Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

Gefährdungshaftung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Gefährdungshaftung

      Pixhai schrieb:

      Ingo schrieb:

      Irgendwo hier habe ich gesehen, das jemand für privat 39 Euro bezahlt. Weiß jemand, wo ich darüber Info finde?
      Das ist die DMO
      Von der DMO muss ich leider abraten!
      Die schließen trotz Gefährdungshaftung einiges aus.
      Darunter auch den kompletten Versicherungsschutz (Trotz Gefährdungshaftung) bei einem z.B. versehentlichen Überflug eines Naturschutzgebietes.

      Auf meine Frage, was würde passieren wenn ich im guten Glauben gehandelt habe und dennoch in einem NFZ- oder Naturschutzgebiet fliege)
      Das war die Antwort des DMO: Dann sind Sie nicht versichert.
      Weitere Antwort: In einem Naturschutzgebiet können Sie kaum „in gutem Glauben“ fliegen, weil Naturschutzgebiete deutlich ausgeschildert sind.
      pillepalle
      Man wird dann noch inkompetent und meint: Was „NFZ“ sein soll ist uns unklar.
      Dass diejenigen die sich als der Spezialist für den Modellbau anpreisen so eine in diesen Kreisen Gänige Abkürzung nicht kennen sagt alles.

      Dass man dann nicht mal Google und Wikipedia benutzt, zeugt von dann noch von null, null Kundenservice.

      Eine rechtliche Beratung schließen die schon mal komplett aus.



      (Quelle Wikipedia; NFZ steht als Abkürzung für: No-Fly Zone, siehe Flugverbotszone)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von We See you ()

    • Coptermen schrieb:

      Von der DMO muss ich leider abraten!
      Die schließen trotz Gefährdungshaftung einiges aus.
      Darunter auch den kompletten Versicherungsschutz (Trotz Gefährdungshaftung) bei einem z.B. versehentlichen Überflug eines Naturschutzgebietes.
      Wo steht das? In meinem Vertrag nicht. Die müssen erstmal zahlen, können dich dann aber zur Kasse beten wenn du gegen geltendes Recht verstoßen hast. Das macht aber jede Versicherung.
      Steht auch so auf der Seite Rechtliche Informationen zum Modellflug | DMO vorletzter Absatz
      Ob du ohne Genehmigung vom Grundstückseigentümer gestartet bist oder keinen Kenntnissnachweis für Modelle über 2 Kg hast.
      Sobald du gegen einen einzigen Punkt verstoßen hast können sie dich in Regress nehmen.

      Coptermen schrieb:

      Eine rechtliche Beratung schließen die schon mal komplett aus.
      Dürfen sie auch gar nicht. Beraten darf nur ein Anwald.
      Wenn du einen Schadensfall hast kannst du die Rechtsschutz der DMO, die kostenfrei inklusive ist, in Anspruch nehmen.
    • @Pixhai,
      Ich hatte über 10 x Schriftverkehr und das über Tage und immer mit Rücksprache eines Fachmannes meines Vertrauens.

      Nochmals:
      Auf meine Frage, was würde passieren wenn ich im guten Glauben gehandelt habe und dennoch in einem NFZ- oder Naturschutzgebiet fliege)
      Das war die Antwort des DMO: Dann sind Sie nicht versichert.
      Weitere Antwort: In einem Naturschutzgebiet können Sie kaum „in gutem Glauben“ fliegen, weil Naturschutzgebiete deutlich ausgeschildert sind.

      Auf meine erneute Frage dann fordern Sie Regress aber der Schutz bleibt? kam immer wieder, Nein Sie sind dann nicht versichert.
      So einen Blödsinn was die erzählen, bei einer Haftpflicht habe ich noch nie gehört und hat mich komplett verunsichert zumal auch die Allianz die hinter der Versicherung steht, keine Auskunft darüber gibt.
      Ich habe mich bei dem Laden schon genug aufgeregt und lasse es jetzt auch dabei, mehr wie darauf hinweisen kann ich nicht.
      Wer möchte schreibt denen mal und prüft am Besten seine Bedinungen, die sind definitiv nicht üblich.
      Also diese Klauseln sind bei meiner jetzigen nicht in diesem Umfang enthalten.
    • Coptermen schrieb:

      Auf meine Frage, was würde passieren wenn ich im guten Glauben gehandelt habe und dennoch in einem NFZ- oder Naturschutzgebiet fliege)
      Das war die Antwort des DMO: Dann sind Sie nicht versichert.
      Weitere Antwort: In einem Naturschutzgebiet können Sie kaum „in gutem Glauben“ fliegen, weil Naturschutzgebiete deutlich ausgeschildert sind.
      Nenn mir eine Versicherung wo wo sowas abgedeckt ist. Ob im guten Glauben oder vorsätzlich.
      Dein KFZ-Versicherung zahlt sicher auch nicht wenn du im guten Glauben mal ein Gläschen zuviel getrunken hast. lol
    • Steini schrieb:

      Da gibt es viele. Alle die z.B. die LHB2008 zugrunde legen, die, die das nicht haben erscheinen mir für die Absicherung ungeeignet.

      Im übrigen muss Dir die Versicherung nachweisen ob Du aus Vorsatz gehandelt hast.
      Genau das ist das Problem.
      Übrigens ist es schon ein Unterschied ob ich mit Alkohol Auto fahre oder am Feld starte und (unwissend) in ein Naturschutzgebiet fliege.
      Beides kann wenn es sehr dumm läuft Millionen Schäden verursachen, Letzeres ist aber nicht vorsätzlich und kann auch Dir passieren.
    • Coptermen schrieb:

      Genau das ist das Problem.
      Übrigens ist es schon ein Unterschied ob ich mit Alkohol Auto fahre oder am Feld starte und (unwissend) in ein Naturschutzgebiet fliege.
      Beides kann wenn es sehr dumm läuft Millionen Schäden verursachen, Letzeres ist aber nicht vorsätzlich und kann auch Dir passieren.
      Wenn du am Feld startest, dann startest du vorsätzlich weil du dort fliegen willst.
      Wenn du dich vorher nicht informiert hast ob du dort überhaupt fliegen darfst, ist das nicht das Problem der Versicherung.
      Du selbst hast die Plicht Regeln einzuhalten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

      Wenn du nach zwei Bier deine hochschwangere Frau in die Klinik fährst weil der Krankenwagen nicht kam, ist das eher zu verzeihen.
    • Pixhai schrieb:

      Du selbst hast die Plicht Regeln einzuhalten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

      Wenn du nach zwei Bier deine hochschwangere Frau in die Klinik fährst weil der Krankenwagen nicht kam, ist das eher zu verzeihen.
      Es geht hier nicht um eine Strafe, sondern um Vertrags- und Versicherungsbedingungen. Und Notlagen bzw. Nothilfetatbestände sind sowieso etwas ganz anderes. Da muss nichts "verziehen" werden, das ist recht klar definiert.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Pixhai schrieb:

      Schraubhuber schrieb:

      Und Notlagen bzw. Nothilfetatbestände sind sowieso etwas ganz anderes.
      Genau, wer im Naturschutzgebiet oder in NFZ fliegt, fliegt vorsätzlich."Ich habe das nicht gewusst Herr Wachtmeister", zählt da nicht.
      Ob man vorsätzlich gehandelt hat, oder nicht, muss dann von der Versicherung bewiesen werden.

      Erst dann, wenn die Versicherung vor Gericht bewiesen hat das Vorsatz vorgelegen hat, kann sie sich aus der Leitungspflicht befreien. (Gemäß den Bedingungen der LHB2008)

      Aber - das ist alles unverbindlich, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gotteshand.

      Hier würde dann der Einzelfall entscheiden.

      Klar ist das Vorsatz nicht versichert ist. (Gemäß den Bedingungen der LHB2008)
      LG

      Steini
    • Steini schrieb:

      Ob man vorsätzlich gehandelt hat, oder nicht, muss dann von der Versicherung bewiesen werden.
      Ich glaube nicht, dass die Versicherung mir beweisen muss, dass ich in NFZ oder NSG vorsätzlich oder aus Versehen fliege.
      Es ist meine Plicht mich vorher zu informieren was erlaubt ist. Dazu gibt es APPs die ich sogar vor Ort benutzen kann.
    • Es geht mir nicht um das Beispiel mit den NFZ oder NSG.

      Grundsätzlich muss die Versicherung, gemäß LHB2008, (auch wenn es nervt), Dir den Vorsatz nachweisen.

      Bitte ruf bei Deiner Versicherung an und frage dort nach, dann wird aus Glaube Wissen, - nicht böse gemeint.
      LG

      Steini