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Wo steht eigentlich was von Wohngebieten ?

  • Regeln & Gesetze

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  • FrankKie schrieb:

    @Maikel

    mich stört die Art und Weise wie Du hier Dein "Wissen" an den Mann bringst. Scheinbar sind hier alle, die nicht Deiner Meinung sind oder diese nicht teilen "Idioten" oder "Teilzeitsoziopathen".
    Auch solche Bemerkungen, wie "fertig aus", also "Basta - ich habe recht" passt nicht so recht hierher.

    Wenn Du anderer Meinung bist oder es besser weißt, kann man das in einem vernünftigen Ton rüberbringen, erklären und begründen.
    Es gibt auch hier viele, die nicht jeden Buchstaben, der Gesetze und Regelungen kennen. "Dumpfbacken" sind das deswegen nicht.
    Viele sind auch dankbar für klare Informationen, bezüglich Regelungen, die sie so eventuell noch nicht kannten.
    Wir sollten hier versuchen auf Augenhöhe zu diskutieren und uns gegenseitig akzeptieren.

    Grüße Frank
    Meinst Du?

    Mich stört die Art jener, welche gegen geltendes und wesentliches WISSENTLICH verstoßen. Da gibts u. a. auch hier in diesem Forum so einige. Und alle anderen unterstützen dabei noch. Prima!

    Und natürlich gehts immer nur auf Augenhöhe. Was die Akzeptanz betrifft: da sollte man beim geforderten Wissen beginnen. Es gibt keine Entschuldigung für irgendwas. Wer nicht in der Lage ist, dies zu akzeptieren, sollte sich ein anderes Hobby suchen. Und ja. Punkt. Basta. Aus. Denn nichts anderes ist es: Fakt. Es gibt Gesetzestexte und es exsitieren erforderliche Flugvorbereitungen. Da hier aber Forumsteilnehmer diese nicht akzeptieren bzw. akzeptieren möchten, fällt es mir schwer mit eben solchen auf Augenhöhe zu diskutieren.

    Kannst Du das verstehen?

    Grüße Maikel
  • Hubsano schrieb:

    Maikel schrieb:

    "Innerhalb geschlossener Ortschaften in öffentlichen Bereichen, die für jedermann allgemein zugänglich und nutzbar sind, ist der Betrieb der zuständigen Ordnungsbehörde rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen."
    Steht wo?Im Luftrecht kenne ich mich ganz gut aus, eine solche Regelung kenne ich nicht.
    Denkbar ist das dieses Satz als Auflage in einer Genehmigung steht, die im Einzelfall, in einen bestimmten Stadt von einer zuständigen Behörde erstellt worden ist.
    Das mag sein.
    Ein Gesetzestext ist das auf jeden Fall nicht, sonst wüsste ich das.
    Somit ist die von Maikel getroffene Aussage sicherlich eine Regelung in einem Einzelfall und kann nicht als generelle Regelung angesehen werden.
    Wenn dies eine Auflage für eine Einzelfallgenehmigung sein soll, meinst Du dann nicht auch, dass diese Auflage dann erst recht für alle anderen gilt (denn die Einzelfallgenehmigung gestattet ja etwas, was sonst verboten wäre bzw. untersagt wäre)?

    Punkt ist, du darfst nicht über Wohngrundstücke fliegen (ohne Erlaubnis). Du könntest von Deinem Grundstück aus starten und dann fliegen. Und dann? Die Straße entlang wandern? Wo willst Du landen? Wieder zurückgehen? Ohne Sicht fliegen? Wie und warum soll das gehen? Du brauchst auch die Genehmigung für den Landeplatz. Wird also schwierig (mit dem durch die Gassen rennen). Und öffentlich Flächen sind nicht so ohne weiteres zu befliegen (überfliegen vielleicht). In dem geschilderten Fall gings aber ums befliegen. Weiter: Warum sollte einer mit seiner Drohne die Straße entlang laufen (ja ich weiß)? Hobby sieht anders aus. Will nur keiner wahrhaben. Also gewerblich?!

    Nun. Stell sich doch ein jeder auf eine Kommunalfläche, starte von dort und drehe seine Runden. Macht am besten noch ein paar Fotos fürs Netz und alle freuen sich. Fliegt die Straßen hoch und runter, surrt wie die emsigen Bienchen durch die Luft und am Ende des Tages könnt ihr dann sagen: hab ich doch nicht gewusst.

    Schon der reine Menschenverstand sollte einem vermitteln, dass ein Kopter immer eine potentielle Gefahr für andere darstellt. Ohne Grund, Absicherung, Spotter, Hinweise, Flugvorbereitungen, Informationen an Dritte (Erlaubnisse durch diese) über öffentliche Flächen, Straßen, Wohngrundstücke, etc. zu fliegen, halte ich für fahrlässig. Wenn dann noch das Wissen um Technik, Meteorologie, Können, ... fehlt, umso mehr.

    Doch ist okay. Unterstützt euch ruhig in eurem Glauben, dass alles nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Passt schon.
  • Maikel schrieb:

    Mich stört die Art jener, welche gegen geltendes und wesentliches WISSENTLICH verstoßen. Da gibts u. a. auch hier in diesem Forum so einige. Und alle anderen unterstützen dabei noch. Prima!

    Und natürlich gehts immer nur auf Augenhöhe. Was die Akzeptanz betrifft: da sollte man beim geforderten Wissen beginnen. Es gibt keine Entschuldigung für irgendwas. Wer nicht in der Lage ist, dies zu akzeptieren, sollte sich ein anderes Hobby suchen. Und ja. Punkt. Basta. Aus. Denn nichts anderes ist es: Fakt. Es gibt Gesetzestexte und es exsitieren erforderliche Flugvorbereitungen. Da hier aber Forumsteilnehmer diese nicht akzeptieren bzw. akzeptieren möchten, fällt es mir schwer mit eben solchen auf Augenhöhe zu diskutieren.

    Kannst Du das verstehen?
    Nun, ich bin schon eine Weile hier im Forum. Bin auch recht gut auf dem Laufenden, was so gepostet wird. Habe hier eigentlich noch niemanden getroffen, der zu Gesetzesverstößen aufruft oder diese unterstützt.
    Im Gegenteil.

    Augenhöhe heißt nicht, dass alle den gleichen Wissensstand haben. Augenhöhe heißt, dass man den anderen versucht zu verstehen und nicht von oben herab behandelt, auch wenn er nicht das weiß, was man meint selber zu wissen. Dann sollte man diesen Leuten erklären was richtig ist und welche Folgen es haben kann, wenn man sich nicht daran hält.
    .
    Es gibt die Drohnenverordnung, die so ziemlich klar regelt, was man darf und was nicht. Die wenigsten hier sind gewerblich unterwegs, für die Meisten ist es ein Hobby, damit entfallen bestimmte Nachweise.

    Um es klar zu sagen, ich bin auf jeden Fall dafür, die Regeln für die Nutzung von Koptern einzuhalten. Nun, aber als Kopter-Polizei sollte man sich hier nicht verstehen. Wer gegen die Regeln verstoßen will, wird es sowieso tun. Hier kann man nur aufklären und das wird nach meinem Kenntnisstand auch getan.

    Irgendwie scheinst Du den Sinn dieses Forums nicht zu begreifen oder begreifen zu wollen, das ist zumindest mein Eindruck.
    Was für Leute suchst Du hier? Die, die zu jedem Beitrag von Dir Beifall klatschen, oder willst Du mithelfen, dass die, die noch Probleme mit den Regeln haben, auf einen besseren Weg gebracht werden?
    Einen "Doktor Allwissend" braucht niemand.

    Vielleicht kannst Du mal Deine Sicht etwas überdenken. Wenn Du mehr weißt als andere, teile es sachlich mit, erkläre und überzeuge. Ich denke, die wenigsten werden sich dem verschließen. Im Gegenteil, Du kannst eine positive Rolle spielen. "Basta, Aus" - ist da eher kontraproduktiv, zumal die Gesetzeslage durchaus nicht immer so eindeutig ist, wie Du es darzustellen versuchst.

    Grüße Frank
  • Maikel schrieb:

    Wenn dies eine Auflage für eine Einzelfallgenehmigung sein soll, meinst Du dann nicht auch, dass diese Auflage dann erst recht für alle anderen gilt (denn die Einzelfallgenehmigung gestattet ja etwas, was sonst verboten wäre bzw. untersagt wäre)?
    Diese Schlußfolgerung ist schlicht falsch
    In Deutschland gibt es einen obersten Rechtsgrundsatz:
    Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
    Quod non est in actis non est in mundo
    (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)
    Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie, Artikel 2 GG

    Wenn ich nicht über ein Grundstück fliegen darf,ist es verboten weil es im §21b LuftVO steht.
    Wenn ich neben einem Grundstück aufsteige, ist es erlaubt, weil es nicht durch §21b LuftVO verboten ist.
    So funktioniert das deutsche Rechtssystem

    Maikel schrieb:

    Du brauchst auch die Genehmigung für den Landeplatz.
    Auch falsch
    Im deutschen Recht gibt es den Begriff: "Gemeingebrauch"
    Die Erlaubnis Starten und Landen zu dürfen ergibt sich nicht aus der DrohnenVO, die regelt nur das überfliegen, sondern aus anderen Rechtsvorschriften.
    Das kann dann durch regionale Verordnungen unterschiedlich geregelt sein.
    Die Kölner Stadtverordnung z. B. verbietet das Starten, Fliegen und somit auch Landen im städtischen Grüngürtel.
    Die Krefelder " Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" verbietet es nicht , nach persönlicher Rücksprache mit dem Ordnungsamt.
    Es gibt also regionale Unterschiede und man kann nicht pauschalisieren.
    Ich hab letztens die Dachpfannen an unserem Haus mit dem Kopter inspiziert und bin dann von der Straße aus gestartet.
    Verboten?
    Wo steht das?
    Und komm mir nicht mit der StVO, die kenne ich von Berufswegen von §1 bis §53 auswendig.

