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Wo steht eigentlich was von Wohngebieten ?

  • Regeln & Gesetze

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  • Dann hatte ich wohl den falschen Königsee im Visier crazy

    Sorry, frag doch mal bei der örtlichen Gemeindeverwaltung Zetel nach.
    Ist das nicht Zetel Astederfeld ?
    Ich kenne die Behördenstruktur bei den Friesen nicht.
  • Hubsano schrieb:

    Sorry, frag doch mal bei der örtlichen Gemeindeverwaltung Zetel nach.
    Ist das nicht Zetel Astederfeld ?
    nein, das ist der Königssee bei Groß Ösingen im Landkreis Gifhorn in Niedersachsen.
    Allerdings ist das ein Baggerloch in Privatbesitz des Herrn König. Daher auch der Name. Betreten eigentlich verboten. Aber im Sommer gehen da hunderte schwimmen und keinen kümmerts...
  • Sollte verboten werden, dass 3 Seen den gleichen Namen haben. aber ok viele heißen Schmitz, Meier oder Schulze.

    Andrew_r schrieb:

    Privatbesitz
    Wenn das definitiv bekannt ist, müsste rein rechtlich gesehen, der Eigentümer gefragt werden. Auch wenn 100 andere das nicht machen
    Theoretisch Hausfriedensbruch § 123 StGB
    Ist aber kein Offizialdelikt, also keine Anzeige von Amtswegen.
    Ist eine Antragsdelikt. Herr König müsste Strafantrag stellen und dann gehts erst mal zum Schiedsmann

    Andrew_r schrieb:

    Betreten eigentlich verboten.
    Wenn da entsprechende Schilder stehen, hat Herr König ja seinen Willen zum Ausdruck gebracht.
    Das bekräftigt seine Willenserklärung, dass er keine anderen Personen auf seinem Grundstück haben will.

    Stillschweigende Duldung befreit nicht vom strafbaren Verhalten

    Wie gesagt eine rein rechtstheoretische Betrachtung und man sollte die Kirche im Dorf lassen.

    Du wirst doch wohl nicht Badegäste im Bikini filmen wollen? :evil:
  • Er wäre durchaus nicht lebensfremd, dass es Herrn König egal ist, ob da jemand baden geht oder ein Kopter fliegt.
    Mit seinen Schildern hat er sich dann haftungsrechtlich den Rücken frei gehalten.
    Will sagen, wenn dort ein Badegast ertrinkt, kann man ihm kein Versäumnis anlasten.
    Also Betreten Verboten als Schutzfunktion gegen Ansprüche.
  • Ich wohne hier in Krefeld 100 m von einem kleinen See weg. ca. 2 Fußballfelder groß
    Sobald im Winter es beginnt zu frieren stellt die Stadt ganz schnell Schilder aus " Betreten der Eisfläche verboten"
    Reiner Eigennutz, Rücken frei halten.
    Das ist dann genau so zu sehen wie " Baden auf eigene Gefahr" oder auch "Kopterfliegen auf eigene Gefahr" :D
  • Perfi schrieb:

    Es wird ein ewiges Thema sein.
    Ja, aber grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Ich halte mich an Artikel 2 Absatz 1+2 unseres Grundgesetzes.
    Ich sehe zu das ich niemanden verletze, gefährde oder über Gebühr belästige.
    Das gilt für alle Bereiche meines Lebens, so auch für´s Drohnenfliegen. Und wenn ich in einer Menschenleeren Gegend
    mal einen 30cm breiten Bach quere obwohl ich das eigentlich nicht darf, kräht da kein Hahn nach.
  • Hubsano schrieb:

    Ich glaube, das darfst du.
    ...schon möglich, 100 neben meinem Haus ist aber ein Bach von ca.30cm breite. Im Sommer ist er manchmal sogar ausgetrocknet und den Rest des Jahres nicht zu erkennen weil zugewachsen.
    Laut Maps2Fly darf ich da nicht drüber. Ich halte das für absoluten Schwachsinn. Wenn ich den nun überfliege begehe ich ja eigentlich eine Ordnungswiedrigkeit (?)
    Was soll passieren? Ich stürze ab und erschlage eine Kaulquappe?
    Überreglementierung und Gängelung verleitet doch geradezu zu "Rebellion"

    Worauf ich eigentlich hinaus will. Es gibt dermaßen viele Gesetze und Verordnungen, dass man sich in Deutschland eigentlich nur im legalen Bereich bewegen kann, wenn man sein Haus nicht verlässt.
    Und gelegentlich verhalte ich mich ganz sicher nicht ganz gesetzestreu, achte aber zu jeder Zeit darauf das ich niemanden in Gefahr bringe.
    Und solange ich niemanden störe, wird sich vermutlich auch keiner an mir stören.
    Und nun soll keiner behaupten er würde innerhalb geschlossener Ordschaften exakt 50km/h fahren. Macht keine "Sau". Und 60km/h in der Stadt ist mit sicherheit um einiges gefährlicher als
    mit einem 400g Copter einen Froschmutter-Genesungsgraben zu queren.
  • Hubsano schrieb:

    Bei einem Wohngebiet wird das kompliziert bis unmöglich
    Solange auf der Strasse / Bürgersteig geflogen wird ist das öffentlicher Raum. Also Zuständig ist die Stadt(verwaltung).
    Also muss man dort auch die Erlaubnis einholen bzw. sich zumindest darüber informieren ob seine solche notwendig ist.
    Das ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich.
    Grüße auss´m Pott
    Gerhard
  • FrankKie schrieb:

    Der Bach ist wohl kaum eine Bundeswasserstraße.
    ...ich habe herausgefunden warum dieser Bach tabu ist. Das ist ein Naturschutzgebiet.
    Ich lach mich tot totolachen

    Das ist ein schnurgerader Entwässerungsgraben für Agrarflächen ohne nennenswerte Ufervegitation.
    Vegitation könnte sich da eh nicht halten, da das Ding 1 mal jährlich komplett ausgebaggert wird.
    Ok, ein bischen Gras gibt es schon.
    Der Graben ist aus meiner Sicht ökologisch so sinnvoll wie ein Kunstrasen für Insekten.
    Und sollten sich da tatsächlich Tiere drin befinden, werden die 1 mal jährlich weggebaggert... :thumbdown:
    Und so was nennt sich NATURSCHUTZGEBIET??? Von 1 Meter Breite. Das ist einfach nur lachhaft.
    Und den darf ich also nicht queren? So was ist aus meiner Sicht an Schwachsinn nicht zu überbieten.
    Dateien
    • Beberbach.jpg

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    • Beberbach 2.jpg

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  • "Innerhalb geschlossener Ortschaften in öffentlichen Bereichen, die für jedermann allgemein zugänglich und nutzbar sind, ist der Betrieb der zuständigen Ordnungsbehörde rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen."

    Fertig aus! Und das ist auch gut so. Es laufen genügend Honks ohne Ahnung und ohne Verantwortungsbewusstsein durch die Gegend (auch mit ihren Koptern). Und genau wegen diesen "Teilzeitsoziopathen" werden dann eben die "Regeln" verschärft.

    Wo kein Kläger da kein Richter = so ein Scheiß!

    Also: Ja, es ist verboten mit seiner Drohne ohne vorherige, o. g. Anzeige und Zusage durch die Straßen zu laufen. Diese Ausnahmegenehmigung bekommt man i. d. R. nur, wenn man a) mehr als diese Spielzeugnachweise auf den Tisch legt und b) auch ein tatsächlich berechtigtes Interesse besitzt.
  • Maikel schrieb:

    Also: Ja, es ist verboten mit seiner Drohne ohne vorherige, o. g. Anzeige und Zusage durch die Straßen zu laufen. Diese Ausnahmegenehmigung bekommt man i. d. R. nur, wenn man a) mehr als diese Spielzeugnachweise auf den Tisch legt und b) auch ein tatsächlich berechtigtes Interesse besitzt.
    Wenn du jetzt noch den entsprechenden Paragraphen erläuterst, sind alle zufrieden.
  • Maikel schrieb:

    "Innerhalb geschlossener Ortschaften in öffentlichen Bereichen, die für jedermann allgemein zugänglich und nutzbar sind, ist der Betrieb der zuständigen Ordnungsbehörde rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen."
    Steht wo?
    Im Luftrecht kenne ich mich ganz gut aus, eine solche Regelung kenne ich nicht.
    Denkbar ist das dieses Satz als Auflage in einer Genehmigung steht, die im Einzelfall, in einen bestimmten Stadt von einer zuständigen Behörde erstellt worden ist.
    Das mag sein.
    Ein Gesetzestext ist das auf jeden Fall nicht, sonst wüsste ich das.
    Somit ist die von Maikel getroffene Aussage sicherlich eine Regelung in einem Einzelfall und kann nicht als generelle Regelung angesehen werden.
  • @Maikel

    mich stört die Art und Weise wie Du hier Dein "Wissen" an den Mann bringst. Scheinbar sind hier alle, die nicht Deiner Meinung sind oder diese nicht teilen "Idioten" oder "Teilzeitsoziopathen".
    Auch solche Bemerkungen, wie "fertig aus", also "Basta - ich habe recht" passt nicht so recht hierher.

    Wenn Du anderer Meinung bist oder es besser weißt, kann man das in einem vernünftigen Ton rüberbringen, erklären und begründen.
    Es gibt auch hier viele, die nicht jeden Buchstaben, der Gesetze und Regelungen kennen. "Dumpfbacken" sind das deswegen nicht.
    Viele sind auch dankbar für klare Informationen, bezüglich Regelungen, die sie so eventuell noch nicht kannten.
    Wir sollten hier versuchen auf Augenhöhe zu diskutieren und uns gegenseitig akzeptieren.

    Grüße Frank