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Angepinnt drohnen-kenntnisnachweis.de

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    • Kruzifix schrieb:

      denkst du da an eine strafrechtlich vorwerfbare Beteiligungsform?
      Nein, auf gar keinen Fall.
      Wenn aber Einer deine Identität klaut und bei einer Kontrolle "keinen" Ausweis dabei hat, und auch noch ohne Auto unterwegs ist.
      Bekommst du erst mal Post und musst ein Alibi haben. Wenn du kein Alibi hast und der Dieb dir noch ein wenig ähnlich sieht, hast du schlechte Karten.
      Ich weiß, das ist sehr weit hergeholt. Mann kann es jedoch vermeiden, in dem man seine Reg-Nr. nicht öffentlich preisgibt.
    • Raptor2063 schrieb:

      Steinigt mich aber: Drohne nur mit Versicherung an den Kunden abgeben, "private" Drohnen dürfen max. 100m weit und 100m hoch vom Bediener weg sein (garantierte Sichtweite), freischalten bei Bedarf mit entsprechender Lizenz/Kenntnisnachweis theoretisch und praktisch. Zentrales Register, echtes registriertes Kennzeichen. Es würde sicher mehr machbar sein wenn man wirklich wollte, sich mit dem Thema wirklich auseinandersetzt.
      Wo kann man dich bis zum Kopf eingraben, Steine würde ich mit bringen. lol

      Raptor2063 schrieb:

      Aber so ein geschenkter Kenntnisnachweis, bei dem man eigentlich keine wirkliche Kenntnis nachweisen muss reicht dann?!
      Der KN ist nicht geschenkt, kostet 26,75€. Mit dem abschließenden Klick bestätigst du, die vorgetragenen Infos zur Kenntniss genommen zu haben.
      Wenn du jetzt trotz besseren Wissens Blödsinn machst, bekommst du Ärger. Denn rausreden, "ich wusste ja nicht" klappt nicht mehr.
      Ich denke das ist das Ziel, was hinter dem KN für Private steckt.
    • Ach was waren das 2007 noch rosige Zeiten. Meine Eigenbauten hatten zwar Mühe sich in der Luft zu halten (bzw. ich am Pult), doch geflogen ist man wo ausreichend Luft war.
      Eine Versicherung? Nö, halte ich aber für gut.
      Kenntnisnachweis? Nö, man kannte jedes Detail vom Kopter und seiner Firmware aber Flugverbotszonen und Gedöhns waren (fast) Fremdworte. Andererseit steckte so viel Arbeit in den Dingern, die wurden, zumindest von mir, behandelt wie rohe Eier.
      Das Drama begann erst, als jeder Vollpfosten einen Kopter im (Versand)Handel oder bei Tshibo kaufen konnte und meinte, er könne auch "out of Karton" so spektakulär fliegen wie in den YT-Videos.
      Also, neben etwas Gesetzeskunde würde ich mir bei einem Kenntnisnachweis auch praktisches fliegen als Prüfung wünschen.
      Ok, 26,75 EU kann man geben, doch was ich noch vor Wochen so an Kursgebühren gesehen habe, neee...

      Old-Papa
    • Versteht mich nicht falsch, ich finde es gut und es freut mich dass die 26,75€ ein angemessener Preis (von jedem machbar) ist.

      Aber das was in den Medien und durch die Politik "verkauft" wird passt mit diesem "Nachweis" nicht zusammen. Ja natürlich bestätigt man das, aber auch ohne den Nachweis ist jeder Bürger verpflichtet sich an geltendes Recht zu halten, sich ggf. zu informieren (Unwissenheit...). Und so wirklich auseinandersetzen wäre vermutlich für alle besser, also wäre zumindest was in Richtung SafeDrone sinnvoller.

      Und ja ich stehe dazu, jemand der es gewerblich betreibt, verantwortungsbewusst umgeht. Sich auskennt in Theorie und Praxis und das auch nachweisen kann soll mehr dürfen als jemand dem heute einfällt "hey Drohne mit Kamera ist cool" und diese 15 Minuten später im Blödmarkt kauft und weitere 60 Minuten später irgendwo damit rumfliegt und es geil findet, dass das Ding 1,5km weit fliegt und trotzdem ein Top Bild liefert.

