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Gefährdungshaftung

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    • Hallo zusammen,
      wirklich eindrucksvoll wie tief Ihr Euch in die Materie einarbeitet.
      Gerne will ich aus "fachlicher Sicht" etwas dazu beitragen aber erwähnen, dass es sich hierbei nicht um eine juristische Beratung handelt (die, wie schon erwähnt wurde auch gar nicht von uns gegeben werden kann).

      Warum sind Verbandsbeiträge so günstig?
      Unsere Versicherungen für das private Fliegen fangen auch erst bei 69,99 EUR an und wir hören oft, dass es doch über die Verbände günstiger geht. Das liegt ganz einfach daran, dass es die "Modellflug-Verbände" auch schon vor der Kopter-Fliegerei gab und die Mitgliederzahlen entsprechend hoch sind. Ausserdem hatte man als Verbandsmitglied früher halt das Modellfliegen versichert und dann kamen die Kopter dazu und die Verbände und Versicherer wollten natürlich auch gerne diese Kunden haben und somit hat man sich auf das "Abenteuer" (der günstigen Beiträge) eingelassen. Trotzdem ist es (ehrlicher weise) gerade die "günstigste" Möglichkeit. Über den Service will und kann ich nichts sagen.

      Damit wären wir beim zweiten Thema.
      Ausstellen nach § 106 (Zertifikat)
      Hierbei reicht der Nachweis einer "normalen Versicherungspolice" - es muss nicht zwingend das (im Flugbereich aber eigtl. übliche) Zertifikat sein, das schön übersichtlich auf einer Seite (in englischer Sprache) den entsprechenden Schutz dokumentiert.

      Nun zur Gefährdungshaftung (Luftfahrt Halter-Haftpflichtversicherung)
      Ganz oft habe ich in den Posts "Versicherungsschutz" gelesen. Das Wort macht meiner Meinung nach hier den Unterschied zur Haftung aus. Laut Aussage/Rücksprache mit der Versicherung, kann man die Haftung gegenüber dem Geschädigten nicht verlieren (analog zur Autoversicherung), egal was passiert - also auch bei Gesetzesverstoß. Der (bei Verstoß) daraus resultierende Regress wird natürlich gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend gemacht (kein Versicherungsschutz). Im Kfz-Bereich gilt übrigens ein Regress-Limit von 5.000 EUR - dies gibt es in der Luftfahrt nicht.

      Gute Woche,
      Gruß Martin
      versichertedrohne.de beschäftigt sich intensiv rund um das Thema "Drohnen bzw. Kopter Versicherungen"
      Wir bieten individuelle Tarife für private und gewerbliche Piloten bzw. Drohnen an.
      Selbst das Vermieten von Koptern, kann über uns versichert werden - sprecht mich einfach an! :rolleyes:
    • Da hier das Thema Versicherung ja gerade diskuiert wird
      Ich habe hierzu ein paar Punkte zusammen getragen um einfach eine Hilfe zu haben mal bei eine Versicherung zu hinterfragen
      Wenn ich was vergessen habe könnt Ihr Eure Ideen mit einbringen
      Ich werde diese Checkliste dann erweitern
      Es sind ja überall Informationen dazu zu finden aber alles ist irgentwie durcheinander
      Ich musste mich gerade aus Beruflichen Gründen damit auseinandersetzten Deshalb habe ich das mal eben zusammengetragen
      Ich weiß nicht ob es was bringt Für mich ist es eine Hilfe
      Dateien
    • versichertedrohne.de schrieb:

      Damit wären wir beim zweiten Thema.
      Ausstellen nach § 106 (Zertifikat)
      Hierbei reicht der Nachweis einer "normalen Versicherungspolice" - es muss nicht zwingend das (im Flugbereich aber eigtl. übliche) Zertifikat sein, das schön übersichtlich auf einer Seite (in englischer Sprache) den entsprechenden Schutz dokumentiert.
      Vielen Danke für Eure Info.
      Das Problem ist aber, dass viele die eine günstige Zusatzversicherung zur bestehenden Haftpflicht keine Versicherungsbestätigung nach § 106 Abs. 1 LuftVZO ausstellen und das bescheinigen was unten Zwingend gefordert wird.
      Da Allianz selber bietet die Haftpflicht Best mit einer Drohnenhaftpflicht bis 5 kg. an (+18€) und hat mir versichert, dass Sie dafür diese Bescheinigung nach § 106 nicht ausstellen kann.


      Quelle: § 106 LuftVZO - Einzelnorm
      Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
      § 106 Versicherungsbestätigung

      (1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben. Liegt Gruppenversicherung vor, kann die Bestätigung mit Ermächtigung des Versicherers vom Versicherungsnehmer selbst ausgestellt werden, wobei der Name und die Anschrift des Versicherers anzugeben sind.
      (2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.
      (3) Bei der aus Vertrag geschuldeten Luftbeförderung von Fluggästen und ihres Gepäcks sowie von Gütern ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden oder Güterschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt. Erfolgt die Luftbeförderung durch einen ausführenden Luftfrachtführer, ist nur die Bestätigung über die Versicherung seiner Haftung mitzuführen.
      (4) Die zuständigen Stellen können jederzeit die Vorlage der nach den Absätzen 2 und 3 mitzuführenden Versicherungsbestätigung, die Vorlage des Versicherungsscheins sowie den Nachweis über die Zahlung des letzten Beitrags verlangen.
    • teckkopter schrieb:

      versichertedrohne.de schrieb:

      Damit wären wir beim zweiten Thema.
      Ausstellen nach § 106 (Zertifikat)
      Hierbei reicht der Nachweis einer "normalen Versicherungspolice" - es muss nicht zwingend das (im Flugbereich aber eigtl. übliche) Zertifikat sein, das schön übersichtlich auf einer Seite (in englischer Sprache) den entsprechenden Schutz dokumentiert.
      Vielen Danke für Eure Info.Das Problem ist aber, dass viele die eine günstige Zusatzversicherung zur bestehenden Haftpflicht keine Versicherungsbestätigung nach § 106 Abs. 1 LuftVZO ausstellen und das bescheinigen was unten Zwingend gefordert wird.
      Da Allianz selber bietet die Haftpflicht Best mit einer Drohnenhaftpflicht bis 5 kg. an (+18€) und hat mir versichert, dass Sie dafür diese Bescheinigung nach § 106 nicht ausstellen kann.


      Quelle: § 106 LuftVZO - Einzelnorm
      Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
      § 106 Versicherungsbestätigung

      (1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben. Liegt Gruppenversicherung vor, kann die Bestätigung mit Ermächtigung des Versicherers vom Versicherungsnehmer selbst ausgestellt werden, wobei der Name und die Anschrift des Versicherers anzugeben sind.
      (2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.
      (3) Bei der aus Vertrag geschuldeten Luftbeförderung von Fluggästen und ihres Gepäcks sowie von Gütern ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden oder Güterschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt. Erfolgt die Luftbeförderung durch einen ausführenden Luftfrachtführer, ist nur die Bestätigung über die Versicherung seiner Haftung mitzuführen.
      (4) Die zuständigen Stellen können jederzeit die Vorlage der nach den Absätzen 2 und 3 mitzuführenden Versicherungsbestätigung, die Vorlage des Versicherungsscheins sowie den Nachweis über die Zahlung des letzten Beitrags verlangen.
      Da kann ich leider wenig zu sagen, denn wir raten immer von "Zusätzen" ab. Der Markt hier ist wild geworden und schwer zu überschauen, da eigtl. auch nur die Versicherungen die eine Zulassung für die Luftfahrt-Versicherung haben (meines Wissens knapp 10 Gesellschaften) eine ECHTE Luftfahrt-Vers. als Zusatz anbieten können. Es aber definitiv viel mehr Versicherungen zur Privathaftpflicht anbieten - und hier entstehen die schon oft zitierten "Lücken", da es sich dann nicht um eine HalterHaftpflicht, Gefährdungshaftung etc. handelt.

      Gruß Martin
      versichertedrohne.de beschäftigt sich intensiv rund um das Thema "Drohnen bzw. Kopter Versicherungen"
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      Selbst das Vermieten von Koptern, kann über uns versichert werden - sprecht mich einfach an! :rolleyes:
    • versichertedrohne.de schrieb:

      Unsere Versicherungen für das private Fliegen fangen auch erst bei 69,99 EUR an und wir hören oft, dass es doch über die Verbände günstiger geht.
      Der Markt regelt die Preise. Die Verbände haben viel länger Erfahrungen mit Schadenshäufigkeit. Falls sich das ändert werden die Preise entsprechend angepasst, keiner hat was zu verschenken.
      Warum soll ich 100€ für eine Leistung zahlen die ich auch für 40€ bekomme.
    • Pixhai schrieb:

      versichertedrohne.de schrieb:

      Unsere Versicherungen für das private Fliegen fangen auch erst bei 69,99 EUR an und wir hören oft, dass es doch über die Verbände günstiger geht.
      Der Markt regelt die Preise. Die Verbände haben viel länger Erfahrungen mit Schadenshäufigkeit. Falls sich das ändert werden die Preise entsprechend angepasst, keiner hat was zu verschenken.Warum soll ich 70€ für eine Leistung zahlen die ich auch für 40€ bekomme.
      Ich habe zZ 3 Kopter und 3 Flächenflieger, (bald konnt noch einer hinzu) Da bin ich bei Euch mit 490,-€ dabei, dann noch 100€ Selbstbeteiligung. Also ehrlich.....
      Auf jeden Fall regelt der Markt die Preise. Wie ich geschrieben habe, die Erfahrungswerte sind für Kopter einfach noch zu gering und im "klassischen Modellflug" sind die Schadenzahlen halt sehr sehr gering. Ich wollte das auch nur erklären und nicht kritisieren.

      Falsch ist dagegen die Aussage, dass bei uns pro Modell gezahlt wird. Wir haben einen Tarif (99 EUR und 3 Mio Versicherungssumme) der unbegrenzte Flugmodelle und Piloten versichert (hab übrigens mal gehört, dass bei der DMO pro Pilot zu zahlen ist und/oder autonome Flüge wie zB "return to home" nicht versichert sind - weiß aber nicht ob das stimmt). Ja, man kann sich privat günstiger versichern als bei uns (wenn man eine Drohne hat und alleiniger Pilot ist) und am Ende kann ich da nur mit Service punkten. Hier haben wir gegenüber anderen Versicherungen (keine Verbände) klare Vorteile.
      Im Bereich der gewerbetreibenden Piloten sind wir mittlerweile die günstigsten. Wir bringen Anfang Juli Tarife zu BOS und Sprühflügen raus. Wir bieten eine top Kasko Versicherung (übrigens auch für private Personen) und man kann jederzeit innerhalb unserer Tarife upgraden. Soll aber kein Verkaufsgespräch werden ;) wollte nur was richtig stellen.

      Gruß Martin
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      Selbst das Vermieten von Koptern, kann über uns versichert werden - sprecht mich einfach an! :rolleyes:
    • P.S. Was die Selbstbeteiligung betrifft, hatte die Versicherung anfänglich halt mit uns entsprechend verhandelt. Wir sind aber mittlerweile soweit, dass diese wohl zum Ende des Jahres entfällt - dies gilt dann natürlich auch für alle Bestandskunden.
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    • versichertedrohne.de schrieb:

      (hab übrigens mal gehört, dass bei der DMO pro Pilot zu zahlen ist und/oder autonome Flüge wie zB "return to home" nicht versichert sind - weiß aber nicht ob das stimmt).
      Uff. Wenn eine Versicherung ernsthaft die "intelligenten" Funktionen wie Watch, Follow und RTH als unversicherten autonomen Flug betrachten würde, wäre das allerdings ein echter Knaller. Gerade RTH ist ja auch als Notfunktion zur Wiederherstellung einer abgerissenen Funkverbindung gedacht und wird teilweise sogar gefordert. (Man schaue nach Österreich.)

      Was mich zu der neuen Frage bringt, ob der Gesetzgeber solche Funktionen als autonomen Flug ansieht, und wenn ja, wann die Verordnung entsprechend gelockert wird. Denn dieser Zustand wäre ja völlig... ach, was reg ich mich wieder auf... kaffetrinken
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • versichertedrohne.de schrieb:

      Falsch ist dagegen die Aussage, dass bei uns pro Modell gezahlt wird. Wir haben einen Tarif (99 EUR und 3 Mio Versicherungssumme) der unbegrenzte Flugmodelle und Piloten versichert
      Denn Irrtum hatte ich gleich bemerkt und entsprechend korrigiert. Wobei ich in diesem Tarif keinen vollen Versicherungsschutz habe, wenn ich zB. mein Segelflieger mit meinem Schleppflugzeug, von einem Kumpel gesteuert, auf Höhe bringen lasse.

      versichertedrohne.de schrieb:

      (hab übrigens mal gehört, dass bei der DMO pro Pilot zu zahlen ist und/oder autonome Flüge wie zB "return to home" nicht versichert sind - weiß aber nicht ob das stimmt)
      Man hört so vieles in der Welt. So eine Aussage ohne Quellenangabe von einem Versicherungsunternehmen ist hier wirklich Fehl am Platz!
      In meinem Vertrag ist autonomes Fliegen, sofern man sich an die gesetzlichen Bestimmungen halt, nicht ausgeschlossen.
      Soll heißen, wenn ich jederzeit das Flugmodell im Blick habe und sofort eingreifen kann.
      Wenn RTH bei Funkunterbrechung ausgelöst wird , ist das ein Failsafe Sicherheitsfeature.
      Klar wenn man den (meines Erachtens überflüssigen) RTH-Knopf drückt und dann die Funke bei Seite legt, ist das sträflich. Aber wer macht das schon.
      Genauso zweifelhaft ist, wenn man die Follow-me Funktion benutzt und zB mit dem Fahrad davon radelt ohne den Kopter im Blick zu haben. Sowas versichert bestimmt Keiner.
      Übrigens, bei der DMO ist auch FPV fliegen, sofern man sich an die gesetzlichen Regeln hält, mitversichert. Und eine Rechtsschutz ist auch noch dabei.
    • Pixhai schrieb:

      Man hört so vieles in der Welt. So eine Aussage ohne Quellenangabe von einem Versicherungsunternehmen ist hier wirklich Fehl am Platz!
      Wir sind kein Versicherungsunternehmen sondern eine MaklerAgentur. Ich verstehe auch nicht, warum hier ständig angegriffen wird, wir wollen doch alle nur Klarheit haben, oder?
      Ob Du Dich jetzt beim DMO, DMFV, der Allinaz oder uns versicherst ist mir wirklich wirklich völlig egal!

      Also konzentrieren wir uns doch wieder auf das Wesentliche. Da unsere Versicherung aktiv mit uns unsere Tarife gestaltet (Bsp Selbstbeteiligung),
      habe ich gerade folgende Email geschrieben und melde mich, sobald ich Antwort habe:

      1. Was bedeutet für die Delvag autonomes fliegen?
      Anmerkungen: Ich verstehe darunter ALLES was nicht selbst geflogen wird.
      Nun aber die Problematik, des "jederzeit eingreifen" bei Funktionen wie "return to home" oder "follow me" oder "way points"... handelt es sich hier um versicherte Flüge?

      2. Bedeutet Gefährdungshaftung, dass auch bei Gesetzesverstoß und/oder Vorsatz an den Geschädigten gezahlt werden muss?
      Anmerkungen: Wir sprachen hierzu bereits und nach meinem Verständnis gibt es die Beziehung zum Geschädigten, der IMMER (egal weshalb) seinen Schaden ersetzt bekommt und die Beziehung zum VN, der Vertragsbruch begangen hat und bei dem der Versicherer Regress geltend macht (in aktuell unbegrenzter Höhe).

      Gruß Martin

      PS Die Quellenangabe, dass der Beitrag bei DMO pro Person gilt ist übrigens hier: Modellhalter-Haftpflichtversicherungen im Überblick | DMO
      versichertedrohne.de beschäftigt sich intensiv rund um das Thema "Drohnen bzw. Kopter Versicherungen"
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      Selbst das Vermieten von Koptern, kann über uns versichert werden - sprecht mich einfach an! :rolleyes:
    • versichertedrohne.de schrieb:

      Wir sind kein Versicherungsunternehmen sonder eine MaklerAgentur. Ich verstehe auch nicht, warum hier ständig angegriffen wird, wir wollen doch alle nur Klarheit haben, oder?
      Mit Infos von Hören und Sagen schafft man keine Klarheit, im Gegenteil.
      Das war auch kein Angriff, sondern Verwunderung über diese Aussage.

      versichertedrohne.de schrieb:

      PS Die Quellenangabe, dass der Beitrag bei DMO pro Person gilt ist übrigens hier: Modellhalter-Haftpflichtversicherungen im Überblick | DMO
      Das ist nicht ganz richtig. Es ist ein Modellhalter versichert, der aber einen anderen Piloten fliegen lassen kann. (Mein Beispiel in Post #75)
      Siehe Hier unter 3. Umfang der Versicherung Punkt 1.2.3. Privatkunden und Vereine | DMO
    • Andreas hat recht, in den Bedingungen AMU—0300Z0 (0/07 V) 11.13, insofern er diese hat, steht folgendes:

      4.1.1 des Halters sowie aller Personen, die mit Wissenund Willen des Halters an der Führung und Bedienung derLuftfahrzeuge beteiligt sind, einschließlich der Personen,die berechtigt sind, die Fernsteuerungsanlage einesFlugmodells zu bedienen.
      LG

      Steini
    • versichertedrohne.de schrieb:

      und nach meinem Verständnis gibt es die Beziehung zum Geschädigten, der IMMER (egal weshalb) seinen Schaden ersetzt bekommt und die Beziehung zum VN, der Vertragsbruch begangen hat und bei dem der Versicherer Regress geltend macht (in aktuell unbegrenzter Höhe).
      Nach so einer knackigen Formulierung ringe ich schon seit Wochen. Danke. :)
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht