie macht Ihr das ganz konkret, wenn Ihr Drohne fliegen wollt und Ihr gerade keine Lust habt auf Eurem eigenen Grundstück zu fliegen?
      Die Frage ist durchaus ernst gemeint und ich will damit niemanden provozieren.


      P.S.: Will jemand eine Mavic kaufen? Super Zustand, kaum geflogen! ;)
      Ich habe ca. ein Dutzend Stellen wo ich fliegen "darf" in meiner Nähe. Bei einigen habe ich die Erlaubnis vom/den Eigentümer/n, spezielle Plätze darf ich jedoch nur zu bestimmten Zeiten befliegen, andere immer. Bei denen wo ich keine Erlaubnis benötige habe ich mich vorher kundig gemacht ob ich dort einfach fliegen darf. So kamen in meiner Nähe immer mehr Stellen zusammen.
      LG

      Steini
    • Barracuda schrieb:

      Da er 99% seiner Zeit damit verbringen wird beim Ordnungsamt Namen von Grundstücksbesitzern herauszufinden.
      Hab vor Jahren nach einen geeigneten Gelände für einen Modellflugplatz gesucht.
      Beim Katasteramt war man sehr entgegenkommend.
      Ihr glaubt gar nicht, wieviel Land der Kirche oder den Kirchen gehört.
    • Ich habe mir in den letzten Wochen viele Koptervideos (ich sage absichtlich nie "Drohne") angesehen. Teils um zu lernen, teils weil sie einfach schön anzusehen waren.
      Allerdings haben wohl fast alle Piloten dabei gegen irgendwelche Bestimmungen verstoßen. Bei Reichweitentests bis zu 2200m bzw. Höhentests bis zu 1000m kann mir keiner erzählen, dass die Gurke in ihrer Fluglage noch optisch zu bewerten war. Da wurde munter über Bahn-, Energie- und Industrieanlagen geflogen. Da wurde quer über Siedlungen geflogen, und Windräder ganz nah geht ja auch nur mit Genehmigung. Ok, einige werden besondere Erlaubnisse haben, doch bei allen glaube ich das eher nicht.
      Dennoch: Die Videos hatten viel Aussagekraft und sind sicher auch der Grund, warum sich viele einen Kopter zulegen.
      Und Ja, auch Kopterpiloten sind Piloten im besten Sinne! Zumindest wenn sie mal ganz ohne die ganzen Hilfsmittel die Gurke wieder in einem Stück vom Himmel holen wollen. Ein Hubschrauber mit den heute üblichen Hilfsmitteln fliegt sich auch kaum schwerer. "Spielzeug" sind beide nicht oder eben doch, je nach Sichtweise.

      Old-Papa
    • old-papa schrieb:

      Ein Hubschrauber mit den heute üblichen Hilfsmitteln fliegt sich auch kaum schwerer.
      Es ist mir echt schwer gefallen diese Aussage nicht zu kommentieren.
      Du kannst gerne mal zu mir kommen um das zu überprüfen.
      Wenn Du es schaffst einen handelsüblichen 450 oder 600 in die Luft zu bekommen,30 s zu fliegen und wieder an einem Stück zu landen, darfst Du ihn behalten.
      Andernfalls, bezahlen.

      Gruss

      Frido
    • Hallo,
      die Wette würde ich ja fast annehmen. Wo ist Dein HQ?
      Der Fairnis halber: Bist Du sicher, das ich noch keinen geflogen bin? Allerdings wirklich einen der einfacheren Sorte und die Fernsteuerung war auf ihn programmiert. Loopings, Rückenflug und Gedöhns habe ich aber lieber meinem Nachbarn überlassen, das kann er besser. Abheben, Nasenflug und landen ging aber recht gut. Zumindest etwa gleich schwer wie mit meinem Eigenbaukopter.
      Er hat auch noch irgendwelche Monster in der großen Klasse (passt nur zerlegt ins Auto), da hätte ich einen riesen Respekt.

      Gegenangebot: Du fliegst mal ein paar Runden mit meinem Eigenbau ;)

      Wie gesagt, ich meine wirklich einfache Hubschrauber, keine 2000,- Euroklasse. Da war ich in meiner Aussage wohl zu allgemein.

      Old-Papa