      So wir jmd mit Führerschein eben bewiesen hat, dass er Theorie und Praxis beim Auto (LKW, Bus...) zum Zeitpunkt des Erwerbs ausreichend beherrscht. Natürlich gibts trotzdem Idioten denen alles egal ist, aber bräuchte man gar keinen Schein und keine Pflichtversicherung wäre vermutlich noch ein wenig mehr "los".
    • Hallo,
      Die Verantwortung wird an euch delegiert und übertragen.

      In meiner beruflichen Tätigkeit habe ich einmal nach dem “grandfather Prinzip” ein prüfungspflichtiges Zertifikat bekommen.
      Ich habe schon lange Zeit bestimmte Tätigkeiten mit besonderen Sicherheitsanforderungen durchgeführt. Diese wurde irgendwann eigenständig und für Trainingszwecke als Video für Schulungen mit Prüfung bei den Kunden angeboten. Der Protagonist war ich, nur zu dieser Zeit hatte ich gar kein Zertifikat. Die Regelung mit der Prüfung war ja noch recht neu.
      Im nachherein bekam ich ohne Prüfung, von mir aber schriftlich bestätigt und versichert, dass ich die Materie kenne, das rechtsgültige Zertifikat.
      Und das im Flugzeugbau.

      Gruß
      Perry
    • old-papa schrieb:

      Ach was waren das 2007 noch rosige Zeiten. Meine Eigenbauten hatten zwar Mühe sich in der Luft zu halten (bzw. ich am Pult), doch geflogen ist man wo ausreichend Luft war.
      Eine Versicherung? Nö, halte ich aber für gut.
      Kenntnisnachweis? Nö, man kannte jedes Detail vom Kopter und seiner Firmware aber Flugverbotszonen und Gedöhns waren (fast) Fremdworte. Andererseit steckte so viel Arbeit in den Dingern, die wurden, zumindest von mir, behandelt wie rohe Eier.
      Das Drama begann erst, als jeder Vollpfosten einen Kopter im (Versand)Handel oder bei Tshibo kaufen konnte und meinte, er könne auch "out of Karton" so spektakulär fliegen wie in den YT-Videos.


      Ja die guten alten Zeiten :)

      Meine ersten Helis die ich so baute und mit null Ahnung von Picht eisntellen usw. flogen zwar nicht lange, aber aus Fehler lernt man ja bekanntlich.
      Aus den Erfahrtungen (viel Crash-Geld investiert) wurden die Modelle immer besser und fliegen lerrnte man noch nebenbei undauch kritische Situtation zu meistern. Ich habe einmal meinem Bekannten (P3 Prof - Pilot) einer meiner Drohnen und irgendwelche Helferrlein zu ausprobieren seiner Flugkünste ausgeliehen, er konnten nicht einmal in Kopter in die Luft bekommen, also Kopter selber gestartet und zum Schweben gebracht, dann die Funke übergebern. Ergenis: unkontrollierter Flug mit abschließenden Crash. Begraben

      Modelle baue ich immer noch zwar keine Helis sondern Drohnen, zwar habe ich auch "Gekaufte", aber der Selbstbau ist doch viel interssanter, da wird das Fliegen zur zur Nebensache.

      Das es nun einen leicht zu machenden Kenntnisnachweis gibt, ist zwar irgendwie doch ok, aber es betrifft leider nicht die Klasse unter 2 kg. Denn diese Klasse wird doch sehr viel mehr gekauft und sind am Meisten in der Negativpresse zu finden. Hier trifft die Unerfahrenheit und die geht es noch mehr ( höher, weiter) aufeinander.
      "Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
      Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

