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Wo steht eigentlich was von Wohngebieten ?

  • Regeln & Gesetze

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  • Tigertrail schrieb:

    Was genau hat dich denn an dieser Situation gestört?
    Das ist wohl so ein Psychologisches Ding. Ich halte maich brav an Gesetzte und andere machen was sie wollen.
    Das spricht ganz einfach mein Gerechtigkeitsempfinden an.
    Aber letztendlich geht es mir auch gar nicht so sehr darum mich aufzuregen, sondern um die Klärung der Frage:
    Ist das irgendwie eine Gesetzeslücke? Gefühlt ist das Fliegen ja fast überall verboten. Und ausgerechnet mitten im Wohngebiet sollte das legal sein???
    Das kann ich mir einfach nicht vorstellen...
  • Man muss jetzt nicht direkt so steil gehen und die grosse Keule schwingen, aber im Grunde genommen hat RedDevil schon recht.
    Ich vermeide grundsätzlich solche Flüge und Situationen weil ich weiss dass es andere Leute stört und es mir im Endeffekt nichts bringt.
    Aber manchmal sollte man auch die Kirche im Dorf lassen und für seine Rechte einstehen.

    Ich fliege meist abseits und im menschenleeren Raum, aber wenn mir eine Location gefällt und ich mich vergewissert habe dass ich da fliegen darf dann fliege ich da auch mal.
    Und wenn jemand kommt und mich anraunzt dann vergewissere ich mich erst noch mal ob er im Recht ist und ich ev etwas übersehen habe was mir durchaus auch schon passiert ist.
    Falls das nicht der Fall ist weise ich die Person höflich aber bestimmt darauf hin dass ich das Recht habe hier zu fliegen und es keinen Grund gibt mich so anzugehen.
    Oft genug ergibt sich dann daraus ein interessantes Gespräch und viele wollen dann gar nicht mehr aufhören Fragen über die Drohne oder das Thema zu stellen.
    Bei ganz Hartnäckigen erwähne ich auch mal dass man durchaus die Polizei hinzuziehen dürfe und dann ist immer sehr schnell Ruhe.
    Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
  • Andrew_r schrieb:

    Tigertrail schrieb:

    Was genau hat dich denn an dieser Situation gestört?
    Das ist wohl so ein Psychologisches Ding. Ich halte maich brav an Gesetzte und andere machen was sie wollen.Das spricht ganz einfach mein Gerechtigkeitsempfinden an.
    Das geht mir ja im Grunde genommen nicht anders, resp ich bin auch so veranlagt. Ich mag (grundsätzlich) keine Konfrontationen da sie meist nichts bringen und niemandem helfen.
    Aber wie gesagt, manchmal muss und darf man auch für seine Rechte einstehen und seine Meinung vertreten. Sonst kommt man irgendwann zu kurz und steht immer hinten an.
    Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
  • Andrew_r schrieb:

    Ist das tatsächlich legal?
    ja,
    Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
    Quod non est in actis non est in mundo
    (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)
    Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie, Artikel 2 GG

    die DrohnenVO regelt lediglich das überfliegen.
    Wenn es um das Fotografieren geht, gelten andere Gesetze:
    • Kunsturhebergesetz KUG §§ 22, 23
    • §1004 BGB Anspruch auf Unterlassung
    • § 201a StGB Verletzung der Privatsphäre
    Die hoch diskutierte europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) v. 25.05.2018 braucht für das Filmen im privaten Bereich nicht beachtet werden, weil in den Vorbemerkungen Ziff. 18 (Seite 68) der DSGVO steht, das die Verordnung auf den privaten Bereich keine Anwendung findet.
  • Tigertrail schrieb:

    Ich vermeide grundsätzlich solche Flüge und Situationen weil ich weiss dass es andere Leute stört und es mir im Endeffekt nichts bringt.
    Sehe ich genauso. deshalb freue ich mich auch, das meine H501S mit den Aeronaut-Props so schön leise ist und ich somit meine Nachbarn weniger stresse.

    Wir sind ja hier im Bereich Gesetze und Regeln. Deshalb betrachte ich das jetzt mal als reine Fachfrage, ohne auf Befindlichkeiten oder Gefühle eingehen zu wollen.

    Andrew_r schrieb:

    Und ausgerechnet mitten im Wohngebiet sollte das legal sein???
  • Habe zZ eine große Baustelle vorm Haus,dort wird die neue Abwasserleitung 6m tief verlegt.Und beim Erstellen des Verbaus gibt es erdbebenartige Erschütterungen.Da ich grade unser Hausdach erneuert habe mache ich mir einige Sorgen,als ich neulich ein lautes Poltern vom Dach vernahm.Habe mal Mavic losgeschickt,den Kamin genauer zu betrachten,und tatsächlich,es liegt ein faustgroßes Stück Mörtel in der Rinne,das am Kamin fehlt.Genau um soetwas zu dokumentieren finde ich es prima ,eine Drohne zu besitzen!Wohngebiet hin oder her,bin nur über eigenem Grund geflogen.
  • Ihr müsst bitte 2 Begriffe trennen:
    • Wohngebiet
    • Wohngrundstück
    Die DrohnenVO spricht ausschließlich von Wohngrundstücken.
    Bei einem Wohngrundstück gibt es eine Person die man fragen kann: darf ich oder darf ich nicht?

    Bei einem Wohngebiet wird das kompliziert bis unmöglich

    Deswegen: Wohngrundstück mit möglicher Einzelprüfung
  • Mein Hinweis zur Sache: beachtet bitte auch die Privatsphäre die nicht explizit in der VO geregelt ist.
    Fliege ich an einem Garten vorbei und ich habe eine Camera installiert kann das problematisch sein.
    Eine Handy zwar auch, aber die meisten haben unterhalb von 2 Metern einen Sichtschutz im Garten um eben die Privatsphäre zu sichern.
  • Andrew_r schrieb:

    Das ist also tatsächlich nicht untersagt!?
    ...es sei denn, du findest eine Bestimmung, ggf. in einer Ortssatzung, die das Überfliegen von Gemeinde- und Kreisstraßen verbietet.
    Man muss im Einzelfall wirklich nachfragen.
    Beispiel aus einem anderen Bereich:
    Die Stadt Köln hat das Fliegen mit Drohen in öffentliche Parkanlagen der Stadt Köln verboten
    Köln: Drohnen-Alarm im Grüngürtel - Regel-Verschärfung gefordert | Express.de
    Bei mir in Krefeld habe ich bei der Ordnungsbehörde nachgefragt. Hier ist es erlaubt.
    Also, im Einzelfall besser nachfragen.

    Die DrohnemVO spricht nur von B Straßen
    • Bundesautobahnen (BAB)
    • Bundesfernstraßen
    • Bundeswasserstraßen


    DSGVO - Auch für Filmer und Fotografen ein (schwieriges) Thema
  • Hubsano schrieb:

    Ihr müsst bitte 2 Begriffe trennen:


    Wohngebiet

    Wohngrundstück
    Hallo Uli,

    ja, soweit hatte ich mich auch schon in die Thematik eingelesen. Klar geregelt ist das Überfliegen von Wohngrundstücken.

    Aber im Öffentlichen Verkehrsraum darf ich einfach so rumfliegen (wenn dort keine Flugverbotszone resultierend aus der Drohnenverordnung besteht und die Gemeindeordnung das nicht untersagt)
    Auf die Spitze getrieben: Ich setze mich zu einem Kumpel ins Auto und fliege mit meiner Drohne quer durchs Dorf / Stadt und das ist völlig OK?
  • Hubsano schrieb:

    Wie, die kennst du nicht alle?
    ganz bestimmt nicht...
    Und dann kommt immer dieser nette Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" angst
    Ich kann mir ja sicherheitshalber alle 1834 Gesetze mal durchlesen, dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
    Nicht weil ich dann alles weiß, sondern weil ich bis ans Lebensende lesen muss und in dieser Zeit eh nichts verbotenes anstellen kann. ätschibätschi
  • Mein Wissen beschränkt sich auf das deutsche Recht
    @Tigertrail kann möglicherweise etwas dazu sagen, wie die Rechtslage in der Schweiz aussieht, insbesondere was das fotografieren betrifft.
    Ich denke aber, dass man auch in der Schweiz trennen wird, zwischen dem privaten und gewerblichen fliegen und fotografieren.
  • ...ich muss einfach noch mal kurz auf den Königssee eigehen, auf dem hier eingangs so viel "rumgeritten" wurde.
    ich wohne ca. 10km vom Königssee entfernt und Maps2Fly sagt mir: Keinerlei Beschränkungen...

    (Ich hoffe jetzt erschlägt mich keiner, aber ich konnte mir das echt nicht verkneifen totolachen )
    Dateien
    • Königssee.jpg

      (186,55 kB, 20 mal heruntergeladen, zuletzt: )
  • Der Königsee liegt im Nationalpark Berchtesgarden.
    Dazu eine Aussage der Parkleitung:
    Auch wir beobachten diese Entwicklung mit großer Besorgnis. Rechtlich ist die Situation seit der Drohnenverordnung klar: das steigen lassen von Drohnen über Nationalparken und Naturschutzgebieten ist luftfahrtrechtlich verboten. Darüber hinaus war und ist das Starten und Landen von Luftfahrzeugen im Nationalpark Berchtesgaden nach den Bestimmungen der so genannten Nationalparkverordnung verboten. Eine Befreiung von diesem Verbot durch die Naturschutzbehörde wurde bisher immer sehr restriktiv gehandhabt: z.B. im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten.


    Quelle:
    Hab ich hier abgeschrieben:
    Fliegen im Berchtesgadener Land - Rechtliche / organisatorische Themen - Drohnen-Forum.de - Quadrocopter, Multicopter und FPV

    Andrew_r schrieb:

    Maps2Fly sagt mir: Keinerlei Beschränkungen...
    keine luftrechtlichen Beschränkungen