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Erster zertifiziert Drohnenführerschein?

    • Regeln & Gesetze

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    • Ich wollte damit auch keinesfalls in Abrede stellen, dass die Luftämter die Befugnis dafür haben und dass die AV nach deren pflichtgemäßem Ermessen erteilt oder versagt werden kann. Dennoch ist für diese Ermächtigung eine gesetzl. Grundlage erforderlich. Nachvollziehbar wäre es, wenn es so käme, auch für mich.

      Mit der Aussage "hat man mir angedeutet" ist meine Frage auch hinreichend beantwortet.

      Beste Grüße,
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Pixhai schrieb:

      teckkopter schrieb:

      schon, aber mit dem Unterschied, dass Private wohl nichts (keine Prüfung) für den Kentnissnachweis machen müssen, so zumindest der Geschäftsführer vom DMFV FRANK WEIGAND
      Nichts? Ich denke sie müssen nicht persönlich zur Prüfung erscheinen. Ich denke es gibt entweder so ein Frage-Antwortspiel wie bei Safe Drone.Oder man bekommt die Regeln online presentiert, und muss mit einem Klick bestätigen, dass man Kenntniss davon hat (Kenntnissnachweis).
      Das genügt doch völlig für Hobby-Piloten.
      Es ist so gekommen wie ich es vermutet hatte.
    • Raptor2063 schrieb:

      Ja eigentlich ein ziemlicher Witz, aber dafür wird es sich dann vermutlich bei den Einzelerlaubnissen, AV usw. nicht so easy sein.
      Was braucht denn ein Hobbypilot für eine Einzelerlaubniss?

      Ist doch so wie im Staßenverkehr. Für ein Mofa genügt ein sehr preiswerter Lappen mit dem du keinen Truck fahren darfst.
      Der Mofafahrer will das auch gar nicht. Ein Radfahrer darf sogar völlig ungeschult in den Verkehr.
    • Ja, es gibt halt Leute die meinen es reicht ein Nachweid nach 21e und damit geht dann alles und alle die mehr Geld ausgeben sind doof und selbst Schuld.
      Und wenn man dann halt legal Nachts fliegen will, oder die neuen Allgemeinverfügungen haben möchte (Im Gespräch sind hier zahlreiche Lockerungen, 1:1 Regel, Nachtflug, usw.) sieht es aktuell schwierig aus diese mit einem Nachweis nach 21e zu bekommen und das finde ich dann auch nur fair und sinnvoll!
    • Raptor2063 schrieb:

      Ja eigentlich ein ziemlicher Witz,
      Dachte ich auch erst.
      Aber dann habe ich überlegt, ob dieser "Kenntnisnachweis" evtl. rechtl. Konsequenzen hat.
      Ohne so'n Ding hätten wir bei Verstößen "fahrlässig" gehandelt,
      nun sind wir registriert, mit Name Anschrift usw und haben bestätigt, dass wir ALLE Vorschriften kennen und einhalten.
      Damit handeln wir "vorsätzlich" wenn wir beim Regelbruch erwischt werden, oder beim Absturz was passiert ist.
      Gruß Fritz
    • Naja fritz irgendwie hast ja recht,
      anderseits auch nicht,
      Der Vorsatz hängt ja nicht nur davon ab, dass jemand mal eine Unterweisung bekommen hat oder mal einen Schein gemacht hat,
      da muss schon echter Vorsatz dabei sein, also wenn du deine Nachbarin versehentlich im Pool oder Schlafzimmer filmst -'wird es wohl Vorsatz sein
      lol
      viele Grüße
      Boernie
    • Ja, natürlich mit der Unterweisung bzw. am Ende bestätigt man das natürlich (man kennt die aktuellen Vorschriften usw. kennt).

      Und ja natürlich erfasst man dadurch einige was auch Sinn macht, wobei auch hier wäre sinnvoll gewesen evtl. gleich die Versicherung abzufragen bzw. als "Muss" zu setzen.

      Letztendlich muss man sich ja eh immer auf Stand halten, ist ja beim Auto auch so.
    • Raptor2063 schrieb:

      Und wenn man dann halt legal Nachts fliegen will, oder die neuen Allgemeinverfügungen haben möchte (Im Gespräch sind hier zahlreiche Lockerungen, 1:1 Regel, Nachtflug, usw.)
      Wie de Name schon sagt sind Allgemeinverfügungen nicht abhängig von der Quallität des KN, sondern gelten allgemein.
      Falls die 1:1 Regel in meinem Bundesland kommen sollte, dann per Allgemeinverfügung, und die gilt dann für alle.
      Bei einer Einzelerlaubniss hast du Recht, aber welcher Hobbypilot braucht sowas. Ich nicht.
    • Das kann sich auch ändern, allgemein heißt außerdem nicht automatisch dass jeder darunter fällt... dann kann ich mir das auch sparen wenn sowieso jeder alles darf.

      Also aus Bayern hört man in der Getüchteküche, dass sich einiges wie oben erwähnt ändert und es soll in die Richtung gehen, dass Piloten wieder mehr Freiheiten bekommen, aber nur mit dem "richtigen" Nachweis.
      Es könnte also auch so sein dass die neue AV nur in Verbindung mit einem Nachweis nach §21d gültig ist. ;)
    • Raptor2063 schrieb:

      Es könnte also auch so sein dass die neue AV nur in Verbindung mit einem Nachweis nach §21d gültig ist.
      Dann ist es nicht mehr allgemein.
      Die vorletzte AV für das Fliegen im Luftraum D an internationalen Flughäfen machte auch Unterschiede. Modellflieger durften nur 30m hoch, UAVs dagegen 50m.
      Welcher Sinn steckte dahiner? Die Modellflugverbände haben sich gegen die Ungleichbehandlung durchgesetzt. Jetzt gilt für alle 50m. Das ist Allgemein.