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Ausnahmen von Betriebsverboten (RLP)

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    • Ausnahmen von Betriebsverboten (RLP)

      Hallo


      In Rheinland-Pfalz gibt es den Antrag „d-fb 08_v02“ und dort unter Punkt
      8 soll man eine konkrete Begründung angeben und warum man keine
      Zustimmung einholen kann.


      Ich persönlich möchte einige Ausnahmen (mehr als 100m, Überflug von
      Menschen, Straßen, Gewässer, Industrie, Natur, Nacht usw.) für
      gewerbliche Flüge beantragen.


      Hat das schon jemand von Euch ausgefüllt und wurde es genehmigt?
    • Hallo Rollo.
      Die Suppe köchelt noch. Soll heißen: Es finden z.Zt. noch Verhandlungen zwischen den Ländervertretern und dem BMVI statt
      mit dem Ziel den Gewerbefliegern die Arbeit zu erleichtern.
      Solange da nichts Definitives vorliegt halte ich erst mal die Füsse still.

      Wenn Du Ausnahmen benötigst musst Du sie natürlich entspechend begründen. Das wird nicht einfach sein. Vor allem der
      Punkt Überflug von Menschenansammlungen. Da wird es sicher keine Allgemeinerlaubnis geben, da dort von Fall zu Fall
      die Umstände und das Risiko bewertet werden müssen.

      Vielleicht solltest Du auch lieber abwarten bis die Ergebnisse aus Berlin da sind.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Rollo-2 schrieb:

      In Rheinland-Pfalz gibt es den Antrag „d-fb 08_v02“ und dort unter Punkt8 soll man eine konkrete Begründung angeben und warum man keine
      Zustimmung einholen kann.


      Ich persönlich möchte einige Ausnahmen (mehr als 100m, Überflug von
      Menschen, Straßen, Gewässer, Industrie, Natur, Nacht usw.) für
      gewerbliche Flüge beantragen.

      Noch nicht gemacht, aber die besten Begründungen, die mir einfallen kriegst Du trotzdem:

      - Mehr als 100m: Für Perspektive/ bzw. Übersichtsaufnahmen notwendig, Weitwinkel führt zu Verzerrungen und - auch mit Software korrigiert - perspektivisch falscher Darstellung. Mehrfachaufnahmen mit unvertretbarem Aufwand verbunden, Stitching wäre aufgrund des zeitlichen Abstands der Aufnahmen fehlerbehaftet. Ggf. erwähnen, dass keine signifikant höhere Gefährdung besteht, sofern die VFR eingehalten werden.
      - Menschen darf man überfliegen, Du brauchst keine Genehmigung. Bei Menschenmassen siehe GeBos Kommentar. Einzelfall begründen (Veranstalter möchte, dass Du es machst, bla.)
      - Straßen: Überfliegen: Weil Du konkrete Aufnahmen vom Verkehrsgeschehen machen musst. Oder: Weil Du die Straße nur queren willst, und dies für Deine Aufträge oft notwendig ist. Oder: Weil Du Dich der Straße weniger als 100m nähern musst, weil Auftraggeber in Deutschland nun mal oft an Straßen sitzen. Das haben Fabriken und Wohnhäuser ja so an sich... (Mir fällt gerade wieder einmal auf, wie unüberlegt diese neue LuftVO ist.)
      - Gewässer bzw. Bundeswasserstraßen: Das Verbot ist vom Gesetzgeber nicht begründet, daher braucht auch eine Genehmigung keine Begründung. Scherz beiseite: Schiffahrt ist durch Deinen Copter nicht gefährdet. Notwendigkeit ergibt sich aus Aufträgen. Wie GeBo schon schrieb, werden die Behörden sich erst mal querstellen und nur im Einzelfall genehmigen wollen. Dagegen muss man argumentieren, dass dies nicht praktikabel ist. Wenn die das anders sehen, reichst Du für jeden Auftrag einen Antrag ein, bis sie genervt sind...
      - Industrie: Das wird problematisch, das hier mit der Gefährdung von Anlagen durch abstürzende Drohnen argumentiert werden wird. GeBo hatte als Beispiel Ex-geschützte Bereiche genannt. Da wird wahrscheinlich nur mit der Auflage der vorherigen Zustimmung etwas zu machen sein oder so. (Auch an dieser Stelle sieht man die Unsinnigkeit: Du darfst nicht drüber fliegen. Sehr wohl aber daneben. Und auch munter Aufnahmen machen, wenn Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Evtl. brauchst Du gar keine Genehmigung.)
      - Natur: Ganz schwieriges Thema. Wenn Du Naturfotograf bist, ergibt sich das Erfordernis von selbst, und da die Regelung ja auch Krautwuchs schützen soll... dash Andererseits wird hier mit dem Schutz der Tierwelt, Lärm usw. argumentiert werden. Einzelfallgenehmigung geht da sicher leichter, aber das ist ja nicht, was Du willst. Aber auch hier gilt: Du darfst nicht überfliegen. Ein Abstandsgebot gibt es nicht. Und schau doch mal, ob das FFH- oder Naturschutzgebiet überhaupt präzise beschrieben ist...
      - Nacht: Ging früher schon, und zwar mit SERA-Beleuchtung. (Was bei Multicoptern unsinnig ist, weil es keine Flugrichtung gibt. Aber kann man nachrüsten, Du musst nur mal schauen, wie hell die Blitzer sind.) Würd eich aber nicht fest einbauen. Sonst muss die Beleuchtung nämlich auch am Tag eingeschaltet werden.

      Vielleicht hilft Dir das beim Argumentieren. Halte es kurz und prägnant. Und versuch auch mal ein persönliches Gespräch. Mit etwas Glück gerätst Du nicht an einen "Beamtenarsch", sondern an jemanden, der lediglich versucht, mit der Amtshaftung klarzukommen. Gerüchten zufolge gibt es auch Modellflieger in den Behörden...
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Schraubhuber schrieb:

      Wenn die das anders sehen, reichst Du für jeden Auftrag einen Antrag ein, bis sie genervt sind...
      So schnell werden die nicht genervt sein, weil es für jede Einzelgenehmigung Bares gibt. sabbern Und das teilweise nicht zu knapp.
      Gesetzliche Grenze nach oben liegt bei 3.500 Euro für eine Einzelgenehmigung. Ärgerliche Wenn z.B. Gutachten bezgl. Gefährdung und
      Sicherheit gefordert sind.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Hoffentlich erledigt sich das irgendwann dadurch, dass in den Gutachten steht: "Schiffe sinken nicht, wenn ein Copter drauf knallt." Ärgerliche
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht