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Angepinnt Verlust von Versicherungsschutz!

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    • Verlust von Versicherungsschutz!

      Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich an der RC bzw. Drohne Veränderungen vornehme?

      Als erstes müssen wir festhalten, dass es Unterschiede in Haftpflicht und Kasko gibt.

      Haftpflicht:

      Da es sich um eine Halterhaftpflicht Versicherung handelt, die gesetzlich vorgeschrieben ist – wie im Kfz Bereich auch, gilt die Haftung gegenüber dem Geschädigten grundsätzlich als versichert, denn der Geschädigte kann nichts für das Fehlverhalten des Halters der Drohne. Somit zahlt die Versicherung erst mal den entstandenen Schaden und kann dann ggfs. Regress beim Drohnenbesitzer (Halter) nehmen.
      Ganz am Ende wird diese Frage also leider individuell und ggfs. vom Richter zu entscheiden sein.
      Wenn man aber folgende Dinge beachtet, sollte es keine Probleme im Schadenfall geben:
      Solange es sich um fertige, vom Hersteller nicht als Bausatz gekennzeichnete, Drohnen handelt, dürfen KEINE Veränderungen an der Drohne und dem Zubehör vorgenommen werden. In jeder Betriebsanleitung steht, dass bei dieser Art von Drohnen keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, da sonst die Sicherheit der Drohne nicht gewährleitet wird. Als Bsp sei hier noch genannt, dass auch Autos nicht ohne TÜV Zertifikat baulich verändert werden dürfen und/oder mit Drohnen Dinge "transportiert" werden dürfen, für die eine Drohne nicht vorgesehen ist. Es ist zwar richtig, dass das Drohnen fliegen aus dem Bereich Modellbau kommt aber in den letzten 2-3 Jahre haben in diesem Segment die „ready to fly“ Modelle an massiver überhand gewonnen.
      Ausserdem verliert man die Garantie und somit ggfs. die Möglichkeit „technisches Versagen“ beim Hersteller als Schadenursache gelten zu machen.
      Als Ausnahme sind hierbei Drohnen zu sehen, die Eindeutig als Bausatz bzw. Modellbau vorgesehen sind. Hier verlangt der Versicherer ein eindeutiges Foto, das den aktuellen "Zustand" der Drohne zeigt.
      Bei einem Schaden eines Bausatzes wird im Einzelfall geprüft – ggf. durch einen Sachverständigen – ob der Kopter ordnungsgemäß zusammengebaut wurde und die nachträglichen Änderungen fachgerecht durchgeführt wurden. Wenn ja, wäre prinzipiell Versicherungsschutz gegeben, wenn nicht, würde man ggf. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
      Um hier sicher zu gehen, empfehlen wir immer ein aktuelles Foto (am besten nach jeder Veränderung) an die Versicherung zu senden.

      Kasko:

      Da es sich hier NICHT um eine Pflichtversicherung handelt, kann auch der Versicherungsschutz gefährdet werden. Sollten also Änderungen vorgenommen werden, gilt dasselbe wie oben in Haftpflicht ABER im Fall der Fälle könnte die Versicherung eben NICHT zahlen.
      Ebenfalls ein Bsp aus dem KFZ-Bereich:
      Das Auto fängt Feuer, weil der Tank in Eigenregie erweitert wurde. Dadurch wäre die Versicherung durch bauliche nicht genehmigte Veränderungen ggfs. von der Leistung frei.
      versichertedrohne.de beschäftigt sich intensiv rund um das Thema "Drohnen bzw. Kopter Versicherungen"
      Wir bieten individuelle Tarife für private und gewerbliche Piloten bzw. Drohnen an.
      Selbst das Vermieten von Koptern, kann über uns versichert werden - sprecht mich einfach an! :rolleyes:
    • Hallo @versichertedrohne.de,

      da Du das jetzt ansprichst möchte ich doch einmal genauer "nachhorchen", denn ich denke, dass sollte auf jedenfall aufgeklärt werden.

      Speziell richten sich meine Fragen an bzw. die Anbauteile:
      ferner noch andere nicht originale aber kompatible Anbauteile:



      Zusätzlich dazu gibt es zahlreiche Modellbauer, welche ebenfalls alternative Propeller und/oder alternative Kameras "anbauen"/nutzen.

      Es wäre schön zu wissen, ob mit in den Versicherungsschutz einfließen muss bzw. nachträglich mit eingetragen werden kann.

      Ablegend dazu sehe ich hier auch den BOS - Bereich, wo auch unter anderen Voraussetzungen nach neuer LuftVO geflogen werden darf (Beispiel: Nachts), wo Lichtanbauteile dann natürlich Sinn machen.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Wenn ich das nun richtig verstehe wird zwischen Bausatz Drohne und "ready to fly" unterschieden!
      Das würde bedeuten, alle die z.B. an Ihrer ST16 an den Potis kleben oder schrauben können von der Versicherung in Regress genommen werden?
      Gerade viele die aus dem Bereich Modellbau kommen, ist das so bisher nicht bekannt, das liest man immer wieder.

      Solange es sich um fertige, vom Hersteller nicht als Bausatz gekennzeichnete, Drohnen handelt, dürfen KEINE Veränderungen an der Drohne und dem Zubehör vorgenommen werden. In jeder Betriebsanleitung steht, dass bei dieser Art von Drohnen keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, da sonst die Sicherheit der Drohne nicht gewährleitet wird. Als Bsp sei hier noch genannt, dass auch Autos nicht ohne TÜV Zertifikat baulich verändert werden dürfen und/oder mit Drohnen Dinge "transportiert" werden dürfen, für die eine Drohne nicht vorgesehen ist. Es ist zwar richtig, dass das Drohnen fliegen aus dem Bereich Modellbau kommt aber in den letzten 2-3 Jahre haben in diesem Segment die „ready to fly“ Modelle an massiver überhand gewonnen
    • Da ich Grobmotoriker bin werde ich eh nicht an meinen Koptern rumschrauben. Wenns irgendwo kneift geht halt
      ein großes Paket nach KK. Aber was ist mit Anbauteilen so wie Fan Tho Mass sie beschreibt ?
      Zusatzbeleuchtung oder andere, bessere (Karbon) Propeller oder Propellerschutz, oder, oder, oder.....?
      Wenn man davon nix an den Kopter schrauben darf wird die Zubehörindustrie aber bald auf dem Zahnfleisch kriechen.
      Bin mal gespannt was die beiden Versichrungsspezialisten dazu sagen.

      BTW: Wenn man Teile z.B. an den H anbaut wir diese schwerer. Immer dran denken :!:
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Gerhard, ja gute Frage. Ich würde mal behaupten, wenn es die Betriebssicherheit nicht gefährdet dann ist es OK.
      Also ein Fuchsschwanz am Manta, ist kein Problem. Breitere Reifen wenn nicht eingetragen, dann schon und am Motor tunen definitiv auch. Dann erlöscht die Betriebserlaubnis.
      Mich würde noch Interessieren ob das bei allen Versicherungen so gehandhabt wird? Haben die Modellbauverbände da andere Versicherungen, eventuell ohne diese Klauseln?
    • Ich weiß, dieses Thema sollte sachlich geklärt werden.
      Trotzdem kann ich mit nicht verkeifen, einfach mal wieder rauszublubbern, was ich über diese ganze Angelegenheiten denke.

      Leider ist es in unserer Gesellschaft nicht selten, dass Versicherungsnehmer den Schadensfall so darzustellen versuchen, dass eine Versicherung BEZAHLT. Auch wenn die Sache etwas anders stattgefunden hat.

      Auf der anderen Seite erfährt man immer häufiger von Fällen, wo eine Versicherung sich vor der Zahlung ganz oder teilweise "drücken" will.

      In der Regel müssen bei Uneinigkeit heutzutage immer Anwälte und Gerichte bemüht werden, wenn eine der beteiligten Parteien nicht zufrieden ist.

      Der einen Versicherung wird es vielleicht völlig egal sein, ob der Kopterpilot die Originalpropeller drauf hat, die nächste Versicherung nimmt das evtl als Anlass nicht zu zahlen - bzw Regress zu nehmen.

      Somit darf ich heutzutage am besten gar nicht meine Höhle verlassen, egal ob mit oder ohne Kopter.
      Je tiefer ich mich in diese Problematik einarbeite, einfühle oder nur drüber nachdenke, desto mehr kann mir das den gesamten Spaß verderben.

      Also handele ich wie sehr viele Menschen:

      Immer "hoffen" dass nichts passiert, mögliche Horrorszenarien verdrängen.
      Man kann trotzdem verantwortungsvoll fliegen, ohne mutwillig in Kauf zu nehmen, dass jemand zu Schaden kommt.

      Im Schadensfall "gewinnt" dann der bessere Anwalt und ein Richter entscheidet, ob ICH mich strafbar gemacht habe oder die Verantwortung für den Schaden habe.

      MIR nützt es also GAR NICHTS, wenn EIN Versicherungsvertreter mir in einem Internetforum sagt, welche Veränderungen an meinem Kopter akzeptiert werden und welche nicht!
      Gruß Fritz
    • Fritz schrieb:

      MIR nützt es also GAR NICHTS, wenn EIN Versicherungsvertreter mir in einem Internetforum sagt, welche Veränderungen an meinem Kopter akzeptiert werden und welche nicht!
      Das ist schon korrekt so, Fritz. Aber interessant ist es schon für denjenigen, der sich vielleicht mit dem Gedanken trägt bei o.g. Herren eine Versicherung abzuschliessen.
      Da kann man den Anbietern doch mal auf diesem Wege auf den Zahn fühlen. Wie sich eine Versicherung verhält wenn der Schadensfall eingetroffen ist, steht auf einem
      ganz anderen Blatt.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Fritz schrieb:





      MIR nützt es also GAR NICHTS, wenn EIN Versicherungsvertreter mir in einem Internetforum sagt, welche Veränderungen an meinem Kopter akzeptiert werden und welche nicht!
      hallo Fritz,

      Na ja - aber so kann ich mich für oder auch gegen diesen einen Makler entscheiden,
      Ist doch mal eine Ansage, im Gegensatz zu den anderen Maklern die das so nicht schreiben,

      Ich seh das also anders - und zwar ganz gut
      vom mir gibt es eine Sonnenbrille :thumbup:
      viele Grüße
      Boernie
    • @Fritz, ich sehe es auch als sehr Positiv an. Gerade die Zwei zeigen dadurch Kompetenz.
      Entstanden ist das Ganze übrigens, weil einige User gefragt haben was denn mit dem Versicherungsschutz passiert wenn die an dem Copter oder Funke rumschrauben. Die meisten Kopterpiloten sind keine Modelbauer und fragen sich das dann zurecht.
    • Mich interessiert in diesem Zusammenhang auch noch eine Frage:

      Ist die Regreßhöhe bei der Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung limitiert?

      In der Kfz-Pflichtversicherung (ebenfalls Gefährdungshaftung) ist die Regreßhöchstgrenze bei 5.000€ festgelegt.
      Bisher habe ich von einer solchen Begrenzung im Luftrecht nichts gefunden.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • WOHW, tolle Fragen, tolle Beteiligung !!
      Als erstes will ich mich mal für die späte Rückmeldung entschuldigen... ich hab nach Ostern noch eine Woche an der Ostsee dran gehangen.
      Da das ganze Thema (auch für die Versicherungen) sehr JUNG ist, gibt es in vielen Bereichen tatsächlich noch keine Reglungen, die jeden Fall explizit behandeln.
      Unser Versicherer (Delvag) passt auch immer mal wieder die Bedingungen an - nur zum Vorteil des Kunden, da er sonst informieren müsste (Altbestände werden da automatisch upgegraded).
      Generell sei schon mal gesagt, dass zu diesem Thema nichts in den Bedingungen steht und somit sicherlich (wie Fritz geschrieben hat) jeder Fall individuell beurteilt wird/werden muss.
      Hier muss ich Firtz dann aber widersprechen, denn die Delvag handhabt das Thema äußerst kulant und ist im Bereich Luftfahrt ein absoluter Profi (Tochtergesellschaft der Lufthansa).

      Ich hab mal versucht Eure Fragen zusammen zu fassen und entsprechend zu antworten:

      1. Verliere ich den Versicherungsschutz bei (zugelassenen) Anbauteilen (zB Rotorblätter, Zusatzbeleuchtung, Propellerschutz)?

      Generell nein. Sofern es sich um zugelassene Anbauteile handelt und diese fachgerecht angebracht wurden, besteht prinzipiell im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz.

      2. Sind nicht originale Landegestelle versichert?

      Sofern diese fachgerecht montiert wurden und lt. Betriebs-/Montageanleitung nichts gegen dieses Landegestell spricht, besteht prinzipiell im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz.
      Hier gilt auch, (siehe folgende Frage) das Gewicht zu beachten.

      3. Wie sieht es mit zusätzlichem Gewicht (zB durch externe Kameras) aus?

      Maßgeblich ist hier immer das Gesamtgewicht – inkl. alle Anbauten (Kamera/ Akku plus Drohne) – dies darf nicht über der festgelegten Grenze ( 5kg. bzw. 25 kg.) liegen.
      Auch hier gelten zusätzlich wieder die Vorgaben der Betriebsanleitung. Sollte es hier Einschränkungen bzw. Vorgaben geben, müssen diese natürlich zu jeder Zeit eingehalten werden.

      4. Darf ich selbst Reparaturen (nach Ablauf der Gewährleistung) vornehmen?

      Prinzipiell ja, sofern diese fachgerecht ausgeführt werden.

      Zusammenfassend gilt:
      -Alle An-/Umbauten müssen fachgerecht ausgeführt werden,
      -alle angebauten Teile müssen zugelassen sein und alle
      -Um-/Anbauten müssen konform mit der Betriebs-/Montageanleitung sein.
      Sofern diese Voraussetzungen gegeben sind, besteht prinzipiell im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz.

      Für o.g. Fragen gilt:
      Der Versicherungsschutz wäre nur dann gefährdet, wenn ein eine Kausalität zwischen dem Schaden und den ggf. nicht fachgerecht montierten bzw. nicht zugelassenen Anbauteilen (Betriebsanleitung) besteht.

      Auf meine Rückfrage beim Versicherer ob es eine Liste solcher "offiziellen Anbauteile" gibt erhielt ich folgende Antwort:

      Ich glaube, wir tun uns hier keinen Gefallen, wenn wir jetzt anfangen, im Einzelnen festzulegen, welche Bauteile der Versicherungsnehmer nachträglich anbauen darf oder nicht.
      Das wird eine „unendliche Liste“, die ständig angepasst werden müsste. Deswegen würde ich es hier recht allgemein belassen.



      Zu guter Letzt:

      Kruzifix schrieb:

      Mich interessiert in diesem Zusammenhang auch noch eine Frage:

      Ist die Regreßhöhe bei der Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung limitiert?

      In der Kfz-Pflichtversicherung (ebenfalls Gefährdungshaftung) ist die Regreßhöchstgrenze bei 5.000€ festgelegt.
      Bisher habe ich von einer solchen Begrenzung im Luftrecht nichts gefunden.


      Eine super Frage! Ich weiß es nicht und habe leider noch keine Antwort aber sobald ich eine hab, schreib ich es :)

      Hoffe damit erstmal geholfen zu haben! Wenn nicht bitte weiter fragen...

      Beste Grüße aus Köln,
      Martin
      versichertedrohne.de beschäftigt sich intensiv rund um das Thema "Drohnen bzw. Kopter Versicherungen"
      Wir bieten individuelle Tarife für private und gewerbliche Piloten bzw. Drohnen an.
      Selbst das Vermieten von Koptern, kann über uns versichert werden - sprecht mich einfach an! :rolleyes:
    • Da möchte ich ebenfalls noch einmal hinterfragen.

      Ich finde es super, das der Versicherer hier diese Regelung für uns getroffen hat und, was ich bisher noch nicht wusste, das automatisch upgegraded wird, was, wie ich finde nicht jeder macht.

      Ich bin von Berufswegen kein Mechaniker oder Techniker, sodass faktisch jeder Umbau oder Reparatur nicht fachgerecht wäre.
      Wenn ich jedoch defekte Teile durch neue ersetze oder Anbauteile nicht einfach irgendwo anklebe, sollte das als fachgerecht nicht fachmännisch gelten.

      Wenn das die Versicherung so akzeptiert, wäre alles bestens.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Interessantes Thema hier

      Mich würde mal interessieren ob eine Hobbydrone überhaupt für gewerbliche Arbeiten genutzt werden darf

      Wir sprechen hier über Veränderungen ggf. an Drohnen die Veränderungen am Auto gleichkommen Da gibt es doch überhaupt keine Grundlagen für.

      Wenn man über so was spricht gehört eigentlich der Tüv mit ins Boot

      Ich glaube nicht dass irgendein Gutachter bei der Menge der Drohnen entscheiden kann

      was zulässig ist oder was nicht. Es sei denn es ist Offensichtlich
      Beispiel: Kiste Bier unter dem Copter…… Copter stütz abauf ein Auto

      Meiner Meinung müsste ein gewerblicher Copter vom TÜV abgenommen werden


      Als Minimalanforderung muss eine Gewerblicher Copter meiner Meinung nach min auch eine GS Prüfung haben Damit müssen alle Baupläne und auch die Software offengelegt werden

      Nur so lässt sich eigentlich abschließend bewerten ob ein Copter maßgeblich verändert wurde

      03_dguv_test_info.pdf
      Man kämpft gerade in der Autoindustrie darum Einsicht in die Softwaresteuerungen zu bekommt weil diese immer Sicherheitsrelevanter werden Ich finde das muss auch so sein

      sonst hat der Nutzer immer das nachsehen
      Eine Versicherung kann sich schnell auf irgend welche kleinen Sachen zurückziehen und nicht zahlen Und das nur weil man vielleicht zwei Klebestreifen am Gehäuse angebracht hat die das Gehäuse nach dem letzten Crash zusammenhalten
      ( Eine nicht sachgemäße Sicherheitsrelevante Instandsetzung aus einem Vorschaden heißt es dann)
      Oder schauen wir uns mal das Thema an : Einsatz von Werkzeugen ohne GS Prüfung
      datenbank-gepruefter-produkte

      Man kennt das von Berufsgenossenschaften im Handwerk

      Solange alle diese Dinge nicht geregelt sind sollte ein Versicherung den gewerblichen Drohnenpiloten so versichern das maximal eine Nichtzahlung erfolgt wenn es um definitive Offensichtlichkeit geht

      Dann wären wir wohl alle auf der richtigen Seite. Die Frage ist nur Ist das für eine Versicherung wirtschaftlich Zahle nix
    • Hallo,

      als "Selbstbauer und Kontrukteur" interessiert es mich besonders, ob etwas versichert ist oder nicht - schließlich ist mein Hobby seit mehr als 30 Jahren "Modellbau" und nicht "Testflieger"! Nach Rücksprache mit meiner Vericherung (DMO) sind alle meine Modelle vrsichert. Verändere ich meinen Yuneec, dann ist er eben kein Yuneec mehr, sondern ein Ingo-102-TX. Natürlich muss Gewicht usw. in den zulässigen Grenzen liegen.

      LG
      Ingo