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    • SOLLTE ich irgendwann als Privatflieger etwas nicht "dürfen" was ein "Gewerblicher" darf und ich dieses auch unbedingt tun will, DANN werde ich eben auch ein Gewerblicher. Es wird mich wohl niemand zwingen, auch ständig Umsatz zu generieren! Oder? ;)


      Aber das sind alles nur ungelegte Eier. Noch denke ich ganz entspannt, dass ich mein Hobby (eines meiner Hobbys!) prima ausüben kann!
      Gruß Fritz
    • Fritz schrieb:

      Es wird mich wohl niemand zwingen, auch ständig Umsatz zu generieren! Oder?
      Das wirst Du Dir nicht antun wollen Fritz. Auch wenn Du keine Umsätze generierst bist Du automatisch in der IHK und darfst dort Deine Beiträge entrichten.
      Und das Finzanzamt wird dann auch mal nachfragen wie es denn aussieht mit der Umsatzsteuervoranmeldung, der Gewinn / Verlustrechnung etc. Spätestens dann, wenn
      Du Deine erste Einkommensteuererklärung machen musst.
      Ich kenne einen Fall bei dem das Finanzamt das Gewerbe (nicht Kopterfliegen) nach 3 Jahren Sebständigkeit aberkannt hat, da zu wenig Umsatz generiert wurde.
      Da wurde dem Geschäftsinhaber unterstellt das er das Gewerbe nur als Hobby betreibe. Das konnte er nicht widerlegen. Folge: Er musste jede Menge Steuern nachzahlen.
      Stell Dir das nicht so einfach vor.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • GeBo-920 schrieb:

      Fritz schrieb:

      Es wird mich wohl niemand zwingen, auch ständig Umsatz zu generieren! Oder?
      Das wirst Du Dir nicht antun wollen Fritz. Auch wenn Du keine Umsätze generierst bist Du automatisch in der IHK und darfst dort Deine Beiträge entrichten.Und das Finzanzamt wird dann auch mal nachfragen wie es denn aussieht mit der Umsatzsteuervoranmeldung, der Gewinn / Verlustrechnung etc. Spätestens dann, wenn
      Du Deine erste Einkommensteuererklärung machen musst.
      Ich kenne einen Fall bei dem das Finanzamt das Gewerbe (nicht Kopterfliegen) nach 3 Jahren Sebständigkeit aberkannt hat, da zu wenig Umsatz generiert wurde.
      Da wurde dem Geschäftsinhaber unterstellt das er das Gewerbe nur als Hobby betreibe. Das konnte er nicht widerlegen. Folge: Er musste jede Menge Steuern nachzahlen.
      Stell Dir das nicht so einfach vor.
      Moooment mal...

      1. Sind Fotografen Zwangsmitglieder in der IHK? Falls ja: Die Beiträge sind gering, da umsatzabhängig, und die Zwangsgebühren werden gerade nach und nach von Rebellengruppen angegriffen. Da könnte man sich ja mal mit engagieren... Falls nein: Einfach Inspektion von Industrieanlagen als Gewerbe o.ä. anmelden... - allerdings ist das nicht ganz sauber, wenn man dann doch Fotos verkauft oder gewerblich nutzt. Wobei die IHK das erst mal spitz kriegen muss. Und die können nicht ewig Beiträge nachfordern...
      2. Umsatzsteuervoranmeldung: Bist Du nicht zu verpflichtet, weil Du unter der Umsatzsteuergrenze bleibst und somit als Kleingewerbetreibender nach §19 UstG handeln kannst. Ist aber im Fall der Fälle auch nicht so kompliziert, mit der richtigen Software ein Klacks. (Kompliziert ist eher die Zuordnung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben...)
      3. Einnahmenüberschussrechnung: Da weiß ich gerade nicht, ob es eine Bagatellgrenze gibt, aber die ist simpel.
      4. Einkommenssteuererklärung: Sollte sowieso jeder machen. Da Du nicht vorhast, Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu erzielen, musst Du die Anlage G nicht ausfüllen oder trägst einfach Nullen ein.
      5. Gewerbe "aberkannt": Damit ist gemeint, dass Ausgaben und Abschreibungen nicht anerkannt werden. Machst Du erst gar keine geltend, kann Dir nichts passieren, schon gar keine Nachzahlung. (Ich hatte auch überlegt, ob ich die ca. 2000,-€, die ich letztes Jahr in meine Q500 und das Zubehör investiert habe, absetze, dann aber davon abgesehen.)

      Dazu kommt noch, dass man nicht jede Tätigkeit gleich als Gewerbe anmelden muss. Zwischen dem, was das Ordnungsamt, das Finanzamt und die zuständige Luftfahrtbehörde als gewerblich ansehen, liegen Welten. Wird bei Beantragung einer Genehmigung unnötigerweise ein Gewerbeschein verlangt, meldest Du halt was an. Kostet 25,-€.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Nachtrag: Lese gerade von Gebühren um 7000,-€. Mal ehrlich: Hier wurde doch ganz offensichtlich ein Totalverbot durch die Hintertür gebastelt. Dass die Behörden überlastet sein werden, war klar, und dass Beamte gerne Bremsen und eine Ausnahme für sie eben genau das ist, war zu erwarten. Da braucht es jetzt keine Petition mehr. Redet mit Euren Abgeordneten über den "Hinterweltler" Dobrindt, und macht Ihnen klar, wie Euer Abstimmungsverhalten zukünftig aussehen wird. Und die gewerblichen haben ja jetzt Zeit, mit der Presse zu sprechen und dabei Ross und Reiter zu nennen. Dieser Kuschelkurs muss aufhören. Ständig wird irgendetwas verboten und eingeschränkt, ohne vernünftigen Grund. :cursing:
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • GeBo-920 schrieb:

      Sorry, aber ich bin nicht so der Schummelkönig.
      Mit so einer Aktion bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone.
      Ich stehe auf dem Standpunkt: Wenn Gewerbe, dann auch richtig.
      Wir haben es noch gut... wie lange weiss keiner.

      In der Schweiz wird nicht nach Privat oder Gewrblich unterschieden...
      es gibt keine Ausfiegsgenehmigungen bis 30 Kg Fluggewicht!

      Eine Ausnahme ist die Haftpflichtversicherung... Privat 1 Million, Gewerblich 5 Millionen.
      Ich habe ein Gewerbe... verkaufe allerdings bis heute keine Fotos oder Filme, sondern gebe Flugunterricht.
      In meiner Versicherung sind somit meine Flugschüler mitversichert.

      Da ich Länderübergreifend arbeite... Mein Schulungsgelände stösst bis an die Deutsche Grenze,
      interessiert es mich halt schon, wie das alles bei Euch gehandhabt wird.
      Wie ihr seht, bin ich auch Safe Drone Pilot und habe alle meine Kopter registriert.
      So kann ich auch über die Grenze fliegen und meine Haftpflichtversicherung gilt weltweit.

      Ich bin im SVZD Schweizerischen Verband Ziviler Drohnen, der die Registrierung der Multikopter anbietet und unterschiedliche
      "Drohnen Piloten Lizenzen", die nicht vom Staat gefordert werden, sondern auf Freiwilligkeit beruhen.
      Auch bei uns wird es Veränderungen in der Gesetzgebung geben und für diese wappnen wir uns schon heute.
    • GeBo-920 schrieb:

      Sorry, aber ich bin nicht so der Schummelkönig.
      Mit so einer Aktion bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone.
      Ich stehe auf dem Standpunkt: Wenn Gewerbe, dann auch richtig.
      Wieso sollte das eine rechtliche Grauzone sein? Gewerblich bedeutet halt nicht automatisch mit Gewinnerzielungsabsicht. Da ist nichts geschummelt.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Schraubhuber schrieb:

      GeBo-920 schrieb:

      Sorry, aber ich bin nicht so der Schummelkönig.
      Mit so einer Aktion bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone.
      Ich stehe auf dem Standpunkt: Wenn Gewerbe, dann auch richtig.
      Wieso sollte das eine rechtliche Grauzone sein? Gewerblich bedeutet halt nicht automatisch mit Gewinnerzielungsabsicht. Da ist nichts geschummelt.
      Gewerbe kommt doch von etwas erwerben. Ich erwerbe mit meinem Gewerbe Geld, damit ich leben kann.
      Alles andere würde ich als Betrug ansehen... vieleicht kommt es auch auf das Gewissen und die Prägung des Einzelnen an, wie man lebt.
    • Doch Schraubhuber, gewerbliche Tätigkeit bedeutet Gewinnerzielungsabsicht. Warum eröffnet man sonst einen Gewerbetrieb? Aus diesem Grund überprüft das Finanzamt auch wenn Du Verluste aus Gewerbebetrieb/Selbständiger Tätigkeit z.B. mit Einkünften aus Nichtselbständiger Tätigkeit verrechnen willst ob Du kein Hobby betreibst. Als Hobby wird es meist gesehen, wenn Du innerhalb von 5 Jahren keine Gewinne oder Einkünfte erzielst.

      Dabei gehts es nur um Steuerrecht. (Einmal die Gewerbeordnung aussen vor)

      Anders ist es mit der Luftverkehrsordnung und der neuen Drohnenverordnung.

      Hier wird grob folgendes gesagt: Hast Du die Absicht Deine Videos und Fotos zu verkaufen: Gewerblicher Flug
      Dann auch gewerbliche Luftfahrtversicherung
      LG

      Steini
    • Steini schrieb:

      (...)Dabei gehts es nur um Steuerrecht. (Einmal die Gewerbeordnung aussen vor)

      Anders ist es mit der Luftverkehrsordnung und der neuen Drohnenverordnung.

      Hier wird grob folgendes gesagt: Hast Du die Absicht Deine Videos und Fotos zu verkaufen: Gewerblicher Flug
      Dann auch gewerbliche Luftfahrtversicherung
      Sag ich doch: Wenn Du keine Verluste geltend machst, kann Dir das Steuerrecht ziemlich egal sein. Das Finanzamt wird sicher nicht zum Ordnungsamt gehen und Dir das Gewerbe wieder austragen lassen. Und die Luftverkehrsbehörde interessiert die Entscheidung des Finanzamts auch nicht. Weil das alles ganz unterschiedliche Dinge sind. Deswegen ist es auch keine Schummelei und kein Betrug oder sonst irgendetwas, ein Gewerbe anzumelden, um damit bestimmte Vergünstigungen zu erhalten. (Man hat nebenbei ja auch Nachteile - zum Beispiel höhere Kosten.)

      Also: Kein Grund, die Pferde scheu zu machen.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Enrico schrieb:

      Gewerbe kommt doch von etwas erwerben. Ich erwerbe mit meinem Gewerbe Geld, damit ich leben kann.Alles andere würde ich als Betrug ansehen... vieleicht kommt es auch auf das Gewissen und die Prägung des Einzelnen an, wie man lebt.
      Betrug? Wen genau betrügst Du denn mit einer Gewerbeanmeldung und um was? Und welche Tatbestandsmerkmale sollen zur Abgrenzung dienen?

      Das ist genausowenig Betrug wie einen Angelschein zu machen und dann doch nicht angeln zu gehen. Oder im Fußballverein zu sein, aber nur zuzugucken.

      Eine Unterscheidung zwischen Freizeitgestaltung und Gewerbeausübung ist doch eh gar nicht mehr erwünscht. Also können wir das Kleinklein lassen, und uns von steuerrechtlichen Fragen trennen, oder?
      Es geht darum, dass jemand eine Genehmigung nach LuftVO möchte. Wir könnten natürlich darüber sprechen, ob das der richtige Ansatz ist - damit wird das System nämlich legitimiert. Und das ist im Ergebnis nun mal großer Quatsch, und uns droht noch größerer, dann ziemlich unabänderlicher, Quatsch aus Brüssel.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Mal 'ne Theorie: Kann es sein, dass sich die Behörden absichtlich querstellen, weil sie durch die neuen Regeln überlastet werden und darauf keine Lust haben? Also, dass sie quasi über diesen Hebel selbst Druck auf die Politik ausüben? Das wäre nicht ganz neu, Gerüchten zufolge ist mal eine ganze Bundeswehrreform auf diesem Wege gescheitert... ninja
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Aus erster Quelle weiß ich das mein Ansprechpartner bei der Bezirksregierung eine Hals hat bis Berlin, weil
      Dobrindt seine Gesetze gegen wehementen Widerstand von 26 Landesvertretern im Alleingang durchgesetzt hat.
      Da mag es sogar sein, das die Jungs eigene Aktionen planen.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard