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Verwendung von Firmentrailern in Videos

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    • Verwendung von Firmentrailern in Videos

      Ich sehe immer wieder Youtube Videos von Privatleuten, die mit einem Intro von Yuneec bzw. DJI beginnen.
      Darf man denn diese Trailer verwenden?
      Ich wollte jetzt irgendwann mal meine Luftvideos vom TH und vom Spark zu einem schönen Video zusammenschneiden
      und der Vorspann soll in etwa so sein:

      Starring
      Yuneec Typhoon H, dabei wollte ich so ein Yuneec Typhoon H Intro einspielen

      dann
      DJI Spark, dabei wollte ich so ein Spark Seize the moment Intro einspielen!

      Bin mir da aber nicht sicher ?(
    • Hallo,

      ich denke, das einfachste ist, Dich diesbezüglich an die betroffenen Firmen zu wenden und nachzufragen, wie man dazu steht.

      Für eine Firma ist es natürlich ein guter Werbeeffekt, wenn Logos oder Modelle in privaten Videos auftauchen.
      Anders verhält es sich natürlich, wenn jemand mit Video oder Bildmaterial, welches urheberrechtlich der jeweiligen Firma gehört, Profit macht.

      Fragen kostet nix, manchmal ist man überrascht, welche Antwort man erhält. ;)

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Grundsätzlich muss die Verwendung genehmigt werden. Egal ob die Nutzung privat oder kommerziell ist.
      Es handelt sich hier um urheberrechtlich geschütztes Material. Unbefugte Nutzung kann da sehr schnell
      sehr teuer werden.
      Also lieber Genehmigung einholen, oder besser gleich ein eigenes Intro erstellen. Lass Deiner Kreativität
      freien Lauf dann brauchst Du keine Anleihen bei fremdem Material machen. :thumbsup:
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Raptor2063 schrieb:

      Einfach nutzen dürfte man es nur privat.
      Das ist ein Irrtum, auch hier greift das Urheberrecht. Allein mit der Nutzung macht man sich Strafbar. Egal ob privat oder kommerziell.
      Sicher gibt es viele Firmen denen das egal ist. Aber stell Dir nur mal vor das Dein eigenes Firmenlogo in einem Video auftaucht in dem
      Deine Dienstleistungen oder Dein Handwerk negativ dargestellt werden. Das stelle ich mir nicht so prickelnd vor...
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Wikipedia beschreibt es recht kurz und prägnant:

      Privatkopie (juristisch Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 – 3 des UrhG) bezeichnet die legale Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks für die private, also nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung. Privatkopien sind nicht zu verwechseln mit der illegalen Schwarzkopie.
      Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Video- oder Kassettenrekordern konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Durch die Digitalisierung, die theoretisch unbegrenzt viele Kopien in gleichbleibender Originalqualität erlaubt, und das Internet ist die Privatkopie mittlerweile alltäglich geworden.
      Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit für legale Privatkopien eingeräumt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Pauschalabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit in Deutschland rund 14 Cent für einen DVD-R-Rohling, sieben Euro für einen externen DVD-Brenner, 15,20 Euro für einen PC, 36 Euro für ein Touchscreen-Mobiltelefon mit 8 GB oder mehr Speicherkapazität und 34 bzw. 39 Euro für ein TV-Gerät bzw. einen DVD-Rekorder mit Festplatte. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte müssen bis zu 613,56 Euro an die Verwertungsgesellschaften abgeführt werden.
      Weltweit ist die Privatkopie uneinheitlich geregelt: In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist sie unter gewissen Einschränkungen gesetzlich erlaubt.

      Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die „Privatkopie“ aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind.[1] Dieses Urteil ist allerdings von 1978 und bezieht sich nicht auf digitale Kopien.
      Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. „Zweiter Korb“). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft.[2] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet wird.

      Quelle: Privatkopie – Wikipedia

      Ich spare mir weitere Ausführungen.

      Ergebnis: Zwar wird Deine Vorlage nicht rechtswidrig hergestellt sein, wenn sie von der Firmenhomepage stammt, aber sie wurde öffentlich zugänglich gemacht und demnach ist die Herstellung einer Privatkopie ausgeschlossen.

      Also: Für diese Verwendung - Finger weg!
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Mit Privat hab ich mich leider nicht klar ausgedrückt bzw. missverständlich.

      Ich meinte ich kanns für mich privat (zuhause) nutzen. Bekommt ja so niemand mit.
      Aber auf youtube (auch ohne Werbung etc.) also für jedem zugänglich ist was anderes, ebenso z.B. selbst t-shirts mit Logo etc. und das im öffentlichen Raum tragen.
    • Raptor2063 schrieb:

      Mit Privat hab ich mich leider nicht klar ausgedrückt bzw. missverständlich.

      Ich meinte ich kanns für mich privat (zuhause) nutzen. Bekommt ja so niemand mit.
      Aber auf youtube (auch ohne Werbung etc.) also für jedem zugänglich ist was anderes, ebenso z.B. selbst t-shirts mit Logo etc. und das im öffentlichen Raum tragen.
      Ich bin mal davon ausgegangen, das er seine Videos nicht im stillen Kämmerlein ansehen möchte, sondern diese schon bei YT etc. veröffentlichen will.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard