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Yuneec Hinweis Drohnenverordnung - Gewichtsangaben - Was wiegt er und was benötigt man nach der neuen Drohnenverordnung

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    • Yuneec Hinweis Drohnenverordnung - Gewichtsangaben - Was wiegt er und was benötigt man nach der neuen Drohnenverordnung

      Hallo Zusammen,

      habe eben auf der Yuneec-Homepage - Was trifft auf Deine Drohne zu? mal eine klare Aussage zu dem Gewicht der einzelnen Modelle und
      den erforderlichen Kenntnisnachweis bzw. Aufstiegsgenehmigung gefunden. Das ist ja mal vorbildlich.
      Wurde ja auch Zeit... :thumbsup:


      Ein immer noch zufriedener Typhoon H Besitzer
      Gruß Klaus

      Typhoon_Gewichtsangaben.JPG
    • Ich habe heute mal etwas wegen den Gewichten und dem Umgang mit den Werten in Erfahrung bringen können.
      In einem Gespräch mit dem Innenministerium Baden-Württemberg - Landespolizeipräsidium - wurde mir zwar nichts verbindliches mitgeteilt, aber soviel zum eventuellen Vorgehen der Polizei bei Kopterkontrollen nach Inkrafttreten des Gesetzes:
      Mir wurde mitgeteilt, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass die Polizei mit einer Waage vor Ort den Kopter wiegen wird.
      Es kommt immer auf den Einzelfall an und Herstellerangaben in Prospekten oder Betriebsanleitungen oder damit werben sind sicherlich dienlich, so die Aussage, sofern der Kopter Original bleibt.
      Bei einem Verdachtsfall (z.B. Zusätzliche Kamera oder ähnlichem) oder sollte etwas passiert sein, wird der Kopter sicherlich mitgenommen und nachgewogen.
      Das heißt, im Zweifel gilt natürlich immer die gesetzte Grenze. 2,01 Kg sind ohne Kenntnisnachweis 0,1 kg zu viel. Punkt.

      In der Praxis wird jedoch davon ausgegangen, dass wohl kaum ein Phantom 3 (1,3 kg) selbst mit kleineren Zusatzbauten zur Kontrolle und nachwiegen mitgenommen, was aber auch verständlich und logisch erscheint.
      Da die Polizei nicht für das Strafmaß zuständig und maßgebend ist kann sie auch nur vermuten. Vorsichtig ausgedrückt denken aber auch sie, dass es für die Festsetzung des Busgeldes Toleranzen geben wird.
      Also 0,1 ist zwar nach dem Gesetz definitiv Zuviel, aber ob es dann gleich Busgelder und Bescheide geben wird, kann man sich auch nicht vorstellen, zumindest wenn zuvor vom Kopter keine Gefahr ausgegangen ist.

      Fazit und mein Tipp: Safety first ist immer die bessere Wahl:
      Habe ich eine Phantom 3 werde ich wohl selbst mit Zubehör nicht über 2kg kommen, also kein Kenntnisnachweis erforderlich.
      Bei einem Typhoon H jedoch ist es nicht mehr weit bis zu 2 kg Grenze, hier ist ein Kenntnisnachweis sicherlich die sicherste Variante.

      Herzlichen Dank auch an das Landespolizeipräsidium (BW) für das sehr freundliche und kompetente Gespräch.

      (Das ist alles unverbindlich und vieles sind auch beiderseitige Vermutungen, da weder genauere Vorgaben noch Praxiserfahrungen vorhanden sind.)
    • Das wirds nicht geben. Denn Gewicht ist Gewicht und eindeutig nachweisbar.

      Geschwindigkeit ist zumindest für den Fahrer relativ. Der Tacho hat eine Toleranz, dann hängt es von der Reifengröße ab und je nach Messverfahren gibt man aufgrund von Messungenauigkeiten Toleranz.

      Also im Zweifel lieber nicht überschreiten und wenn was passiert wird sowohl die Versicherung als auch der Staatsanwalt suchen.
    • rodau schrieb:

      Wie einfach geht denn das Umrüsten?
      Ich wechsele häufig zwischen Flügen mit RS und ohne RS!
      Einfach Rückwärts machen.



      Für permanentes montieren und demontieren aber eher nicht zu empfehlen, da die Schrauben das Kunststoff irgendwann zerstören und ein befestigen dann nicht mehr möglich ist.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Raptor2063 schrieb:

      Das wirds nicht geben. Denn Gewicht ist Gewicht und eindeutig nachweisbar.

      Geschwindigkeit ist zumindest für den Fahrer relativ. Der Tacho hat eine Toleranz, dann hängt es von der Reifengröße ab und je nach Messverfahren gibt man aufgrund von Messungenauigkeiten Toleranz.

      Also im Zweifel lieber nicht überschreiten und wenn was passiert wird sowohl die Versicherung als auch der Staatsanwalt suchen.
      Wetten rauchen
    • Richtig, müsste dann ggf. den Tacho anpassen lassen sofern die Reifenkombi möglich ist und abgenommen wird.

      So kann es aber eben sein, dass man mit einem Satz 100km/h laut Tacho fährt, tatsächlich jedoch nur 97km/h mit einem anderen Satz tatsächlich 103km/h.
      In der Regel zeigt der Tacho aber immer weniger an. Aber hier hätte man schon ein Delta (gleiches Fahrzeug!) von 6km/h.
    • Steini schrieb:

      Klasse Zusammenfassung, mit Gewichtsangaben :thumbup: Top Verlinkung auf den Verordnungstext, so muss es sein. :thumbup:

      Ich schätze das der H520 dann mit der CI oder CGO-ET über 2KG liegt und dann der Kenntnisnachweis ab dem 1.10.2017 erforderlich ist.
      Das RS-Modul wiegt 70g. Deshalb ist der YTH480 mit RS 2,06 kg schwer.
      Der YTH520 mit nur 1,89kg Masse ohne RS käme dann mit RS-Mdoul auf 1,96 kg (mit CGO3+/Pro).
      EDIT: falls auch das neue RS-Modul weniger als 110g wiegt, sollte der Kenntnisnachweis für den 520er nicht notwendig sein...
    • Laut der Angabe von Yuneec wiegt ein Typhoon H - Advanced 1900g.
      Der Typhoon H - RealSense 2060g. Ich denke, diese Angaben sind erst einmal bindend.
      Und wenn ich so rechne, wiegt ein ein RS-Modul 160g.
      Weiterführend wären das dann beim H520 1890g + 160g = 2050g und demnach über der 2kg Grenze.
      Also doch wieder Kenntnisnachweis.

      Ich weis auch gar nicht, warum alle um den Kenntnisnachweis rum kommen wollen.
      Macht den doch und Ihr habt ruhe. Wenn es nur 25€ kostet ... golly

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Fan Tho Mass schrieb:

      Laut der Angabe von Yuneec wiegt ein Typhoon H - Advanced 1900g.
      Der Typhoon H - RealSense 2060g. Ich denke, diese Angaben sind erst einmal bindend.
      Und wenn ich so rechne, wiegt ein ein RS-Modul 160g.
      Weiterführend wären das dann beim H520 1890g + 160g = 2050g und demnach über der 2kg Grenze.
      Also doch wieder Kenntnisnachweis.

      Ich weis auch gar nicht, warum alle um den Kenntnisnachweis rum kommen wollen.
      Macht den doch und Ihr habt ruhe. Wenn es nur 25€ kostet ... golly

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hallo Fan Tho Mass,
      vielleicht erinnerst du dich: Wir hatten auf der CeBIT 2017 am Dienstag auf dem Stand von BVCP und SafeDrone u.A. über die Hovering-Accelerometer-Calibration aus dem "neuen" YTH-Manual gesprochen...

      Aus diesem Manual habe ich den Wert "70 g" für das RS-Modul entnommen (YTH PRO: 1.980 g). Die Frage ist, ob das RS-Modul für die H520 auch 70 g wiegt. Falls es mehr als 110 g wiegt, fiele die H520 (1.890g) auch unter die Kenntnispflicht.
      Mir macht die Kenntnispflicht nichts aus. Im Gegenteil, ich brauche eh ab Oktober für Inspire1 und Inspire1Pro einen beruflichen Nachweis (Filmaufnahmen).
      Darüberhinaus habe ich mich bei SafeDrone für eine professionelle Schulung vorangemeldet, weil ich das Drohnen-Thema sehr spannend finde...

      Gruß aus dem Norden