Schraubhuber schrieb:
- Dass die Versicherung dafür aufkommt, hat sie im Vertrag erklärt. Da steht ja drin: Wenn sie wegen des Betriebs... haften (= leisten müssen), zahlen wir das bis zur Summe X.
- In den Versicherungsbedingungen kann zwar einiges an lustigen Einschränkungen drinstehen, aber den gesetzlich festgelegten Eintritt der Haftung auszuschließen wäre ja komplett widersinnig. So etwas wie "wir sind keine Gefährdungshaftpflicht" gibt es also nicht.
Um den Vergleich mit der Kfz-Haftpflicht aufrecht zu erhalten: Das wäre so, als würde eine Versicherung Haftpflichtfälle, die sich aus dem Betrieb eines Kfz ergeben, und die nun mal gesetzlich festgelegt sind, einfach ausschließen und sich auch noch eigene Verkehrsregeln ausdenken. Also würde sie unter dem Strich nie haften. Ein super Geschäftsmodell.
Der Vergleich mit der Kfz-Haftpflichtversicherung passt dennoch: Versuch' doch mal, ein Kfz. in einer "üblichen" Haftpflichtversicherung unterzubringen. Geht nicht. Weder bereits bei Abschluss noch nachträglich hinzugefügt.
Eben wegen des gesetzl. Erfordernisses (der Gefährdungshaftung) gibt es die spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix