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BVCP schreibt Landesluftfahrtbehörden wegen der neuen Gesetzeslage an

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    • Nur so eine Gedanke:

      Sind die Landesluftfahrtbehörden der richtige Ansprechpartner ?
      Diese sind ja Weisungsgebunden und handeln nach den Vorgaben
      des Bundesministeriums.
      Wäre ein Schreiben direkt an das BMVI nicht sinnvoller gewesen ?

      Oder besser gleich an beide ?
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • @GeBo-920

      Ja das ist eine berechtigte Frage.

      Allerdings leben wir nicht in einem zentralistischen Land wie Frankreich.

      Wie man schon wieder andeutungsweise sehen kann kocht jedes Bundesland in dieser Angelegenheit sein eigenes Süppchen :(

      Von daher sind alle Stellen wichtig um die Problematik aufzuzeigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BVCP-Peter ()

    • Hallo BVCP,

      klasse, das Ihr den Brief an die Behörden geschickt hab ... ich finde ich es geschickt diesen Brief auch gleichzeitig an das BMVI zu schicken.

      Das Szenario, welches Ihr in Eurem Brief beschreibt, befürchte ich auch. Ich habe auch schon von einer befreundeten Firma gehört, das sie bereits erteilte Aufträge absagen mußten. Darüber hinaus mußten sie aufgrund der jetzt gültigen Regelung bestehenden Kunden sagen, daß in Zukunft gewohnte Luftaufnahmen von Immobilien schwer bzw. gar nicht mehr möglich seien.
      Verständlicherweise fanden die Kunden dies gar nicht lustig ... Dies führt nicht nur zu einem Imageverlust, sondern auch zu erheblichem finanziellen Schade.

      Ganz zu schweigen davon, daß sich, wie bisher, immer jemand finden wird, der sich nicht ganz so "gesetzeskonform" verhält.

      Ich habe zwei Aufträge, deren Realisierung ich momentan für eher schwierig bzw. unmöglich halte Ärgerliche das ganze hat schon wirklich was von "Berufsverbot". grumble grumble
      Hinzu kommt, daß zumindest die Luftfahrtbehörde bei uns selber noch nicht weiß, wie sie was umzusetzen hat ... das kanns doch nicht sein Sadomaso

      Von allem was die Neuregelung erreichen sollte, ist nichts geblieben. Sie führt zu Verwirrung auf breiter Front. Die Regelung mit den Wohngebieten, inzwischen Wohngrundstücke, kann ich im allgemeinen nachvollziehen, wenn denn mit den Ausnahmegenehmigungen sinnvoll umgegangen wird.
      D.h. für mich, wer dies beruflich macht, bekommt eine Ausnahmegenehmigung, der Hobbypilot halt nicht. Schutz der Privartsphäre.
      Allerdings sehe ich hier, wie auch in Eurem Brief aufgezeigt, eher ein Mauerverhalten der Behörden.
      Desweiteren macht die Abstandsregelung viel interessante Aufnahmen und Perspektiven von vorneherein unmöglich.

      Genauso frage ich mich, warum die AE abgeschafft wurde ... zumindest hier standen einige Pflichten, Auflagen und ohne Versicherung bekam man auch keine AE ... Jetzt fällt auch diese Information weg ... Eigentlich sollte diese Informationen jeder verantwortungsvolle Kopterflieger kennen, aber zumindest fand sie in der AE ... warum fällt diese jetzt weg ?

      Ok, ich könnte jetzt ewig so weiter schreiben ...

      Ich find Euer Engagement echt gut, bitte haltet uns auf dem laufenden.

      Gruß

      Marc
      Analog zum Segeln: Kamera und Rotorbruch rofl rofl

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mc-Murph ()

    • Um die Öffentlichkeit über das Dilemma der Gewerblichen zu informieren und das BMVI in Person von Herrn Dobrindt
      mal auf den Hinterkopf zu klopfen, fände ich es erstrebenswert, wenn der BVCP einen öffentlichen Brief an Herrn
      Dobrindt verfassen würde. Vielleicht im Zusammenhang mit einer Petition.
      Es gibt zu viele Hindernisse in den neuen Gesetzen für die Ausübung des Gewerbes. Und man kann sicher davon ausgehen,
      das es eben nicht die beruflichen Piloten sind, die meinen sie müssten Höhen- oder Weitenrekorde brechen, die süße
      Nachbarin ausspionieren, oder kreuz und quer durch Strommasten fliegen. Die Gewerblichen gehen sicher mit ihrem
      Werkzeug um und halten sich auch an die Regeln. Schliesslich ist der Kopter ihr Broterwerb.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • Mein Idee dazu wäre folgender Vorschlag.

      Für alle gewerblichen Flieger ist ein AE und ein Kenntnisnachweis Vorschrift.
      Gewichtsklasse bis 10 kg. Die AE bekommt man nur mit entsprechdem
      Gewerbeschein. So kann ausgeschlossen werden, dass sich Privatflieger
      eine AE "erschleichen". Die AE gilt vor Ort als Nachweis - und Ausweisdokument.

      Das Anmelden des Fluges in Ballungszentren beim zuständigen Ordnungsamt
      soll wieder Pflicht werden. So können etwaige Probleme vor Ort gleich ausgehebelt
      werden.

      Dafür fallen die 100 Meter Begrenzungen weg und das Überfliegen von Wohngrundstücken
      ist für gewerbliche Piloten erlaubt. Eventuell auch mit einer Höhenbegrezung von z.B. 50 Metern.
      Alle anderen Vorschriften können m.E. bestehen bleiben.


      Ich denke, keiner der ernsthaft mit den Koptern arbeiten und Geld verdienen
      will kann etwas dagegen haben.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • GeBo-920 schrieb:

      Mein Idee dazu wäre folgender Vorschlag.

      Für alle gewerblichen Flieger ist ein AE und ein Kenntnisnachweis Vorschrift.
      Gewichtsklasse bis 10 kg. Die AE bekommt man nur mit entsprechdem
      Gewerbeschein. So kann ausgeschlossen werden, dass sich Privatflieger
      eine AE "erschleichen". Die AE gilt vor Ort als Nachweis - und Ausweisdokument.

      Das Anmelden des Fluges in Ballungszentren beim zuständigen Ordnungsamt
      soll wieder Pflicht werden. So können etwaige Probleme vor Ort gleich ausgehebelt
      werden.

      Dafür fallen die 100 Meter Begrenzungen weg und das Überfliegen von Wohngrundstücken
      ist für gewerbliche Piloten erlaubt. Eventuell auch mit einer Höhenbegrezung von z.B. 50 Metern.
      Alle anderen Vorschriften können m.E. bestehen bleiben.


      Ich denke, keiner der ernsthaft mit den Koptern arbeiten und Geld verdienen
      will kann etwas dagegen haben.
      ja Gebo-920 du sprichst mir aus dem Herzen aber leider bin ich und der BVCP nicht der jenige der die Gesetze erlässt.

      Im Endeffekt trifft das Gesetz die jenigen die immer legal und Vorschrift geflogen sind und die Hobbyflieger die meistens leichtsinnig geflogen sind so gut wie garnicht.

      Das andere ist das viele Firmen viele 1000 Euro wenn nicht sogar 10000 Euro in die Hand genommen haben und diesen jetzt quasi ein Berufsverbot auferlegt worden ist.

      Man kann nur hoffen das es noch mal eine Entschärfung gibt aber der Vorstand des BVCP arbeitet dran.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BVCP-Peter ()

    • Ich habe heute mit dem Regierungspräsidium in Stuttgart besprochen und auch die haben große Bedenken gegenüber dem neuen Gesetz geäußert.

      Letztendlich liegt es an uns Firmen, Piloten was draus wird und das können wir nur wenn wir als Masse die oberen Stellen anschreiben und zwar so das Sie reagieren müssen.

      Wir arbeiten dran...
    • BVCP-Peter schrieb:

      Ich habe heute mit dem Regierungspräsidium in Stuttgart besprochen und auch die haben große Bedenken gegenüber dem neuen Gesetz geäußert.

      Letztendlich liegt es an uns Firmen, Piloten was draus wird und das können wir nur wenn wir als Masse die oberen Stellen anschreiben und zwar so das Sie reagieren müssen.

      Wir arbeiten dran...
      Dann wäre doch ein Brief mit Unterschrift von vielen Firmen die ja auch beim BVCP sind eine Möglichkeit. Oder?