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Wo steht eigentlich was von Wohngebieten ?

  • Regeln & Gesetze

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  • Hallo Spookymike,
    ich hoffe, ich kann das entwirren.
    Als die Drohnenverordnung erschienen ist haben viele gerätselt und interpretiert.

    Maßstab ist immer der Gesetzestext und / oder dazu ergangene Verwaltungsvorschriften oder Durchführungsbestimmungen.
    Das Problem ist nur:
    Einen Gesetzestext muß man auch richtig lesen können.
    Das ist nicht anmaßend oder überheblich gemeint und auch kein Vorwurf, nur das ist eine Wissenschaft für sich.

    Du mußt bitte 2 Dinge trennen:
    • Überfliegen
    • Betreten
    Die Drohnenverordnung regelt nur das Überfliegen
    Das Betreten fremden Eigentums muß im Einzelfall erfragt werde.
    Im Einzelfall, nicht immer.
    Auch bevor es Drohen gab, haben wir den Bauern immer gefragt, ob wir auf seinen Acker dürfen.
    Normalerweise hat der Bauer nur ein Interesse daran, dass seine Feldfrüchte nicht zertrampelt werden
    Ich hatte dir einen Link eingestellt über Betretungsrechte
    Danach gibt es in Deutschland sehr viele Flächen im landwirtschaftlichen- und forstwirtschaftlichen Bereich, die der Allgemeinheit zur Erholung und dem Sport dienen.
    Da braucht du niemanden fragen, hier wird sogar zu deinen Gunsten als Sporttreibender (Flugmodelle sind Sportgeräte) das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers (des Bauern) eingeschränkt
    Lese das bitte vielleicht nochmal durch.
    Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt
    In einigen Ländern darfst du in diesen Gebieten nicht mit dem Rad fahren.
    In Bayern hat das Ganze sogar Verfassungsrang
    Zitat WIKIPEDIA:
    Eine Besonderheit ist Art. 141 der Verfassung des Freistaates Bayern. Dieser macht unter anderem den freien Zugang zu Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur zusammen mit dem Betretungsrecht zum Verfassungsrecht. Er verpflichtet Gemeinden und den Staat, der Öffentlichkeit den Zugang zu Bergen, Seen und Flüssen zu ermöglichen, weshalb in Bayern ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Staates an Seeufergrundstücken existiert.

    Spookymike,
    du kommst doch aus Bayern, du Glücklicher :thumbup:

    Gruß
    Uli
  • Danke für die schöne Erklärung. Interessante Aspekte!

    Es gibt aber im Gesetzestext die Versicherungspflicht! Also meine Modelle müssen versichert sein. Ich bin seit gut 12 Jahren seit ich damals mein X-UFO von Silverlit gekauft habe
    beim DMFV versichert!
    Die Versicherung verlangt grundsätzlich die Einverständnisserklärung des Grundstückseigentümers!
    Also sah ich das bisher so:
    Keine Einverständnisserklärung - Kein Versicherungsschutz - Verstoss gegen das Gesetz - Illegal fie


    Hubsano schrieb:

    Starte doch vom Weg
    Der Weg gehört aber auch Irgendjemanden und wenn es eine Gemeinde ist
  • Alle Flächen gehören irgend jemandem.
    Wenn nicht natürlichen Personen (z. B. Landwirten), dann juristischen Personen:
    Kommune, Land, Bund.
    Die Autobahn gehört auch dem Staat, trotzdem fragst du doch keinen, wenn du drauf fahren willst.
    Versuch das mal mit der gemeindeeigenen Fläche genau so zu sehen.
    Du bist Teil der Gemeinde und somit nutzungsberechtigt.
    Wenn du da unsicher bist, dann frage doch mal deinen Gemeindevertreter oder Bürgermeister.
  • Spookymike schrieb:

    Die Versicherung verlangt grundsätzlich die Einverständnisserklärung des Grundstückseigentümers!
    Ich bin auch im DMFV

    Als diese Versicherungsbestimmung geschaffen wurde, war es üblich dass Modellflug mit Flächenmodellen oder Hubschraubern von geeigneten Flächen aus betrieben wurde.
    Wenn das kein Vereinsgelände war, dann irgendwo in der Pampa mit Zustimmung des Bauern.
    Da gab es noch keine Drohnen.
    Damit schützt der DMFV auch Mitglieder, die nicht einem Verein angeschlossen sind

    grundsätzlich bedeutet, dass es Ausnahmen gibt.
    In unserem Falle will der Grundstückseigentümer (Kommune, Land Bund) aber gar nicht gefragt werden
    Er gibt dir ein generelles Betretungsrecht
    Du darfst betreten ohne zu fragen (wen auch?)und verstößt nicht gegen die Bestimmungen der Modellflughaftpflichtversicherung.
  • Fliegen in öffentlichen Grün- und Parkanlagen

    Es gibt viele Städte und Gemeinden, die das Fliegen von Flugmodellen in den öffentlichen Grünflächen, Parks, Gärten usw. verbieten.
    Dies wird dann in Verordnungen bekanntgegeben.
    In Krefeld heißt das Teil:
    "Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und Anlagen in der Stadt Krefeld"
    Dort ist kein Verbot ausgesprochen, ich dürfte also......

    Die Stadt Köln hat das Fliegen von Flugmodellen z. B. verboten.
    In § 24, Abs.4 der Kölner Stadtordnung steht:
    Zitat:
    "Ebenso ist es verboten.......Modellfluggeräte zu nutzen

    Die Kölner VO ist vom 29.01.2017
    Zwar recht frisch aber noch vor Erscheinen der DrohnenVO in Kraft getreten.

    Es ist zu erwarten, dass mit in Kraft treten der Drohnenverordnung im April 2017 viele Gemeinden und Städte ihre diesbezüglichen Verordnungen anpassen uder bereits angepasst haben und das Fliegen von Drohnen regeln/ geregelt haben..
    Ich empfehle daher, die im Einzelfall bestehende Rechtslage mit der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde abzuklären.


    LG

    Uli
  • Ich erinnere mich mit wehmut zurück als vor noch wenige Jahren kein Hahn danach gekräht hat. Ich bin ja schon seit 12 Jahren Multicopter Pilot. Angefangen mit dem Silverlit X-UFO aus dem sich eigentlich alles
    was wir heute kennen heraus entwickelt hat. Wir haben uns vom damaligne X-UFO-Forum noch regelmässig "Traditionell" zum Oster/Pfingsfliegen im Münchner Olympiapark getroffen. Aus heutiger Sicht ein No-Go,
    aber damals hat sich niemand beschwert. Wir waren halt ein Haufen Nerds mit seltsamen Flugobjekten. Jeder war interessiert und fasziniert. Auch damals schon flogen regelmässig Kompaktkameras mit :(
  • Es steht aber auch in der Grünflächenverordnung der Stadt Köln vom 06.02.2003 unter

    §4 -
    Punkt 2.
    Untersagt ist auf öffentlichen Grünflächen:

    die Benutzung von Schleuder- ,Wurf-, oder Schießgeräten sowie der Betriebvon Modellflugzeugen mit Ausnahme von ungefährlichem Kinderspielzeug;
  • Edit:
    bezieht sich auf Beitrag von @Hubsano Wo steht eigentlich was von Wohngebieten ?
    (Mein Ipad spinnt grade und Zitatfunktion funktioniert nicht...)


    Moment mal und aufgepasst,
    ganz so einfach ist das in Bayern auch wieder nicht,

    denn nicht nur Schlösser sondern auch die meistengrossen Seen Bayerns sind im Grundbesitz dsr Bayr. Staates und dessen Schlösser und Seenverwaltung erlaubt NICHT den Überflug der Grundstücke OHNE Einzelzustimmung,


    ZITAT:
    Einsatz von Drohnen / Multikoptern

    Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Bayerischen Schlösserverwaltung angefertigt werden, der Genehmigung. Das gilt auch, wenn dazu ferngesteuerte Drohnen, Multikopter o.ä. für Film- oder Fotoaufnahmen eingesetzt werden. Grundsätzlich wird nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen die Aufnahme mit solchen Fluggeräten genehmigt. Der Einsatz führt zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und den denkmalgeschützten Objekten der Schlösserverwaltung, zu einer möglichen Verletzung von Rechten und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals. Voraussetzung für die Genehmigung ist auch die Vereinbarkeit mit den örtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie die Einhaltung der ansonsten geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.



    zu finden hier:

    Bayerische Schlösserverwaltung | Service | Drehgenehmigung


    der freie Zugang wird NICHT für Drohnen gewährt...
    viele Grüße
    Boernie

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Boernietiger () aus folgendem Grund: Zitat klappt grade nicht

  • Hubsano schrieb:

    ...Schutzgedanke wie beim Grundstück (Recht am eigenen Bild/ Schutz privater Rechte nach dem Grundgesetz)...
    Das ist der größte Humbug in der ganzen neuen Gesetzgebung:
    Wenn ich ein Grundstück ausspionieren möchte fliege ich doch lieber neben dem Grundstück als darüber.
    So bekomme ich bessere Einblicke und schönere Bilder als direkt von Oben. Ausserdem existiert dieses Recht schon
    und benötigt keine "Neufassung" innerhalb der Drohnengesetzgebung. So ist das aktuelle Gesetz zumindest
    in dem Teil nur ein Placebo für die potentielle Wählergemeinschaft.

    Eine Mindesthöhe von z.B. 50 Metern für Wohngrundtücke wäre da sinnvoller gewesen. Die meisten Kopter
    sind sowieso mit einem extremen Weitwinkel ausgestattet, so das aus der Höhe kaum noch Details zu erkennen sind.
    Erst wenn man unter 50 Metern unterwegs sein will benötigt man die Genehmigung des Verfügungsberechtigten.
    So würde ein Schuh draus.
    Grüße auss´m Pott
    Gerhard
  • GeBo-920 schrieb:

    Das ist der größte Humbug in der ganzen neuen Gesetzgebung:Wenn ich ein Grundstück ausspionieren möchte fliege ich doch lieber neben dem Grundstück als darüber.
    Auch dabei darfst Du die Kamera nur so ausrichten, dass sie eben nicht das Nachbargrundstück filmt. Das ist "schon immer" so geregelt.

    GeBo-920 schrieb:

    So bekomme ich bessere Einblicke und schönere Bilder als direkt von Oben. Ausserdem existiert dieses Recht schon...
    Eben!

    GeBo-920 schrieb:

    ... und benötigt keine "Neufassung" innerhalb der Drohnengesetzgebung. So ist das aktuelle Gesetz zumindest
    in dem Teil nur ein Placebo für die potentielle Wählergemeinschaft.
    Zustimmung!

    GeBo-920 schrieb:

    Eine Mindesthöhe von z.B. 50 Metern für Wohngrundtücke wäre da sinnvoller gewesen. Die meisten Kopter
    sind sowieso mit einem extremen Weitwinkel ausgestattet, so das aus der Höhe kaum noch Details zu erkennen sind.
    Erst wenn man unter 50 Metern unterwegs sein will benötigt man die Genehmigung des Verfügungsberechtigten.
    So würde ein Schuh draus.
    "Die meisten " ja, aber nicht alle (Ty 920 z.B.)
    Dennoch: Interessanter Ansatz, doch schwer umzusetzen bzw. vom Betroffenen nachzuweisen.

    Old-Papa
  • @old-papa
    @Pixhai

    Ja sicher gibt es auch Tele. Ich fliege selbst einen 920 und habe für die CGO4 vier Objektive und davon 2 Tele. Wenn ich dann von einem besorgten Bürger angesprochen werde zeige ich das Bild auf der Funke her und das natürlich mit Weitwinkel. ;) Bis dato habe ich damit noch alle Kritiker beruhigen können.

    Das Problem ist doch, das dem Kopterflieger von vorn herein "Spionage" vorgeworfen wird. Das ist doch das Schitzphrene. Wenn ich mich mit einem 600er Tele und meiner GH4 auf einem Hügel auf die Lauer lege kann ich genauso Grundstücke ausspionieren.
    Nur das interessiert keinen, weil es keiner sieht.
    Grüße auss´m Pott
    Gerhard
  • ...gestern Abend hatte ich noch etwas im Garten zu tun, als ich ein bekanntes Geräusch (sirrende Propeller) in der Nähe vernahm.
    Neugierig wie nun mal bin, musste ich mal eben aus meiner Aufahrt treten und nachsehen. Da ging doch tatsächlich so ein Typ mit seiner
    DJI-Mavic im Follow me Modus in ca. 30 Meter Höhe durch unser Dorf spazieren...
    Ich dachte nur: Das ist ja mal so richtig kackedreist, habe aber nichts weiter unternommen, zumal ich mir auch gar nicht 100% sicher war
    ob das überhaupt zulässig ist.
    Also heute noch mal etwas recherchiert und auch in unserer Gemeindeordnung nachgesehen, die das Thema Fluggeräte überhaupt nicht behandelt.
    Und bin zu dem Schluss gekommen, dass das rechtlich sogar zulässig gewesen sein müsste.
    - Keinerlei Flugverbotszone (Behörden, Industrieanlagen, Krankenhäuser, Schulen, Flugplätze, etc.)
    - Er fliegt nicht über Menschenansammlungen, Einsatzorten von Polizei / Rettungsdiensten.
    - Und ganz wichtig: Er fliegt nicht über Wohngrundstücken, sondern zwischen ihnen... Und die Straßen sind keine Autobahnen oder Bundesstraßen.

    Hab ich jetzt irgendetwas übersehen? Ist das tatsächlich legal?
  • Ich muss ehrlich gestehen dass ich nicht so recht nachvollziehen kann warum man sich wegen sowas resp konkret anhand des geschilderten Beispiels aufregen kann.
    Wenn irgendwelche Teenie Horden oder auch Erwachsene mit Smartphone oder Fullframe Kamera durch den Ort spazieren und Fotos oder Videos machen ist es ok, aber wenn das einer mit einer Drohne macht ist es nicht in Ordnung?
    Vor allem da du ja selbst schreibst dass er sich grundsätzlich an das Gesetz gehalten und niemanden gefährdet hat. Hätte er das nicht würde ich das auch anders sehen, aber so?

    Was genau hat dich denn an dieser Situation gestört?
    Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
  • Hallo

    Weist Du und andre User, was das Problem ist? Genau so etwas. lol

    Was hat Er denn gemacht? NIX

    Er hat sich nur selber gefilmt und das im Öffentlichen RAUM.


    Und da liegt das PROBLEM.
    Mittlerweile gibt es nur noch Hilfssheriffs in Deutschland.

    So langsam fragt man sich ob man das Hobby noch betreiben soll…

    Egal wo man Fliegt jeder weis es besser und droht gleich mit dem GESETZ. grumble


    Natürlich gibt es Bereiche wo man denn Finger heben kann ( Flughafen / Kindergarten /Krankenhäuser / Schulen unVm.)

    Selbst wo man Fliegen darf gibt es immer einen der es besser weiß. Ärgerliche


    Vor 2 Jahren hat es keinen gekümmert ob man über seinem Haus Fliegt oder ob man im Garten Fliegt.

    Heute schreit jeder gleich VERBOTEN.


    Man sollte lieber mal REDEN hi statt immer den Finger zu heben.


    Seit mir nicht böse aber so langsam geht mir das Finger heben auf den S.. topicclosed

    Gruß RD
    Geht nicht gibts nicht! :thumbsup: