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Wo steht eigentlich was von Wohngebieten ?

  • Regeln & Gesetze

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  • Dominik Frank schrieb:

    Die Heliports sind meist auch nur von Krankenhäusern o.ä. wenn ich das richtig interpretiere und deuten aber nicht auf eine NoFly-Zone hin bzw. benötige eine Erlaubnis.
    Doch, doch, an Krankehäusern ist absolutes Flugverbot und auch von deren Heliports hat man 1,5 km Abstand zu halten.
    Es geht ja nicht um die NFZ von DJI oder Yuneec oder sonst wem, sondern es sollte schon darum gehen wo man fliegen
    darf und wo nicht.

    Das was MyFly.zone sich da leistet finde ich nicht in Ordnung. Ich habe die App schon lange und habe damals als Betatester
    auch nichts bezahlen müssen, aber das Ding wird ja gar nicht weiter entwickelt. Und wenn man dann nicht mehr aus dem
    Quark kommt macht man die App dann einfach gratis ? Die Leute, die dafür bezahlt haben sollten ihr Geld zurück fordern.
    Grüße auss´m Pott
    Gerhard
  • GeBo-920 schrieb:

    Doch, doch, an Krankehäusern ist absolutes Flugverbot und auch von deren Heliports hat man 1,5 km Abstand zu halten.Es geht ja nicht um die NFZ von DJI oder Yuneec oder sonst wem, sondern es sollte schon darum gehen wo man fliegen
    darf und wo nicht.
    Auf der Seite der DFS ist dies allerdings nicht so beschrieben. Also ÜBER Krankenhäuser etcpp is klar

    Was ist verboten?

    Nun die Frage, was stimmt. Ich habe dazu die Kollegen der DFS in München angeschrieben, die sind wohl laut Aussage DFS Ost dafür uU zuständig. Mal sehen was die schreiben.

    GeBo-920 schrieb:

    Die Leute, die dafür bezahlt haben sollten ihr Geld zurück fordern.
    Da stimme ich dir zu
  • Ich hab die AirMap App schon länger und bin damit absolut unzufrieden,

    Mag sei dass es am IPad mini liegt - ich weiß nicht, aber es ist für mich eher ein nerviges Zappel - Teil,
    besonders wenn man einen Flug plant an einem anderen Standort als dem aktuellen...
    Da springt x mal die Karte auf deinen aktuellen Standort...

    Die Karte enthält zudem auch nicht alles (wie auch?)
    Und es gibt in der Modellauswahl keinen Typhoon H Sadomaso

    Ich schau halt bei Flugplanung zuerst wegen Naturschutz usw in den BayernAtlas und natürlich auf die ICAO Karte der DFS, dann auch gerne mal auf eine App, oder online Karte aber
    Zahle nix
    viele Grüße
    Boernie
  • Dominik Frank schrieb:

    Auf der Seite der DFS ist dies allerdings nicht so beschrieben.
    Die DFS ist für die Heliports nicht zuständig. Das sind private Flugplätze.Bezgl. der 1,5 km Abstand müsste nochmals genau nachsehen.
    Es kann auch sein, das ich das in unserer Landesverordnung aufgeschnappt habe.


    Unabhängig vom Startgewicht formuliert die Drohnen-Verordnung präventive Betriebsverbote. Diese Verbote stehen unter Erlaubnisvorbehalt, d.h. die zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Betriebsverboten zulassen (bis hin zu einer Allgemeinerlaubnis). Die wesentlichen Betriebsverbote umfassen Flüge:...

    ...über und in seitlichem Abstand von 100 Metern zu (u.a.)
    • Menschenversammlungen
    • Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen), Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen (außer mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers)
    • Krankenhäusern
    • Außengrenzen von Industrie- und Energieerzeugungsanlagen (außer mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers)
    • Unglücksorten & Katastrophengebieten
    • Einsatzorten von Behörden / Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Militärübungen
    • Außenbegrenzung von Justizvollzugsanstallten, Liegenschaften der Polizei & militärischen Anlagen
    • Grundstücken mit Verfassungsorganen des Bundes oder der Länder sowie obersten und oberen Bundes- und Länderbehörden


    Und hier noch der Link zum BMVI: BMVI - Klare Regeln für Betrieb von Drohnen

    Ich weiß nicht ob das irgendwo schon mal verlinkt wurde: Das FAQ des BMVI: drohnen.pdf?__blob=publicationFile
    Grüße auss´m Pott
    Gerhard

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

  • Map2fly haben ein schönes Update ihrer Website gemacht,
    Satellitenkarte, Standort zentieren usw,

    ganz toll :thumbsup:

    Schade dass unter den Hinweisen "was ist hier" immer noch die Wohngebiete genannt werden,
    obwohl es so eben nicht in der Verordnung steht und eine unnötige erweiterte Interpretation ist.

    Jedes Wohngebiet hat Wohngrundstücke,
    aber nicht jedes Wohngrundstück liegt im Wohngebiet
    Wohngebiete darf man grundsätzlich befliegen, wenn man dabei nicht über Wohngrundstücke fliegt, deren Eigentümer die Zustimmung nicht gegeben haben :rolleyes:

    Alles klar?
    Dobrindt hat gesagt die Verordnung ist einfach und klar und wenn der Dobrindt das sagt,
    dann ist ist sie das !!! gell pardon
    viele Grüße
    Boernie
  • Wohngrundstücke

    Hallo Boernie,
    wo steht eigentlich etwas von Wohngebieten?
    war doch das Thema.
    Bei solchen Fragen nehme ich immer den original Gesetzestext.
    Im Gesetzestext kommt der Begriff "Wohngebiet" nicht vor.
    Wohngrundstück ist der im Gesetz genannte Begriff:

    §21b LuftVO

    § 21b LuftVO

    Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen


    § 21b hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

    (1) 1Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,

    --------

    7. über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25
    Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind,
    optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder
    aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen
    Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige
    Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt


    Boernietiger schrieb:

    Wohngebiete darf man grundsätzlich befliegen, wenn man dabei nicht über Wohngrundstücke fliegt, deren Eigentümer die Zustimmung nicht gegeben haben
    Wie soll das denn gehen?
    Ein Wohngebiet ist die Summe von Wohngrundstücken oder siehst du das anders?
    Du mußt doch jeden einzelnen Grundstücksinhaber fragen.
    LG
    Uli
  • Hubsano schrieb:


    .....
    Wie soll das denn gehen?Ein Wohngebiet ist die Summe von Wohngrundstücken oder siehst du das anders?
    Du mußt doch jeden einzelnen Grundstücksinhaber fragen.
    LG
    Uli

    Nein, ein Wohngebiet besteht neben Wohngrundstücken u.a. auch aus öffentlichen Flächen. Aber auch Flächen, die eben nicht Wohngrundstücke sind (Felder, leere Grundstücke usw.)

    Old-Papa
  • Wie, nein? ?(
    OK, dann siehst du das halt anders. hmm
    Natürlich hast du zwischen Wohngrundstücken Grünflächen, unbebaute Gebiete wie Wiesen und Felder, unbebaute Grundstücke..
    Natürlich haben die Felder, Wiesen, Freiflächen auch Eigentümer, notfalls die Kommune, das Land, den Bund.

    Die brauchst du auch nicht fragen, wenn du drüber fliegen möchtest.
    Eigentümer von Wohngrundstücken, die dazwischen liegen, mußt du sehr wohl befragen
    Ich stelle mir das allerdings recht schwierig vor, zu erkennen, wem, was gehört und wen man für was fragen muß hmm
    LG
    Uli
  • Hubsano schrieb:

    Wie, nein? ?(
    .....
    LG
    Uli


    Mit NEIN meinte ich eben genau das, was Du jetzt auch schreibst: ein Wohngebiet besteht halt nicht NUR aus Wohngrundstücken.
    Wenn ich den Text richtig lese, ist nur der Überflug von Wohngrundstücken untersagt, es sei der Grundstückseigentümer oder -nutzungsberechtigte stimmt zu.
    Von "NIchtwohngrundstücken" steht in der Verordnung nichts, außer die bekannten Verbote (Flugplätze, Energieanlagen usw...).

    Old-Papa
  • Hubsano schrieb:

    Ich stelle mir das allerdings recht schwierig vor, zu erkennen, wem, was gehört und wen man für was fragen muß
    Das ist es auch ;) - Leider

    Aber der Gesetzgeber macht sich über das Handling seiner Gesetze keine grossen Gedanken!
    Ich bin mir Sicher der Hintergrund dieses Punktes im Gesetzestext war eigentlich, der Schutz der Privatspähre des jeweiligen
    Grundstückseigentümers.

    Das gilt auch beim Start auf der Grünen Wiese draussen in den Pampas!

    EIGENTLICH wenn man alles Richtig macht ist es UNMÖGLICH Irgendwo eine schön Landschaft, Sonnenuntergang etc. zu filmen!


    Szenario: Max Mustermann ist im Urlaub unterwegs und gurkt mit seinem Vehikel so die Landstrasse dahin und kommt an ein Plätchen,
    wo GENAU Jetzt ein Wunderherrlicher Sonnenuntergang zu sehen ist. sabbern So, Max Mustermann möchte jetzt also ein Schönes Luftbild mit
    seiner Drohne davon machen!
    Was SOLLTE nun geschehen? Max Mustermann muss jetzt erstmal Herausfinden wem denn dieser Acker
    neben dem er Steht gehört! Max Mustermann, nicht Dumm hat für alles eine App dabei und schafft es Idealerweise den Bauern dem
    dieses Felg gehört zu Ermitteln, wenn überhaupt. Also Ruft Max Mustermann bei dem Bauern an und hat eine Nettes Gespräch mit dem
    Bauern. telefonieren Der Bauer findet das alles nicht Tragisch und Erlaubt ihm dem Start. Weil Max Mustermann aber diese Einverständisserklärung Jetzt
    SCHRIFTLICH braucht UND der Bauer ein Lustiger Geselle ist, der jeden Spass mitmacht kommt der Bauer aus dem 10km
    weg gelegenen Gehöft mit dem Traktor an und gibt es Max Mustsermann nun Schriftlich dass das mit dem Starten alles Kein Problem ist.
    Max Mustermann freut sich und packt seine Drohne aus. ABER mitlerweile ist bereits der Mond aufgegangen rofl
  • Hallo Spookymike,
    ganz so schlimm ist es nicht und es freut mich, dir widersprechen zu dürfen: hi
    Die Aufzählung im §21b LuftVO ist enumerativ, also abschließend.
    Alles was da steht ist verboten aber viel wichtiger:
    Alles was da nicht steht, ist erlaubt!
    Land- und forstwirtschaftliche Flächen sind im Gesetzestext nicht angesprochen.
    Die darfst du überfliegen, ohne den Landwirt fragen zu müssen.
    Ist auch nachvollziebar, weil der Schutzgedanke wie beim Grundstück (Recht am eigenen Bild/ Schutz privater Rechte nach dem Grundgesetz)hier keine Anwendung findet
    Du mußt natürlich vorher prüfen, ob es ein Landschaftsschutzgebiet oder eine luftrechtliche Kontrollzone ist.
    Den Bauern mußt du nur fragen, wenn du seinen Acker betreten willst.
    Das regelt sich aber nicht nach dem Luftfahrtrecht sondern ergibt sich aus dem Eigentumsrecht nach Art. 14 GG
    Wenn du auf fremdem Eigentum starten und landen willst, solltest du den Eigentümer vorher schon fragen.
    Aber es gibt auch Flächen, die dienen dem Allgemeinwohl.
    Die darfst du betreten, ohne jemanden fragen zu müssen.
    Lese bitte mal Betretungsrecht


    Gruß

    Uli
  • Ok, auch das ist nicht der Gesetzestext, sondern nur eine "Interpretation" des im Text genannten Gesetzes.
    Außerdem ging es hauptsächlich um das Überfliegen. Wenn schon das über dem Acker verboten wäre, müsste man komplett einpacken oder auswandern. Denn irgendwem gehören Äcker, Wälder, Wiesen und andere Flächen immer.
    Will ich davon starten und muss sie also betreten, dann brauch ich Erlaubnis, jawohl. Lebenswirklichkeit und Lebenserfahrung werden einem allerdings meistens einen intelligenten und praktikablen Weg weisen ;)

    Old-Papa
  • Also war ich bisher immer auf dem Holzweg!

    Wenn ich irgendwo draussen auf dem Feld stehe und es ist ein Schutzgebiet irgendeiner Art, keine Bundesverkehrswege, Stromleitungen, Wasserstrasse etc in unmittelbarer nähe
    kann ich auspacken und Fliegen wie ich will?

    Egal was man liest, es kommt immer folgender Satz: ...Voraussetzung die Schriftliche Einverständnisserklärung des Grundstückseigentümers des Grundstückes von dem Gestartet wurde.

    Ich bin immer mehr verwirrt :(