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Wer ist berechtigt zu kontrollieren?

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    • Bernd Q schrieb:

      Dort wo ich starte gibt es einen kleinen Pausenpunkt für Spaziergänger und Radfahrer, mit Hinweistafeln und Bänken.
      Wenn ich bei meinem Eintreffen dort Leute vorfinde gehe ich bevor ich starte auf sie zu mit dem Satz:
      Ich hoffe, dass sie sich jetzt nicht von mir beobachtet fühlen?
      Schon ist das Eis gebrochen und einige freundliche Worte werden gewechselt. Für mich ist das auch positive Arbeit für uns alle denn natürlich lasse ich sie auch einen Blick auf mein Display werfen.
      Bis auf eine Begegnung habe ich so bis jetzt nur positive Erfahrungen machen können.
      Hallo zusammen,

      habe die selben Erfahrungen gemacht wie Bernd,

      meisten ist es so, wenn Bürger auf mich zukommen, sind sie sehr interessiert und stellen Fragen, wenn sie dann noch auf mein Display schauen dürfen oder ich den Copter lande, sind sie totalbegeistert und schon hat man etwas für unsere Akzeptanz getan.

      Tanzen

      Viele Grüße

      Sönke
    • Hallo Sönke,

      Zonke schrieb:

      meisten ist es so, wenn Bürger auf mich zukommen, sind sie sehr interessiert und stellen Fragen
      ...genau nur diese Erfahrungen habe ich bisher auch gemacht.

      Ich möchte nur aufzeigen, dass man mit eine Verordnung, die man kaum mit vernünftigen Aufwand kontrollieren kann, unvernünftig handelnde zu vernünftigen Handeln bringen kann. Ich vermute, dass nur mehr zur Einstellung kommen: "ist mir doch egal!"

      LG
      Ingo
    • Hi,
      das ganze hier kann ich auch nur so bestätigen. Der Ton macht die Musik!
      Ich war zu Ostern am Bodensee im Urlaub. Dort hatte ich unter anderem auch den Rheinfall in Schaffhausen besucht. Am dortigen Info Stand hatte ich nachgefragt ob ich mit meinem Copter Videoaufnahmen vom Rheinfall machen dürfte. Das wurde mir mit "Kein Problem" beantwortet. Darauf holte ich meinen Copter aus dem Auto, spazierte zu einer Stelle, von der ich einen guten Überblick über meinen Flug hatte. Allerdings war mein Startpunkt auf einem Weg, der auch von Besuchern sehr frequentiert war. Viele guckten mir schon sehr interessiert beim auspacken und aufbauen meines Copters zu, hatten viele Fragen und wollten unbedingt den Start miterleben. Vor allem interessierte der Anschaffungspreis und die Flugzeit des Copters. Zum starten mussten die Besucher stehen bleiben und einige der "freiwilligen Helfer" passten sogar auf, dass beim Startvorgang keiner hinter oder vor mir vorüberläuft.
      Meine Flüge mit Zwischanlandungen dauerten dann so ungefähr eine Stunde. Und nicht ein einziger war bei den geschätzten 200 Leuten die in dieser Zeit an mir vorbeizogen war mit der Frage gekommen: "Ja dürfen Sie das überhaupt ?". Natürlich kam es mir während meiner "Copterlaufbahn" auch schon unter, dass es ein paar sogenannte "Besserwisser" die ihr Wissen nur von den Medien her haben und gleich mit der Aussage "Ja aber das ist doch Verboten!" auftrumpften. Aber nach einem ruhigen Gespräch und mit dem Hinweis, "ich bin ein Registrierter Pilot" und das zeigen der Plakette auf dem Copter genügte, dass sich dann die Gemüter beruhigten und sich damit zufrieden gaben. Danach waren sie nur noch an der Technik interessiert.
      Hier das Video, dass am Rheinfall endstanden ist:



      Gruß
      Wolfram

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wolf_51 ()

    • Ich gerate wohl meistens an die Falschen. Normalerweise versuche ich auch immer Sachlich zu bleiben und bin bestrebt nicht anzuecken.
      Hatte auch schon einige Positve erfahrung mit Leuten, welche Interessiert waren und sich auch gerne belehren lassen.

      ABER gestern hatte ich wieder eine begenung der ganz besonderen schlechten Art.
      Da das Wetter mal wieder schön war und herrliche Fernsicht gegeben war bin ich mit dem Typhoon im Gepäck losgefahren und habe
      einen schönen Platz in der Natur mit herrlichem Blick auf die Alpen aufgesucht.
      Verantwortlich wie ich numal bin, habe ich mir zuvor im Kartensuchdienst online auch geguckt ob dort wo ich fliegen will nicht irgendein
      Naturschutz; FHH oder Vogelschutzgebiet vorliegt. Dies war nicht der Fall, auch Bundesfernstrassen oder Bahnanlagen gab es weit und breit
      keine.
      Vor dem Start habe ich mich nochmal umgesehen ob nicht in der direkten nähe Spatziergänger unterwegs waren die man vergraulen könnte,
      was auch nicht der Fall war.
      Bin also mit dem H aufgestiegne und eine schöne schleife gezogen und habe ein paar schöne Fotos machen können.
      Während des Fluges bemerkte ich in der Ferne einen Reiter dem ich dann so weit es ging weiträumig umflogen habe.
      Als ich annähernd mit dem Flug fertig war merkte ich wie sich der Reiter mit seinem Nicht angeleinten Hund näherte.
      Ich hielt also ein wenig Abstand um beide Tiere nicht zu belästigen. Nach etwa 2 Minuten lief der Hund auf mich zu und beschnüffelte mich,
      was ich als sehr unangenehm Fand. Kurze Sekunden später schallte ein unfreundliches: "Hee Sie, haben sie schon was von Privatsphäre gehört,
      warum müssen Sie mit dem Scheissding hier rumfliegen".
      Ich entgegnete dass ich mich dem Thema der Privatsphäre sehr wohl bewusst bin und genau deswegen diesen Ort hier ausgesucht habe um
      ein paar schöne Aufnahmen der Schneebedeckten Alpen zu machen, was ja nicht verboten ist.
      Desweiteren war er der Meinung ich hätte den H direkt in der nähe eines Bauernhof geparkt, wo ich rumspionierte.
      Es folgten noch ein paar weitere verbale entgleisungen des Reiters die mich innerlich auwwühlten, ich aber versuchte die Ruhe zu bewahren.
      Während des "Gespräches" Schnüffelte der Hund weiter um mich rum was mich sehr gestresst hat da ich ein wenig Angst vor Hunden habe.
      Worauf ich entgegnete, dass er erst mal Sorge tragen solle seinen Hund anzuleinen damit ich landen könne um das Gespräch auf einem
      gemässigten Level weiterzuführen, da vom H schon die 2te Akkuwarnung kam. Daraufhin zückte er sein Smartphone und machte Aufnahmen
      von meinem Auto und mir. Ich meinte er solle damit aufhöhren weil ich nichts verbotenes tue.
      Er beharrte weiterhin drauf dass ich das nicht dürfte und er jetzt gleich mal bei der Polizei vorbeischaue und mit seinem "Beweismaterial"
      nachforschen wird und mich ggf. Anzeigen würde. Ich entgegnete dass er das ruhig machen könnte.
      Ein Vernünftiges Reden war mit diesem Herren nicht möglich. Mit den Worten: "Wir hören voneinander" reitete er weiter.
      Habe mir zuhause dann gleich mal das Logfile gesichert zur Beweisführung und den Flug über KML in Google Earth überprüft. Ich war zu keiner
      Zeit über einem Bauernhof. Es war zwar einer in der Nähe, aber ich hatte 130 Meter Abstand dazu.
      Dieses Erlebniss hat mir den Gestrigen Tag und auch die Nacht so richtig vermiest. Obwohl ich mir Sicher bin keinen Fehler begangen zu haben
      und die Logfiles des H für mich sprechen bleibt weiterhin ein gewisses "Restrisiko" und ich habe absolut keine Lust für ein "Belangloses" Video
      ärger mit dem Gesetz zu bekommen oder mich rechtfertigen zu müssen.
      Auch die Tatsache dass der Reiter mit seinem Handy Aufnahmen von mir gemacht hat aus nächster Nähe regen mich schon gewaltig auf.
      Soviel zur "Privatsphäre" Ich denke dass meine Person auf dem Handyfoto aus direkter nähe weitaus deutlicher erkennbar ist, als der Reiter
      auf dem Video aus 70 Meter höhe. Ich kenne ja die Aufnahmen des Typhoon mitlerweile und weiss, dass ab ca 10 Meter höhe kein
      Individiuum erkennbar ist.
      Ich musste das mal loswerden, weil mir das schon die ganze Nacht nachging!
      So wird aus dem Spass am Hobby immer mehr Frust :(
    • @Spookymike, ich verstehe dass du dich darüber sehr ärgerst! Grundsätzlich würde ich sagen, dass dein Verhalten richtig war! Du hast nichts ordnungswidriges bzw. strafrechtlich relevantes getan. Ich hätte noch, wenn ich an deiner Stelle gewesen wäre ein paar Fotos vom Hundehalter und dessen unangeleinten Hund gefertigt, da es in unserem Bundesland eine Leinenpflicht gibt und Verstöße unter das Ordnungswidrigkeitengesetz fallen! Dann hätte das "Kräftemessen" ein faires Gleichgewicht gehabt! Mein Rat, lehn dich entspannt zurück und harre der Dinge die da kommen! Ich glaube aber nicht, dass du davon noch einmal etwas hören wirst, da auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit dies nicht zulassen würde! Es gibt immer noch genügend Spinner/Wichtigtuer die glauben für "ihr" Recht und Gesetz eintreten zu müssen! Mach das Beste daraus und lebe damit, dass es leider auch Hasser unseres Hobbys geben wird!
      LG
    • timmhenning schrieb:

