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Kennzeichnungspflicht Typhoon H

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    • Steini schrieb:

      Immer der Haltername
      ich versteh was du meinst,
      obwohl der Halterbegriff ja auch reichlich raum für Diskussionen bietet

      ich würde das so interpretieren, dass der auf der Plakette stehen muss, der sie versichert hat,
      es geht ja um mögliche Schäden...


      Vergleich im Straßenverkehr
      Fahrzeughalter - Eigentümer - Gefährdungshaftung - Besitzer - Direktanspruch - Zulassung - Halterhaftung - Verfügungsberechtigter

      Fahrzeughalter

      Es ist zu unterscheiden zwischen

      • dem Eigentümer
      • dem Besitzer
      • dem Führer
      • dem Halter
      eines Fahrzeugs. Alle vier können in einer Person zusammentreffen; es können aber auch vier verschiedene Personen die genannten Funktionen innehaben.


      Als verantwortlicher Halter ist regelmäßig der anzusehen, der tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kfz., also über die Gefahrenquelle Kfz bestimmen kann. Maßgebliche Kriterien sind Gebrauch für eigene Rechnung und tatsächliche Verfügungsgewalt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Für eigene Rechnung hat ein Fahrzeug in Gebrauch, wer die Nutzungen aus dessen Verwendung zieht und jedenfalls die laufenden Kosten dafür bestreitet. Die erforderliche Verfügungsgewalt ist gegeben, wenn der Benutzer des Fahrzeugs Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen kann.
      viele Grüße
      Boernie
    • Ja, da hast du recht.

      In der Verordnung steht im §19 Der "Eigentümer" , Eigentümer ist wohl der, der mittels Kaufvertrag nachweisen kann das ihm der Kopter gehört.

      Rechtlich wird als Fahrzeughalter derjenige angesehen, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, für anfallende Kosten aufkommt und einen Nutzen an dem Kopter hat, behaupte ich.

      Im §43 LuftVG steht jedoch das der Halter eine Versicherung abschließen muss.

      Nun kann es sein, das Halter und Eigentümer unterschiedlich sind.

      Der Eigentümer müsste dann gemäß §19 der Verordnung die Kennzeichnung übernehmen, der Halter die Versicherung. Ich würde mich jedoch als Eigentümer stets vergewissern, das die Haftpflichtversicherung besteht. Um Rechtssicherheit zu haben, immer Anwalt fragen.
      LG

      Steini
    • Jetzt hab ich den alten Fehler gemacht und hab nachgeschaut gamer crazy
      nur so golly

      Ähhh - wie war das doch gleich wieder -


      Klare Regeln für Betrieb von Drohnen ???




      BMVI schrieb:

      Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.
      Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.

      BMVI Flyer schrieb:

      für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen miteinem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm
      „. Sie müssen eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.


      Bundesgesetzblatt schrieb:

      3) Der Eigentümer eines Flugmodells odereines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweilseiner Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm,eines unbemannten Ballons oder Drachens mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilo-gramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantriebmuss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarerStelle seinen Namen und seine Anschrift in dauer-hafter und feuerfester Beschriftung an dem Flug-gerät anbringen.“

      Oh mei - wos is des totolachen

      da könnt ja sogar ich noch einen Job als Aushilfjurist bekommen phatgrin


      viele Grüße
      Boernie
    • treptowers schrieb:

      Und da schreibt wieder jeder was anderes.... Es gibt Plaketten mit Nano Schrift... die kann ich zb nicht lesen
      Wo bekommt man denn so kleine feuerfeste Plaketten? Also solche, wie hier gezeigt?

      Ich hab welche von SafeDrone rumliegen, die eigentlich für meine Q500 gedacht sind, aber die Adresse kann man ja auch auf den TH kleben. (Die SD-Registriernummer strenggenommen auch, ist ja nicht verboten, nur sinnlos.) Ansprechender finde ich aber die vom BVCP - wegen des QR-Codes. Den kann man verwenden, um auf eine Webseite mit Infos für den Finder - ob nun im Schadensfall oder nicht - zu verlinken. Hatte mir das so gedacht, dass ich da gleich ein paar positiv konnotierte Dinge hinpacke, damit ein eventueller wütender Finder sich erst mal abregt.

      Aber: Es gibt einen Grund, eine möglichst kleine Plakette anzubringen. Und zwar:

      Raptor2063 schrieb:

      Es wird genug geben die keine drauf machen... warum auch immer manche damit so ein riesen Problem haben.
      Das Problem ist schlicht und ergreifend, dass man sich damit in Gefahr bringt. Es gibt genügend Menschen, die absurd aggressive Reaktionen auf Multicopter zeigen. Verstehe nicht, dass das so wenigen bewusst ist - jedes Youtube-Video wird zerrupft, weil irgendwo am Bildrand mehr als 12 Leute oder eine dieser hochgefährdeten Bundeswasserstraßen zu sehen ist, aber die Videos mit den Übergriffen fallen Euch nicht auf? Wenn mein Copter im Garten eines paranoiden Spinners landet, kann ich mir überlegen, ob ich bei ihm klingle oder die Polizei rufe, oder... Aber ich will vielleicht nicht, dass der sofort weiß, wo ich wohne...

      Deswegen argumentieren manche für eine Registrierung mit Nummer statt des Zwangs zum Adressaufkleber. Beides hat Vor- und Nachteile.

      Jedenfalls: Je kleiner die Plakette, desto unwahrscheinlicher, dass sie ein Unbefugter lesen kann. Und da Nörgelei ebenso wie schlechte Augen eine Alterserscheinung ist... Also, das hat die Natur doch ganz gut eingerichtet. :saint:
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Jungs,

      Über den Kennzeichenplicht für Drohnen in Deutschland hab ich so meine Bedenken sehr sicher wen die Drohnen ja bereits ein eventuelles ausländische Registrierung bekommen hat.

      Meine drei Drohnen (2x Typhoon H und 1x Breeze) haben kleine Niederländische Registrierung aber ich als Eigentümer finde es einfach wichtig das mein Name und Adresse auf die Drohnen zu finden sind.

      Hab mir drei kleine Aluminium Plaketten (15 mm x 45 mm) bestellt in entweder die Farbe Rot (2x) oder die Farbe Gelb (1x) wo also mein Name, meine Adresse, mein Wohnort und das Land ein graviert sind.

      Die drei kleine Aluminium Plaketten kosten mir zusammen € 16,50 und werde ich am Samstag abholen. Ob die jetzt gut genug sind für die sogenannte Kennzeichenplicht in Deutschland ist nun die Frage. Hauptsache ist ja dass der Eigentümer und seine Adresse auf der drohen zu finden sind denke ich mir.

      Arno
    • Dutch Nolke schrieb:

      Hab mir drei kleine Aluminium Plaketten (15 mm x 45 mm) bestellt in entweder die Farbe Rot (2x) oder die Farbe Gelb (1x) wo also mein Name, meine Adresse, mein Wohnort und das Land ein graviert sind.
      Da hast Du doch bereits alles aufgeführt, was dabei sein muss.
      Du könntest dann bei uns in Deutschland auch fliegen bzw. zu einem Treffen kommen ;)

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Thomas,

      Samstagvormittag sind die Aluminium Plaketten fertig und kann ich die abholen.

      Hatte mir gedacht die beiden Rotten für die Typhoon H´s zu gebrauchen und die Gelben für dem Breeze. Muss nur mal sehen wo ich die jetzt genau platziere auf die Drohen.

      Mit Befestigung der Besitzer Plaketten halt ich mich also am das zukünftigen Deutsche Kennzeichenplicht für Drohen und kann ich also ohne Probleme nach ein treffen kommen.

      Arno
    • Kennzeichenplicht für dem Yuneec Breeze (385 gram) und Typhoon H.

      Hab die Plaketten abgeholt (15 x 45 mm) 2x Gelb (Typhoon H) 1x Rot (Breeze).

      Arno
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dutch Nolke ()

    • Mike 59 schrieb:

      Aber wenn du den TH in Alufolie verpackst,kannst du damit ohne GPS aufm Flughafen oder am Reichstag fliegen gehn.Alu schirmt schon ab.
      Kann ich nicht bestätigen. Um das Indoor-Verhalten im Aussenbereich (mit RS und IPS) zu testen, hatte ich meinen YTH Pro letzten September komplett und 4-fach in Alu-Folie eingepackt. Über dem GPS-Modul waren mindestens 12 Layer Alu-Folie. Trotzdem war GPS-Empfang möglich...


      20160911_113619-web.jpg
    • Oha,wollte eigentlich kein Halbwissen verbreiten.Dachte,da im Inneren des Gehäuses ja auch Alufolie verbaut ist zwecks Abschirmung gegen den FC.Und ein Berliner berichtete,er fuhr den TH im Auto hoch,um dann in einer NFZ starten zu können.Aber das Bild deines Versuches hat mich nun vom Gegenteil überzeugt. Glauben heißt nicht wissen :thumbup: Danke dir für die Richtigstellung-
    • Mike 59 schrieb:

      Oha,wollte eigentlich kein Halbwissen verbreiten.Dachte,da im Inneren des Gehäuses ja auch Alufolie verbaut ist zwecks Abschirmung gegen den FC.Und ein Berliner berichtete,er fuhr den TH im Auto hoch,um dann in einer NFZ starten zu können.Aber das Bild deines Versuches hat mich nun vom Gegenteil überzeugt. Glauben heißt nicht wissen :thumbup: Danke dir für die Richtigstellung-
      Kein Problem. Ich hatte ja auch gedacht, dass Alu-Folie reicht.
      Mit den 4 bzw. 12 Lagen Folie bin ich dann ein bisschen zwischen Bäumen und Häusern geflogen, erst dort wechselte die GPS-Anzeige zeitwesie von "Ready" auf "Acquire".
      Um unter freiem Himmel den GPS-Empfang auf "Acquire" zu halten, muesste evtl. z.B. ein Kühl-Pack (mit der gelartigen Flüssigkeit) gut funktionieren, weil Wasser/Flüssigkeit Radiowellen noch am besten aufhält. (Wenn man mit der Hand das GPS-Modul abdeckt, wechselt mein YTH sofort von "Ready" auf "Acquire".)
      Bei der ganzen Überlegung spielt auch eine Rolle, dass 100%ige GPS-Signal-Isolation dazu führt, dass der YTH keine GEO-Fencing-Daten erhält und somit sich die Motoren nicht starten lassen (EDIT: sollten)...