Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich an der RC bzw. Drohne Veränderungen vornehme?
Als erstes müssen wir festhalten, dass es Unterschiede in Haftpflicht und Kasko gibt.
Haftpflicht:
Da es sich um eine Halterhaftpflicht Versicherung handelt, die gesetzlich vorgeschrieben ist – wie im Kfz Bereich auch, gilt die Haftung gegenüber dem Geschädigten grundsätzlich als versichert, denn der Geschädigte kann nichts für das Fehlverhalten des Halters der Drohne. Somit zahlt die Versicherung erst mal den entstandenen Schaden und kann dann ggfs. Regress beim Drohnenbesitzer (Halter) nehmen.
Ganz am Ende wird diese Frage also leider individuell und ggfs. vom Richter zu entscheiden sein.
Wenn man aber folgende Dinge beachtet, sollte es keine Probleme im Schadenfall geben:
Solange es sich um fertige, vom Hersteller nicht als Bausatz gekennzeichnete, Drohnen handelt, dürfen KEINE Veränderungen an der Drohne und dem Zubehör vorgenommen werden. In jeder Betriebsanleitung steht, dass bei dieser Art von Drohnen keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, da sonst die Sicherheit der Drohne nicht gewährleitet wird. Als Bsp sei hier noch genannt, dass auch Autos nicht ohne TÜV Zertifikat baulich verändert werden dürfen und/oder mit Drohnen Dinge "transportiert" werden dürfen, für die eine Drohne nicht vorgesehen ist. Es ist zwar richtig, dass das Drohnen fliegen aus dem Bereich Modellbau kommt aber in den letzten 2-3 Jahre haben in diesem Segment die „ready to fly“ Modelle an massiver überhand gewonnen.
Ausserdem verliert man die Garantie und somit ggfs. die Möglichkeit „technisches Versagen“ beim Hersteller als Schadenursache gelten zu machen.
Als Ausnahme sind hierbei Drohnen zu sehen, die Eindeutig als Bausatz bzw. Modellbau vorgesehen sind. Hier verlangt der Versicherer ein eindeutiges Foto, das den aktuellen "Zustand" der Drohne zeigt.
Bei einem Schaden eines Bausatzes wird im Einzelfall geprüft – ggf. durch einen Sachverständigen – ob der Kopter ordnungsgemäß zusammengebaut wurde und die nachträglichen Änderungen fachgerecht durchgeführt wurden. Wenn ja, wäre prinzipiell Versicherungsschutz gegeben, wenn nicht, würde man ggf. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
Um hier sicher zu gehen, empfehlen wir immer ein aktuelles Foto (am besten nach jeder Veränderung) an die Versicherung zu senden.
Kasko:
Da es sich hier NICHT um eine Pflichtversicherung handelt, kann auch der Versicherungsschutz gefährdet werden. Sollten also Änderungen vorgenommen werden, gilt dasselbe wie oben in Haftpflicht ABER im Fall der Fälle könnte die Versicherung eben NICHT zahlen.
Ebenfalls ein Bsp aus dem KFZ-Bereich:
Das Auto fängt Feuer, weil der Tank in Eigenregie erweitert wurde. Dadurch wäre die Versicherung durch bauliche nicht genehmigte Veränderungen ggfs. von der Leistung frei.
Als erstes müssen wir festhalten, dass es Unterschiede in Haftpflicht und Kasko gibt.
Haftpflicht:
Da es sich um eine Halterhaftpflicht Versicherung handelt, die gesetzlich vorgeschrieben ist – wie im Kfz Bereich auch, gilt die Haftung gegenüber dem Geschädigten grundsätzlich als versichert, denn der Geschädigte kann nichts für das Fehlverhalten des Halters der Drohne. Somit zahlt die Versicherung erst mal den entstandenen Schaden und kann dann ggfs. Regress beim Drohnenbesitzer (Halter) nehmen.
Ganz am Ende wird diese Frage also leider individuell und ggfs. vom Richter zu entscheiden sein.
Wenn man aber folgende Dinge beachtet, sollte es keine Probleme im Schadenfall geben:
Solange es sich um fertige, vom Hersteller nicht als Bausatz gekennzeichnete, Drohnen handelt, dürfen KEINE Veränderungen an der Drohne und dem Zubehör vorgenommen werden. In jeder Betriebsanleitung steht, dass bei dieser Art von Drohnen keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, da sonst die Sicherheit der Drohne nicht gewährleitet wird. Als Bsp sei hier noch genannt, dass auch Autos nicht ohne TÜV Zertifikat baulich verändert werden dürfen und/oder mit Drohnen Dinge "transportiert" werden dürfen, für die eine Drohne nicht vorgesehen ist. Es ist zwar richtig, dass das Drohnen fliegen aus dem Bereich Modellbau kommt aber in den letzten 2-3 Jahre haben in diesem Segment die „ready to fly“ Modelle an massiver überhand gewonnen.
Ausserdem verliert man die Garantie und somit ggfs. die Möglichkeit „technisches Versagen“ beim Hersteller als Schadenursache gelten zu machen.
Als Ausnahme sind hierbei Drohnen zu sehen, die Eindeutig als Bausatz bzw. Modellbau vorgesehen sind. Hier verlangt der Versicherer ein eindeutiges Foto, das den aktuellen "Zustand" der Drohne zeigt.
Bei einem Schaden eines Bausatzes wird im Einzelfall geprüft – ggf. durch einen Sachverständigen – ob der Kopter ordnungsgemäß zusammengebaut wurde und die nachträglichen Änderungen fachgerecht durchgeführt wurden. Wenn ja, wäre prinzipiell Versicherungsschutz gegeben, wenn nicht, würde man ggf. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
Um hier sicher zu gehen, empfehlen wir immer ein aktuelles Foto (am besten nach jeder Veränderung) an die Versicherung zu senden.
Kasko:
Da es sich hier NICHT um eine Pflichtversicherung handelt, kann auch der Versicherungsschutz gefährdet werden. Sollten also Änderungen vorgenommen werden, gilt dasselbe wie oben in Haftpflicht ABER im Fall der Fälle könnte die Versicherung eben NICHT zahlen.
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Das Auto fängt Feuer, weil der Tank in Eigenregie erweitert wurde. Dadurch wäre die Versicherung durch bauliche nicht genehmigte Veränderungen ggfs. von der Leistung frei.
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