      Zitat Albert Einstein
    • @Raptor2063
      Natürlich sollst du mehr dürfen, hast ja schließlich einen Profi KN. Du bekommst Einzelerlaubnisse und kannst dort fliegen wo es ein Privater nicht darf.
      Du darfst ggf.auch über 100m mit der Drohne aufsteigen, ich darf es nur mit dem Flächenflieger. (war gestern auf geschätzten 150m)
      Der Jenige der im Blödmarkt eine Drohne kauft, braucht überhaupt keinen KN. Weil im Blödmarkt keine Drohne über 2 Kg wiegt. Und dennoch muss sich jeder an geltendes Recht halten. Ob mit oder ohne KN.
    • Ja das ist auch richtig und wichtig. Aber wenn man ehrlich ist, reicht auch eine P4 um was anzurichten.

      Darum stellt sich mir die Frage, sind 2kg schon zu viel? Oder ist das ganze Thema doch nicht so gefährlich wie es gern gemacht wird bzw. eher macht der Nachweis ab 2kg jetzt so viel Unterschied?

      Abgesehen davon gibts z.B. hin und wieder auch Inspire & Konsorten schon auch im Blödmarkt oder z.B. Conrad.
    • Raptor2063 schrieb:

      Darum stellt sich mir die Frage, sind 2kg schon zu viel?
      Ist relativ. Selbst eine Racerdrohne mit 600g kann bei der Geschwindigkeit Schaden anrichten. Ich halte die neue Drohnen VO auch für nicht ausgereift. Der Alex hat jedoch die Grenze bei 2Kg gemacht und wir müssen damit umgehen.
      Andererseits kann jeder Radfahrer völlig ungeschult am Straßenverkehr teilnehmen, ist das in Ordnung?

      Bei Conrad gibt es die Inspire, im Blödmarkt hab ich noch Keine gesehen. Dort läuft all das unter "Spielzeug" Schau mal genau auf das Preisschild.
    • Ja, wobei bei Radfahrern meist nur die Leute selbst verletzt werden oder sterben (klar kann auch hier mehr passieren, d.h. weitere Personen involviert sein). Nicht dass das nicht trotzdem schlimm ist!

      Mit einer Drohne kann man aber von irgendwo was ausspionieren, in die Privatsache "eingreifen", jemand verletzen, ja im schlimmsten Fall ein Flugzeug zum Absturz bringen und es ist ein wenig wie im Internet, all das ungesehen, unerkannt und schwer greifbar. Ja vielleicht etwas übertrieben, aber dennoch ist es nochmal ein wenig anders.
      Das hier also Handlungsbedarf besteht (bestanden hat) keine Frage, aber es ist definitiv verbesserungsfähig und in bestimmten Bereichen war es auch schon lange vorher klar geregelt (Flughäfen usw.)

      Ja und natürlich liegt es aktuell an Herrn Dobrindt und so ist es jetzt eben.

      Im Blödmarkt bin ich nicht so häufig, meine aber ich hätte hier auch schon eine I1 gesehen (ist ja mittlerweile auch nicht mehr so teuer).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Raptor2063 ()

    • Raptor2063 schrieb:

      Das hier also Handlungsbedarf besteht (bestanden hat) keine Frage, aber es ist definitiv verbesserungsfähig und in bestimmten Bereichen war es auch schon lange vorher klar geregelt (Flughäfen usw.)
      Ist eh nur eine Übergangsregelung. Mal sehen was von der EASA auf uns zukommt. Dort werden die Gewichtsklassen wieder anders reglementiert.
      205933_EASA_Summary of the ANPA_DE.pdf
    • Hallo,
      erst wird über das Thema diskutiert, dass alles überreguliert wir, es teuer wird, und Angst hat, nicht mehr mit seiner Drohne fliegen zu können.
      Jetzt ist alles plötzlich zu einfach und zu billig, dass eine "Dreiklassenkoptergesellschaft" eingeführt wird.
      Dem Gesetz ich genüge getragen, es wird einfach noch einmal darauf hingewiesen, dass der Steuerer das Risiko trägt!
      Mit den 2kg Masse ist es eben so. Es ist wie mit dem Autoführerschein, früher waren 7,5t erlaubt zu fahren und heute nur noch 3,5t.
      Ob ihr nun von einen 7,5 Tonner oder nur von einem 3,5er überfahren werdet, da regt ihr euch doch auch nicht auf.

      Grund: Masse mal Beschleunigung (Aufschlag)

      Gruß
      Perry

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von n.-perry ()

    • Pixhai schrieb:

      Raptor2063 schrieb:

      Das hier also Handlungsbedarf besteht (bestanden hat) keine Frage, aber es ist definitiv verbesserungsfähig und in bestimmten Bereichen war es auch schon lange vorher klar geregelt (Flughäfen usw.)
      Ist eh nur eine Übergangsregelung. Mal sehen was von der EASA auf uns zukommt. Dort werden die Gewichtsklassen wieder anders reglementiert.205933_EASA_Summary of the ANPA_DE.pdf
      Hier etwas aktuelleres :
      Mehr Sicherheit in der Luft: Registrierung von Drohnen soll EU-weit Pflicht werden | Deutschland

      Aber das wird noch dauern, kommt Zeit, kommt Rat

      Gruß
      Perry
    • old-papa schrieb:

      So, für die Herren Bedenkenträger habe ich mein Zertifikatsfoto (Seite 7) nochmal überarbeitet. Nu isses noch schöner

      Old-Papa

      § 267 StGB
      Urkundenfälschung

      (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.

      Old-Papa, keine Sorge, dir passiert nix, denn bei deiner Verschönerungsaktion liegt keine Täuschung im Rechtsverkehr vor.
      Das setzt natürlich voraus, dass du auch wirklich so aussiehst phatgrin , weil du mußt bekanntlich zum Abgleich deinen Personalausweis mitführen. crazy
      LG
      Uli
    • Hubsano schrieb:


      ... dass du auch wirklich so aussiehst phatgrin , weil du mußt bekanntlich zum Abgleich deinen Personalausweis mitführen. crazy ...
      Booaaaahhh, der war jetzt aber gemein. Sadomaso totolachen

      Spaß beiseite. Hier wurde ja auch schon geschrieben, dass man sich den KN auf A6 verkleinert und dann laminiert hat. So etwas hatte ich mir auch schon überlegt und frage mich, ist das überhaupt statthaft? Denn z.B. Führerschein oder Fahrzeugpapiere darf man ja auch nicht "verkleinern" und laminieren. hmm
      Liebe Grüße
      ApisMellifera
    • Hubsano schrieb:

      Old-Papa, keine Sorge, dir passiert nix, denn bei deiner Verschönerungsaktion liegt keine Täuschung im Rechtsverkehr vor.
      Das setzt natürlich voraus, dass du auch wirklich so aussiehst phatgrin , weil du mußt bekanntlich zum Abgleich deinen Personalausweis mitführen. crazy
      LG
      Uli

      Die Haare sind mehr lol
      Mit diesem Avatar stolpere ich seit Jahren durch dutzende Foren. ;)

      Old-Papa

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von old-papa ()

    • ApisMellifera schrieb:

      Booaaaahhh, der war jetzt aber gemein. Sadomaso totolachen
      Spaß beiseite. Hier wurde ja auch schon geschrieben, dass man sich den KN auf A6 verkleinert und dann laminiert hat. So etwas hatte ich mir auch schon überlegt und frage mich, ist das überhaupt statthaft? Denn z.B. Führerschein oder Fahrzeugpapiere darf man ja auch nicht "verkleinern" und laminieren. hmm

      Ich habe beides im Rucksack. Im Deckel unter dem Inlay in A4 und zum schnellen Greifen in A6 lose drin. Beide laminiert, klar.
      Fahrzeugpapiere laminiert, würde wohl sogar gehen, verkleinern wohl nicht. Andererseits: Der KN ist ja zum selber ausdrucken (so weit sind wir bei Fahrzeugpapieren ja noch nicht) und wenn ich selber ausdrucke, ist das Dingens ja eh immer etwas unterschiedlich (ja nach Drucker), selbst ohne Farbe würde wohl gehen.

      old-Papa

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von old-papa ()

    • ApisMellifera schrieb:

      z.B. Führerschein oder Fahrzeugpapiere darf man ja auch nicht "verkleinern" und laminieren.
      Das ist ein guter Hinweis.
      Viele machen auch eine Kopie des Fahrzeugscheines und führen den mit, auch nicht ok.
      Ich denke, dass sollte man differenziern dürfen.
      Den Führerschein muß ich aufgrund von Fälschungsmerkmalen auf seine Echtheit hin prüfen können und darf ihn nicht verändern.
      Gleiches gilt für die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugschein).
      Hier muß ich das original Papier/ die Plastikkarte prüfen können.

      Bei unserem Kenntnisnachweis hängt das "Original" davon ab, welches Papier ich gerade im Drucker habe.
      Das kann nicht der Maßstab sein und ich denke die Größe ändert den Wahrheitsgehalt der "Urkunde" auch nicht in Richtung Fälschung.

      Uli
    • Pixhai schrieb:

      Wenn aber Einer deine Identität klaut und bei einer Kontrolle "keinen" Ausweis dabei hat, und auch noch ohne Auto unterwegs ist.
      Bekommst du erst mal Post und musst ein Alibi haben. Wenn du kein Alibi hast und der Dieb dir noch ein wenig ähnlich sieht, hast du schlechte Karten.
      Ich weiß, das ist sehr weit hergeholt. Mann kann es jedoch vermeiden, in dem man seine Reg-Nr. nicht öffentlich preisgibt.
      Meine Identität kann man vielleicht im Internet klauen - doch da findet man meine rechtlich wirksamen Daten zur Identität nicht. Und selbst wenn: die Kontrollorgane werden sich nicht damit zufrieden geben: "Ich habe keinen Ausweis und auch kein Auto dabei!", zumal ein mitgeführtes Auto auch kein Identitätsnachweis ist.

      Ich verlasse mich da auf die realen Möglichkeiten der Identitätsfeststellung der Behörden.
      Und ich werde sicherlich keine Post mit der Frage nach einem Alibi bekommen, weil bereits bei der Kontrolle vor Ort festgestellt werden wird, wer da welches Papier vorweist. Eine Identitätsfeststellung erschöpft sich nicht an "Ausweis dabei oder nicht dabei" oder "Auto dabei oder nicht dabei"!

      Auch DAS ist MIR ZU weit weg geholt...
      Noch haben wir den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass man mir beweisen muss, dass ich etwas falsch gemacht habe und nicht, dass ich meine Unschuld beweisen muss.

      Im Dokument selbst steht ja, dass es im Original mitzuführen ist.
      Klar kann man von seiner eigenen Urkunde eine Kopie und auch eine Verkleinerung herstellen. Entscheidend ist, ob man über das Original verfügt und verfügen darf. Gleichwohl muss man darauf gefasst sein, dass man diese Kopie nicht anerkennt und das Original sehen möchte - was dann auch vorgewiesen können werden sollte.

      Wenn von einer EIGENEN, rechtmäßig erlangten Urkunde eine Kopie ohne jegliche INHALTLICHE Veränderung (Urkunde = zu Papier gebrachte Gedankenerklärung, welche Aussteller, Berechtigung und Inhaber erkennen lässt (vereinfacht formuliert)), angefertigt wird, so ist das problemlos. Man sollte nur auch das Original vorweisen können.


      Hubsano schrieb:

      Das kann nicht der Maßstab sein und ich denke die Größe ändert den Wahrheitsgehalt der "Urkunde" auch nicht in Richtung Fälschung.
      Insofern hat Hubsano hier völlig Recht: Der Wahrheitsgehalt wird nicht verändert.
      Richtig ist auch, dass eine - wie auch immer geartete - Vervielfältigung keine Rechtskraft erlangt. Sie kann nur einen Hinweis liefern, dass es sein könnte, dass der "Vorweiser" über das Original verfügt.
      Kein Problem - ich wiederhole: "Man sollte nur auch das Original vorweisen können."!
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix