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Erster zertifiziert Drohnenführerschein?

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    • Pixhai schrieb:

      Um auf dem Vereinsgelände zu fliegen, bedarf es überhaupt keinen Kenntnissnachweis.Außerhalb des Vereinsgelände brauche ich ihn sehr wohl. Dafür ist er ja gedacht.
      Nur Profis benötigen den teuren Drohnenführerschein.
      Dann hab ich das mit dem Verein wohl falsch verstanden

      Aber wieso nur Profis? Wenn ich hobbymäßig meinen 5 Kilocopter bewegen will um Aufnahmen zu machen oder nur aus Gaudi, muss ich den Schein doch genauso machen.



      Pixhai schrieb:

      Was meinst du für Unterlagen, außer dem DPA sehe ich keine Notwendigkeit für irgentwelche Unterlagen.

      Hier mal ein Auszug aus den Bedingungen zur Teilnahme an der Prüfung:

      Zitat:

      "Was müssen Teilnehmer zur Prüfung mitbringen?
      Jeder Teilnehmer muß sich am Prüfungstag mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder einem andere offiziellen behördlichen Dokument ausweisen können. Ohne Legitimation ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.
      Zudem muß jeder Teilnehmer ein polizeiliches Führungszeugnis im Original vorlegen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Ordnungsamt, damit Sie Ihr Führungszeugnis rechtzeitig erhalten."

      Zitat Ende
    • Dominik Frank schrieb:

      Aber wieso nur Profis? Wenn ich hobbymäßig meinen 5 Kilocopter bewegen will um Aufnahmen zu machen oder nur aus Gaudi, muss ich den Schein doch genauso machen.
      Mal einfach ausgedrückt, weil Profis einen UAS- und Hobbyflieger ein Flugmodell fliegen. Unabhängig von der Bauart.
      Für Flugmodelle (also egal ob Multikopter, Hubschrauber oder Flächenflieger) genüget ein Kenntnissnachweis gemäß § 21e der laut Kostenverordnung für 25,-€ zu haben ist
      Wer also ausschließlich zum Zweck der Freizeitgestaltung fliegt, genügt der völlig.

      Dominik Frank schrieb:

      Hier mal ein Auszug aus den Bedingungen zur Teilnahme an der Prüfung:
      Diese Prüfungen sind eher für UAS-Piloten (Profis) gedacht.
      Klar nehmen die auch jeden Privatpiloten der nicht auf das Geld schaut mit.
      Für Privatpiloten, die in den nächsten 5 Jahren ins Profilager wechseln wollen, ist das schon jetzt eine Option.
    • Hallo Andreas,

      das ist genau so richtig.

      Man unterscheidet zwischen "Sport und Freizeitzwecken" und der dann auf der anderen Seite "Gewerblichen Tätigkeiten".

      Hier hat sich sich der DMFV mit dem §21e ein Hintertürchen offen gehalten. :rolleyes:

      § 21e
      Bescheinigungen
      zum Nachweis ausreichender Kenntnisseund Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
      (1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird von einemsachkundigen Benannten eines nach den §§ 1oder 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luft-sportverbänden beauftragten Luftsportverbandesoder eines von ihm beauftragten Vereins nach einerEinweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt fünf Jahre.Die beauftragten Luftsportverbände legen die Vorgaben für das Verfahren der Erteilung der Bescheinigung fest.
      (2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr voll-endet haben. Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.


      ...bisher liegen noch keine Vorgaben vor....
      LG

      Steini
    • Aber deswegen bleibt ein UAS ein UAS, egal ob Profi oder Nichtprofi! Auch Privatleute sind UAS-Piloten - dann allerdings zu Sport- und Freizeitzwecken :thumbsup:

      hmm, also dann wurde mMn viel zu viel Wind um die Sache gemacht, wenn nach wie vor jeder zweifach Linkshänder und Grobmotoriker einen Copter steuern darf, da er keinen Nachweis erbringen muss!

      Eine Verbesserung der Luftsicherheit und Verschärfung von Maßnahmen im richtigen und sicheren Umgang mit Coptern sehe ich nicht wirklich. Wieder mal nur Makulatur auf wirtschaflticher und politischer Ebene. Aber: Schaffung von Arbeitsplätzen und Erweiterung des Wirtschaftsraumes für Schulungsunternehmen, was letztlich ja wohl wieder mehr Steuereinnahmen mit sich bringt.


      Pixhai schrieb:

      Klar nehmen die auch jeden Privatpiloten der nicht auf das Geld schaut mit.

      Nachdem die Fliegerei im Allgemeinen ein schon kostenaufwendiges Hobby ist, stören mich persönlich die 130 Euronen nicht. Denn wenn ich mal ein Bild oder Video veröffentlichen will, weil ich das der Welt zeigen möchte, könnte mir ein kommerzieller Nutzen unterstellt werden. Und um das zu umgehen, sind die Euros in meinen Augen gut investiert. Aber wie gesagt, alles nur meine Meinung!
    • Dominik Frank schrieb:

      Aber deswegen bleibt ein UAS ein UAS, egal ob Profi oder Nichtprofi! Auch Privatleute sind UAS-Piloten - dann allerdings zu Sport- und Freizeitzwecken
      Das ist falsch. Eas seidenn, ein Profi fliegt nach Feierabend zum Spaß. Aber auch dann ist sein UAS ein Flugmodell.
      Zum besseren Verständniss lies hier die Begriffsbestimmungen: Flugmodell-UAS-Infoblatt.pdf
      Oder auch Hier: Flugmodelle mit Kamera




      Dominik Frank schrieb:

      Nachdem die Fliegerei im Allgemeinen ein schon kostenaufwendiges Hobby ist.....
      .... muss man ja nicht noch mehr Geld verbrennen. Ich kauf mir dafür lieber einen Zusatzlipo.



      Dominik Frank schrieb:

      Denn wenn ich mal ein Bild oder Video veröffentlichen will, weil ich das der Welt zeigen möchte, könnte mir ein kommerzieller Nutzen unterstellt werden.
      Wichtig ist immer der Zweck des Aufstiges. Wenn ich als Fotoamateur aufsteige um schöne Bilder für mich zu machen, ist das nicht kommerziell.
      Wenn sich dann im Nachhinein Einer für ein Foto interessiert und ich es ihm verkaufe, ändert das nichts am Zweck des Aufstiges.
    • Jürgen ich sehe das genauso. Was helfen tägliche Spekulationen und Anrufe bei Behörden etc wo jeder was anderes behauptet. Wenn ja immer noch nichts fix ist. Natürlich verfolge ich gerne die professionellen Texte von Euch. Ich habe ja schon einmal geschrieben das ich mich auf das verlasse was Safe Drone anbieten wird. Danke !
      Gruss Stefan
    • geändert Bezug auf falsches Zitat! (Admin)

      Ich bin verwirrt. Ist es nicht genau das, was die neue Verordnung vereinfacht? Es gibt jetzt doch keine Unterscheidung mehr zwischen UAV und Modell. Somit ist nur noch das Gewicht entscheidend für die Auflage eines Kenntnissnachweises.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von teckkopter () aus folgendem Grund: geändert Bezug auf falsches Zitat

    • schon, aber mit dem Unterschied, dass Private wohl nichts (keine Prüfung) für den Kentnissnachweis machen müssen, so zumindest der Geschäftsführer vom DMFV FRANK WEIGAND

      "Eine Prüfung wird nicht erforderlich sein. Weder theoretisch, noch praktisch. Dies allerdings nur für die private Nutzung von Flugmodellen. Bei einem sonstigen Einsatz, zum Beispiel für den gewerblichen, ist eine theoretische Prüfung notwendig. Der Kenntnisnachweis hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Momentan ist von Seiten der staatlichen Behörden eine Gebühr von 25,-- Euro zzgl."
    • teckkopter schrieb:

      schon, aber mit dem Unterschied, dass Private wohl nichts (keine Prüfung) für den Kentnissnachweis machen müssen, so zumindest der Geschäftsführer vom DMFV FRANK WEIGAND
      Nichts? Ich denke sie müssen nicht persönlich zur Prüfung erscheinen. Ich denke es gibt entweder so ein Frage-Antwortspiel wie bei Safe Drone.
      Oder man bekommt die Regeln online presentiert, und muss mit einem Klick bestätigen, dass man Kenntniss davon hat (Kenntnissnachweis).
      Das genügt doch völlig für Hobby-Piloten.
    • blacktnt schrieb:

      Das geht aus dem Gesetz aber gar nicht hervor, dass ich für gewerbliche Nutzung unter 2kg eine Prüfung ablegen muss.
      Steht doch klar und deutlich:

      Der Nachweis wird erbracht durch
      1. eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder eine beglaubigte Kopie derselben,
      2. eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder
      3. eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein nach § 21e für den Betrieb eines Flugmodells.