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Flugverkehrskontrollfreigabe in Kontrollzonen - neue Regelung

    • Regeln & Gesetze

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    • Flugverkehrskontrollfreigabe in Kontrollzonen - neue Regelung

      Guten Morgen Piloten,

      nachdem ich heute in einer Inspektions-Mission in der Luftraumklasse D unterwegs bin, musste ich mich zwangsläufig mit dem Thema Flugverkehrskontrollfreigabe beschäftigen und bin dabei auf ein neues (gültig ab 12.05.2017) Dokument gestoßen.

      In diesem wird eine Allgemeinverfügung zum Aufstieg von Flugmodellen und UAS unter entsprechenden Auflagen erteilt.
      Aber schaut es euch am besten selbst an ->

      NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER - Dokument 1-1023-17

      Nach diesem Dokument ist ein Aufstieg jederzeit möglich und bedarf nur außerhalb der Freigrenzen, wie im Dokument beschrieben, einer Freigabe durch den Tower der Fluglotsen der DFS bzw. auch per schriftlichen Freigabeantrag.

      Sehr ansprechende Lösung wie ich finde :thumbsup:
    • Hallo Gerhard,

      dann vergleiche bitte Dokument 1-681-16 (alt) mit 1-1023-17(aktuell). Wie im aktuellen Dokument - gültig ab 12.05.2017 - bereits steht, wurde die 681 aufgehoben. Hier gibt es schon Unterschiede, wie bspw die Änderung für Flugmodelle von 30 auf 50m über Grund innerhalb der Kontrollzone.

      Hier könnt ihr euch das vorherig gültige Dokument der DFS anschauen

      Dokument 1-681-16 - gültig vom 19.03.2016 bis 12.05.2017

      Grüße