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Welche Versicherung habt Ihr?

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    • volantus schrieb:

      Klar, wer gewerblich "auf" seiner Drohne unterwegs ist, oder so ein 3 kg - Gerät betreibt, welches - wie auf einem Video schön dargestellt - , problemlos eine Mohrrübe schnitzelt, sollte auf wirklich aufwendige Versicherung achten. Aber meine Drohne wiegt kampfbereit 109 Stück Gramm..... da sollte eine einfache, "normale" Versicherung reichen.
      Den meisten Versicherungen ist es egal wie schwer die Drohne ist.
      Der Schaden den du mit einer Spielzeugdrohne anrichten kannst, kann ins Unermessliche gehen.
      Wenn zB im Park dein Spielzeug außer Kontrolle gerät, in einem Kinderwagen landet und mit dem Propeller dem Baby ein Auge schlitzt.
      Klingt makaber, aber solche Sachen sind mit abgesichert.
      Der DMO ist es egal ob deine Drohne 100g oder 25Kg wiegt. Für Privat schon unter 40,-€ im Jahr.
    • Pixhai schrieb:

      Wenn zB im Park dein Spielzeug außer Kontrolle gerät, in einem Kinderwagen landet und mit dem Propeller dem Baby ein Auge schlitzt.
      Ein gutes Beispiel, welches sehr deutlich macht, dass man unter besonders ungünstigen Umständen den Schaden finanziell nicht bewältigen könnte.
      Ich denke da nicht an die momentane Verletzung sondern die Folgen.
      Ggf. Augenlicht verloren, lebenslangen Rentenanspruch usw.
      Viele haben keine Vorstellung, rechne das mal hoch.
      Wie sage ich so gerne in anderem Zusammenhang:
      einfacher Dreisatz
      Uli
    • Aufgrund deines Hinweises habe ich mal auf die HP dieser Gesellschaft geklickert. Die nennen einen Haftungsausschluss, der greifen würde, wenn...
      ....wenn es sich um Freiflüge, bzw. solche außerhalb von Flugmodellplätzen handelt und
      ....wenn gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten würden.

      Na prima! Natürlich habe ich nicht die Absicht, meine Copter ausschließlich auf meinem Grundstück und/oder auf einem mir eh' nicht bekannten Modellfluggelände starten zu lassen. Irgendwann gehts auf die grüne Wiese.
      Der nebulöse Begriff " gesetzliche Vorschriften" hilft mir nicht wirklich weiter. Natürlich habe ich die um genauere Definition ihrer Bedingungen gebeten. Aber das war gerade eben erst. Kann mir jemand jetzt schon erklären, was damit gemeint ist, was da in freier Natur versichert ist und was nicht?
      Grüße, volantus
    • volantus schrieb:

      Aufgrund deines Hinweises habe ich mal auf die HP dieser Gesellschaft geklickert. Die nennen einen Haftungsausschluss, der greifen würde, wenn...
      ....wenn es sich um Freiflüge, bzw. solche außerhalb von Flugmodellplätzen handelt und
      ....wenn gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten würden.


      also ich kann mir nicht vorstellen das dort steht das Flüge außerhalb von Modellflugplätzen ausgeschlossen sind....
      Denke da steht das außerhalb von Modellflugplätzen nur Flüge versichert sind, wenn man nicht gegen Vorschriften und Gesetze verstößt....
    • @ "Sir Devil":
      Es ist kein guter Stil, die Frage eines Users zu ignorieren, und eine andere Frage drüberzubügeln!
      Und deine nachgeschobene "Antwort" zeigt, dass du meine Frage erst nichtmal ganz verstanden hattest, und das du in diesem Gebiet fachlich nicht zuhause bist.
      Wer also konkrete Beispiele benennen kann, was denn da gesetzlich erlaubt oder verboten sein könnte, ist herzlich zu einer solche Aufzählung/ Darstellung eingeladen.
      Grüße, volantus
    • Volantus.... Mag sein das es so rüber kam, Ansich wollte ich, das was ich schrieb, auch in eine Antwort packen, aber mein Handy wollte das mit dem zitieren nicht so wie ich....
      Aber egal.....

      Was gesetzlich alles erlaubt, bzw verboten, ist ist aber doch klar....
      Oder ich verstehe es wirklich nicht....
    • Sir Devil schrieb:

      also ich kann mir nicht vorstellen das dort steht das Flüge außerhalb von Modellflugplätzen ausgeschlossen sind....
      Jede Versicherung kann im Kleingedruckten eine Leistung ausschließen (Vertragsfreiheit)
      Jeder kann selbst entscheiden wo und was er abschließt.
      Meine ehemalige Verdicherung (HDI) hatte mir ein Freizeitpaket angeboten.
      Mitversichert waren Modellflugzeuge bis 5 Kg. Als ich explizit nach meinem Kopter fragte (damals noch Mikrokopter) schloss man den aus.
      Man war der Meinung es handelt sich um eine Profidrohne. Gut, dass ich nachgefragt hatte.
      Seit dem bin ich bei der DMO versichert.
    • Ich denke mal, man ist beim DMFV am besten aufgehoben. 42Euro plus Zusatz 2/3 oder 4 für Wildflieger. Gesamtsumme kann man sich ausrechnen. Zudem ist Rechtsschutz und Rechtsberatung dabei und es sitzen dort die Fachleute für unser Hobby. Zeitung gibts auch noch. Gilt dann auch für alle Flieger - egal ob einer oder zwanzig.
      Ich hatte mal nach Alternativen gesucht, aber nichts gescheites gefunden. Preis und ominöse Versicherungsbedingungen (Kleingedrucktes) haben mich dazu bewogen, beim DMFV zu bleiben.
    • maranzon schrieb:

      Ich denke mal, man ist beim DMFV am besten aufgehoben. 42Euro plus Zusatz 2/3 oder 4 für Wildflieger. Gesamtsumme kann man sich ausrechnen. Zudem ist Rechtsschutz und Rechtsberatung dabei und es sitzen dort die Fachleute für unser Hobby. Zeitung gibts auch noch. Gilt dann auch für alle Flieger - egal ob einer oder zwanzig.
      Ich hatte mal nach Alternativen gesucht, aber nichts gescheites gefunden. Preis und ominöse Versicherungsbedingungen (Kleingedrucktes) haben mich dazu bewogen, beim DMFV zu bleiben.
      also wenn ich es als reine Versicherung ansehe, ist es viel zu teuer....
    • Sir Devil schrieb:

      maranzon schrieb:

      Ich denke mal, man ist beim DMFV am besten aufgehoben. 42Euro plus Zusatz 2/3 oder 4 für Wildflieger. Gesamtsumme kann man sich ausrechnen. Zudem ist Rechtsschutz und Rechtsberatung dabei und es sitzen dort die Fachleute für unser Hobby. Zeitung gibts auch noch. Gilt dann auch für alle Flieger - egal ob einer oder zwanzig.
      Ich hatte mal nach Alternativen gesucht, aber nichts gescheites gefunden. Preis und ominöse Versicherungsbedingungen (Kleingedrucktes) haben mich dazu bewogen, beim DMFV zu bleiben.
      also wenn ich es als reine Versicherung ansehe, ist es viel zu teuer....
      Es ist natürlich nicht nur eine Versicherung. Der DMFV ist auch Interessenvertreter der Modellflieger.
    • Pixhai schrieb:

      Dann hast du die DMO nicht angeschaut.
      Doch. Aber die DMFV Versicherung ist umfangreicher und auch im Kleingedruckten weniger aggressiv. Auch ist der Rechtsschutz umfangreicher und schließt Strafrechtsschutz mit ein. Zumindest konnte ich davon beim DMO damals nichts entdecken.
      Ich hab lange verglichen und bin beim DMFV geblieben. Auch weil der Preisunterschied pro Jahr Peanuts sind.

      Sir Devil schrieb:

      also wenn ich es als reine Versicherung ansehe
      Ist halt auch Mitgliedsbeitrag bei. Nicht nur Versicherung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von maranzon ()

    • Pixhai schrieb:

      Bitte darauf achten, dass die Gefärdungshaftung nach §33 LuftVG in Versicherungsnachweis draufsteht.

      Schraubhuber schrieb:

      Das Thema hatten wir doch schon mal irgendwo.

      Mal kritisch gefragt: Warum sollte das draufstehen? Steht auf Deinem Mietvertrag, dass er sich nach dem BGB richtet? Steht in Deiner Kfz-Versicherungsbescheinigung was von Gefährderhaftung?

      Ich finde den Hinweis von Pixhai schon recht wichtig!
      VIele "normalen" Haftpflichtversicherungen haften (nur) im Rahmen der Verschuldenshaftung. Auch dann, wenn Kopter includiert sind oder sogar auf Anfrage nachträglich aufgenommen wurden!
      Spezielle Versicherungen haften auch im Rahmen der Gefährdungshaftung.

      Hier ist der Vergleich mit der gesetzl. vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung (PflVersG) passend.
      Der Unterschied zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung lässt sich googeln.
      Stark vereinfacht umfasst die Gefährdungshaftung auch Schadenfälle, bei denen dem Versicherten keinerlei Verschulden angelastet werden kann.
      Dies ist bei den "üblichen" Haftpflichtversicherungen selten der Fall.

      Unter anderem wurde hier: Gefährdungshaftung bereits darüber diskutiert.
      Oder auch hier: Priv. Haftpflicht - Verschuldenshaftung / Gefährdungshaftung sind bereits viele Informationen zu finden.

      Zur Frage: Steht in Deiner Kfz-Versicherungsbescheinigung was von Gefährderhaftung?
      In der Versicherungsbescheinigung vermutlich nicht, aber ziemlich sicher in den Versicherungsbedingungen.
      Und dass es eine Versicherung mit Gefährdungshaftung (nicht: Gefährderhaftung!) sein muss, steht im PfVersG i. V. m. StVG.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Kruzifix schrieb:

      Pixhai schrieb:

      Bitte darauf achten, dass die Gefärdungshaftung nach §33 LuftVG in Versicherungsnachweis draufsteht.

      Schraubhuber schrieb:

      Das Thema hatten wir doch schon mal irgendwo.

      Mal kritisch gefragt: Warum sollte das draufstehen? Steht auf Deinem Mietvertrag, dass er sich nach dem BGB richtet? Steht in Deiner Kfz-Versicherungsbescheinigung was von Gefährderhaftung?
      Ich finde den Hinweis von Pixhai schon recht wichtig!
      VIele "normalen" Haftpflichtversicherungen haften (nur) im Rahmen der Verschuldenshaftung. Auch dann, wenn Kopter includiert sind oder sogar auf Anfrage nachträglich aufgenommen wurden!
      Spezielle Versicherungen haften auch im Rahmen der Gefährdungshaftung.

      Hier ist der Vergleich mit der gesetzl. vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung (PflVersG) passend.
      Der Unterschied zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung lässt sich googeln.
      Stark vereinfacht umfasst die Gefährdungshaftung auch Schadenfälle, bei denen dem Versicherten keinerlei Verschulden angelastet werden kann.
      Dies ist bei den "üblichen" Haftpflichtversicherungen selten der Fall.

      Unter anderem wurde hier: Gefährdungshaftung bereits darüber diskutiert.
      Oder auch hier: Priv. Haftpflicht - Verschuldenshaftung / Gefährdungshaftung sind bereits viele Informationen zu finden.

      Zur Frage: Steht in Deiner Kfz-Versicherungsbescheinigung was von Gefährderhaftung?
      In der Versicherungsbescheinigung vermutlich nicht, aber ziemlich sicher in den Versicherungsbedingungen.
      Und dass es eine Versicherung mit Gefährdungshaftung (nicht: Gefährderhaftung!) sein muss, steht im PfVersG i. V. m. StVG.
      Nein, das steht zumindest in meinen Kfz-Versicherungsbedingungen nicht drin. (Durchsuchbares PDF.) Hat jemand anderes solche Bedingungen?
      Vermutlich deswegen, weil die Versicherung nicht definiert, wann eine Haftpflicht (= die Pflicht, eine Leistung zu erbringen!) besteht, sondern der Gesetzgeber.

      Mir stellt sich die Sache, nachdem ich mich nun wirklich sehr intensiv damit auseinandergesetzt habe, so dar:
      - Wenn die Versicherung gegen Risiken aus Haftpflichtfällen absichert, dann spielt es keine Rolle, warum der Haftpflichtfall eingetreten ist.
      - Dass er eingetreten ist, ergibt sich aus dem Gesetz.
      - Dass die Versicherung dafür aufkommt, hat sie im Vertrag erklärt. Da steht ja drin: Wenn sie wegen des Betriebs... haften (= leisten müssen), zahlen wir das bis zur Summe X.
      - In den Versicherungsbedingungen kann zwar einiges an lustigen Einschränkungen drinstehen, aber den gesetzlich festgelegten Eintritt der Haftung auszuschließen wäre ja komplett widersinnig. So etwas wie "wir sind keine Gefährdungshaftpflicht" gibt es also nicht.

      Um den Vergleich mit der Kfz-Haftpflicht aufrecht zu erhalten: Das wäre so, als würde eine Versicherung Haftpflichtfälle, die sich aus dem Betrieb eines Kfz ergeben, und die nun mal gesetzlich festgelegt sind, einfach ausschließen und sich auch noch eigene Verkehrsregeln ausdenken. Also würde sie unter dem Strich nie haften. Ein super Geschäftsmodell.


      Nochmal: Im Gesetz steht, wann bzw. warum man haftet. (Weil man das Gerät betreibt.) Daran kann die Versicherung nichts ändern. Sie kann keinen Fall versichern, den es nicht gibt und den gesetzlich definierten ausschließen.

      Es geht hier auch nicht um Arten von Versicherungen, sondern um Arten von Haftung. (Aus denen resultieren zwar indirekt unterschiedliche Versicherungen, es gibt aber keine Wahlfreiheit, auch auf Seiten der Gesellschaft nicht, weil sich die Art der Versicherung durch die Haftung zwingend ergibt.) Die Haftung betrifft den Versicherungsnehmer. Die Versicherung schützt diesen vor finanziellen Risiken falls ein Haftungsfall eintritt. Deswegen ist es für die Versicherung erst mal egal, um welche Art von Haftung es sich handelt.

      Erst für die Berechnung des Beitrags ist das Gesetz wieder wichtig, weil dieses bei Gefährdungshaftung die Haftung begrenzt. Das hat den Zweck, die Versicherung kalkulierbar zu machen, denn Gefährdungshaftungstatbestände treten viel häufiger ein als Verschuldenstatbestände, welche ja auch aktiv verhindert werden können. (Z.B. kann einen die Polizei davon abhalten, etwas kaputtzuschlagen, aber sie darf einen nicht davon abhalten, ein Auto regelkonform zu fahren.)
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • FrankKie schrieb:

      Es ist natürlich nicht nur eine Versicherung. Der DMFV ist auch Interessenvertreter der Modellflieger.
      Du meinst sicher Flächen-Modellflieger, uns Kopterflieger haben sie letztes Jahr hängen lassen.

      maranzon schrieb:

      Doch. Aber die DMFV Versicherung ist umfangreicher und auch im Kleingedruckten weniger aggressiv. Auch ist der Rechtsschutz umfangreicher und schließt Strafrechtsschutz mit ein. Zumindest konnte ich davon beim DMO damals nichts entdecken.
      Ich hab lange verglichen und bin beim DMFV geblieben. Auch weil der Preisunterschied pro Jahr Peanuts sind.
      42,-Mitgliedsbeitrag + 17,44 Zusatzversicherung (III) + 3,- Aufnahmegebühr = 62,44€ im ersten Jahr, sonst 59,44€
      Die verstecken ihre Preisliste so geschickt, dass man erst nach vielen Klicks drauf kommt.
      DMO = 39,96 = Eine Ersparniss von 197,80 in 10 Jahren.
      Das geb ich lieber für Nützlicheres aus.

      Übrigens, der Strafrechtsschutz ist auch bei der DMO dabei (Vertragsbedingungen Pt. 3.1.1.2)
    • Schraubhuber schrieb:

      Nein, das steht zumindest in meinen Kfz-Versicherungsbedingungen nicht drin
      Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
      Die Versicherungen haben Vertragsfreiheit.
      Sie können dir den Arsch oder die Nase versichern.
      Wenn sie gesetzeskonforme Versicherungen anbieten, dann müssen sie sich an Gesetze halten.
      Wenn sie ihre eigenen Bedingungen ins Kleingedruckte schreiben, dann gilt eben das.
      Und darauf ist zuachten, nichts anderes hatte ich gemeint.