      @Spookymike, ich verstehe dass du dich darüber sehr ärgerst! Grundsätzlich würde ich sagen, dass dein Verhalten richtig war! Du hast nichts ordnungswidriges bzw. strafrechtlich relevantes getan. Ich hätte noch, wenn ich an deiner Stelle gewesen wäre ein paar Fotos vom Hundehalter und dessen unangeleinten Hund gefertigt, da es in unserem Bundesland eine Leinenpflicht gibt und Verstöße unter das Ordnungswidrigkeitengesetz fallen! Dann hätte das "Kräftemessen" ein faires Gleichgewicht gehabt! Mein Rat, lehn dich entspannt zurück und harre der Dinge die da kommen! Ich glaube aber nicht, dass du davon noch einmal etwas hören wirst, da auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit dies nicht zulassen würde! Es gibt immer noch genügend Spinner/Wichtigtuer die glauben für "ihr" Recht und Gesetz eintreten zu müssen! Mach das Beste daraus und lebe damit, dass es leider auch Hasser unseres Hobbys geben wird!
      LG
      @erstmal, ich denke nicht das ein Beweisfoto von Nöten ist, da der Hundebesitzer auf einem Pferd gesessen ist und einen Hund bei hatte.
      mit anderen Worten, es ist sehr naheliegend das er seinen Hund frei hat laufen lassen.
    • ingo46 schrieb:

      irgentwie werde ich das Gefühl nicht los, dass wir Weltmeister in der Erstellung von Verordnungen und Gesetzen sind! Nur wer kann sich das alles merken, mit all diesen Eventualitäten?
      Keiner kann sich alles merken. Ist auch gar nicht nötig.
      Weil das auch ruck-zuck wieder in Vergessenheit gerät. Wenn die Menschen sich auf das nächste "Problem" auf die nächsten "Opfer" stürzen.

      Gäbe es keine Kopter, würden die gleichen Diskussionen mit anderen Inhalten stattfinden.
      Alleine im Straßenverkehr finde ich tausend Mal mehr Möglichkeiten, sich strafbar oder unbeliebt zu machen!
      Aber das ist eben zur Zeit weder Thema in den Medien, noch bei den selbsternannten Hilfssheriffs in den Foren, den Blockwarts und Schwarzmalern. ;)
      Gruß Fritz
    • Hi Spookymike,
      ich würde das an Deiner Stelle auch nicht so Eng sehen. Wie mein Vorschreiber schon bemerkte, "Wichtigtuer" wird es immer geben. Ich habe zwar auch selber einen Hund aber dennoch, wenn mir Spaziergänger oder Jogger entgegenkommen, so wie auch Radfahrer, dann Leine ich meinen Hund prinzipiel an. Man weiß ja nie, ob derjenige Angst vor Hunden hat und sei sie noch so unbegründet. Fotos machen von Dir geht ja gar nicht. 1. Müßte er Dein Einverständniss dazu haben, sonst gibt es ein Gesetz bei uns, dass Dein Recht auf das Bild beschreibt. Und somit dürfte er das gar nicht verwenden, zu welchem Zweck auch immer. Trotzdem würde ich dem allen ganz gelassen entgegensehen. Ich glaube auch, dass das komplett im Sande verläuft. Und wenn, dann geht immer noch Aussage gegen Aussage. Ich hätte in der Situation vieleicht auch ein Bild von dem Reiter und den Hund gemacht, damit man vieleicht auch das Gegenargument etwas unterstreichen könnte.
      Aber wie geschrieben, ruhig Blut, ich denke da passiert gar nichts.
      Gruß
      Wolfram
    • hi Spookymike,

      genau das sind sie, die wirklich liebenswerten Mitmenschen die alles aber auch wirklich alles besser wissen.
      Hier ist ein positives Gespräch von vorneherein zum Scheitern verurteilt.

      Es war wichtigmachen angesagt und darum glaube ich kaum, dass du von der Angelegenheit noch etwas hören wirst.
      Meiner Meinung nach hast Du alles richtig gemacht und der Herr Reiter hat alles falsch gemacht. Von daher lass dir dein Hobby nicht vermiesen.

      Gruß - Bernd

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bernd Q ()

    • Ein paar kleine Anmerkungen meinerseits zu den teilweise durchaus interessanten Beiträgen:

      timmhenning schrieb:

      Ich glaube aber nicht, dass du davon noch einmal etwas hören wirst, da auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit dies nicht zulassen würde!
      Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt diesbezüglich nur bei staatlichen Maßnahmen gegen den Bürger.
      Der Pilot hat sicherlich nichts erkennbar falsch gemacht, aber auch geringfügige Ordnungswidrigkeiten sind Ordnungswidrigkeiten, welche zur Anzeige gebracht werden können - das hat mit Verhältnismäßigkeit allerdings überhaupt nichts zu tun.


      wolf_51 schrieb:

      Fotos machen von Dir geht ja gar nicht. 1. Müßte er Dein Einverständniss dazu haben, sonst gibt es ein Gesetz bei uns, dass Dein Recht auf das Bild beschreibt. Und somit dürfte er das gar nicht verwenden, zu welchem Zweck auch immer.
      Das stimmt so pauschal formuliert nicht! Diese Frage ist nicht mit einem Satz zu beantworten, wäre hier aber fehl am Platz.


      wolf_51 schrieb:

      Ich hätte in der Situation vieleicht auch ein Bild von dem Reiter und den Hund gemacht, damit man vieleicht auch das Gegenargument etwas unterstreichen könnte.
      Oh, das ist dann aber ein Widerspruch zu obiger Aussage... Warum sollte er nicht dürfen und machst es dann selbst?
      Aber auch das ist an anderer Stelle bereits ausführlich behandelt und soll hier nicht zu weit vom Thema wegführen.

      @Spookymike: Ich bin auch der Meinung, dass Du Dich entspannt zurücklehnen kannst. Abhaken, ohne darüber weiter nachzudenken empfehle ich. Idi.... trifft man immer wieder mal. Zu den Hintergründen, warum es solche gibt, wurde schon ausreichend zutreffend gepostet.
      Danke für Deinen anschaulichen Bericht!
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • @Kruzifix, enschuldige wenn ich dir widersprechen muss, aber ich denke nicht dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit bei dieser Sache eine Rolle spielt! Für die Polizeibehörde, welche die Ordnungswidrigkeitenanzeige des "Herrn Reiter" aufnehmen müsste, ist der schon Gebot. Sie müssten zum Beispiel abwägen, ob eine Datenerhebung etc. z.B. Halterfeststellung des Autokennzeichens verhältnismäßig ist. Diese Entscheidung kann aber erst nach vollständiger Darlegung des Sachverhaltes getroffen werden. Und ich kann hier, nach eigener Erfahrung sagen, dass wenn sie erfahren dass zwei Parteien (jeweils vertreten durch eine Person) ohne eintretenden Schaden oder einer Gefährdung, garantiert nicht handeln werden! Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beschreibt nämlich nicht nur die Wahl der Mittel, sondern ob überhaupt eingeschritten werden muß.
      LG
    • Dann muss ich Dir wiederum leider widersprechen, denn was Du meinst ist das Opportunitätsprinzip (im Gegensatz zum Legalitätsprinzip bei Straftaten) und nicht der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

      Eine Entschuldigung für einen Widerspruch ist nicht erforderlich, jeder darf seine eigene Rechtsmeinung vertreten!

