Das müsste dann so eine Bestätigung sein!
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teckkopter schrieb:
Das müsste dann so eine Bestätigung sein!
versichertedrohne.de schrieb:
Damit wären wir beim zweiten Thema.
Ausstellen nach § 106 (Zertifikat)
Hierbei reicht der Nachweis einer "normalen Versicherungspolice" - es muss nicht zwingend das (im Flugbereich aber eigtl. übliche) Zertifikat sein, das schön übersichtlich auf einer Seite (in englischer Sprache) den entsprechenden Schutz dokumentiert.
teckkopter schrieb:
Vielen Danke für Eure Info.Das Problem ist aber, dass viele die eine günstige Zusatzversicherung zur bestehenden Haftpflicht keine Versicherungsbestätigung nach § 106 Abs. 1 LuftVZO ausstellen und das bescheinigen was unten Zwingend gefordert wird.versichertedrohne.de schrieb:
Damit wären wir beim zweiten Thema.
Ausstellen nach § 106 (Zertifikat)
Hierbei reicht der Nachweis einer "normalen Versicherungspolice" - es muss nicht zwingend das (im Flugbereich aber eigtl. übliche) Zertifikat sein, das schön übersichtlich auf einer Seite (in englischer Sprache) den entsprechenden Schutz dokumentiert.
Da Allianz selber bietet die Haftpflicht Best mit einer Drohnenhaftpflicht bis 5 kg. an (+18€) und hat mir versichert, dass Sie dafür diese Bescheinigung nach § 106 nicht ausstellen kann.
Quelle: § 106 LuftVZO - Einzelnorm
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
§ 106 Versicherungsbestätigung
(1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben. Liegt Gruppenversicherung vor, kann die Bestätigung mit Ermächtigung des Versicherers vom Versicherungsnehmer selbst ausgestellt werden, wobei der Name und die Anschrift des Versicherers anzugeben sind.
(2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.
(3) Bei der aus Vertrag geschuldeten Luftbeförderung von Fluggästen und ihres Gepäcks sowie von Gütern ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden oder Güterschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt. Erfolgt die Luftbeförderung durch einen ausführenden Luftfrachtführer, ist nur die Bestätigung über die Versicherung seiner Haftung mitzuführen.
(4) Die zuständigen Stellen können jederzeit die Vorlage der nach den Absätzen 2 und 3 mitzuführenden Versicherungsbestätigung, die Vorlage des Versicherungsscheins sowie den Nachweis über die Zahlung des letzten Beitrags verlangen.
versichertedrohne.de schrieb:
Unsere Versicherungen für das private Fliegen fangen auch erst bei 69,99 EUR an und wir hören oft, dass es doch über die Verbände günstiger geht.
Auf jeden Fall regelt der Markt die Preise. Wie ich geschrieben habe, die Erfahrungswerte sind für Kopter einfach noch zu gering und im "klassischen Modellflug" sind die Schadenzahlen halt sehr sehr gering. Ich wollte das auch nur erklären und nicht kritisieren.Pixhai schrieb:
Der Markt regelt die Preise. Die Verbände haben viel länger Erfahrungen mit Schadenshäufigkeit. Falls sich das ändert werden die Preise entsprechend angepasst, keiner hat was zu verschenken.Warum soll ich 70€ für eine Leistung zahlen die ich auch für 40€ bekomme.versichertedrohne.de schrieb:
Unsere Versicherungen für das private Fliegen fangen auch erst bei 69,99 EUR an und wir hören oft, dass es doch über die Verbände günstiger geht.
Ich habe zZ 3 Kopter und 3 Flächenflieger, (bald konnt noch einer hinzu) Da bin ich bei Euch mit 490,-€ dabei, dann noch 100€ Selbstbeteiligung. Also ehrlich.....
versichertedrohne.de schrieb:
(hab übrigens mal gehört, dass bei der DMO pro Pilot zu zahlen ist und/oder autonome Flüge wie zB "return to home" nicht versichert sind - weiß aber nicht ob das stimmt).
versichertedrohne.de schrieb:
Falsch ist dagegen die Aussage, dass bei uns pro Modell gezahlt wird. Wir haben einen Tarif (99 EUR und 3 Mio Versicherungssumme) der unbegrenzte Flugmodelle und Piloten versichert
versichertedrohne.de schrieb:
(hab übrigens mal gehört, dass bei der DMO pro Pilot zu zahlen ist und/oder autonome Flüge wie zB "return to home" nicht versichert sind - weiß aber nicht ob das stimmt)
Wir sind kein Versicherungsunternehmen sondern eine MaklerAgentur. Ich verstehe auch nicht, warum hier ständig angegriffen wird, wir wollen doch alle nur Klarheit haben, oder?Pixhai schrieb:
Man hört so vieles in der Welt. So eine Aussage ohne Quellenangabe von einem Versicherungsunternehmen ist hier wirklich Fehl am Platz!
versichertedrohne.de schrieb:
Wir sind kein Versicherungsunternehmen sonder eine MaklerAgentur. Ich verstehe auch nicht, warum hier ständig angegriffen wird, wir wollen doch alle nur Klarheit haben, oder?
versichertedrohne.de schrieb:
PS Die Quellenangabe, dass der Beitrag bei DMO pro Person gilt ist übrigens hier: Modellhalter-Haftpflichtversicherungen im Überblick | DMO
versichertedrohne.de schrieb:
und nach meinem Verständnis gibt es die Beziehung zum Geschädigten, der IMMER (egal weshalb) seinen Schaden ersetzt bekommt und die Beziehung zum VN, der Vertragsbruch begangen hat und bei dem der Versicherer Regress geltend macht (in aktuell unbegrenzter Höhe).