Hallo,
wir haben von einem Bauern die Erlaubnis über seine Äcker und Wiesen zu fliegen. Zum Startpunkt führt ein nicht öffentlicher Weg! Bin ich mit dem Boot z.B auf einer Bundeswasserstraße unterwegs, so erfolgt eine ggf. Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei - nicht durch die normale Polizei!
Wer ist denn eigentlich berechtigt uns (im Luftraum) zu kontrollieren, z.B. Gewicht der Fluggeräte, Kenntnisnachweis, Höhe usw.? - Wie kann er sich ausweisen? - Darf er überhaupt pivates Gelände betreten (wenn keine Gefahr im Verzug)?
Vielleicht ist einer von euch schlauer - ich habe in den Gesetzten nichts gefunden. Bei großen Luftfahrzeugen ist die Sache recht einfach - die landen in der Regel nur auf Flugplätzen!
LG
Ingo
wir haben von einem Bauern die Erlaubnis über seine Äcker und Wiesen zu fliegen. Zum Startpunkt führt ein nicht öffentlicher Weg! Bin ich mit dem Boot z.B auf einer Bundeswasserstraße unterwegs, so erfolgt eine ggf. Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei - nicht durch die normale Polizei!
Wer ist denn eigentlich berechtigt uns (im Luftraum) zu kontrollieren, z.B. Gewicht der Fluggeräte, Kenntnisnachweis, Höhe usw.? - Wie kann er sich ausweisen? - Darf er überhaupt pivates Gelände betreten (wenn keine Gefahr im Verzug)?
Vielleicht ist einer von euch schlauer - ich habe in den Gesetzten nichts gefunden. Bei großen Luftfahrzeugen ist die Sache recht einfach - die landen in der Regel nur auf Flugplätzen!
LG
Ingo