      Allerdings verdiene ich meine täglichen Brötchen mit dieser Materie... mehr Info ist diesbezüglich nicht erforderlich und wird auch hier keine weitere Rolle spielen.

      Allerdings verstehe ich - rein sprachlich - gerade den folgend zitierten Widerspruch nicht: Was denn nun - spielt er Deiner Meinung nach eine Rolle oder nicht?

      timmhenning schrieb:

      da auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit dies nicht zulassen würde

      timmhenning schrieb:

      aber ich denke nicht dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit bei dieser Sache eine Rolle spielt!


      timmhenning schrieb:

      Datenerhebung etc. z.B. Halterfeststellung des Autokennzeichens verhältnismäßig
      Eine Datenerhebung (hier das Beispiel Halterfeststellung anhand des Kfz-Kennzeichens) ist schon bei jeder noch so geringfügigen (V-)OWi zulässig, wenn der Beamte ein Einschreiten nach pflichtgemäßem Ermessen (s. o.g. Opportunitätsprinzip) für geboten hält. Selbst wenn Du beim Abbiegen nicht geblinkt hast, ist eine Halterfeststellung zur Verfolgung dieser (geringfügigen) OWi zulässig.

      Eine weitere Diskussion hierüber lässt sich aber - um das Thema nicht zu sehr zu verwässern - an anderer, ggf. neuer, Stelle besser führen.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • HAHAHA, das ist sehr lustig. Freue mich auf den Privatmann der mich festhalten oder gar festnehmen will.
      Zum Festhalten muss er mich anfassen, genau da fangen seine Probleme schon an.

      @ WOLF_51 schöner Film, danke fürs posten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chrombat ()

    • chrombat schrieb:

      Zum Festhalten muss er mich anfassen, genau da fangen seine Probleme schon an.
      Sehr plakative Aussage...

      Solltest Du "nur" eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, wird er Dich nicht festhalten dürfen.
      Bei einer Straftat jedoch sehrwohl - auch mit Gewalt - unter den bereits genannten Voraussetzungen. Und ein Notwehrrecht gegen die Festnahme durch Jedermann (auch mit Anfassen) gibt es nicht.

      Frage: Würdest Du versuchen, einen Vergewaltiger, den Du auf frischer Tat von einer Frau runterziehst, versuchen festzuhalten? Erforderlichenfalls auch mit Gewalt? Und was ist, wenn DER dann sagt: "genau da fangen seine Probleme schon an..."?
      Sorry, aber solche Aussagen sind.... piiiiep.

      Das wurde aber bereits ausführlich dargelegt... Viel Erfolg!
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Kruzifix schrieb:

      chrombat schrieb:

      Zum Festhalten muss er mich anfassen, genau da fangen seine Probleme schon an.
      Sehr plakative Aussage...
      Solltest Du "nur" eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, wird er Dich nicht festhalten dürfen.
      Bei einer Straftat jedoch sehrwohl - auch mit Gewalt - unter den bereits genannten Voraussetzungen. Und ein Notwehrrecht gegen die Festnahme durch Jedermann (auch mit Anfassen) gibt es nicht.

      Frage: Würdest Du versuchen, einen Vergewaltiger, den Du auf frischer Tat von einer Frau runterziehst, versuchen festzuhalten? Erforderlichenfalls auch mit Gewalt? Und was ist, wenn DER dann sagt: "genau da fangen seine Probleme schon an..."?
      Sorry, aber solche Aussagen sind.... piiiiep.

      Das wurde aber bereits ausführlich dargelegt... Viel Erfolg!

      Was ist in deinem Kopf los? Kommst mit Vergewaltigung und Gewalt und dergl..
      Erst das Posting nicht kapieren und dann so etwas raushauen.
      Gute Besserung, alles wird gut.
    • @chrombat: Tut mir leid, dass der Gesetzgeber das Jedermann-Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO (bereits dargelegt in Wer ist berechtigt zu kontrollieren?) nicht auf "bestimmte" Straftaten festgelegt hat... dafür kann ich nichts.

      Weiterhin tut mir leid, dass Du den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat augenscheinlich nicht kennst. Aber auch dafür kann ich nichts.

      Für Deine eigene, wenngleich auch merkwürdige, Rechtsauffassung allerdings auch nicht.
      Wünsche Dir stets konfliktfreie Flüge und niemals eine einschlägige Erfahrung.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix