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Kennzeichnungspflicht Typhoon H

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    • steht ja teilweise schon da, Schulungen ab Juli Theorie und Praxis (in Bremen), für den Nachweis reicht die Theorie.
      Aber ich denke hier kommen noch mehr Informationen, aktuell sind sie ja noch nicht zertifiziert.


      Unterm Strich sind die Vorgaben beim LBA aber immer die Gleichen, von daher werden sich die Prüfungen nicht all zu viel unterscheiden.
      Vielleicht liese sich noch was mit dem E-Perso machen, allerdings kann man natürlich trotzdem jmd. anders hinsetzen (evtl. Webcam?!), dann fehlt aber immernoch das Führungszeugnis, Versicherung nach Eidesstaat bezügl. laufender/offener Verfahren

      Deshalb hab ich mich ja für die "solide" Variante entschieden, hinfahren, Unterlagen mitbringen und vorlegen, Prüfungablegen... am 13.08 ist es soweit.
    • Raptor2063 schrieb:

      Name und Anschrift ist vorgeschrieben, dient natürlich dafür den Besitzer schnellstmöglich zu ermitteln-
      Die Nummer von LHT ist ein eigenes System, nicht offiziel von der BRD und entsprechend muss diese auch nicht angebracht werden.

      Ich persönlich finde diesen Weg aber deutlich besser und sinnvoller, aber hier wollte man offenbar wieder nur eine halbgare Lösung.
      Seriös und vernünftig wäre eine zentrale Datenbank inkl. Nachweis der Versicherung...
      Man könnte sogar noch weiter denken und sagen:
      Das Drohnenkennzeichen ist exakt wie eine Flugzeug-Kennung zentral registriert. Damit ist der Eigentümer/Halter zu ermitteln, weil seine Identität den Behören - aber nicht gleich "jedem" - bekannt ist.

      Darüberhinaus kann bei Anfragen an die Luftverkehrskontrolle (z.B. Tower bei Flügen innerhalb einer Kontrollzone) direkt per Funk mittels Kennung - statt per Telefon - kommuniziert werden. Somit wären alle Verkehrsteilnehmer im Luftraum sofort informiert. Hierzu ist natürlich ein Sprechfunkzeugnis (BZF-I oder II) nötig. Hinzu kommt, dass in der "echten" Fliegerei die Flugzeuge (weit entfernt z.B. vom Tower hoch oben in der Luft) mit relativ kleinen Funkgeräten auskommen. Da der Steuerer einer Drohne jedoch als Bodenstation mit einer anderen Bodenstation in großer Entfernung (gerade von Flugplätzen) kommunizieren will, würden größere Sendeleistungen/Antennen etc. benötigt werden... Also Sprechfunk-Nutzung für Drohnen doch eher unwahrscheinlich. Es bliebe beim "Handy", aber dennoch mit Drohnen-Kennung...

      Zumindest beim Thema Transponder/Chip-Pflicht wäre eine Kennungsvergabe sinnvoll. Somit können bemannte Flüge im unteren Luftraum von Drohnen durch ATC separiert werden. Die Drohnenbetreiber würden erkannt und informiert werden können.
    • ein wenig OT, aber ja grundsätzlich wäre genau sowas sinnvoll (zumindest gewerblich, dann auch mit mehr "Freiräumen/Möglichkeiten")
      Und nach meinem Kenntisstand wäre es z.B. bei DJI kein Problem die Daten von der Drohne, über die DJI Go App online an ein entsprechendes System weiterzugeben, so dass die aktuelle Position/Höhe/Kennung für die DFS bereitgestellt wird.

      Über das Flugfunkzeugnis denke ich auch noch nach, hier gibts nämlich eine große RMZ, kläre ich aber mal ab.
    • will er jetzt den Rucksack kennzeichnen???
      Advance ist doch nur das Ausstattungpacket und nicht der Kopter.
      Im seinen Profil steht H Plus,
      Das Advancepacket gab es aber nur beim H, also ist die Frage wohin? wieder offen.
      Gruß Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Perfi ()

    • Hallo,

      die Kennzeichnungspflicht ist hier in diesem Fall so oder so gegeben.
      Es spielt keine Rolle, ob Typhoon H, H+, H520 oder das jeweilige Ausstattungspaket.

      Yuneec gibt für alle Ihre Copter eine Empfehlung, wo die Plakette anzubringen ist.
      In Falle der Hexacopter:
      • Typhoon H
      • Typhoon H Plus
      • und H520
      sind die Positionen weitestgehend identisch.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Leute, ihr habt Probleme.....

      Kauft euch oder fräst euch die Plaketten in geeigneter Größe und klebt sie an. Ich habe das für die 22 von 28 meiner Copter, die über 250g Gewicht haben und für meine 18 Flugmodelle auch gemacht.

      Einziges Problem, was es dabei manchmal bei Flugmodellen gibt, ist, die Plakette so sichtbar anzubringen, dass die Optik des Flugmodells nicht allzu sehr leidet.