Ich wollte damit auch keinesfalls in Abrede stellen, dass die Luftämter die Befugnis dafür haben und dass die AV nach deren pflichtgemäßem Ermessen erteilt oder versagt werden kann. Dennoch ist für diese Ermächtigung eine gesetzl. Grundlage erforderlich. Nachvollziehbar wäre es, wenn es so käme, auch für mich.
Mit der Aussage "hat man mir angedeutet" ist meine Frage auch hinreichend beantwortet.
Beste Grüße,
Mit der Aussage "hat man mir angedeutet" ist meine Frage auch hinreichend beantwortet.
Beste Grüße,
Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix