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    • Hubsano schrieb:

      ... Den Führerschein muß ich aufgrund von Fälschungsmerkmalen auf seine Echtheit hin prüfen können und darf ihn nicht verändern. ...
      Fälschungsmerkmale? Ich habe noch den grauen "Lappen". phatgrin

      So mancher Jung-Polizist musste erstmal in die Zentrale funken oder falls vorhanden, seinen älteren Kollegen fragen, was das ist und ob dieses Teil seine rechtliche Gültigkeit hat. :D
      Ich glaube somit nicht, dass die Mehrheit der jungen Polizisten vor Ort die Echtheit meines Führerscheins erkennen könnten. :P

      Zumal auf dem Foto in meinem alten grauen "Lappen" jeder sein könnte, denn da war ich noch 17 Jahre jung und hübsch - jetzt nur noch alt und runzelig. Also auch hier keine Gegenkontrolle mit dem Foto auf dem Perso. :P :D
      Liebe Grüße
      ApisMellifera
    • ApisMellifera schrieb:

      So mancher Jung-Polizist musste erstmal in die Zentrale funken
      ... und von dort bekommt er dann mittels Datenverbund zur ausstellenden Führerscheinbehörde die Auskunft, ob Du über die erforderliche Erlaubnis verfügst oder nicht. Oder ob und wann sie warum entzogen wurde... oder ob sie überhaupt jemals vorlag... Wenn ja, ist schonmal wesentlich UNwahrscheinlicher, dass das Papier gefälscht ist. Warum sollte man auch fälschen, wenn man die Erlaubnis eh hat... ;) Wenn KEINE Daten hinterlegt sind, dann wird derjenige sich auch das vorgelegte Papier intensiver angucken und hinterfragen...
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • ApisMellifera schrieb:

      Fälschungsmerkmale? Ich habe noch den grauen "Lappen"
      Hab auch noch den guten , grauen Lappen mit nem tollen Foto
      Nur im EU Ausland wird er mittlerweile nicht mehr anerkannt.
      Ausnahme Niederlande.
      Da gibt es eine Bescheinigung/Bestätigung des niederländischen Konsulats in Düsseldorf, das der deutsche Führerschein
      "grijs van kleur" (grau von Farbe) weiterhin Gültigkeit hat.
      Dieses Dokument muß man aber mitführen, weil der junge, niederländische Polizist das auch nicht weiß
      Uli
    • Ich denke, die Unterhaltung führt nun zu weit vom Thema weg.
      Fälschungsmerkmale, Fälschungsmöglichkeiten und die Verwendung gefälschter Dokumente sollten dann jedem dazu Geneigten selbst überlassen werden... hinternvoll - genau so, wie das Erlangen dazu nötigen Wissens.

      Bitte nun wieder zum Threadtitel zurückkehren.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Hubsano schrieb:

      ... Nur im EU Ausland wird er mittlerweile nicht mehr anerkannt.
      Ausnahme Niederlande.
      Da gibt es eine Bescheinigung/Bestätigung des niederländischen Konsulats in Düsseldorf, das der deutsche Führerschein
      "grijs van kleur" (grau von Farbe) weiterhin Gültigkeit hat.
      Dieses Dokument muß man aber mitführen, weil der junge, niederländische Polizist das auch nicht weiß
      Uli
      Woher hast Du diese Info? Mein aktueller Wissenstand ist, dass in der ganzen EU der graue Führschein noch seine Gültigkeit hat - siehe z.B. hier.

      Selbst in Norwegen, was ja nicht zur EU gehört, hatte mein "Grauer" noch seine Gültigkeit. ;)

      Nur über einem Alter von 70 Jahren, muss man in Norwegen den Gesundheitsattest "legeattest NA 0202c" auf Verlangen vorzeigen.
      Liebe Grüße
      ApisMellifera
    • ApisMellifera schrieb:

      Mein aktueller Wissenstand ist, dass in der ganzen EU der graue Führschein noch seine Gültigkeit hat
      Ja, dann ist deine Info aktueller und die EU Vereinbarung kannte ich nicht.

      Das " grijs van kleur" Dokument hab ich schon seit 20J.
      Kann ich dann wohl entsorgen.
      Danke für den Hinweis

      Uli
    • Format der Bescheinigung für Kenntnisnachweis gem. § 21a, Abs. 4, Satz 3, Nr.3 LuftVO

      Ich habe den Rechtsanwalt des DMFV, Herrn Carl Sonnenschein angeschrieben und bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:
      • ist ein Format des Dokumentes vorgegeben oder frei wählbar (DIN A?)
      • kann ich die Größe des Ausdruckes und damit der Urkunde frei wählen?
      LG
      Uli

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hubsano () aus folgendem Grund: Anfrage DMFV

    • Liegt daran dass diese NFL den Nachweis nach §21d regelt. ;)

      DFS schrieb:

      Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Form derBescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse undFertigkeiten zum Steuern unbemannter Fluggeräte gemäß
      §21a Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 Luftverkehrs-Ordnung
      Nr.2 ist "der Große" der für gewerbliche dient, mit Prüfung usw. kaffetrinken

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Raptor2063 ()

    • Dort steht:
      Diese Bescheinigung ist beim Betrieb von unbemannten Fluggeräten von mehr als zwei Kilogramm Startmasse vom Steuerer im Original zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen.
      Bei meinem Privat KN steht das nicht, und ich habe kein Original. Die runergeladene PDF kann ich mehrfach ausdrucken.

      Beim Text fällt mir auf, dass du nur Kopter über 2 Kg fliegen darfst. Ich dagegen kann mit meinem Privat KN das auch und zusätzlich Flächenflieger über 2Kg und auch über 100m aufsteigen lassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Koptermaxx ()

    • Wie versprochen die Infos von SafeDrone.
      SafeDrone wird/plant einen Kenntnisnachweis (Nach § 21a (Nr. 2) LuftVO) der Online also ortsunabhängig angeboten wird.
      Hier wird noch auf die Anerkennung durch das LBA gewartet, der noch in Bearbeitung ist.
      Zum Preis darf ich soviel verraten, er wird sich unter den derzeitigen Anbietern bewegen.

      Ich werde hier zu dem Thema auf dem Laufenden gehalten und wenn es Neuigkeiten gibt, werden wir es im Forum als Erstes erfahren ;)
    • teckkopter schrieb:

      Wie versprochen die Infos von SafeDrone.
      SafeDrone wird/plant einen Kenntnisnachweis (Nach § 21a (Nr. 2) LuftVO) der Online also ortsunabhängig angeboten wird.
      Hier wird noch auf die Anerkennung durch das LBA gewartet, der noch in Bearbeitung ist.
      Zum Preis darf ich soviel verraten, er wird sich unter den derzeitigen Anbietern bewegen.

      Wenn dann mal nicht alle Interessenten inzwischen abgefrühstückt sind ;) Ein paar Euronen weniger ist zwar schön, doch der 1.10. naht. Ich wollte das hinter mir haben und 26,75 ist weniger als ne gute Pulle Whisky ;)
      (Man gönnt sich ja sonst nichts...) lol

      teckkopter schrieb:


      Ich werde hier zu dem Thema auf dem Laufenden gehalten und wenn es Neuigkeiten gibt, werden wir es im Forum als Erstes erfahren ;)

      Ok.

      Old-Papa
    • old-papa schrieb:

      teckkopter schrieb:

      Wie versprochen die Infos von SafeDrone.
      SafeDrone wird/plant einen Kenntnisnachweis (Nach § 21a (Nr. 2) LuftVO) der Online also ortsunabhängig angeboten wird.
      Hier wird noch auf die Anerkennung durch das LBA gewartet, der noch in Bearbeitung ist.
      Zum Preis darf ich soviel verraten, er wird sich unter den derzeitigen Anbietern bewegen.
      Wenn dann mal nicht alle Interessenten inzwischen abgefrühstückt sind ;) Ein paar Euronen weniger ist zwar schön, doch der 1.10. naht. Ich wollte das hinter mir haben und 26,75 ist weniger als ne gute Pulle Whisky ;)
      (Man gönnt sich ja sonst nichts...) lol

      teckkopter schrieb:

      Ich werde hier zu dem Thema auf dem Laufenden gehalten und wenn es Neuigkeiten gibt, werden wir es im Forum als Erstes erfahren ;)
      Ok.

      Old-Papa
      An SafeDrone liegt es nicht, sondern am LBA, der mit dem Onlineprozess noch nicht konform ist.
      Achtung nicht verwechsel. SafeDrone wird und kann nur einen Kenntnisnachweis nach §21a (Nr.2) (damit kann man auch gewerblich) ausstellen und das aber Online, für einen bestimmt lukrativen Betrag. Einfach noch abwarten kann sich bestimmt für einige Lohnen, vor allem für diejenigen die Nebenberuflich Drohnenfotos machen möchten.