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Gefährdungshaftung

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    • Steini schrieb:

      doch Du hast Versicherungsschutz, das ergibt sich aus der Gefährdungshaftung. Die Versicherung muss zahlen und dann im Nachgang Dir Vorsatz nachweisen.
      schau mal Hier unter Punkt 2c nach
      Auch die MFSD schließt den Versicherungsschutz aus, wenn gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden.
      Wenn ich also gegen geltendes Recht verstoße, zB. in NFZ oder NSG fliege, habe ich keinen Versicherungsschutz.
      Unabhängig davon ob was passiert oder nicht.
      Wenn was passiert, muss mir die Versicherung natürlich Vorsatz nachweisen.
      Wenn ich aber gar kein Versicherungsschutz habe, erübrigt sich das.
    • Hallo Andreas,

      ruf mal bitte beim Versicherer an, dies ist hier die AXA, dort fragst Du nach.

      Ich mache einmal ein Beispiel; Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung an den Geschädigten wenn man betrunken, mit überhöhter Geschwindigkeit entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße einen Personenschaden verursacht hat?
      LG

      Steini
    • Hallo Andreas,

      anbei Deine Bedingungen von der AXA (AVB-300/2008) Schaue Dir genau Punkt 4. an.

      Wenn Du genau wissen willst wie sich die Versicherung im Versicherungsfall verhält / verhalten muss, dann kurz dort in der Schadenabteilung anrufen.

      Edit: Wichtig ist nicht was wir vermuten, glauben, meinen, sondern wie sich Deine Versicherung konkret dazu äußert.
      Dateien
      • AVB_300_2008.pdf

        (452,25 kB, 3 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      LG

      Steini
    • Pixhai schrieb:

      Steini schrieb:

      ruf mal bitte beim Versicherer an
      Das hat bereits @Coptermen getan, siehe Post '26
      Übrigens, die KFZ-Versicherung schließt den Versicheungsschutz bei Alkohol am Steuer nicht aus
      Doch, das macht die KFZ-Versicherung vgl. A.1.5 der AKB2015.... Vorsatz....(nur für die Richtigkeit)

      Siehe: D.1.2
      Dateien
      LG

      Steini
    • Steini schrieb:

      Lieber Andreas,

      doch Du hast Versicherungsschutz, das ergibt sich aus der Gefährdungshaftung. Die Versicherung muss zahlen und dann im Nachgang Dir Vorsatz nachweisen.
      Dem stimme ich vollkommen zu! Die Versicherung muss in "Vorkasse" gehen, du könntest ja auch abstreiten gegen deren Bedingungen verstoßen zu haben. Die haben die Nachweispflicht und werden sich die Kohle von dir gerichtlich erstreiten müssen. Sollten sie dann gewinnen zahlst du die Mille oder hängst dich auf. Je nach dem.
    • Steini schrieb:

      Wenn Du genau wissen willst wie sich die Versicherung im Versicherungsfall verhält / verhalten muss, dann kurz dort in der Schadenabteilung anrufen.
      Ich habe weder einen Schadensfall noch bin ich bei der AXA versichert. Ich bin bei der DMO, und da hat bereits Coptermen angerufen. siehe Post #26 Die Aussagen decken sich mit den Versicherungsbedingungen der MFSD.

      2c) Die Versicherung gilt auf allen auf allen Geländen. Soweit auf nicht genehmigungspflichtigem Gelände geflogen wird, besteht Versicherungsschutz nur, soweit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

      Was ist da so schwer zu verstehen?
    • Pixhai schrieb:

      Steini schrieb:

      Wenn Du genau wissen willst wie sich die Versicherung im Versicherungsfall verhält / verhalten muss, dann kurz dort in der Schadenabteilung anrufen.
      Ich habe weder einen Schadensfall noch bin ich bei der AXA versichert. Ich bin bei der DMO, und da hat bereits Coptermen angerufen. siehe Post #26 Die Aussagen decken sich mit den Versicherungsbedingungen der MFSD.
      2c) Die Versicherung gilt auf allen auf allen Geländen. Soweit auf nicht genehmigungspflichtigem Gelände geflogen wird, besteht Versicherungsschutz nur, soweit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

      Was ist da so schwer zu verstehen?
      Die DMO versichert sich bei der Allianz. Der MFSD versichert sich bei der AXA, beide Versicherungen werden identische Bedingungen im Leistungsfall haben. Unterschiede wird es z.B. im Geltungsbereich (Länder) oder Gewichtsklassen, Anzahl der versicherten Modelle, Versicherungssummen oder Anzahl der versicherten Piloten geben usw.

      Wichtig ist noch das die Versicherung eine Bescheinigung über das Bestehen einer Halterversicherung ausstellt und man diese mitführt.

      Was Coptermen ärgerte war, das er nicht beraten wurde, bzw. niemand bei der DMO auf seine Fragen einging.
      LG

      Steini
    • timmhenning schrieb:

      Aber du hälst dich doch IMMER an die gesetzlichen Bestimmungen!
      Ich mache das, naja fast immer. crazy

      timmhenning schrieb:

      Wer beweist dir das Gegenteil ??
      Wenn mich ein Geschädigter anzeigt, dem mein Kopter im NSG auf den Kopf gefallen ist.

      timmhenning schrieb:

      Das wird dann deine Versicherung versuchen, nachdem sie reguliert hat!
      Wenn ich kein Versicheungsschutz habe, weil ich gegen gesetzliche Bestimmungen verstoße, muss die Versicherung nichts regulieren. (Siehe Punkt 2c MFSD)

      Steini schrieb:

      bzw. niemand bei der DMO auf seine Fragen einging
      Sie sind auf seine Fragen eingegangen, und zwar mehrfach und sehr deutlich.
    • Doch, hier greift die Gefährdungshaftung. Die Versicherung muss leisten und im Nachgang Dir beweisen das Du gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hast.

      Aber wie bereits geschrieben, hier steht Meinung gegen Meinung.

      Ein Anruf bei der Versicherung hilft Dir weiter.
      LG

      Steini
    • Jeder hat seine eigene Meinung dazu, manch einer sogar eigene Erfahrungen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ich auch schon einmal Stress mit meiner privaten Haftpflichtversicherung hatte, da sie auch nicht regulieren wollten. Ein Schreiben eines befreundeten Juristen änderte spontan alles. Die Versicherer werden stets die Schmerzgrenze des Versicherungsnehmers abtasten und geben mitunter schon einmal nicht korrekte Antworten am Telefon. Zumal es auch meist irgendwelche Callcenterunternehmen sind, die für die Versicherer die "Telefondame" miemen und nicht das nötige Wissen der AGB`s vermittelt bekommen. Ich kann nur Jedem raten, im Zweifelsfall "bis aufs Messer" zu streiten und sich absolut nichts gefallen zu lassen. Denn umgekehrt machen es die Versicherer ebenso.
      Allen ein schönes Wochenende!
    • timmhenning schrieb:

      Ich kann nur Jedem raten, im Zweifelsfall "bis aufs Messer" zu streiten und sich absolut nichts gefallen zu lassen. Denn umgekehrt machen es die Versicherer ebenso.
      Auf jeden Fall. Wie gut eine Versicherung wirklich ist, zeigt sich nur im Schadensfall.
      Bislang wurde hier noch nichts über Versicherung-Schadensfälle berichtet.
    • Das wollte ich auch gerade sagen. Man kann hier über Versicherung diskutieren soviel wie man will. Auch über die Inhalte der Policen.
      Solange keiner einen Schadensfall gehabt hat kann man auch nicht sagen das die Versicherung gut oder schlecht ist.
      Und selbst wenn man einen Schaden hat ist es immer noch fraglich wie welche Versicherung diesen Schaden abwickelt.
    • Mann, Steini, das ist doch das, was ich die ganze Zeit sage, auch in unserem Nachrichtenwechsel: Es geht bei der Art der Haftung (Hier: Gefährderhaftung) darum, ob der Versicherungsnehmer haftet, und um nichts anderes. Der Rest steht im Vertrag bzw. in den Versicherungsbedingungen, die zum Teil vom Gesetz vorgegeben sind. Versichert man sich gegen Ansprüche dritter aus einer bestimmten Art von Haftung, dann muss die Versicherung, wenn dieser Haftungsfall eintritt, auch leisten. Sie kann sich aber ggf. Geld vom Vertragspartner (=Versicherungsnehmer) wiederholen, wenn ein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen (= den Vertrag) vorliegt. So simpel ist das.

      So weit so gut.

      Theoretisch dürfe nun in diesen Versicherungsbedingungen alles drinstehen. Wir haben schließlich Vertragsfreiheit in Deutschland. Aber: Damit Versicherungen hier keine Willkür betreiben, gibt es Gesetze, die den Inhalt solcher Verträge teilweise vorgeben.

      Meines Wissens (ich habe das nie tiefergehend recherchiert) muss, falls die Versicherung sich vom Vertragspartner (= Versicherungsnehmer = Schädiger) Geld wiederholen will, das konkrete Fehlverhalten schadensursächlich sein. Ist es das nicht, bleibt sie auf dem Schaden sitzen, auch wenn andere Regeln gebrochen wurden. Es kann sein (ich vermute es), dass diese Regelung auch in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden darf, entsprechende Abschnitte also unwirksam sind. Das weiß die Versicherung, deswegen ist mein Eindruck von ihr, wenn sie so etwas schreibt, umso schlechter!

      Die Frage ist meines Erachtens also zum Beispiel, ob der entstandene Schaden ein Schaden am NSG selbst ist (zerstörter Adlerhorst, teure Aufzucht der verwaisten Jungvögel...), oder ein ganz anderer Schaden (zerkratzter Autolack), der mit dem NSG unmittelbar nichts zu tun hatte und an jedem anderen Ort auch hätte passieren können. Dass man sich in einem NSG befand, hat nicht zum zerkratzen des Lacks geführt. Dass man neben einer Funkanlage gestartet ist und die Kontrolle verloren hat, hingegen ggf. schon, selbst wenn dort das Fliegen grundsätzlich erlaubt gewesen ist.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht