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Wer ist berechtigt zu kontrollieren?

    • Regeln & Gesetze

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    • Wer ist berechtigt zu kontrollieren?

      Hallo,

      wir haben von einem Bauern die Erlaubnis über seine Äcker und Wiesen zu fliegen. Zum Startpunkt führt ein nicht öffentlicher Weg! Bin ich mit dem Boot z.B auf einer Bundeswasserstraße unterwegs, so erfolgt eine ggf. Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei - nicht durch die normale Polizei!

      Wer ist denn eigentlich berechtigt uns (im Luftraum) zu kontrollieren, z.B. Gewicht der Fluggeräte, Kenntnisnachweis, Höhe usw.? - Wie kann er sich ausweisen? - Darf er überhaupt pivates Gelände betreten (wenn keine Gefahr im Verzug)?

      Vielleicht ist einer von euch schlauer - ich habe in den Gesetzten nichts gefunden. Bei großen Luftfahrzeugen ist die Sache recht einfach - die landen in der Regel nur auf Flugplätzen!

      LG
      Ingo
    • Bei uns in Sachsen Anhalt ist das im Sicherheits- und Ordnungsgesetz den sogenannten SOG, in anderen Bundesländern heisst das auch Polizeigesetz, geregelt! Hier heisst es so ungefähr, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde nicht greifbar oder vor Ort ist/sein kann, geht die originäre Aufgabe in den Bereich der Polizei über! Zumindest so in etwa. Das heisst, dass die Polizei kontrollieren kann, wenn sie das möchte oder muss. Aber ich sehe das ganz entspannt, denn hier bei uns fehlt, wie auch woanders auch, einfach mal das Personal und das fachliche Wissen! ImZweifelsfall wird dein Copter sichergestellt und die Sache zur Entscheidung an die zuständige Behörde weitergereicht!
      LG
    • So ist es in NRW auch. Entweder Ordnungsamt oder Polizei.
      Das mit dem betreten des Privatgeländes ist so eine Sache. Ich glaube nicht das da großartig nach gefragt wird.
      Wenn sich jemand über Deine Fliegerei beschweren sollte wird die Polizei zu Dir kommen. Zumindest wenn Du auf
      einem z.B. frei zugänglichen Feld eines Bauern fliegst.
      Wenn das Grundstück umzäunt ist sind die Beamten angehalten Dich zu sich zu zitieren. Falls Du dem nicht nach kommst
      dürfen sie das Grundstück betreten.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Wie schaut das denn aus mit "Selbsternannten Ordnungshütern" sprich, der Durschnittswanderer der sich von einer Drohne draussen auf dem Feld oder sonstwo gestört fühlt?
      Welche Befugnisse hat dieser. Muss ich solche Leuten auch Rede und Antwort stehen, meine Plakette, oder Versicherungsnachweis zeigen?
      Darf mich so einer gar Festhalten während er auf die durch Ihn informierte Polizei wartet.
      Was wenn ich mich nicht festhalten lasse und mit dem Auto wieder wegfahre, er mein Kennzeichen notiert und dies der Polizei meldet.
      Stehen die dann bei mir vor der Tür und Dürfen auch im Nachhinein irgendwas konfiszieren, logdaten auswerten etc?

      Die Spinner werden immer mehr und irgendwann machts auch keinen Spass mehr :(
    • Hallo Spookymike,

      ich hoffe nicht das es soweit kommt, dass jemand bei Dir körperliche Gewalt anwendet.

      Wenn man sich nett mit den Leuten unterhält, selbst sehr gut informiert ist und dort wo man fliegt es auch darf, glaube ich wird es keine Probleme geben.

      Oftmals sind die Menschen durch die Presse sensibilisiert worden. Hier gilt es nett, souverän, aber auch bestimmt zu informieren.
      LG

      Steini
    • Nun ja, seien wir mal Ehrlich. Wenn man unterwegs ist mit dem Copter auf der Rücksitzbank und sieht ein wunderschönes Panorama das man JETZT sofort, weil es halt super passt filmen möchte, bleibt
      nicht viel Zeit den Bauern dem das Feld oder was auch immer gehört ausfindig zu machen.
      Also in dem Fall macht man sich schonmal Strafbar, weil man NICHT die Einverständiss zum Starten eingeholt hat. Wenn dann auch noch 95 Meter weiter zufällig eine Bahnstrecke verläuft oder 80 Meter
      weiter eine Überlandleitung oder ein Trafohäuschen steht, oder es gar eine Wiese im FFH Gebiet ... Begraben
    • Hallo Spookymike,

      aus eigener Erfahrung kann ich Steinis Aussage bestätigen.
      Sicher hat jeder von uns ein Lieblingsfluggebiet. Meines liegt 10 Autominuten mit weiteren 5 Gehminuten entfernt.
      Wiese und Felder sind angesagt:

      rc-drohnen-forum.de/gallery/im…4137d4dbe742b33fdc66b0518

      Dort wo ich starte gibt es einen kleinen Pausenpunkt für Spaziergänger und Radfahrer, mit Hinweistafeln und Bänken.
      Wenn ich bei meinem Eintreffen dort Leute vorfinde gehe ich bevor ich starte auf sie zu mit dem Satz:
      Ich hoffe, dass sie sich jetzt nicht von mir beobachtet fühlen?
      Schon ist das Eis gebrochen und einige freundliche Worte werden gewechselt. Für mich ist das auch positive Arbeit für uns alle denn natürlich lasse ich sie auch einen Blick auf mein Display werfen.
      Bis auf eine Begegnung habe ich so bis jetzt nur positive Erfahrungen machen können.

      Die eine negative welche mich aber eher zum schmunzeln brachte:
      Mein Q stand über einer Bauruine in ca. 50 m Höhe und 50 m Entfernung still in der Luft. Während ich mich mit der Wachmannschaft unterhielt ging eine ca. 70 jährige Frau an uns vorbei und meinte
      "Aber das ist doch gefährlich"!! Auf meine Frage hin was denn jetzt hier gefährlich sei, erhielten wir (leider) keine Antwort.
      An einer anderen Stelle verlief selbst eine Begegnung mit der "Dritten Art" = Uniformierte Polizei ohne Probleme. Es wurden die üblichen interessierten Fragen gestellt und mehr nicht.
      Wenn mich ein Wutbürger, ein selbsternannter Umweltschützer oder was auch immer reglementieren möchte, darf er das verbal gerne machen, ich werde ihm dann einige fachliche Antworten geben und mehr nicht.
      Schlimmstenfalls packe ich meine Sachen und gehe. Wenn er mein Nummernschild aufschreibt kann er das gerne machen und wenn dann die Ordnungsmacht vor meiner Tür steht, schauen wir mal.
      Nur eines sollte er nicht machen: Mich anfassen bzw. am gehen hindern, denn genau in diesem Moment überschreitet er meine rote Linie und eine Anzeige ist ihm gewiss.

      Gruß - Bernd
    • @Bernd Q kann ich da nur uneingeschränkt folgen. Vor dem Start anwesende Personen ansprechen und das Eis ist gebrochen.
      Immer Akkurat und Höflich bleiben dann kommt man meist in eine produktive Konversation.
      Bei Leuten, die von vorn herein auf Krawall gebürstet sind ist Hopfen und Malz verloren. Da kann man sich den Mund fusselig
      argumentieren. Es nutzt nichts. Solche Leute haben ihre Fachkenntnisse von Facebook und RTL. Dem ist nichts entgegenzusetzen.
      Da räume ich dann auch lieber das Feld und kehre zurück wenn sich die Lage beruhigt hat.



      Bernd Q schrieb:

      Nur eines sollte er nicht machen: Mich anfassen bzw. am gehen hindern, denn genau in diesem Moment überschreitet er meine rote Linie
      Die rote Linie ist nicht nur Deine, Bernd. Die zieht auch der Gesetzgeber. Das ist Freiheitsberaubung und Tätlicher Angriff. Da ist eine Anzeige mehr als geboten.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Hallo,

      danke für eure vielen Beiträge! Sie haben mir sehr geholfen. Doch bleiben immer noch viele Fragen offen:

      z.B. Einhalten der Höhe: Die Höhenangabe des Baros meines H hat eine Genauigkeit von max. 10% nach oben/unten (manchmal noch schlechter). Nur Laser oder Radar wären besser - Ultrschall geht gar nicht. Fliege ich nun zu hoch, begehe ich nun eine Odnungswidrigkeit oder eine Straftat? Oder kann ich vielleicht auf "Kulanz" hoffen, denn die NOX-Werte bei dem EURO6 Diesel liegen doch auf der Straße auch so um das 4-facher höher als erlaubt - und das ist doch für Herrn D. von der CSU auch OK.

      Muss eigenlich ein Flugmodell mit einem Höhenmesser ausgeüstet sein? Alle manntragende Luftfahrzeuge müssen!

      Ingo
    • ingo46 schrieb:

      Fliege ich nun zu hoch, begehe ich nun eine Odnungswidrigkeit oder eine Straftat?
      Hallo Ingo,
      also diese Frage sollte relativ einfach zu beantworten dein.
      Wer will deine Flughöhe kontrollieren wollen, wer sie kontrollieren dürfen?
      Natürlich nur ein Hüter des Gesetzes also ein Mitarbeiter des jeweiligen Ordnungsamtes oder so ein Mensch von der Polizei.
      Die Höhendaten können sie dann entweder life ablesen oder den jeweiligen Logdateien entnehmen.
      Da du dich ja sicher an die neuen Vorgaben hältst, wird life und auch in den Logdateien eine max. Flughöhe von 100m zu erkennen sein
      denn dein eingebauter Höhenmesser liefert die Werte, egal ob er jetzt gut oder schlecht ist und ich vermute mal, es wird dir niemand den
      Kopf abreißen wenn in den Daten auch mal eine Höhe von 105m auftaucht. Eine gute Idee wäre dann auch den Kopter bei 100m abzuriegeln.
      Bei Yuneeckoptern in der GUI, bei DJI keine Ahnung ...

      Gruß - Bernd
    • Eigentlich wird da ein neuer Arbeitsmarkt geöffnet.
      Ich kenne mich mit Mulikopter aus... kann Logdateien auslesen und kenne das Verhalten der Kopterpiloten...
      warum soll ich mich nicht als Drohnenispektor bein Staat bewerben?
      Bekomme dazu ein eigenes Fahzeug... ein gut eingerichtetes Büro und einen Verhörraum.
      Ich werde gut entlöhnt, da ich ja weiss wo die "Bösen" fliegen und so durch Bussgelder die Kassen klingeln.
      Ich weiss, die Schweiz ist klein... aber auch Deutschland... Europa und die ganze Welt schreit nach einer
      Drohnenpolizei. Wer wäre geeigneter für diesen Job als wir? Wer bewirbt sich zuerst?
    • @Enrico s Idee ist gut, das ist eine echte Marktlücke. Da lässt sich bestimmt was machen.
      Sowas wie: "Die Kopterbuster AG" totolachen

      Was @ingo46 s Frage angeht. So kann das Kontrollorgan auch nur die Telemetriedaten auslesen.
      An die halten wir uns alle und sollten somit ein gutes Gewissen haben. Ansonsten müsste man
      ja einen geeichten Höhenmesser einbauen und den regelmäßig vom Eichamt überprüfen lassen.
      Aber das gibt es ja noch nicht mal bei den Autos.
      Und auf frischer Tat ertappt zu werden ? Ich glaube die Chancen sind genau so hoch wie ein Blitzschlag.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Aufgrund der hier aufgeworfenen Fragen ein (ganz) kurzer Exkurs ins (deutsche) Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

      - Ob ein Verstoß eine Straftat oder eine Ordungswidrigkeit darstellt, ergibt sich bereits aus der tangierten Vorschrift:
      - Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung (LuftVO) um Ordnungswidrigkeiten (=wider einer (Ver)Ordnung).
      - Straftaten sind ausnahmslos in Gesetzen festgelegt (Luftverkehrsgesetz - LuftVG).

      - Ein Festnahme- und damit auch Festhalterecht gibt es für den Normalbürger nur bei Straftaten (vgl. § 127 Abs. 1 StPO). Für den Bürger gelten aber nur die Absätze 1 und 3! Dieses Festnahmerecht kann unter den dort genannten Voraussetzungen (der Flucht verdächtig UND die Identität ist nicht sofort feststellbar) auch mit körperlicher Gewalt in Anspruch genommen werden!

      - Ein Festnahme- und Festhalterecht gibt es bei Ordnungswidrigkeiten nicht! Auch nicht bei nicht nur geringfügigen Ordnungswidrigkeiten!

      - Die Beamten des Polizeidienstes haben die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört gem. Luftsicherheitsgesetz auch die Überwachung der Einhaltung luftrechtlicher Vorschriften.

      Hierzu:

      Bernd Q schrieb:

      Wer will deine Flughöhe kontrollieren wollen, wer sie kontrollieren dürfen?
      Natürlich nur ein Hüter des Gesetzes also ein Mitarbeiter des jeweiligen Ordnungsamtes oder so ein Mensch von der Polizei.
      Das ist natürlich völlig richtig! Man ist NIEMANDEM gegenüber zu einer Auskunft (zur Sache) verpflichtet. Dem Normalbürger als Beschwerdeführer noch viel weniger als Obrigkeitsvertretern. Und selbst denjenigen gegenüber auch nur zu den Personalien und nicht zur Sache.

      Und vom Recht nun zum Verstand: es wurden zahlreiche hilfreiche Tipps genannt, welche dazu führen sollten, dass nur im Falle eines schädigenden Ereignisses genauer nachgefragt wird. Ich glaube auch, dass sich bei eigeninitiativen Kontrollen der zuständigen Kontrollorgane (so es diese denn überhaupt jemals geben wird) 105m Höhe nicht auswirken. Nur einfach nichts übertreiben... weder beim Fliegen noch verbal.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • @timmhenning

      Servus! Gute Frage, die Du da aufwirfst!

      timmhenning schrieb:

      @Kruzifix du meinst hiermit sicherlich auch den Normalbürger, richtig?
      Nein, damit ist nicht nur der "Normalbürger" gemeint!
      Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gibt es generell keine vorläufige Festnahme. Weder für den "Normalbürger" noch für die Verfolgungsbehörde!

      Der Verwaltungsbehörde stehen zwar gem. § 46 OWiG im Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten) dieselben Rechte zu wie der Staatsanwaltschaft (und deren Ermittlungsbeamten) bei der Verfolgung von Straftaten. Das bedeutet, dass im Bereich der Ordnungswidrigkeiten die Strafprozessordnung sinngemäß und analog anzuwenden ist.

      Die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO wird aber von § 46 Abs. 3 OWiG ausgeschlossen:
      "(3) ..., Verhaftung und vorläufige Festnahme, ...sind unzulässig."

      ABER:
      Ein Festhalterecht gem. § 163 b StPO (z. B. zur Identitätsfeststellung) gibt es natürlich! § 163 b StPO gilt aber wiederum nicht für den "Normalbürger"!

      Eine Festhaltung zur Identitätsfeststellung ist keine Festnahme nach § 127 StPO (Kleinknecht/Meyer-Goßner 44., 650, Rn.7).

      Ergebnis:

      - Der Mitbürger kann Dich festnehmen (ggf. auch mit Gewalt), sofern er Dich bei einer Straftat betroffen hat, Fluchtgefahr besteht und die Identität nicht sofort festgestellt werden kann.

      - Der Mitbürger darf Dich bei einer Ordnungswidrigkeit nicht festnehmen/-halten. Auch dann nicht, wenn Deine Identität (noch) nicht feststeht.

      - Die Verfolgungsorgane dürfen Dich bei einer Ordnungswidrigkeit auch nicht festnehmen, aber u. a. zur Identitätsfeststellung festhalten.


      Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten beseitigen ;)
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • @Kruzifix, genau das war mein Anliegen! Die Verdeutlichung zwischen vorl. Festnahme (StPO) und dem Festhalten bei einer Ordnungswidrigkeit (bzw. Ingewahrsamsnahme) von Personen (Polizeigesetz, etc.)!

      Straftat= vorläufige Festnahme auch durch "Jedermann" möglich
      OWI = Festhalten/Gewahrsam nur durch Polizei oder befugter Behörden zum Zweck der Identitätsfeststellung/Verhinderung/Gefahrenabwehr


      Danke für die ausführlichen Informationen!
    • Hallo,

      irgentwie werde ich das Gefühl nicht los, dass wir Weltmeister in der Erstellung von Verordnungen und Gesetzen sind! Nur wer kann sich das alles merken, mit all diesen Eventualitäten?

      Die "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" im Rahmen der "Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur" umfasst NUR 45 Seiten!!! Dagegen die RGaV (GaragenVerordnung), die regelt, was ich in der Garage tun und lassen muss, umfasst 203 Seiten!!! Unsere Regierung schwächelt doch nicht etwa!!!

      Fazit:
      Es gibt eine Verordung, aber eine Kontrolle ist wahrscheinlich nicht möglich. Das bedeutet, dass diejenigen, die sich bisher unmöglich verhalten, es auch in Zukunft tun werden - und die anderen haben sich bisher ohne Verordnung so verhalten, dass keine Gefahren für andere bestehen!

      Ingo