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SafeDrone aktualisiert die Basisschulung und den Test

    • Regeln & Gesetze

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    • SafeDrone aktualisiert die Basisschulung und den Test

      In den News von SafeDrone:

      Kostenlose Basisschulung aktualisiert – SafeDrone

      Der Test wurde entsprechend der neuen Gesetzgebung geändert und erweitert. Inwieweit die neue Version den Gesetzesvorlagen zur Anerkennung entspricht ist noch nicht raus.


      EDIT: SafeDrone hat auch eine Zusammenfassung des neuen Rechts veröffentlicht:

      Die neue Drohnenverordnung – jetzt wird’s ernst… – SafeDrone
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • Man muss diese SafeDrone Prüfung nicht nochmals machen.
      Jedoch wird es eine neue Prüfung geben, die den Auflagen des Luftfahrt-Bundesamtes entspricht und als Kenntnisnachweis gilt.
      Dies wird aber noch etwas dauern.

      Sie haben den Abschlusstest bereits absolviert? Keine Sorge!
      Ihr Zertifikat wird davon nicht berührt und Sie müssen die Prüfung nicht erneut ablegen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, sich durch die neuen Schulungsunterlagen zu klicken. Dort finden Sie die aktuellsten Informationen zur neuen Drohnenverordnung und zum Drohnenführerschein
      Coming Soon – Der Online-Drohnenführerschein auf SafeDrone
      Nun ist es beschlossene Sache: Alle Personen, die bereits Drohnen mit mehr als zwei Kilogramm Startgewicht fliegen oder sich überlegen eine solche zu kaufen, benötigen ab Oktober 2017 einen Nachweis besonderer Kenntnisse – den sogenannten Drohnenführerschein. So will es die Bundesregierung mit der neuen Drohnenverordnung, die am 07.04.2017 in Kraft getreten ist.


      SafeDrone arbeitet bereits daran eine Onlineschulung mit abschließender Prüfung zu erstellen, die den Auflagen des Luftfahrt-Bundesamtes entspricht. Wir sind mit den entsprechenden Stellen im Gespräch.
      Schauen Sie bald wieder vorbei – wir halten Sie auf dem Laufenden!
    • Fan Tho Mass schrieb:

      Finde ich gut, wenn man dann sogar eine Prüfung Online machen kann, wäre das ja perfekt.

      Bin gespannt, denn bisher muss ich sagen, macht Safe-Drone Ihren Job ganz gut.

      Gruß
      Ja genau der Meinung möchte ich mich anschließen und auf diesen weg das Thema abonnieren.

      Euch allen ein schönen Abend
    • Moin Männer,
      auf der Cebit hatte ich die Gelegenheit , mich eingehend mit einem SafeDrone resp. LT Mitarbeiter zu unterhalten.

      Die Problematik besteht z.Z darin, den Test online relativ Betrugssicher zu gestalten.
      Über den Inhalt dieser Prüfung, ist man sich selbst beim Luftf. BA noch nicht ganz einig.

      Gruss

      Frido
    • Ja nach Aussage eines Unternehmens welches auch Schulungen anbietet und demnächst auch die Prüfung sind es wohl 50 Fragen aus 1500 möglichen.
      Inhaltlich sehr nah an dem was die LHT auch bisher schon abfragt (von den Bereichen her).

      Ich gehe davon aus, dass die LHT eine Lösung findet. Auch die Formulierung auf der Seite geht für mich in die Richtung (s. Anhang)

      Und natürlich unterstütze ich das und hoffe meine Prüfung bald bei der LHT ablegen zu können.
      Dateien
      • IMG_0314.PNG

        (435,02 kB, 29 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • wolf_51 schrieb:

      Habe die Schulung trotzdem noch mal "durchgeakert". Nur um zu wissen, ob ich all das neue auch verstanden habe. Kann ich nur empfehlen!
      Gruß
      Wolfram
      Bin auch noch mal alle Fragen durchgegangen. Ein paar Sachen sind mir aufgefallen:
      In der Gruppe "Luftraumnutzung und Regeln für UAS" steht bei Seite 7/23:

      1) "Um das Risiko für unbeteiligte Personen zu minimieren, die öffentliche Ruhe und Ordnung nicht zu stören und sensible Gebiete oder Aktivitäten zu schützen, muss in Deutschland ein Abstand von 100 m über und seitlich zu folgenden Bereichen eingehalten werden, denn hier ist der Betrieb von Drohnen verboten:
      - Menschenansammlungen..."
      Das würde bedeuten, dass der Betrieb von Drohen über Menschenansammlungen erlaubt ist, solange der vertikale Abstand mindestens 100 m beträgt. Das ist aber natürlich nicht richtig, genauso wie z.B. ein Überfliegen von Bundesfernstraßen, BOS-Einsätzen, Justizvollzuganstalten etc. auch in oder über 100 m Höhe nicht erlaubt ist...
      (Original-Text LuftVO §21b: "...über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen...")

      2) Es wird nur auf Naturschutzgebiete (BNatSchG §23) eingegangen: "Es gelten die Richtlinien des Naturschutzgebietes". Nationalparks (BNatSchG §24) oder gar FFHs (Flora-Fauna-Habitats) und VSGs (Vogelschutzgebiete) werden nicht erwähnt. Dabei sind diese laut LuftVZO39/17 durch BNatSchG §7 Abs1Nr6+7 ebenfalls "No-Fly-Zones". (Ich persönlich bin jedoch "auch der Meinung", FFHs und VSGs grunsätzlich als genehmigungspflichtig einzustufen die Sache bundesweit erheblich einschränkt. Naturschutzgebiete+Nationalparks als grundsätzliche Flugverbotszonen sind ausreichend. Ein flächenmäßig kleines Land wie Deutschland wird sonst zu stark an der Nutzung der neuen Technologie (auch im Sinne des Naturschutzes) gehindert...

      3) Einerseits wird zwar oft die "Neuerung" - 50 m Höhenbeschränkung bei Flügen innerhalb von Krontrollzonen (Luftraum D) - erwähnt und erfragt, andererseits wird der hierfür erforderliche Mindestabstand zur Flugplatzgrenze von 1,5 km nur einmal genannt (Seite 8/23), aber niemals abgefragt...

      Der Rest sind meist Kleinigkeiten, so z.B. bei Aerodynamik und Wetter, die teils der Vereinfachung geschuldet sind, oder "Geschmacks-", "Meinungs-" oder "Erfahrungssache" sind.
      Grundsätzlich finde ich das Vorhaben aber sinnvoll und der kommerzielle Ansatz ist nachvollziehbar. Die mancherorts wahrnehmbaren "Theorien" LH sei primär daran interessiert eine Liste potentieller Gefährder ihrer Luftfahrtindustrie zu erstellen, halte ich für abwegig, da dieses lediglich ein Nebeneffekt des Gesamt-Vorhabens darstellt. Ob die Drohnensünder-Kartei auch in Flensburg geführt werden wird ist jedoch sicher noch nicht entschieden...
    • Raptor2063 schrieb:

      Also Überflüge sind natürlich auch in über 100m Höhe nicht erlaubt. Man muss von solchen "Objekten" aber eben min. 100m entfernt sein.
      Ja, aber Safe Drone schreibt ja "ein Abstand von 100 m über und seitlich" (sogar fett gedruckt) was aber laut LuftVO §21b "...über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von" heißen muss. Das ist halt komplett etwas anderes.
      Auf Seite 19/23 wird die "Menschenansammlungen"-Thematik jedoch "richtig" abgefragt: "Das Flugmanöver ist grundsätzlich nicht erlaubt".
      Kurz also: "d'rüber nimmer, 100 Meter seitlich immer"...
    • Steini schrieb:

      @vr-pilot, bitte gib Dein Feedback auch direkt an Safe-Drone weiter :thumbup:
      Hallo Steini,
      hatte ich auch vor, jedoch habe ich in letzter Zeit weder über "Contact", "Service" noch "Info" ein Feedback auf Mail-Nachfragen erhalten. Lediglich kam über "Service" die Bestätigung der Anmeldung für die professionelle Drohnenschulung. Ansonsten "funkstille".
      Gibt es dort (oder evtl. hier im Forum) noch einen anderen/direkten "Feedback"-Kanal?
      Ich denke, dass viele Leute hier zu diesem Test bzw. der Schulung allgemein einiges an Anregungen und Wissen liefern könnten...
      Gruß aus dem Norden :thumbup:
    • vr-pilot schrieb:

      Steini schrieb:

      @vr-pilot, bitte gib Dein Feedback auch direkt an Safe-Drone weiter :thumbup:
      Hallo Steini,hatte ich auch vor, jedoch habe ich in letzter Zeit weder über "Contact", "Service" noch "Info" ein Feedback auf Mail-Nachfragen erhalten. Lediglich kam über "Service" die Bestätigung der Anmeldung für die professionelle Drohnenschulung. Ansonsten "funkstille".
      Gibt es dort (oder evtl. hier im Forum) noch einen anderen/direkten "Feedback"-Kanal?
      Ich denke, dass viele Leute hier zu diesem Test bzw. der Schulung allgemein einiges an Anregungen und Wissen liefern könnten...
      Gruß aus dem Norden :thumbup:
      Hallo Steini,
      habe SafeDrone erneut ein Feedback über "Contact" und "Info" gesendet, aber es kommt einfach rein garnichts zurück. Gibt es hier Anwesende, denen bereits ein Feedback (ausser über die Plaketten) zuteil wurde?
    • Steini schrieb:

      Ja, die gibt es. Ich gehe davon aus das die Damen und Herren zur Zeit sehr viel zu tun haben.
      Habe heute ein Feedback seitens SafeDrone erhalten (über "info"):
      Darin wird sich recht herzlich für die Hinweise bedankt. Eine aktualisierte Version des Onlinetrainings steht vor der Fertigstellung und wird wohl bald bereitgestellt.
      Man freut sich dort immer über Feedback und hofft, dass auch in Zukunft Anregungen und Ansichten mitgeteilt werden...

      In diesem Sinne, alles fein...