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Angepinnt Verlust von Versicherungsschutz!

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    • Sky4Dream schrieb:

      ob eine Hobbydrone
      Was ist denn eine "Hobbydrohne"? Ich denke, es ist recht fließend, wer welchen Kopter für welchen Zweck einsetzt. Natürlich: je "wertvoller", desto unwahrscheinlicher wird es, dass jemand nur aus Jux und Dollerei damit rumfliegt.

      Sky4Dream schrieb:

      die Veränderungen am Auto gleichkommen
      Öhm, welche Veränderungen meinst Du denn konkret damit? Niederquerschnittsreifen auf Alufelgen am Kopter? chinese

      Sky4Dream schrieb:

      Als Minimalanforderung muss eine Gewerblicher Copter meiner Meinung nach min auch eine GS Prüfung haben
      Da bin ich jetzt nicht ganz sicher, aber hat nicht jeder regulär inportierte Elektronikartikel dieses Prüfzeichen - oder sollte es haben? Ich hab grad leider weder Karton noch Kopter da, um nachzusehen.

      Sky4Dream schrieb:

      zwei Klebestreifen am Gehäuse angebracht hat die das Gehäuse nach dem letzten Crash zusammenhalten
      ( Eine nicht sachgemäße Sicherheitsrelevante Instandsetzung aus einem Vorschaden heißt es dann)
      Dass es dann heißt "eine nicht sachgemäße sicherheitsrelevante Instandsetzung", wenn jemand das Gehäuse mit Klebestreifen "repariert", finde ich aber auch absolut richtig. Das ist ja auch weder sachgerecht noch sachgemäß und auch nicht fachgerecht oder -männisch.


      versichertedrohne.de schrieb:

      Ich weiß es nicht und habe leider noch keine Antwort aber sobald ich eine hab, schreib ich es
      Danke für die ehrliche Antwort. Bitte aber dranzubleiben! Ich denke zwar nicht, dass es eine solche Begrenzung gibt, da die "üblichen" Versicherungsnehmer einer Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung sicher über andere Rücklagen verfügt als der "gemeine Drohnenführer".

      Ich denke, das Wissen um eine Regreßhöchstgrenze ist durchaus für viele Drohnenführer interessant und ggf. dann auch etwas beruhigend.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • ingo46 schrieb:

      Hallo,

      als "Selbstbauer und Kontrukteur" interessiert es mich besonders, ob etwas versichert ist oder nicht - schließlich ist mein Hobby seit mehr als 30 Jahren "Modellbau" und nicht "Testflieger"! Nach Rücksprache mit meiner Vericherung (DMO) sind alle meine Modelle vrsichert. Verändere ich meinen Yuneec, dann ist er eben kein Yuneec mehr, sondern ein Ingo-102-TX. Natürlich muss Gewicht usw. in den zulässigen Grenzen liegen.

      LG
      Ingo
      Interessanter Ansatz, meldest Du dann den TYH bei der Versicherung ab und den Ingo-102-TX dort als versichertes Modell an?
      LG

      Steini
    • Lieber Kruzfix

      Im gewerblichen Freizeitbereich ist das ziemlich wichtig ob billig Produkte aus china mit CE kennzeichen einsetze oder qualliprodukte mit gs kennzeichen zb. Berg und einsatz im trapolinpark
      Die BERG Elite Trampoline stellen die Luxusvariante der Berg-Produktreihe. Die Trampoline, die auch für die gewerbliche Nutzung geeignet sind, sind verfügbar in zwei verschiedenen Größen (330cm und 430cm). Die enorme Qualität, die herausragende Langlebigkeit und einfaches Springen sind die bedeutendsten Aspekte der Berg Elite Trampoline. Das Spaßerlebnis wird auch hier durch Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. einen extra breiten Schutzrand, gesichert. Hier kann auch zwischen einem roten und grünen Schutzrand entschieden werden.

      Nur mal so
      Liebe Grüße
      Ich glaube ich könnte mit dir diskutieren wir wären nie einer meinung juhu gut das es sowas gibt
      Smiley Smiley
    • Kruzifix schrieb:


      Sky4Dream schrieb:

      Als Minimalanforderung muss eine Gewerblicher Copter meiner Meinung nach min auch eine GS Prüfung haben
      Da bin ich jetzt nicht ganz sicher, aber hat nicht jeder regulär inportierte Elektronikartikel dieses Prüfzeichen - oder sollte es haben? Ich hab grad leider weder Karton noch Kopter da, um nachzusehen.
      Da bin ich doch ganz Deiner Meinung! Meine Frage war, ob nicht jeder hier offiziell im Handel erhältliche Artikel, welcher mit elektr. Energie betrieben wird, dieses CS-Gütesiegel haben muss! Und aus Deiner Antwort heraus gleich noch eine Frage: Gibt es Unterschiede bei den CS-Zertifizierungen? Ich weiß das nicht. Ist GS-geprüft nicht "gleich sicher", unabhängig davon, woher ein Produkt kommt? Keine Ahnung...

      Klar, wir müssen ja nicht einer Meinung sein! Das darf so sein und ist manchmal auch förderlich... allerdings glaube ich nicht, dass Du solch ein Elite-Trampolin im gewerblichen Einsatz mit zB Panzertape reparieren würdest... ;) Und genau so halte ich eine Gehäusereparatur mit Klebeband unsachgemäß ;)

      Beste Grüße!
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Irgendwie bin ich jetzt kirre. Verwechselt Ihr da was oder ich hmm

      Also ich kenne ein GS Zeichen und ein CE Zeichen. Das sind aber zwei völlig verschiedene Paar Schuhe:

      Bei der CE Kennzeichnung "prüft und bescheinigt" der Hersteller sich selbst.

      Bei der GS Prüfung gibt es genaue Vorschiften und Regularien.


      Geprüfte Sicherheit – Wikipedia

      CE-Kennzeichnung – Wikipedia
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Ich hatte doch ein pdf mit angehängt
      03_dguv_test_info.pdf
      Und nein die meisten copter haben nur ce wenn überhaupt dann auch echt
      Ce zeichen können nach ce aussehen sind es aber nicht
      Da kommt man recht leicht dran
      Gs ist da schon aufwendiger

      Gehäusereparatur mit Klebeband das war doch nur ein bildliches beispiel man man du bist aber pingelich

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Robodrone ()

    • ingo46 schrieb:

      Hallo,

      als "Selbstbauer und Kontrukteur" interessiert es mich besonders, ob etwas versichert ist oder nicht - schließlich ist mein Hobby seit mehr als 30 Jahren "Modellbau" und nicht "Testflieger"! Nach Rücksprache mit meiner Vericherung (DMO) sind alle meine Modelle vrsichert. Verändere ich meinen Yuneec, dann ist er eben kein Yuneec mehr, sondern ein Ingo-102-TX. Natürlich muss Gewicht usw. in den zulässigen Grenzen liegen.

      LG
      Ingo
      Ich habe nun auch dem DMO angeschrieben und gefragt was passieren würde, wenn ich an einem Kopter Veränderungen z. B. an der Funke oder Kopter vornehme?
      ich Zitiere: wenn... die Sende- oder Empfangsbereitschaft des Kopters beeinträchtigt wird und damit die Zulassung der Bundesnetzagentur verliert, könnte die Versicherung Sie evtl. in Regress nehmen, wenn der Schaden dadurch entstanden ist.

      Da der DMO über die Allianz versichert, habe ich mich auch direkt an die Allianz Global Corporate & Speciality gewendet:
      Dort heißt es, ....jede Veränderung die eventuell zu einem Schaden führen könnte....
      Natürlich kann es sein, das der DMO hier andere Vertragsverhandlungen mit der Allianz hat, aber das waren nun mal die Aussagen.

      Die Allianz schreibt in Ihrer Police zu Gefahrenerhöhung: Es besteht kein Versicherungsschutz bei Vorsätzlich Herbeiführung des Schadens.
      Auszug aus den Bedingungen der AGCS-Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle /Lenkdrachen und UAV
      allianz2.PNG

      Wir haben dann zu beweisen (Versicherungsnehmer), dass die Veränderung eben nicht zu dem Schaden führte.

      So wie ich das verstehe, ist das also zumindest bei der Allianz direkt auch kein genereller Freibrief, aus einem Typhoon H einen Teckkopter XYZ zu machen.
      ich denke im Einzelfall vor Gericht, wird eventuell auch die Erfahrung mit Modellbau berücksichtigt werden.
    • Hallo,

      danke für den Hinweis:

      teckkopter schrieb:

      Ich habe nun auch dem DMO angeschrieben und gefragt was passieren würde, wenn ich an einem Kopter Veränderungen z. B. an der Funke oder Kopter vornehme?
      ich Zitiere: wenn... die Sende- oder Empfangsbereitschaft des Kopters beeinträchtigt wird und damit die Zulassung der Bundesnetzagentur verliert, könnte die Versicherung Sie evtl. in Regress nehmen, wenn der Schaden dadurch entstanden ist.
      ...das ist sehr wichtig: An der Sende- und Empfangsanlage darf ich k e i n e Veränderungen vornehmen - nicht einmal eine andere Antenne verwenden. Die Sende- und Empfangsanlage verliert ihre Zulassung bei jeder Veränderung!

      Aber Flugmodelle benötigen keine Zulassung, sie können somit auch selbst gebaut und verändert werden. Natürlich darf ich dabei fahrlässig vorgehen - i.d.R. dokumentiere deshalb ich auch Konstruktion und Bau des Fluggeräts! Nur kann es trotzdem mal zum Absturz kommen - bisher (in ca. 30 Jahren) ohne Schaden für andere. (Anmerk.: Die Selbstgebauten machen weniger Probleme wie die RtFs!)

      teckkopter schrieb:

      kein genereller Freibrief, aus einem Typhoon H einen Teckkopter XYZ zu machen
      ...da stehe voll hinter. Mein Hobby ist aber Modellbau! Und ich muss natürlich alles tun, um Gefahren zu minimieren. Dafür hat dann DMO den vollen Versicherungsschutz zugesagt.

      Ingo
    • @ingo46 ja, aber die Sendeeinheit in der Typhoon H hat eine Zulassung und wenn irgend etwas verändert wird, verliert diese die Zulassung. Das ist doch Logisch und so schreibt es auch Yuneec.

      Artikel 12: Kein Unternehmen oder Benutzer darf ohne Erlaubnis die Frequenz ändern, die Leistung verstärken oder die Eigenschaften und Funktionen des ursprünglichen Designs des zertifiziertenNiederfrequenz-Elektrogerätes modifizieren.

      Bedenke bitte, die meisten der Kopterpiloten, selbst hier im Fachforum, haben keine Modellbauerfahrung.
      Und wenn man nun alle im Glauben lässt, das ist so wie im Modellbau und Schrauben an allen Stellen ist OK, dann darf das schon kritisch hinterfragt werden.
    • Hallo,

      teckkopter schrieb:

      Artikel 12: Kein Unternehmen oder Benutzer darf ohne Erlaubnis die Frequenz ändern, die Leistung verstärken oder die Eigenschaften und Funktionen des ursprünglichen Designs des zertifiziertenNiederfrequenz-Elektrogerätes modifizieren.
      ...wenn ich es mal weiterverkaufen will, mag das so rechtens sein - aber für meinen eigenen privaten Einsatz reicht diese Forderung nicht aus. Wenn mir das Logo nicht gefällt, kann ich es entfernen, ich kann ihn Pink streichen, ich kann das Fahrwerk in anderen Modellen nutzen usw.


      teckkopter schrieb:

      Bedenke bitte, die meisten der Kopterpiloten, selbst hier im Fachforum, haben keine Modellbauerfahrung.
      Diese Erfahrung mache immer wieder - das macht mich auch sehr traurig! In unserem Verein versuchen wir deshalb dem auch entgegen zu wirken!

      Und nicht: "Ich habe doch einen RtF-Copter gekauft und der Akku ist nicht aufgeladen!!"

      Die IST-Situation ist mir wohl bekannt - ich möchte nur immer wieder sagen, wie schön es auch anders sein kann!

      Ingo
    • Leute... eine "Zulassung" ist doch ein Verwaltungsakt...

      Kein Copter ist zugelassen, und auch kein Sender- oder Empfänger! Das sind keine CB-Funkgeräte von 1965 mit Bundespost-Z drauf. Es hat da inzwischen eine klitzekleine Deregulierung gegeben... Die Sender und Empfänger entsprechen einfach nur den üblichen Funk-Regularien, was der Hersteller durch Konformitätserklärungen (also eben keine Zulassung!) bestätigt. Diese Erklärung kann natürlich unwirksam werden, wenn man eine andere Antenne anbaut, die zu einer erhöhten Strahlungsleistung führt, oder wenn man an den voreingestellten Frequenzen dreht, so dass man keine für die Allgemeinheit freigegebene (d.h. eben nicht lizenzpflichtige!) Frequenz mehr nutzt. In beiden Fällen besteht die Gefahr, dass man Störungen verursacht - oder, theoretisch, Opfer einer Störung wird. In der Praxis wird eine bessere Antenne fast nie zu Störungen beim Copterbetrieb führen, wenn man nicht völligen Unsinn anstellt. Dass Antennen leicht austauschbar sind, ist übrigens auch kein Zufall. Könnte man doch ganz leicht anders machen...

      Die Copter selbst werden weder geprüft noch zugelassen. Sie müssen lediglich Anforderungen an die elektrische Sicherheit erfüllen, dürfen keine gefährlichen scharfen Kanten haben, kein Blei und keine ausdünstenden Giftstoffe enthalten, usw... das übliche, was für Spielzeug und Gartengeräte halt so gilt! Das bestätigt der Hersteller mit einem CE-Zeichen. Der haftet für die Produktsicherheit. Das gefällt der Versicherung, weil sie ihn in Regress nehmen möchte, hat aber mit "versehentlich jemandem ins Gesicht geflogen" wenig zu tun.

      Gäbe es eine "Zulassung", müssten Modellflugzeuge von einem Prüfer abgenommen werden. Dazu gibt es weder Grund noch Anlass, der Modellflug, Copter eingeschlossen, ist sicherer als Baden. Darf man ohne Seepferdchen an den Badestrand? Ja? Dann würde ich vorschlagen, dass die Regulierungswütigen sich zunächst dieses "Problems" annehmen.

      Wenn es Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat, dass in der Anleitung des Herstellers steht, man dürfe den Copter nicht verändern, ist weder pauschal richtig noch falsch. Der Hersteller muss das da reinschreiben, weil er seine Haftung begrenzen muss. Dass die Anleitung des Herstellers sich direkt auf den Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung auswirken würde, ist schlichtweg falsch. Das geht nach deutschem Recht gar nicht.
      Eine Versicherung kann das aber in ihre Bedingungen schreiben. Wenn sie es tut, mache ich in der Tat keinen Vertrag mit ihr, denn derart pauschale Aussagen sind ein Versuch, sich möglichst leicht aus der Schadensregulierung zu winden. Meines Wissens kommt es ansonsten immer darauf an, ob die Modifikation schadensursächlich war. Da gibt es sowas wie gesunden Menschenverstand, der sich vor Gericht erstaunlich oft durchgesetzt hat.

      Nebenbei: Es ist für mich, auch aufgrund meines Berufs, völlig normal, elektronische Geräte zu modifizieren. Da bin ich ganz bei den Modellbauern. Natürlich kenne ich meine eigenen Grenzen. Aber wo soll denn die offizielle Grenze sein, die hier suggeriert wird? Ab wann ist ein Copter mit Yuneec-Motoren kein "veränderter" Yuneec mehr, sondern schon ein "Schraubhuber MK I"? Welche Teile darf ich weiterverwenden? Müssen die einzeln von einem Prüfingenieur abgenommen werden? Das ist doch Unsinn!

      Der einzige wirkliche Unterschied zwischen den beliebten RTF-Modellen und solchen, die aus Einzelteilen selbst gebaut wurden, ist, dass die RTF-Modelle als Gesamtsystem schon Tests durchlaufen haben, die der geneigte Selbstbauer erst noch selbst durchführt. Ggf. greift der Selbstbauer auf Komponenten zurück, die eine höhere Störsicherheit als Einzelkomponente besitzen, aber vielleicht wickelt er auch seinen Motor selbst und programmiert seinen Flyduino... Daraus folgt nicht, dass eine Modifikation nach irgendwelchen Gesetzen verboten wäre, oder dass ein RTF-Gerät irgendwie ein "abgeschlossenes System" sei.

      Kurzfassung: Hört mal auf, panisch mit den Armen zu rudern. Gesunder Menschenverstand statt Verbotsgläubigkeit.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht

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