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Erster zertifiziert Drohnenführerschein?

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    • Steini schrieb:

      Gilt der auch für Multikopter und auf der freien Wiese, oder nur auf Vereinsgelände für Multikopter/Flugmodelle?
      Den Kenntnissnachweis braucht man ausschließlich auf der grünen Wiese, nicht im Verein.
      Unser Verein ist für Flugmodelle bis 25 Kg und bis zu 600m Höhe zugelassen.
      Da braucht es keine extra Kenntnissnachweise. Das dürfen auch Gastflieger.

      Wenn du deine Drohnen auschließlich zu Sport und Freizeitzwecken fliegen lässt, dann sind es Flugmodelle.
      Und für Flugmodelle genügt ein Kenntnissnachweis gemäß § 21e.
    • Steini schrieb:

      D.h. wenn ich einen Kenntnisnachweis haben möchte, wende ich mich mit meinen Unterlagen an einen Luftsportverein vor Ort, zahle 25 Euro und alles ist gebongt.
      Wenn dieser denn zertifiziert ist, ja.
      Das soll wohl über die Verbände geregelt werden. Unser Vereinsvorsitzender ist noch nicht informiert wie das ablaufen soll.
      Ist zwar noch Zeit bis Oktober, aber alles auf die letzte Minute hinauszögern, ist nicht so toll.
    • Die 750€ Gebühr wären wenn ich mich als Schulungsbetrieb zertifizieren lassen würde um dann Prüfungen abzunehmen.
      Ich finde es nur komisch, der Schein ist nur zwei Jahre gültig, die Erlaubnis zur Ausstellung hat quasi kein Ablaufdatum.

      Was ich auch krass finde, Führungszeugnis und Eidesstattliche Versicherung dass kein Ermittlungsverfahren läuft und/oder offen ist...

      Also irgendwie schon ein Riesenaufriss, dafür dass man unterm Strich einfach mehr als 2kg hatund auch nicht mehr oder weniger "darf"
    • Raptor2063 schrieb:

      Die 750€ Gebühr wären wenn ich mich als Schulungsbetrieb zertifizieren lassen würde um dann Prüfungen abzunehmen.
      Ich finde es nur komisch, der Schein ist nur zwei Jahre gültig, die Erlaubnis zur Ausstellung hat quasi kein Ablaufdatum.

      Was ich auch krass finde, Führungszeugnis und Eidesstattliche Versicherung dass kein Ermittlungsverfahren läuft und/oder offen ist...

      Also irgendwie schon ein Riesenaufriss, dafür dass man unterm Strich einfach mehr als 2kg hatund auch nicht mehr oder weniger "darf"
      Laut § 21d Absatz 1 ist der Kenntnisnachweis 5 Jahre gültig


      treptowers schrieb:

      Braucht man denn für den Kenntnisnachweis als Hobbyflatterer auch ein Führungszeugnis? Ich denke doch hoffentlich nicht wenn der wie behauptet online abgelegt werden kann. - via Mobil -
      Laut § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 reicht für Flugmodelle eine Kenntnis-Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen Luftsportverband bzw. einen Verein nach § 21e.
      Also entfällt bei persönlicher Einweisung ein schriftlicher Kenntnisnachweis.
      Laut § 21e Absatz 2 muss der reine "Flugmodell"-Berwerber das 14. Lebensjahr vollendet haben (also mindestens 14 Jahre alt sein) und braucht bei Minderjährigkeit (unter 18 Jahre) eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. (Gültigkeit auch 5 Jahre.)

      Laut § 21d Absatz 3 muss der Bewerber des schriftlichen Kenntnisnachweises (auch für UAS gültig) das 16. Lebensjahr vollendet haben (also mindestens 16 Jahre alt sein) und braucht bei Minderjährigkeit (unter 18 Jahre) eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

      Hinzu kommen hier laut Laut § 21d Absatz 3 Nr. 1 "gültiges Identitätsdokument", Nr. 3 "Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren" und Nr. 4 "Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, sofern er sich erstmals um eine Bescheinigung bewirbt."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vr-pilot ()

    • Fan Tho Mass schrieb:

      Wenn Du einen Kenntnisnachweis benötigst, JA!
      Wenn du aber nur einen Kenntnis-Nachweis nur für Flugmodelle (also nicht für UAS) über 2 kg und unter 5 kg MTOM brauchst, reicht die Modellflieger-Verein-Variante, wie oben beschrieben:

      Laut § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 reicht für Flugmodelle eine Kenntnis-Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen Luftsportverband bzw. einen Verein nach § 21e.
      Also entfällt hier bei persönlicher (Modellsportverein-) Einweisung ein schriftlicher Kenntnisnachweis. Und somit auch die Abgabe der in § 21d Absatz 3 Nr. 1 bis 4 genannten "Dokumente und Erklärungen" an die anerkannte Nachweis-Stelle (mit Prüfung Vor Ort oder online).

      Laut § 21e Absatz 2 muss der reine "Flugmodell"-Berwerber das 14. Lebensjahr vollendet haben (also mindestens 15 Jahre alt sein) und braucht bei Minderjährigkeit (unter 18 Jahre) eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. (Gültigkeit auch 5 Jahre.)
    • Aber schaut mal, die Prüfung als solches kostet nur 130 Euro und fertig.
      Nachdem die Lufthansa Technik Abteilung den Online Kurs aktualisiert hat auf die neue VO, und die Prüfubgsfragen sind ein ganzes Stück erweitert worden, sollte inhaltlich alles enthalten sein, was für den Kenntnissnachweis erforderlich ist.
      Zudem habe ich am Freitag ein Telefonat mit einem Vertriebsmitarbeiter der FF Acadamy gehabt.
      Dieser sagte mir, das aus den 250 möglichen Fragen 50 Stück zu 75% richtig beantwortet sein müssen und zudem bei Anmeldung zur Prüfung oder auch anderer Kurse ein Voucher zur Verfügung gestellt wird für den Online Kurs. Also sollte auch in diesem Kurs alles enthalten sein, was für die Beantwortung der Fragen notwendig ist.

      Weiterhin kann ich mir nicht vorstellen, das Lufthansa, die ja auch Mitentwickler auf diesem Gebiet sind einen Onlinekurs entwickeln, der keine Relevanz für den derzeitigen politischen Kurs für uns Piloten hat.

      Und am Ende muss jeder selbst entscheiden, ob für 25 Euro auf Vereinsgelände nur fliegen oder 3 Euro mehr in die Hand nehmen und auf der sicheren Seite sein.
    • Raptor2063 schrieb:

      Das wird aber die wenigsten Multicopterpiloten betreffen, nur Flugmodell usw.
      Irrtum. das betrifft die meisten Multikopterpiloten. Nur eben die professionellen UAS Piloten nicht.
      Ob da eine Kamera montiert ist oder nicht spielt in DE keine Rolle.

      Dominik Frank schrieb:

      Und am Ende muss jeder selbst entscheiden, ob für 25 Euro auf Vereinsgelände nur fliegen oder 3 Euro mehr in die Hand nehmen und auf der sicheren Seite sein.
      Um auf dem Vereinsgelände zu fliegen, bedarf es überhaupt keinen Kenntnissnachweis.
      Außerhalb des Vereinsgelände brauche ich ihn sehr wohl. Dafür ist er ja gedacht.
      Nur Profis benötigen den teuren Drohnenführerschein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Koptermaxx ()