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Auftrag für Stadt, Dokumentation eines Straßenumbaus

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    • Auftrag für Stadt, Dokumentation eines Straßenumbaus

      Hallo Freunde der Rechtssicherheit,
      Ich arbeite bei einer Stadt im öffentlichen Dienst und bald stehen große Umbaumaßnahmen einer wichtigen Straße der Stadt an. Ich würde dieses Arbeiten gerne ober Monate fotodokumentarisch festhalten.

      Nun zu den rechtlichen Gegebenheiten. Was brauche ich und was muss ich beantragen und ggf. wo. Erst einmal nur theoretisch. Der Arbeitgeber müsste ja auch noch zustimmen, dass ich in meiner Dienstzeit ein privates Objekt benutze oder über einen Werkvertrag oder sowas...

      Ich habe zur Zeit noch eine Haftpflichtversicherung für nicht gewerbliche Flüge. Die müsste ich wahrscheinlich aufstocken. Darüber hinaus habe ich keinen Flugschein oder ähnliches.
    • Hallo,

      also ich würde sagen, dass das dann Flüge mit gewerblichen Interessen sind und nicht mehr dem Sport oder der Freizeit angehören.
      Demnach müsstest Du alles Voraussetzungen dafür erfüllen.

      1. Versicherungsschutz (gewerblich)
      2. Aufstiegsgenehmigung des Regierungsbezirgs Deines Bundeslandes
      3. "Drohnenführerschein" da wir uns in der Übergangsphase befinden und der 1.10.2017 bald da ist würde ich Dir hier empfehlen, direkt einen "Führerschein"/Kenntnisnachweis je nach Copter zu machen
      4. Start und Landeerlaubsnis der Stadt (Ordnungsamt) für Flüge Innerorts
      5. Start und Landeerlaubnis bei privaten, nicht städtischen Objekten vom Grundstückseigentümer
      6. Überflugerlaubnis, wenn Du über ein anderes Grundstück fliegst
      7. Polizei vor dem Flug informieren ca. 14 Tage schriftlich


      Ich empfehle Dir, mache einfach den "Drohnenführerschein", da kannst Du in der Schulung Deine Fragen ebenfalls stellen.
      Zertifizierte Stellen werden ja jetzt nach und nach bekannt gegeben.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Danke für deine Antwort. Ich habe diesbezüglich interessante Neuigkeiten. Es handelt sich hierbei um eine Kommunalstraße und die werden im Luftfahrtrecht nicht aufgeführt. Dort sind nur Bundesstraßen ausdrücklich verboten zu überfliegen. Der Herr der Behörde aus Münster hat mir gesagt, diese Straße dürfe ich überfliegen. Mit einem Kopter unter 2kg mit Beachtung der Höhen und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte kann mir das im Grunde keiner mehr verwehren.