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Aufstieg von wo erlaubt?

    • Regeln & Gesetze

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    • Aufstieg von wo erlaubt?

      Hallo,

      abgesehen von der AV bin ich jetzt verwirrt was die Drohnenverordnung konkret für den AUfstieg bedeutet.

      Also wenn ich mal als Beispiel einen Acker gefunden habe, der alle anderen Kriterien erfüllt. Darf ich nach meinem Verständnis über ihn weg fliegen.

      Wie (und vor allem wo) komme ich aber in die Luft?
      Wenn ich von einer normalen Straße aufsteige (keine BAB, B oder Hauptverkehrsstrasse) sollte ich das doch dürfen, oder?
      Wie verhält es sich aber bei einem öffentlichen Weg "Feldweg", der zum Fahrradfahren spazieren reiten usw. keine Einschränkungen hat und auch kein Schild "Privatstraße" trägt.
      Ich würde aktuell annehmen, dass ich das dann auch darf oder?

      Ändert sich irgendwas wenn man den Kopter aus der Hand startet?

      Danke, Chris
    • Hallo Chris,

      nahezu jede dem Verkehr gewidmete Straße sowohl inner- als auch außerorts wird ausscheiden.
      Nachdem Du schreibst, keine BAB oder B ist das FStrG nicht einschlägig.

      Im den Straßen- und Wegegesetzen der Länder wird Start und/oder Landung wohl i. d. R. eine unerlaubte Sondernutzung darstellen.
      Einzig eine nicht dem Verkehr gewidmete Straße käme wohl in Frage. Privatstraßen können, müssen aber nicht als solche gekennzeichnet sein.
      Solche von Dir beschriebenen "Feldwege" stehen regelmäßig im Eigentum Dritter und somit wäre auch dort die Erlaubnis erforderlich. Auch, wenn Fahrradfahrer, Reiter und Fußgänger den Weg nutzen und dies auch dürfen.

      Nicht das Eigentumsrecht oder ein Wegerecht fordert die Erlaubnis, sondern das Flugrecht. Und dem unterliegen wir.

      Nein, es ändert sich nichts, wenn Du den Kopter aus der Hand startest. Darauf näher einzugehen endet in Haarspalterei.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Hallo,

      ich denke, das Problem hat jeder am Anfang. Hab mir auch alles zig mal durchgelesen, was Flugverbotszonen, Versicherungspflicht und Drohnenkennzeichnung angeht.
      Mittlerweile bin ich der Meinung, dass wenn man sich korrekt gegenüber anderen Verhält es kein Problem ist, von irgendwelchen Feldwegen, Wiesen oder brachliegenden Äckern zu starten und drüber zu fliegen. Vielleicht nicht grad andere Spaziergänger belästigen und dann passt das schon.
      Ich fliege hier auch im Wohngebiet über eine ungenutzte Wiese. Es hat sich noch nie jemand beschwert. Ganz im Gegenteil, viele waren sehr interessiert und wollten Fotos oder Videos haben.
      Was ich damit sagen wollte ist, halt Dich einigermaßen an bestehende Gesetzte, was NFZs (Flughäfen, Strassen, Menschenansammlungen etc.) angeht, belästige Niemanden und den Rest regelt der gesunde Menschenverstand.
    • Endoparasit schrieb:

      den Rest regelt der gesunde Menschenverstand.
      Das wäre sehr schön...

      Nichts desto trotz ist und bleibt es ein luftrechtlicher Verstoß, ohne diese Erlaubnis...
      und irgendwelche "Petzen" schleichen sich ja auch an den unmöglichsten Orten rum.

      Letztendlich muss es jeder für sich entscheiden und im Falle eines Falles die Konsequenzen tragen - sofern es welche gibt.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Du hast natürlich Recht, es gibt immer irgendjemand, der meint er müsse andere Belehren, maßregeln oder sonst was. Aber was solls, freundlich bleiben und abziehen dann beruhigen sich diejenigen auch wieder.

      Was das Thema "Feldwege" angeht, denke ich mal, dass die meisten Wege im Besitz der Gemeinde sind. Somit hat jeder das Recht, diese zu begehen oder den Hund aus zu führen oder Rad zu fahren.......
      Und da Drohnen ja als Sportgerät gelten, genau wie Mountainbikes müsste/sollte/könnte es auch erlaubt sein, diese dort zu starten.
      Ich glaube je länger man sich damit befasst, desto undurchsichtiger wird das ganze.
    • Man muß das alles auch etwas pragmatisch sehen. Wenn jemand nicht will, dass ich seinen Weg, sein Feld betrete, dann soll her ein Schild aufstellen oder ein Gatter anbringen. Kommt hier in der Gegend vor (Gatter oder Schild). Dann weiß ich, da habe ich nichts zu suchen. Wenn da nichts ist, kein Schild usw, dann gehe ich davon aus, dass ein Betreten, Befahren (zB Fahrrad) oder den Hund zum Kaxxen dorthin führen, nicht verboten ist. Und so mache ich das mit dem Kopter dann eben auch.
      Gruß Manfred
    • Endoparasit schrieb:

      Und da Drohnen ja als Sportgerät gelten, genau wie Mountainbikes müsste/sollte/könnte es auch erlaubt sein, diese dort zu starten.
      Bitte nicht verwechseln: Das Luftrecht schreibt vor, dass eine Erlaubnis vorhanden sein muss. Und dort ist auch die mögliche Sanktionsvorschrift.

      Über Sport, Spazierengehen und Kaxxxen zu reden, führt ins Nirwana resp. ab vom Weg, weil das auch nicht Thema des Luftrechts ist.
      Das wiederum ist, genau wie der "freie Zugang zur Natur" in anderen Rechtsvorschriften geregelt.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Kruzifix schrieb:

      Das Luftrecht schreibt vor, dass eine Erlaubnis vorhanden sein muss
      Ja, das mag für Private Grundstücke richtig sein. Aber der gemeine Feldweg gehört nicht dazu. Solange es kein Privatweg ist, gehört er der Allgemeinheit und kann frei (den gesetzten entsprechen natürlich) genutzt werden. Und solange ich beim fliegen keine Regeln missachte, wird auch keiner was dagegen haben, wenn man von dort startet. Meine Meinung!
      Man kann auch päpstlicher wie der Papst sein, dann sollte man sich seine Drohne aber besser in die Glasvitrine stellen.
    • Mit Papst und & Co. hat das relativ wenig zu tun - hinsichtlich einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema.
      Es hat genau so wenig mit dem Thema zu tun, dass ich mir ebenso wünschte, dass es anders wäre.
      Und es hat auch nichts mit dem Thema zu tun, ob man diese Regel be- oder missachtet.

      Eine Unterscheidung, dass das "nur" für Privatgrundstücke gilt, finde ich im Flugrecht nicht.
      Und genau jetzt kommt der Widerspruch in sich:

      Endoparasit schrieb:

      kann frei (den gesetzten entsprechen natürlich) genutzt werden.
      Das in Klammern ist besonders interessant: Genau das ist dann ja nicht der Fall. Wenn keine Erlaubnis vorhanden, dann ist das eben nicht den Gesetzen entsprechend.

      Wo man seine eigene Schwelle setzt, was man macht oder nicht macht, wovon man sich beeindrucken lässt oder nicht - das bleibt ja gottseidank noch jedem selbst überlassen. Auch, ob ich eine Vitrinendrohne angucken will oder nicht.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Hi,

      vielen Dank für Eure Antworten. Und vorne weg gesunder Menschverstand wird vorausgesetzt. Ich möchte halt einfach keinen Ärger und niemanden auf den S*ck gehen.
      Und natürlich habe ich verstanden wo kein Kläger da kein Richter. Aber um das abzuwägen muss ich ja wissen was "eigentlich" korrekt wäre und wo ich die Schriftlage gerade etwas "auslege".

      Das mit dem Starten von den Straßen, da bin ich noch nicht ganz einverstanden.
      Ich finde es relativ klar erkennbar dass nur Hauptverkehrsstraßen von der Überflug und Abstandsregelung betroffen sind.
      Dass es dann automatisch ein Aufstiegsverbot gibt von allen öffentlichen Straßen sehe ich irgendwie nicht. Woraus lest Ihr das?

      Denn laut §21a (Erlaubnispflichtiger Betrieb von Unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen) kann die zuständige Behörde, wenn sie eine Erlaubnis erteilt, zusätzlich nach eigenem Ermessen eine Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers fordern. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, bei einem erlaubnisfreien Betrieb (unter Beachtung aller weiteren Regeln z.B. Wohngrundstücke und Menschenansammlungen) ist eine Einverständniserklärunglaut Luft VO nicht nötig.
      Das heisst also das Argument mit dem Luftrecht passt hier nichtmehr und wir sind beim "einfachen" betreten eines Grundstückes, bzw. öffentlich zugänglichen Weges

      Wow, ich glaube ich krieg Kopfschmerzen :-}
    • Kruzifix schrieb:

      Genau das ist dann ja nicht der Fall. Wenn keine Erlaubnis vorhanden
      Wo genau steht den geschrieben, dass man auf öffentlichen Wegen eine Erlaubnis benötigt?
      Mal ganz platt gesagt: Radfahren ist erlaubt, Gassi gehen ist erlaubt (wobei der Hund aber nicht einfach überall hin ka... darf), Drohnen fliegen ist erlaubt.
      Warum sollte ich nicht auf öffentlichen Flächen starten dürfen?? Klar, soweit ich mich an Regeln halte, welche ich jetzt hier nicht ausführen will.

      Wo ist den ein Widerspruch bei dem was ich oben geschrieben habe?
    • Betreten und Fliegen I

      Manfredo52 schrieb:

      Gut, wenn es denn pragmatisch nicht geht, wo bitte ist denn das Starten einer Drohne erlaubt, ohne das ich über das Katasteramt heraus finden muß, wem die Strasse,das Land gehört ??
      Hallo Manfredo,
      ich kann dir Startplätze anbieten:
      Die Drohnenverordnung regelt nur das Fliegen
      Das Betreten fremden Eigentums muss im Einzelfall erfragt werde.
      Im Einzelfall, nicht immer.
      Auch bevor es Drohen gab, haben wir den Bauern immer gefragt, ob wir auf seinen Acker dürfen.
      Normalerweise hat der Bauer nur ein Interesse daran, dass seine Feldfrüchte nicht zertrampelt werden
      Aber es gibt auch Flächen und Orte, die du betreten darfst, ohne jemanden zu fragen
      Ich hab dir einen Link eingestellt über Betretungsrechte Lese das bitte
      Danach gibt es in Deutschland sehr viele Flächen im landwirtschaftlichen- und forstwirtschaftlichen Bereich, die der Allgemeinheit zur Erholung und dem Sport dienen.
      Da braucht du niemanden fragen, hier wird sogar zu deinen Gunsten als Sporttreibender (Flugmodelle sind Sportgeräte) das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers (des Bauern) eingeschränkt.
      Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt

      In diesen Fällen will der Grundstückseigentümer (Kommune, Land Bund) gar nicht gefragt werden
      Er gibt dir ein generelles Betretungsrecht
      Du darfst betreten ohne zu fragen (wen auch?)

      Viele Gemeinden und Städte haben Grünanlagen, Parks und andere Freizeitanlagen.
      Auch hier darf teilweise geflogen werden, oft ist es auch verboten.
      Das muß man bei der jeweiligen Kommune/ Ordnungsbehörde im Einzelfall nachfragen oder googeln und nachlesen

      Für Köln z. B. findet man im Internet die "Kölner Stadtordnung", danach ist das Fliegen leider verboten

      LG
      Uli
    • Das ist richtig Andreas.
      Mit dem Betreten wollte ich anfangen und der Beitrag sollte nicht so lang werden.
      Zu starten, fliegen,landen kann ich gerne später etwas sagen aber jetzt sind wir erst mal drauf, auf dem Gelände kaffetrinken
    • Endoparasit schrieb:

      Wo genau steht den geschrieben, dass man auf öffentlichen Wegen eine Erlaubnis benötigt?
      Zum Beispiel im BayStrWG, in der Grünanlagensatzung der Stadt N...
      Start und Landung ist nicht mehr über den Gemeingebrauch gedeckt und somit eine erlaubnispflichtige Sondernutzung.
      Das hat zwar mit dem Luftrecht nichts mehr gemein, untersagt es aber trotzdem - eben auch vielfach im Geltungsbereich öffentlicher Verkehrswege und Anlagen.


      Hubsano schrieb:

      Aber es gibt auch Flächen und Orte, die du betreten darfst, ohne jemanden zu fragen
      Natürlich gibt es die. Sogar zuhauf. Gottseidank! Es kommt bei diesem Thema aber nicht auf das bloße Betreten an, vielmehr ist Start und Landung Themenfrage.


      Hubsano schrieb:

      Eine Besonderheit ist Art. 141 der Verfassung des Freistaates Bayern. Dieser macht unter anderem den freien Zugang zu Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur zusammen mit dem Betretungsrecht zum Verfassungsrecht.
      Das ist natürlich richtig, regelt aber "nur" den Zugang, das Betreten und Nutzen zu Freizeit, Sport und Spiel....
      Und da Bundesrecht Landesrecht bricht, wird die LuftVO als Bundesrecht wohl einschränkend wirksam.
      Anders formuliert schränkt die LuftVO ja nicht den Zugang, das Betreten und Nutzen solcher Grundstücke im Sinne des Allgemeinwohls ein, sondern gibt eine eigene Erlaubnisbedürftigkeit vor, welche dem Zugang, dem Betreten und Nutzen nicht entgegensteht.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Ja richtig, Filmen und Fotos verboten
      hilft uns hier natürlich nicht weiter


      ZITAT:
      Einsatz von Drohnen / Multikoptern
      Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Bayerischen Schlösserverwaltung angefertigt werden, der Genehmigung. Das gilt auch, wenn dazu ferngesteuerte Drohnen, Multikopter o.ä. für Film-
      oder Fotoaufnahmen eingesetzt werden. Grundsätzlich wird nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen die Aufnahme mit solchen Fluggeräten genehmigt.
      Der Einsatz führt zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und den denkmalgeschützten Objekten der Schlösserverwaltung, zu einer möglichen Verletzung von Rechten und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals.
      Voraussetzung für die Genehmigung ist auch die Vereinbarkeit mit den örtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie die
      Einhaltung der ansonsten geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

      zu finden hier:

      Bayerische Schlösserverwaltung | Service | Drehgenehmigung

      LG Uli