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Moin aus Kiel

    • Vorstellung

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    • Moin aus Kiel

      Hallo,

      ich bin neu im Bereich Kopter-Flug und versuche gerade alle Vorschriften zu verstehen und dann entspannt zu fliegen und ein paar schöne Aufnahmen für den Hausgebrauch zu machen.

      Leider bin ich aktuell mehr als frustriert, weil ich scheinbar nirgends fliegen darf, wenn ich nicht vorher den Eigentümer gefragt habe ... ??? Wie ich das aber immer realisieren soll ist mir schleierhaft, wenn ich gerade an einer Wiese/Acker/Wald stehe.

      Also die aktuellen Vorschriften habe ich soweit verstanden, hoffe ich, dennoch bleiben eine Menge Fragen offen. Ich hoffe hier meine Verwirrung etwas zu lindern.

      Über eine Nachricht (auch PN) und für Erfahrungen aus dem Großraum Kiel wäre ich besonders dankbar.

      Chris
    • Ja,
      das eigenartige ist ja, dass ich dachte, nachdem ich mir die Vorschriften angesehen hatte, dass ich da schon ein Plätzchen finden würde.
      Und auch wenn ich nach der DFS APP gehe sieht das gar nicht so schlecht aus.

      Ich finde also einen Ort an dem alles passt. Und an dem ich auch noch auf "öffentlichem Grund" abhebe.
      Muss ich jetzt trotzdem noch jemanden um Erlaubnis fragen, wenn ich zum Beispiel über ein Feld fliege?

      Ich habe schon mit den Kollegen vom Luftfahrtamt und vom Ordnungsamt telefoniert und die waren sehr nett und auch hilfsbereit.
      Aber klarer (bzw. eindeutig) ist mir das noch nicht geworden.

      Welche Straßen sind eigentlich vom Überflug genau betroffen, hier ist die Vorschrift irgendwie nicht eindeutig. BAB und Bundesstraßen ist klar ... aber wo hört das auf?

      Chris
    • Tja, Kiel ist ja leider unter einer RMZ, warum auch immer, und somit strenger geregelt als der kontrollierte Luftraum. Da musst Du sowieso raus, brauchst Dir also um den Flughafen und die Krankenhäuser gar keine Gedanken zu machen und hast schon mal Fahrerei. Dann kommen die ganzen Beschränkungen dazu, das sind bei uns hier vor allem:

      - Bundesstraßen und Autobahnen (A210/215, B76, B404...)
      - Bundeswasserstraßen (der Kanal und nach aktuellem Wissensstand auch die Küsten...)
      - Naturschutz-, Vogelschutz- und FFH-Gebiete. Da haben wir komischerweise reichlich von.

      Und wenn es ganz blöd kommt, und Du denkst, Du hast ein Fleckchen gefunden, dann steht da plötzlich ein oliv angemalter Radar aus der Zeit, als man dachte, die Russen kommen.

      Am besten, Du liest Dir direkt die LuftVO im Abschnitt 5a durch. Detailfragen können wir dann noch klären. Dann guckst Du bei Map2Fly. Damit solltest Du ein wenig herumspielen, denn: Nicht jede Zone ist relevant. (Landwirtschaft ist egal.) Manche sind noch unklar. (Sind Hochspannungsleitungen Anlagen zur Energieerzeugung? Nein, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen.) Und wiederum andere sollte man am besten auswendig kennen. Wenn Du das beides hinter Dir hast, kommen wir zur Flugvorbereitung, und zwar möchtest Du eine ICAO-Karte lesen können und Dir relevante NOTAMs anzeigen lassen. Beides kannst Du bei der DFS abrufen, dazu registrierst Du Dich im AIS-Portal, wo Du Dir unter Flugvorbereitung/VFReBULLETIN die Karte ansehen und dann eine Pseudo-Flugvorbereitung erstellen lassen kannst.


      Und wenn Du das geschafft hast, ist hoffentlich Deine Versicherungsbestätigung da.

      Puh. Leider, leider leben wir in einer Republik voller paranoider Spinner, die glauben, man müsse das alles ganz streng regulieren. Könnte ja ein Radfahrer durch die Luft fliegen und einen Propeller ins Auge kriegen oder so.

      Momentan hab ich wenig Zeit, aber ggf. treffen wir uns mal auf der grünen Wiese, dann können wir noch weitere Details klären.

      Und nein, Du musst den Bauern, über dessen Acker Du fliegst, nicht um Erlaubnis bitten. Das musst Du prinzipiell erst, wenn Du den Acker betreten musst, um den Copter einzusammeln. Der ist aber wiederum verpflichtet, Dir Dein Eigentum auszuhändigen, weswegen die klügeren Leute erstens möglichst nicht crashen und zweitens möglichst nichts platttrampeln, während sie ohne Einsichtnahme ins Grundbuch über das Feld laufen. :rolleyes:
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Aber, @Barracuda, lass Dich bitte nicht entmutigen. Ich schreibe das quasi als Anleitung, nicht um Dich abzuschrecken.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Hallo Schraubhuber,

      vielen Dank für Deine Beschreibung.

      Und auch wenn es komisch klingt, da dein Post tatsächlich abschreckend klingen könnte ;) , hat er mir doch geholfen und mich bestätigt.
      Versicherung, check. Plakette, check. Map2Fly und DFS-App, check.
      Ich werde mir die Karten ansehen. Obschon ist eigentlich dachte dass die DFS-App genau diese Aspekte im Fokus hatte.
      Aktuell schwierigist mit den Karten (WEB & APP) ist, dass manche noch nicht auf dem neuen Verordnungsstand sind.

      Das einzige was ich nicht verstanden habe war die Bemerkung mit der RMZ.
      Ich hatte bisher verstanden, dass die RMZ bedeutet, dass ich bis 30m fliegen darf. Wenn ich über 30m fliegen will Funkkontakt mit dem Tower.
      Aktuell reichen mir noch die 30m.

      Meld Dich wenn Du mal Luft hast.
    • Barracuda schrieb:

      Das einzige was ich nicht verstanden habe war die Bemerkung mit der RMZ.Ich hatte bisher verstanden, dass die RMZ bedeutet, dass ich bis 30m fliegen darf. Wenn ich über 30m fliegen will Funkkontakt mit dem Tower.
      Aktuell reichen mir noch die 30m.
      Laut §21b (1) Satz 9 LuftVO ist es erlaubt, unter Beachtung anderer Vorschriften in Kontrollzonen bis 50m aufzusteigen.

      Eine RMZ ist aber - man korrigiere mich, falls ich irre - keine Kontrollzone, sondern unkontrollierter Luftraum, nur leider mit der besonderen Auflage, dass der Einflug per Funk gemeldet werden muss. Diese Auflage gilt auch für UAV bzw. Flugmodelle.

      Somit werden die RMZ restriktiver gehandhabt als die Umgebungen internationaler Großflughäfen.
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      Richard David Precht
    • Ja. Mittelfristig wollte ich sowieso mal ein Treffen in Kiel oder Umgebung hinbekommen, ob nun auf der Wiese, oder der aktuellen Wetterlage entsprechend in einer Kneipe. Als Gruppe ist man halt "stärker", wenn es mal um Gespräche mit Gemeinden und besorgten Bürgern, die Suche nach entspannten (oder spannenden) Locations oder um schnöde Lobbyarbeit geht.


      Manfredo52 schrieb:

      Das mit der RMZ hat mich gestern abend auch interessiert. Hier (man verzeihe den Link) habe ich weitere Info dazu gefunden, d.h. also RMZ gilt ab 0 m.
      Fliegen in Luftraum RMZ - Seite 2 - Recht - KopterForum.de
      Das ein oder andere Thema sollte man in der Landeshauptstadt mal ansprechen. Das würde ich aber gerne mit dem BVCP machen.

      So eine 50m-Regelung für die RMZ über EDHK wäre ja schon schick für alle.
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      Richard David Precht

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schraubhuber ()