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Erster zertifiziert Drohnenführerschein?

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    • Also dann wohl doch eine gut verpackte Mogelpackung? Sieht wohl so aus.
      Nur so langsam sollte die Sache mit den zertifizierten Schulungen ja eigentlich Fahrt aufnehmen.

      Gruß - Bernd
    • frido44 schrieb:

      Wenn ich die Bestimmungen von § 21d so auf mich wirken lasse, ist es vielleicht doch einfacher gleich eine PPL zu machen
      Und wenn ich das so auf mich wirken lasse habe ich weder zu dem einen noch zu dem anderen Lust.
      Ich lass mich mal überraschen wo die Reise noch hingeht denn Onkel Drohbrindt hat in der Schreibtischschublade sicher nicht nur sein Pausenbrot liegen
      aber vielleicht täusche ich mich ja auch und alles beruhigt sich mit der Zeit.

      Gruß - Bernd
    • ich hab mich mal angemeldet, allerdings kann man die Prüfung erst ab 22.07 ablegen.
      Ich hatte jetzt kommenden Samstag für die Schulung geplant, frage aber morgen nochmal nach.

      Meine Sorge ist ein wenig, weil es bisher so wenige gibt dann bald der große Run losgeht.
      Als Privatperson wärs mir jetzt auch nicht so wichtig, aber gewerblich möchte ich möglichst wasserdicht unterwegs sein und ich denke man tut sich auch mit Genehmigungen usw. leichter wenn man sowas hat.

      Allerdings habe ich mich für die Quick & Dirty Lösung entschieden, Vorbereitung Theorie + Prüfung für 298€ bzw. 269€ weil ich mich schon vorab vormerken lies.
    • die ist bei mir ums Eck, und die sind aufgeführt bzw. über die UAV-Dach.
      Lufthansa finde ich auch interessant, ich denke mir nur zur Vorbereitung nehme ich mal den Workshop mit da sind dann auch noch ein paar andere Sachen dabei die nicht Schaden (z.B. Urheberrecht, Datenschutzbestimmungen, Persönlichkeitsrechte) nicht Prüfungsrelevant aber einfach mal gesammelt und mit vernünftigen Unterlagen.

      Wie gesagt als gewerblicher Pilot hat das alles für mich nochmal einen anderen Stellenwert.
    • Raptor2063 schrieb:

      ich hab mich mal angemeldet, allerdings kann man die Prüfung erst ab 22.07 ablegen.
      Ich hatte jetzt kommenden Samstag für die Schulung geplant, frage aber morgen nochmal nach.

      Meine Sorge ist ein wenig, weil es bisher so wenige gibt dann bald der große Run losgeht.
      Als Privatperson wärs mir jetzt auch nicht so wichtig, aber gewerblich möchte ich möglichst wasserdicht unterwegs sein und ich denke man tut sich auch mit Genehmigungen usw. leichter wenn man sowas hat.

      Allerdings habe ich mich für die Quick & Dirty Lösung entschieden, Vorbereitung Theorie + Prüfung für 298€ bzw. 269€ weil ich mich schon vorab vormerken lies.
      Inwieweit ist eigentlich dieses "Zertifikat Flugbefähigungsnachweis" rechtlich relevant?
      Die LuftVZO 39/17 erwähnt "Kenntnisse" und "Fertigkeiten". O.K., die "Kenntnisse" sind der theoretische Teil (Test mit 50 Fragen). Die "Fertigkeiten" werden - laut "FF-DroneAcademy" - per praktischer Übung zertifiziert. Da müsste es ja eigentlich auch einen Anforderungskatalog (seitens des Gesetzgebers) an die Fähigkeit/Fertigkeit/Befähigung geben... Im PKW/LKW-Führerschein steht ja auch, welche Fahrzeuge auf Grund der praktischen Ausbildung gefahren werden dürfen.

      Sonst wäre das "Zertifikat Flugbefähigungsnachweis" das Papier nicht wert, auf dem es (für teures Geld) gedruckt wird.

      Des Weiteren steht im §21d Absatz 3 der LuftVZO 39/17 unter:

      "(3) Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und hat der anerkannten
      Stelle vor der Prüfung folgende Unterlagen vorzulegen:
      1. ein gültiges Identitätsdokument,
      2. bei Minderjährigkeit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters,
      3. eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und
      4. ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, sofern
      er sich erstmals um eine Bescheinigung bewirbt."

      Die "FF-DroneAcademy" erfordert zwar die Punkte 1, 2 und 4:
      "Jeder Teilnehmer muß sich am Prüfungstag mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder einem andere offiziellen behördlichen Dokument ausweisen können. Ohne Legitimation ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.
      Zudem muß jeder Teilnehmer ein polizeiliches Führungszeugnis im Original vorlegen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Ordnungsamt, wann Sie das Führungszeugnis erhalten können."
      Jedoch ist Punkt 3: "eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren" nicht erwähnt. Demnach müsste die anerkannte Prüfungsstelle die Prüfung verweigern, falls diese Erklärung nicht vorgelegt wird...