    Maikel:
    Positive Gesetzeskenntnis erleichtert die Rechtsfindung.
    Deine Aussagen sind für mich mehr gefühlsmäßig aber nicht rechtlich begründet, sorry
  • Hubsano schrieb:

    Maikel schrieb:

    Wenn dies eine Auflage für eine Einzelfallgenehmigung sein soll, meinst Du dann nicht auch, dass diese Auflage dann erst recht für alle anderen gilt (denn die Einzelfallgenehmigung gestattet ja etwas, was sonst verboten wäre bzw. untersagt wäre)?
    Diese Schlußfolgerung ist schlicht falschIn Deutschland gibt es einen obersten Rechtsgrundsatz:
    Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
    Quod non est in actis non est in mundo
    (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)
    Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie, Artikel 2 GG

    Wenn ich nicht über ein Grundstück fliegen darf,ist es verboten weil es im §21b LuftVO steht.
    Wenn ich neben einem Grundstück aufsteige, ist es erlaubt, weil es nicht durch §21b LuftVO verboten ist.
    So funktioniert das deutsche Rechtssystem

    Maikel schrieb:

    Du brauchst auch die Genehmigung für den Landeplatz.
    Auch falschIm deutschen Recht gibt es den Begriff: "Gemeingebrauch"
    Die Erlaubnis Starten und Landen zu dürfen ergibt sich nicht aus der DrohnenVO, die regelt nur das überfliegen, sondern aus anderen Rechtsvorschriften.
    Das kann dann durch regionale Verordnungen unterschiedlich geregelt sein.
    Die Kölner Stadtverordnung z. B. verbietet das Starten, Fliegen und somit auch Landen im städtischen Grüngürtel.
    Die Krefelder " Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" verbietet es nicht , nach persönlicher Rücksprache mit dem Ordnungsamt.
    Es gibt also regionale Unterschiede und man kann nicht pauschalisieren.
    Ich hab letztens die Dachpfannen an unserem Haus mit dem Kopter inspiziert und bin dann von der Straße aus gestartet.
    Verboten?
    Wo steht das?
    Und komm mir nicht mit der StVO, die kenne ich von Berufswegen von §1 bis §53 auswendig.

    Maikel:
    Positive Gesetzeskenntnis erleichtert die Rechtsfindung.
    Deine Aussagen sind für mich mehr gefühlsmäßig aber nicht rechtlich begründet, sorry
    ... "Wenn ich neben einem Grundstück aufsteige, ist es erlaubt, weil es nicht durch §21b LuftVO verboten ist." = genau das meine ich: hier wird was verbreitet, was eben nicht stimmt. Wie soll ich denn bitte neben einem Grundstück starten? Jedes Flurstück (also auch jede Wiese, jeder Acker, etc.) hat einen Eigentümer und eben dieser muss dem Start / der Landung zustimmen.

    So ist die Zustimmung des Eigentümers von wo aus gestartet wird u. a. ein rechtlich relevanter Punkt einer entsprechenden und geforderten Flugvorbereitung (Dokumentation im Falle eines Schadensfalles).

    Der Hobbypilot mit seinem Flugmodell und seinem Freizeitnachweis ist letztendlich eben keiner mehr, wenn er seine Videos / Fotos u. a. bei YouTube veröffentlicht. Will auch keiner wahr haben. Und wenn er dann trotz allem mit seinem Kopter durch die Gegend läuft, dann gelten mitunter auch andere Regeln. So auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Und ist die Fläche eine öffentliche, dann eben die der jeweiligen Kommune. Schreibst Du doch selbst: "NACH RÜCKSPRACHE!". Oder ich schreibe einfach die untere Naturschutzbehörde an, dann kann ich zu gewissen Zeiten auch über Naturschutzgebiete fliegen. Die Frage ist doch immer: Warum muss ein Privater mit seinem Flugmodell durch Dörfer und Städte laufen, über Naturschutzgebiete fliegen, Höhen und Weiten ausreizen, was auch immer ... verstehe ich nicht. Wenn ihr alle privat fliegt, dann hat z. B. ne Kamera da nichts dran suchen (bzw. nicht immer). Dann ist der Flugplatz des Luftsportvereins euer Luftraum. Alles andere ist nicht privat bzw. kein Hobby. Ist alles klar geregelt (Definition der Fluggeräte).

    Und die gefühlsmäßigen Aussagen kommen hier eher von denen, die es nicht wahr haben wollen, gegen was sie alles verstoßen und was sie eben nicht wissen. Und genau diesem Denken liegt eine Überheblichkeit vor, welche mich so reagieren lässt, wie ich reagiere.



    Natürlich kannst Du von der Straße starten. Nur was ist beim Eintritt eines Schadensfalles. Dann verlangen die Behörden u. U. den Nachweis des Grundstückseigentümers, von welchem Du aus gestartet bist. Und dann? Kuckste und meinst: "Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist." Dann sagt der Zuständige: Ja, grundsätzlich, aber grundsätzlich bedeutet nicht immer. Und genau das meine ich.
  • Maikel schrieb:

    Der Hobbypilot mit seinem Flugmodell und seinem Freizeitnachweis ist letztendlich eben keiner mehr, wenn er seine Videos / Fotos u. a. bei YouTube veröffentlicht
    Wie kommst du auf solch ein Blödsinn? Wenn du Monetarisierung deaktiviert hast alles easy.

    Maikel schrieb:

    Dann ist der Flugplatz des Luftsportvereins euer Luftraum.
    Aber nur wenn mein Fluggerät über 5Kg Abfluggewicht hat.

    Maikel schrieb:

    Alles andere ist nicht privat bzw. kein Hobby. Ist alles klar geregelt (Definition der Fluggeräte).
    Das lesen der LuftVO genügt meist nicht, man muss das gelesene auch vestehen. Versuchs noch mal grumble
  • FrankKie schrieb:

    Maikel schrieb:

    Mich stört die Art jener, welche gegen geltendes und wesentliches WISSENTLICH verstoßen. Da gibts u. a. auch hier in diesem Forum so einige. Und alle anderen unterstützen dabei noch. Prima!

    Und natürlich gehts immer nur auf Augenhöhe. Was die Akzeptanz betrifft: da sollte man beim geforderten Wissen beginnen. Es gibt keine Entschuldigung für irgendwas. Wer nicht in der Lage ist, dies zu akzeptieren, sollte sich ein anderes Hobby suchen. Und ja. Punkt. Basta. Aus. Denn nichts anderes ist es: Fakt. Es gibt Gesetzestexte und es exsitieren erforderliche Flugvorbereitungen. Da hier aber Forumsteilnehmer diese nicht akzeptieren bzw. akzeptieren möchten, fällt es mir schwer mit eben solchen auf Augenhöhe zu diskutieren.

    Kannst Du das verstehen?
    Nun, ich bin schon eine Weile hier im Forum. Bin auch recht gut auf dem Laufenden, was so gepostet wird. Habe hier eigentlich noch niemanden getroffen, der zu Gesetzesverstößen aufruft oder diese unterstützt.Im Gegenteil.

    Augenhöhe heißt nicht, dass alle den gleichen Wissensstand haben. Augenhöhe heißt, dass man den anderen versucht zu verstehen und nicht von oben herab behandelt, auch wenn er nicht das weiß, was man meint selber zu wissen. Dann sollte man diesen Leuten erklären was richtig ist und welche Folgen es haben kann, wenn man sich nicht daran hält.
    .
    Es gibt die Drohnenverordnung, die so ziemlich klar regelt, was man darf und was nicht. Die wenigsten hier sind gewerblich unterwegs, für die Meisten ist es ein Hobby, damit entfallen bestimmte Nachweise.

    Um es klar zu sagen, ich bin auf jeden Fall dafür, die Regeln für die Nutzung von Koptern einzuhalten. Nun, aber als Kopter-Polizei sollte man sich hier nicht verstehen. Wer gegen die Regeln verstoßen will, wird es sowieso tun. Hier kann man nur aufklären und das wird nach meinem Kenntnisstand auch getan.

    Irgendwie scheinst Du den Sinn dieses Forums nicht zu begreifen oder begreifen zu wollen, das ist zumindest mein Eindruck.
    Was für Leute suchst Du hier? Die, die zu jedem Beitrag von Dir Beifall klatschen, oder willst Du mithelfen, dass die, die noch Probleme mit den Regeln haben, auf einen besseren Weg gebracht werden?
    Einen "Doktor Allwissend" braucht niemand.

    Vielleicht kannst Du mal Deine Sicht etwas überdenken. Wenn Du mehr weißt als andere, teile es sachlich mit, erkläre und überzeuge. Ich denke, die wenigsten werden sich dem verschließen. Im Gegenteil, Du kannst eine positive Rolle spielen. "Basta, Aus" - ist da eher kontraproduktiv, zumal die Gesetzeslage durchaus nicht immer so eindeutig ist, wie Du es darzustellen versuchst.

    Grüße Frank
    Schon allein das öffentliche Posten von Luftaufnahmen wird nicht mehr als privat angesehen. Dann wird aus dem Flugmodell ein UAS. Hab ich mal eingebracht. Was kam zurück. Stimmt nicht, und und und.

    Leute fliegen bei Nacht, posten das hier ... keiner sagt was. Ist i. d. R. verboten, keinen interessierts.

    Leute fliegen mehr als über die Sichtgrenze hinaus. Keinen interessierts. Sagste was, dann kommt zurück: "ja ich weiß ja, ABER" ...

    Basta und Aus verdeutlichen eben die Fakten und Regeln, da gibts kein "ja ich weiß ja, ABER" ..., wer das nicht wahrhaben möchte, der sollte auch kein Flugmodell oder ein UAV steuern dürfen. Ist genau so wie, ich weiß dass ich 50 fahren muss, aber hey, 60 passt doch auch noch. Nee, passt eben nicht.

    Schau, ich und auch andere bezahlen für jeden Scheiß, holen jede Genehmigung ein (weil nur so es funktioniert), wissen warum und wofür man das tut ... und ich habe das Gefühl, dass die Reglementierungen verschärft werden, weil es eben soviele "ja ich weiß ja, ABER" - Leute gibt.

    Und was für Leute ich suche? Ich suche eigentlich professionelle Piloten (also nicht ausschließlich gewerbliche, eben gewissenhafte und verantwortungsbewusste Steuerer), denn wir testen nächste Woche ein System, welches ohne das zusätzliche Einmessen von Passpunkten flächendeckend Gelände und Objekte cm-genau vermisst (u. a. via virtuelle Referenzstationen). Da gäbe es z. B. Reibungs- und Vermittlungspunkte.

    Oder der Austausch von Techniken im Cut. Wie setze ich eine Luftaufnahme im Kontext zielführend und dynamisch ein? Kam ich aus der Medienecke zum Fliegen oder umgekehrt? Den Unterscheid sieht man bei den Leuten bzw. bei den Bildern. Da gäbe es Gesprächsstoff.

    Oder wie erzeuge ich interessante Blickwinkel, Perspektiven (Foto, Video) ... .

    Alles Themen die mich interessieren und womit ich auch meine Brötchen verdiene.

    Nur habe ich keine Lust mit Leuten zu interagieren, die sich nicht an Regeln halten und / oder meinen sie wüssten es besser. Ich bin ja nur eine popeliger Selbstständiger, der diesen Scheiß schon "Ewigkeiten" macht, was weiß ich denn schon.

    PS: ich brauch keinen Beifall, ich möchte mich lediglich mit Gleichgesinnten austauschen und daran wachsen. Wobei gleichgesinnt bedeutet, dass man eben auch die GLEICHEN Wertevorstellungen teilt

    Wie auch immer

    Grüße
  • Maikel schrieb:

    Schon allein das öffentliche Posten von Luftaufnahmen wird nicht mehr als privat angesehen. Dann wird aus dem Flugmodell ein UAS.
    Das ist völliger Bullschit. Solange ich meine Fotos/Videos nicht verkaufe, fliege ich ein Flugmodell.

    Maikel schrieb:

    Leute fliegen bei Nacht, posten das hier ... keiner sagt was. Ist i. d. R. verboten, keinen interessierts.
    Das war bis 2017 bei geeigneter beleuchtung erlaubt. Meine damaligen Aufnahmen kann ich auch heute noch posten.

    Maikel schrieb:

    Alles Themen die mich interessieren und womit ich auch meine Brötchen verdiene.
    Ist schon hart wenn Modellflieger mehr dürfen als UAS-Flieger lol
  • Pixhai schrieb:

    Maikel schrieb:

    Der Hobbypilot mit seinem Flugmodell und seinem Freizeitnachweis ist letztendlich eben keiner mehr, wenn er seine Videos / Fotos u. a. bei YouTube veröffentlicht
    Wie kommst du auf solch ein Blödsinn? Wenn du Monetarisierung deaktiviert hast alles easy.

    Maikel schrieb:

    Dann ist der Flugplatz des Luftsportvereins euer Luftraum.
    Aber nur wenn mein Fluggerät über 5Kg Abfluggewicht hat.

    Maikel schrieb:

    Alles andere ist nicht privat bzw. kein Hobby. Ist alles klar geregelt (Definition der Fluggeräte).
    Das lesen der LuftVO genügt meist nicht, man muss das gelesene auch vestehen. Versuchs noch mal grumble
    HIER, ein Paradebeispiel:

    Gewerblich bedeutet nicht, ob ich damit Geld verdiene (verdienen möchte oder nicht).

    Hobby eben nur, wenn das Fluggerät ausschließlich zum Fliegen verwendet wird. Es wird zum Werkzeug, sobald ich damit gemachte Luftaufnahmen veröffentliche. Unabhängig, ob ich Monetarisierung deaktiviere oder nicht. Ich könnte dir dann z. B. immer noch Werbung unterstellen. Leute sehen das ... oh der macht Luftaufnahmen ... den frage ich mal ... will ich auch haben ... kannste mal ... na klar kann ich ... usw. .

    Der "Grumbler" muss nichts versuchen ... ich hab meinen Scheiß in der Tasche ...
  • Pixhai schrieb:

    Maikel schrieb:

    Schon allein das öffentliche Posten von Luftaufnahmen wird nicht mehr als privat angesehen. Dann wird aus dem Flugmodell ein UAS.
    Das ist völliger Bullschit. Solange ich meine Fotos/Videos nicht verkaufe, fliege ich ein Flugmodell.

    Maikel schrieb:

    Leute fliegen bei Nacht, posten das hier ... keiner sagt was. Ist i. d. R. verboten, keinen interessierts.
    Das war bis 2017 bei geeigneter beleuchtung erlaubt. Meine damaligen Aufnahmen kann ich auch heute noch posten.

    Maikel schrieb:

    Alles Themen die mich interessieren und womit ich auch meine Brötchen verdiene.
    Ist schon hart wenn Modellflieger mehr dürfen als UAS-Flieger lol
    ... wenn der Pixhai meint, dann meint er ... da kann der "Grumbler" nix machen ... ABER ...
  • Maikel schrieb:

    Gewerblich bedeutet nicht, ob ich damit Geld verdiene (verdienen möchte oder nicht).
    Warum hat man dann ein Gewerbe?

    Maikel schrieb:

    Hobby eben nur, wenn das Fluggerät ausschließlich zum Fliegen verwendet wird. Es wird zum Werkzeug, sobald ich damit gemachte Luftaufnahmen veröffentliche. Unabhängig, ob ich Monetarisierung deaktiviere oder nicht. Ich könnte dir dann z. B. immer noch Werbung unterstellen.
    Das steht auch nicht so in der LuftVO. Ich schrieb schon mal: lesen und verstehen sind oft zwei verschiedene Dinge pillepalle

    Maikel schrieb:

    Unabhängig, ob ich Monetarisierung deaktiviere oder nicht. Ich könnte dir dann z. B. immer noch Werbung unterstellen.
    Du weißt schon was Monetarisierung ist, oder? Ohne Monetarisierung keine Werbung an der ich verdiene. YT behält sich vor auf Videos mit Megaklicks Werbung zu schalten, dafür sehe ich aber keinen Cent.
    Megaklicks schaft bei unserem Hobby eh keiner. (Nicht mal Arthur AK)
  • Pixhai schrieb:

    Maikel schrieb:

    Gewerblich bedeutet nicht, ob ich damit Geld verdiene (verdienen möchte oder nicht).
    Warum hat man dann ein Gewerbe?

    Maikel schrieb:

    Hobby eben nur, wenn das Fluggerät ausschließlich zum Fliegen verwendet wird. Es wird zum Werkzeug, sobald ich damit gemachte Luftaufnahmen veröffentliche. Unabhängig, ob ich Monetarisierung deaktiviere oder nicht. Ich könnte dir dann z. B. immer noch Werbung unterstellen.
    Das steht auch nicht so in der LuftVO. Ich schrieb schon mal: lesen und verstehen sind oft zwei verschiedene Dinge pillepalle

    Maikel schrieb:

    Unabhängig, ob ich Monetarisierung deaktiviere oder nicht. Ich könnte dir dann z. B. immer noch Werbung unterstellen.
    Du weißt schon was Monetarisierung ist, oder? Ohne Monetarisierung keine Werbung an der ich verdiene. YT behält sich vor auf Videos mit Megaklicks Werbung zu schalten, dafür sehe ich aber keinen Cent.Megaklicks schaft bei unserem Hobby eh keiner. (Nicht mal Arthur AK)
    ... alles gut, wenn Du meinst, dann meinst Du das eben so ... nur, es geht nicht darum was gewerblich bedeutet, es geht darum, was alles nicht als privat gilt ... ausschließlich als Sportgerät, als Hobby, zur Freizeitgestaltung -> nur dann handelt es sich rein luftrechtlich um ein Flugmodell ... mit Kamera dran um dann die Bilder zu veröffentlichen, tja dann haste ne fliegende Kamera und kein Flugmodell, da das Zeil war, eine Luftaufnahme zu machen (Mittel zum Zweck) und nicht ein Flugmodell des Steuern wegens zu steuern ... dennoch und wie auch immer ... mach ruhig (darüber hinaus: vielleicht unterstellt dir das FA ja mal irgendwann Gefälligkeitsleistungen und rechnet hoch ... hast zwar kein Geld verdient, ist dem FA aber egal, die ermitteln dann schon nen Gegenwert, erst letztens hier bei uns einem so ergangen, aber was weiß ich denn schon) ...

    Na dann, guten Flug und tolle Fotos!
  • Maikel schrieb:

    ... alles gut, wenn Du meinst, dann meinst Du das eben so ... nur, es geht nicht darum was gewerblich bedeutet, es geht darum, was alles nicht als privat gilt ... ausschließlich als Sportgerät, als Hobby, zur Freizeitgestaltung -> nur dann handelt es sich rein luftrechtlich um ein Flugmodell ... mit Kamera dran um dann die Bilder zu veröffentlichen, tja dann haste ne fliegende Kamera und kein Flugmodell, da das Zeil war, eine Luftaufnahme zu machen (Mittel zum Zweck) und nicht ein Flugmodell des Steuern wegens zu steuern ... dennoch und wie auch immer ... mach ruhig (darüber hinaus: vielleicht unterstellt dir das FA ja mal irgendwann Gefälligkeitsleistungen und rechnet hoch ... hast zwar kein Geld verdient, ist dem FA aber egal, die ermitteln dann schon nen Gegenwert, erst letztens hier bei uns einem so ergangen, aber was weiß ich denn schon) ...

    Na dann, guten Flug und tolle Fotos!
    Na dann ist ja alles gut. Mein Hobby ist Fotografie und damit gestalte ich meine Freizeit, am Boden und in der Luft.
    Weiterhin filme ich meine Flüge um damit evtl. Fehler zu dokumentieren. Manchmal entsteht da zufällig ein gutes Foto, welches ich veröffentlichen kann ohne Geld zu verdienen.
  • Maikel schrieb:

    Gewerblich bedeutet nicht, ob ich damit Geld verdiene (verdienen möchte oder nicht).
    Ich bitte Euch das führt doch zu nichts.
    Maikel lass Dir sagen, gewerblich ist man nicht wenn man in Youtube ein Video veröffentlicht, es sei denn ich schalte Werbung und habe dadurch einnahmen.
    Und dann wären wir beim Thema gewerblich, das von "Gewerbe" kommt und das wird definiert als:
    "Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird"
    Also ist die Absicht entscheidend.
    Und auch die Geister streiten sich noch, ob es schon gewerblich ist, wenn ich kleine Absicht der Gewinnerzielung hatte, aber nachträglich dann doch diese schöne Bild verkaufe.
    Nun noch eine Bitte da ich das ja so schlecht stehen lassen kann. Bitte führe mich zu den scheinbar vielen, verbotenen Videos und Bilder, die es hier bei uns wohl gibt.
    Ich walte dann meines Amtes, wenn es erforderlich ist.
  • teckkopter schrieb:

    Maikel schrieb:

    Gewerblich bedeutet nicht, ob ich damit Geld verdiene (verdienen möchte oder nicht).
    Ich bitte Euch das führt doch zu nichts.Maikel lass Dir sagen, gewerblich ist man nicht wenn man in Youtube ein Video veröffentlicht, es sei denn ich schalte Werbung und habe dadurch einnahmen.
    Un dann wären wir beim Thema gewerblich das von Gewerbe kommt und das wird definiert als:
    "Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird"
    Also ist die Absicht entscheidend. Und die Geister streiten sich auch ob es schon gewerblich ist, wenn ich kleine Absicht der Gewinnerzielung hatte, aber nachträglich dann doch diese schöne Bild verkaufe.
    Nun noch eine Bitte da ich das ja so schlecht stehen lassen kann. Bitte führe mich zu den scheinbar vielen, verbotenen Videos und Bilder, die es hier bei uns wohl gibt.
    Ich walte dann meines Amtes, wenn es erforderlich ist.
    Nochmal, es geht nicht darum, wie sich Gewerbe definiert. Es geht darum, wann rein lufrechtlich ein Flugmodell ein Flugmodell ist. Wann es das nicht mehr ist, habe ich bereits erklärt. Das ist völlig unabhängig davon, ob man damit Geld machen möchte oder nicht. Die Polizei, Feuerwehr, Forschungseinrichtungen ... verdienen ja kein Geld damit ... sind aber keine Steuerer eines Flugmodells sondern eines UAS.

    Und, die Absicht ist nicht entscheidend. Ist die Absicht, schöne Luftbilder öffentlich zu präsentieren, nur weil man darauf steht und es toll findet (und ja, kann ich nachvollziehen, mach ich selbst mit Reisereportagen, weils einfach eine Passion ist) und niemals den Gedanken dabei ans Geldverdienen hatte, dann bin ich trotzdem kein Steuerer eines Flugmodells mehr sondern eines UAS´. WEIL, FLIEGEN ist FLIEGEN und LUFTBIDLER sind eben das was sind.

    Da dies ja eine "geschlossene" Veranstaltung ist, weiß ich nicht ob das unter öffentlich zählt. Insofern (bzgl. der scheinbar vielen verbotenen Videos und Bidler). Es existieren jedoch Aufnahmen und Treads die verbotenes dokumentieren. Darüber noch "besser" aufzuklären, ja, das hätte ich mir seitens der Moderation (zumindest) gewünscht. Was die einzelnen YouTube-Kanäle anbelangt, da sieht es dann schon anders aus. Streng genommen wären dort einzelne Zulassungsparameter zu überprüfen (muss aber jeder selber wissen).

    Wie gesagt, mir soll es egal sein. Ich hab meinen Scheiß beisammen und posaune das nicht nur so in die Welt, nur weil ich "Blödsinn" oder "Bullshit" als "Grumbler" oder als "Doktor Allwissend" loswerden möchte.

    Wie gesagt, wenn ihr meint, dass ihr alles richtig macht, dann nur zu. Und wahrscheinlich interessiert es eh keinen. Und wahrscheinlich wird auch nie was passieren. Nur meine persönliche Einstellung ist das eben nicht. Denn wo fängt etwas an und wo endet es?

    Wie auch immer ... Euer Forum, Eure Regeln, alles gut!
  • Maikel schrieb:

    Leute fliegen bei Nacht, posten das hier ... keiner sagt was. Ist i. d. R. verboten, keinen interessierts.

    Leute fliegen mehr als über die Sichtgrenze hinaus. Keinen interessierts. Sagste was, dann kommt zurück: "ja ich weiß ja, ABER" ...
    Keiner sagt was? Keinen interessierts?

    Das ist nicht so. Ich habe selbst den Ersteller von hier geposteten Nachflugaufnahmen darauf hingewiesen, dass das ohne Aufstiegsgenehmigung verboten ist (allerdings nicht direkt in der Videogalerie, sondern im Thema bezüglich dieser Videos). Mehr kann ich nicht tun, will ich aber auch nicht.

    Weiterhin gab es durchaus schon sehr emotionale Diskussionen bezüglich Reichweiten- und Höhentests. Fürhrte sogar dazu, dass ein Veröffentlicher solcher Videos diese gelöscht hat, obwohl er sie nicht hier im Forum veröffentlicht hatte.

    Ich will es nochmal klar sagen, wir sind hier nicht die Kopterpolizei, Beiträge, Videos, etc. die gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßen sind hier nicht zulässig.

    Also, Deine Aussage, dass es keinen interessiert, stimmt so nicht.

    Maikel schrieb:

    Und was für Leute ich suche? Ich suche eigentlich professionelle Piloten (also nicht ausschließlich gewerbliche, eben gewissenhafte und verantwortungsbewusste Steuerer), denn wir testen nächste Woche ein System, welches ohne das zusätzliche Einmessen von Passpunkten flächendeckend Gelände und Objekte cm-genau vermisst (u. a. via virtuelle Referenzstationen). Da gäbe es z. B. Reibungs- und Vermittlungspunkte.

    Oder der Austausch von Techniken im Cut. Wie setze ich eine Luftaufnahme im Kontext zielführend und dynamisch ein? Kam ich aus der Medienecke zum Fliegen oder umgekehrt? Den Unterscheid sieht man bei den Leuten bzw. bei den Bildern. Da gäbe es Gesprächsstoff.

    Oder wie erzeuge ich interessante Blickwinkel, Perspektiven (Foto, Video) ... .

    Alles Themen die mich interessieren und womit ich auch meine Brötchen verdiene.
    Alles interessante Dinge und Themen die Du da aufführst. Nun, wer hindert Dich daran, wenn Du dazu bisher noch keine Informationen gefunden hast, ein entsprechendes Thema z.B. in der Kategorie Bild- oder Videobearbeitung zu eröffnen?

    Mich interessieren solche Themen auch. Ich wollte selbst schon ein Thema mit dem möglichen Titel "Wie gestaltet man eigene Kopter-Videos?" eröffnen. Bin aber noch nicht dazu gekommen.

    Maikel schrieb:

    Ich bin ja nur eine popeliger Selbstständiger, der diesen Scheiß schon "Ewigkeiten" macht, was weiß ich denn schon.
    Bin auch Selbstständiger (ca. 23 Jahre), allerdings kein "popeliger". Mein Themen sind allerdings nicht Kopter und Videos, sondern Softwareentwicklung. Kopter, Video- und Fotobearbeitung sind für mich Hobby, aber ich nehme meine Hobbys auch sehr ernst. Allerdings habe ich da keinen geschäftlichen Druck.

    Ich hoffe, Du findest passende Leute, mit denen Du Dich austauschen kannst.


    Grüße Frank
  • Maikel, huhu - Drohnen sind Luftfahrzeuge und werden im Sinne des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) als „unbemannte Luftfahrtsysteme“ bezeichnet. OK da gebe ich Dir recht.

    Ein Flugmodell ist ebenfalls ein unbemanntes Luftfahrzeug, welches aber nur zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird. aha!

    Der Zweck des Betriebs bildet daher bei beiden Fluggeräten den rechtlichen Unterschied. Der Zweck ist es also!
    Das hat nichts mit alle dem zu tun was Du hier uns mitteilst.
    Gibt es irgend eine Chance Dich vom Gegenteil deiner sehr gefestigten Meinung zu überzeugen?
  • Ich finde das Thema sehr wichtig und auch sehr interessant, allerdings sollte man diese Dinge möglichst neutral und ohne Emotionen diskutieren. Ausserdem muss in diesen Dingen hundertprozentige Klarheit herrschen... Sachen wie "ich glaube" oder "es könnte sein dass" helfen niemandem weiter. Und das geht nur wenn man sich seiner Sache zu hundertzehn Prozent sicher ist und dies auch beweisen kann, am besten mit einem Link auf den entsprechenden, offiziellen Gesetztestext. Alles andere führt nur zu zusätzlicher Unsicherheit und zum Unmut der Diskussionsteilnehmer.
    Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
  • Maikel schrieb:

    "Innerhalb geschlossener Ortschaften in öffentlichen Bereichen, die für jedermann allgemein zugänglich und nutzbar sind, ist der Betrieb der zuständigen Ordnungsbehörde rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen."
    Aha, und wo steht das geschrieben?


    Auszug aus die Welt:

    "Zunächst einmal: Es ist nicht grundsätzlich verboten, eine Mini-Drohne zu steuern. Weder in der Stadt noch auf dem Land, weder im öffentlichen noch im privaten Raum.
    Solange es nicht ums Filmen geht, gelten die gleichen Vorschriften wie für Modellflugzeuge oder die bekannten kleinen Spielzeug-Helikopter. Allerdings gibt es einige Einschränkungen."



    Auszug aus: vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern

    "Nicht genau definiert / nicht generell verboten ist:
    • das Fliegen der Drohne über Wohngebieten / in der Stadt"



    Auszug aus: quadrocopter-drohne-flugerlaubnis-und-genehmigung

    "Es gibt sehr viele Sonderregeln, die in unterschiedlichen Städten eingeführt wurden. Man sollte sich im Zweifel immer mit dem zuständigen Bezirks- oder Ortsamt in Verbindung setzen,
    um den Sachverhalt rund um die Aufstiegserlaubnis (Drohne Flugerlaubnis) zu klären."
  • Pascel, wer nicht verstehen möchte und das nicht signalisiert, wird auch mit einem Link nichts anfangen.
    Das heißt jetzt nicht dass ich alles weiß und jemanden belehren möchte.
    Jedoch die Beste Erklärung ist nie dort wo das Gesetzt steht, fast nie. Nimmt man dann aber eine andere Erklärung, die verständlich ist, heißt es gleich, im Gesetz steht es aber anders.
    Da den Gesetzestext aber eh nur Juristen verstehen, ist das alles eine Endlosschleife.