Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

"Fliegen bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" (BOS)

    • Regeln & Gesetze

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Das kommt darauf an... ;)

      Fliegst Du als Angehöriger dieser Organisation oder als beauftragter Dritter?
      Das Gewerberecht hat doch mit dem Flugrecht nichts zu tun.

      Aus der Themeneröffnungsschilderung geht das nicht hervor.
      "Für" eine solche Organisation fliegen beide.

      Es ist eher von Belang, ob Du "als Teil dieser Organisation" oder "im Auftrag dieser Organisation" fliegst.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Wenn Du Mitglied beim DRK bist und die Flüge in dieser Funktion für das DRK durchgeführt werden benötigst Du keinen Gewerbeschein.
      Aber bitte richtig verstehen: Nur in dieser Funktion. Wenn Du den Kopter auch für weitere Aufgaben benutzt kann die Angelegenheit
      schon wieder ganz anders aussehen.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • GeBo-920 schrieb:

      Wenn Du Mitglied beim DRK bist und die Flüge in dieser Funktion für das DRK durchgeführt werden benötigst Du keinen Gewerbeschein.
      Aber bitte richtig verstehen: Nur in dieser Funktion. Wenn Du den Kopter auch für weitere Aufgaben benutzt kann die Angelegenheit
      schon wieder ganz anders aussehen.
      Das ist so richtig.

      Einen Anhalt (unter mehreren) bietet z. B. der Blick in § 15 Abs. 2 EStG:

      (2) 1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. 2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. 3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

      Hier: wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewerbe.html ist auch eine m. E. gute Definition vorhanden, welche Dir sehr schnell verdeutlichen dürfte, warum du in dieser Eigenschaft (und nur in dieser) keiner Gewerbeanmeldepflicht unterliegst.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Woww. Vielen Dank für diese sehr ausführliche Schilderung. Also ich werde reinweg nur für die Wasserwacht und für mich privat fliegen. Privat hab ich natürlich auch eine extra Versicherung.