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Drohnenführerschein beim DMFV

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    • Regeln & Gesetze

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    • Drohnenführerschein beim DMFV

      Hallo zusammen,

      wie Ihr alle wisst, ist ab dem 1. Oktober ein Kenntnisnachweis, gemäß §21a der Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, oder eine Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen insofern erforderlich, wenn wir ein unbemanntes Luftfahrtsystem oder Flugmodell über 2KG bis 5KG betreiben.

      Als Flugmodell gelten gemäß der Verordnung hier Multicopter die ausschließlich zu Sport - und Freizeitzwecken betrieben werden.
      Hier reicht eine Bescheinigung gemäß §21e der Verordnung aus.

      Für unbemannte Luftfahrtsysteme, dann gewerblich betriebene Multicopter, muss der Kenntnisnachweis gemäß §21a der Verordnung erbracht werden.

      Ich hänge Euch die Verordnung, zum nachlesen, nochmals an.

      Zur Zeit bemühen sich einige Verbände und die angeschlossenen Unternehmen und eigenständige Unternehmen eine Zertifizierung für die Ausstellung von Kenntnisnachweisen beim LBA zu erhalten, Berichte darüber findet Ihr im Forum. Es ist sehr spannend zu beobachten mit welchen Intensionen vorgegangen wird und was sich daraus entwickelt.

      Gleichwohl bemüht sich der DMFV um die zukünftige Umsetzung des §21e auf Ihrer Seite: copter.aero

      Wir sind mit den Verbänden, Unternehmen und dem DMFV in Kontakt und möchten Euch hier auf dem laufenden halten.
      Dateien
      LG

      Steini
    • Hallo zusammen,

      wir haben eine Anfrage an den DMFV gestellt hier die Antwort:

      Sehr geehrter Herr Stein,

      vielen Dank für Ihre E-Mail Anfrage vom 24. Juli 2017. Zunächst: Glückwunsch zu Ihrem sehr gelungenen Projekt RC-Drohnen-Forum.de.

      Den Nachweis gemäß § 21 e der Verordnung werden Sie bei uns erhalten. Wir sind gerade in der Endabstimmung mit den beteiligten Behörden. Aus heutiger Sicht rechnen wir mit einer Dauer von ca. 4 Wochen, bis wir eine Online-Lösung über unsere Seite www.copter.aero anbieten können. Nach Kenntnisnahme der zur Verfügung gestellten Inhalte und notwendiger Bestätigung werden Sie in einer separaten Datei gespeichert. Gleichzeitig erhalten Sie eine elektronische Bestätigung an eine aktuelle E-Mail-Adresse. Mit der Bescheinigung können Sie auch zukünftig Flugmodelle über 2 Kilogramm fliegen und sich über 100 Meter Flughöhe bewegen.

      (Nachträglich eingefügt, aufgrund Rückfrage:)

      Auf zugelassenen Modellfluggeländen können Multicopter ebenfalls ohne Kenntnisnachweis über 100 Meter hoch fliegen. Für Flüge außerhalb zugelassener Modellfluggelände über 100 Meter benötigt der Copterpilot neben der Einweisungsbescheinigung eine Ausnahmegenehmigung der für ihn zuständigen Landesluftfahrtbehörde (§ 21 b Absatz 3).

      (Weiter im Originaltext:)

      Bitte berücksichtigen Sie, dass wir hier auch auf die Mitarbeit der zuständigen Behörden angewiesen sind, so dass eine genaue zeitliche Festlegung nicht möglich ist. Unser Bestreben ist aber, so schnell wie irgend möglich an den Start zu gehen.

      Eine Prüfung wird nicht erforderlich sein. Weder theoretisch, noch praktisch. Dies allerdings nur für die private Nutzung von Flugmodellen. Bei einem sonstigen Einsatz, zum Beispiel für den gewerblichen, ist eine theoretische Prüfung notwendig. Der Kenntnisnachweis hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Momentan ist von Seiten der staatlichen Behörden eine Gebühr von 25,-- Euro zzgl. MwSt. geplant. Siehe Artikel 3 Nr. 25 a Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung.
      Anbei übersenden wir Ihnen die Banner unseres COPTER.aero-Projektes in unterschiedlichen Motiven, Größen und Dateiformaten zu Ihrer Verwendung.

      Mit freundlichen Grüßen / Best regards


      FRANK WEIGAND
      GESCHÄFTSFÜHRER
      T. +49 (0)228 97 85 00
      F. +49 (0)228 97 85 085

      DEUTSCHER MODELLFLIEGER VERBAND E. V. · Rochusstraße 104 – 106 · 53123 Bonn · www.dmfv.aero
      LG

      Steini
    • Für die "Privaten" die ausschließlich Ihre Drohne (über über 2 kg) zu Sport - und Freizeitzwecken betreiben, wird diese Bescheinigung ohne Prüfung und Einweisung auf für Nichtmitglieder ausgestellt, habe ich das so richtig verstanden? :?:
      "Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
      Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

      Zitat Albert Einstein
    • Das wird so manchem seine super gedachte Geschäftsidee kaputt machen. rofl
      "Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
      Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

      Zitat Albert Einstein
    • Guenter G schrieb:

      Für die "Privaten" die ausschließlich Ihre Drohne (über über 2 kg) zu Sport - und Freizeitzwecken betreiben, wird diese Bescheinigung ohne Prüfung und Einweisung auf für Nichtmitglieder ausgestellt, habe ich das so richtig verstanden? :?:
      Verstanden ja, aber ob man es Glauben kann!
      Gewerbliche sollen Zahlen und Prüfungen ablegen, während Private einfach so mit z.B. einer Yuneec Tornado Drohnen aufsteigen dürfen.
      Das wäre wieder so unsinnig wie bis zur Verordnung, wo Private mehr durften als gewerbliche Betriebe (z. B. die Höhe).
    • Eben, ich sehe das ähnlich... der gewerbliche soll richtig zahlen, nachweisen usw. darf dann aber auch nicht mehr.

      Einzig für die Allgemeinverfügung wird ja angegeben dass man den Nachweis braucht, da könnte es halt sein dass da viele abgewiesen werden die es nur "privat" machen.

      Aber richtig sinnfreie Regeln!
    • teckkopter schrieb:

      Das wäre wieder so unsinnig wie bis zur Verordnung, wo Private mehr durften als gewerbliche Betriebe (z. B. die Höhe).
      Ich finde das nicht unsinnig. Viele Geschäftsfelder der Gewerblichen sind für Hobby-Piloten absolut tabu.
      Gewerbliche dürfen, eine entsprechende Genehmigung vorausgesetzt, zb. über Bundesfernstraße , Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Industrieanlagen, Windräder ect. fliegen, sowie ggf. über 100m.
      Über solch verwundbaren Gebieten sollte demnach nur ein geschulter Pilot fliegen. Der Drohnenführerschein ist Voraussetzung für die entsprechenden Aufstiegsgenehmigungen.
      Außerdem kann ein Gewerblicher alle Kosten als Betiebsausgabe beim FA geltend machen. All diese Vorteile hat der Hobby-Pilot nicht. Deshalb ist es, wie ich finde, ein Schritt in die richtige Richtung.
    • Aber nur mit extra Genehmigung.
      Wenn also ein gewerblicher nur Immobilien filmen möchte (Das ist ein großer Markt), dann muss er eine teure Prüfung ablegen, während der Private nur die Genehmigung des Wohnungseigentümers benötigt.
      Also ich Bitte Dich, was macht das für einen Sinn?
      Nur weil der eine finanziell keinen Vorteil davon hat, macht er dennoch das Gleiche ohne Prüfung.

      Zudem kann man Kosten nur dann beim FA vermindern, wenn Gewinne Gegenüber stehen. Ansonsten bleiben es Kosten.
    • Raptor2063 schrieb:

      und ohne nachgewiesene Kenntnisse ist sowas wirklich gefährlich
      Deshalb ist der Kenntnissnachweis auch für Private Pflicht. Übrigen für alle Flugmodelle über 2Kg, nicht nur für Kopter.

      teckkopter schrieb:

      Zudem kann man Kosten nur dann beim FA vermindern, wenn Gewinne Gegenüber stehen. Ansonsten bleiben es Kosten.
      Ist es nicht Sinn und Zweck, Gewinne zu erzielen mit einem Gewerbebetrieb?

      teckkopter schrieb:

      Wenn also ein gewerblicher nur Immobilien filmen möchte (Das ist ein großer Markt), dann muss er eine teure Prüfung ablegen, während der Private nur die Genehmigung des Wohnungseigentümers benötigt.
      Ein Immomakler kann seine Exposés entprechend vermarkten, der Private kann das nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Koptermaxx ()

    • Gut wenn der private es für Umme macht theoretisch ja, wobei er dann trotzdem noch die Erlaubnis aller umliegenden (sofern vorhanden) Grundstückseigentümer bräuchte.
      Aber er darf dann natürlich kein Geld damit verdienen, rein privat eben. Da bleibt dann die Frage wie viele das machen und vor allem ob sich Makler so nen Privatman suchen(wo findet man jmd der so eine Dienstleistung verschenkt?)

      Mit AV (demnächst ;) ) darf der gewerbliche wohl schon wieder drüber fliegen ohne extra fragen zu müssen.
    • Pixhai schrieb:

      Raptor2063 schrieb:

      und ohne nachgewiesene Kenntnisse ist sowas wirklich gefährlich
      Deshalb ist der Kenntnissnachweis auch für Private Pflicht. Übrigen für alle Flugmodelle über 2Kg, nicht nur für Kopter.

      teckkopter schrieb:

      Zudem kann man Kosten nur dann beim FA vermindern, wenn Gewinne Gegenüber stehen. Ansonsten bleiben es Kosten.
      Ist es nicht Sinn und Zweck, Gewinne zu erzielen mit einem Gewerbebetrieb?

      teckkopter schrieb:

      Wenn also ein gewerblicher nur Immobilien filmen möchte (Das ist ein großer Markt), dann muss er eine teure Prüfung ablegen, während der Private nur die Genehmigung des Wohnungseigentümers benötigt.
      Ein Immomakler kann seine Exposés entprechend vermarkten, der Private kann das nicht.
      Zu den Gewinnen. Wie viele Bilanzen von Unternehmen soll ich Dir schicken, die trotz Gewinnabsicht Verluste machen?
      Doch der Private kann das für sich machen und wird es auch für Freunde und Bekannte machen. Denn das ist die Praxis!
    • teckkopter schrieb:

      Doch der Private kann das für sich machen und wird es auch für Freunde und Bekannte machen. Denn das ist die Praxis!
      Es wird viel gemacht, was nicht legal ist. Ich habe auch schon mal eine Dachrinneninspektion gemacht.

      teckkopter schrieb:

      Zu den Gewinnen. Wie viele Bilanzen von Unternehmen soll ich Dir schicken, die trotz Gewinnabsicht Verluste machen?
      Im ersten Geschäftsjahr alkzeptiert das FA Verluste. Dann sollten aber Gewinne kommen. Sonst kannst du dicht machen.
    • Pixhai schrieb:

      teckkopter schrieb:

      Doch der Private kann das für sich machen und wird es auch für Freunde und Bekannte machen. Denn das ist die Praxis!
      Es wird viel gemacht, was nicht legal ist. Ich habe auch schon mal eine Dachrinneninspektion gemacht.

      teckkopter schrieb:

      Zu den Gewinnen. Wie viele Bilanzen von Unternehmen soll ich Dir schicken, die trotz Gewinnabsicht Verluste machen?
      Im ersten Geschäftsjahr alkzeptiert das FA Verluste. Dann sollten aber Gewinne kommen. Sonst kannst du dicht machen.
      Das stimmt so nicht, denn viele StartUp und anderen auch Ältere Unternehmen machen Jahre lang Verluste.
    • Pixhai schrieb:

      teckkopter schrieb:

      Das wäre wieder so unsinnig wie bis zur Verordnung, wo Private mehr durften als gewerbliche Betriebe (z. B. die Höhe).
      Ich finde das nicht unsinnig. Viele Geschäftsfelder der Gewerblichen sind für Hobby-Piloten absolut tabu.Gewerbliche dürfen, eine entsprechende Genehmigung vorausgesetzt, zb. über Bundesfernstraße , Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Industrieanlagen, Windräder ect. fliegen, sowie ggf. über 100m.
      Über solch verwundbaren Gebieten sollte demnach nur ein geschulter Pilot fliegen. Der Drohnenführerschein ist Voraussetzung für die entsprechenden Aufstiegsgenehmigungen.
      Außerdem kann ein Gewerblicher alle Kosten als Betiebsausgabe beim FA geltend machen. All diese Vorteile hat der Hobby-Pilot nicht. Deshalb ist es, wie ich finde, ein Schritt in die richtige Richtung.
      Das kann jeder Privat-Pilot auch indem er sich das genehmigen lässt, genauso wie beim gewerblicher Pilot.
      LG

      Steini