Hab meine Mavic im Garten gestartet und hab ihn auf 50 Meter Höhe steigen lassen...soviele Gärten und Personen wie da zu sehen waren....schwierig da nicht Persönlichkeitsrechte zu verletzen
Ben - Drei Drohnen
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
AnmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenHallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.
Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
HorstSerjo schrieb:
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ich mit einer Drohne unter 250g und Kamera an Bord ohne Einverständnis auch nicht fliegen darf!
GeBo-920 schrieb:
hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kruzifix ()
HorstSerjo schrieb:
Hallo!
Im Garten im Wohngebiet fliegen ist mit einer Drohne mit mehr als 250g überhaupt nicht mehr erlaubt, wenn ich das richtig deute:
Boernietiger schrieb:
M.E. darf man letzteres auch nicht so verstehen, dass man mit ausgeschalteter Cam fliegen dürfte...
HorstSerjo schrieb:
das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind,
Kruzifix schrieb:
Völlig richtig, denn es heißt ja:Boernietiger schrieb:
M.E. darf man letzteres auch nicht so verstehen, dass man mit ausgeschalteter Cam fliegen dürfte...
und nicht, "wenn das Gerät oder seine Ausrüstung optische, akustische oder Funksignale empfängt, überträgt oder aufzeichnet.".HorstSerjo schrieb:
das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind,
Nebenbei: Ich finde die neuen Hinweise auf der Herstellerseite einen Schritt in die richtige Richtung und zumindest für Interessenten und Neulinge angenehm übersichtlich und verständlich:
yuneec.com/de_DE/support/gesetzgebung.html
Kruzifix schrieb:
Der Verordnungstext sagt in diesem Zusammenhang durch die Formulierung auch aus, dass das Einverständnis VOR dem Flug gegeben sein muss: "Hat zugestimmt..." bedeutet nicht "...wird zustimmen".
teckkopter schrieb:
Allerdings und das finde ich fast überall in den Erklärungen wird nur vom Verbot in Naturschutzgebieten gesprochen.
teckkopter schrieb:
Incl. Abstand zu Flugplätzen, Bundesverkehrsstrassen .... bleibt of nur wenig zum fliegen.