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Allgemeine Aufstiegserlaubnis...

    • Regeln & Gesetze

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    • Allgemeine Aufstiegserlaubnis...

      Wer von Euch hat sowas schon?

      Nehmen wir mal an, ich möchte meinen Copter bei der Arbeit benutzen. Nicht, um was, was mit dem Copter getan wird, zu verkaufen, sondern weil er mir hilft, etwas besser zu erkennen oder so. Wäre ich zum Beispiel angestellter Gartenplaner oder Gärtner (nicht selbstständig!) und würde mir für meine Arbeit mit Hilfe meines Copters ein Bild des Gartens aus 29 Metern Höhe machen, dann wäre die Pflicht zur allgemeinen Aufstiegserlaubnis erfüllt?

      Habe gerade mal ein wenig rumgestöbert...
      Die "allgemeine Aufstiegserlaubnis" kostet für Berlin / Brandenburg erstmal 200 € für zwei Jahre. Um die zu beantragen, braucht man einen "Befähigungsnachweis", der nach meinen Recherchen überall so um die 300 € (für etwa sieben Stunden Unterricht mit Snacks und kalten Getränken) kostet. Macht zusammen 500 €.
      Und das, damit man seine Drohne dann quasi auch bei der Arbeit einsetzen darf? Weil man damit einen kommerziellen Zweck verfolgt?

      Hat sich damit schon jemand konkret auseinandergesetzt und vielleicht die ganze Prozedur durch?

      Beste Grüße,
      René
      Gruß aus der Bundeshauptstadt

      René
    • Wenn es zeitlich nicht brennt würde ich erst einmal die neue Gesetzgebung abwarten. Wenn Du mit dem TH unterwegs bist liegst Du unter 5kg
      und brauchst dafür nur keine AE (nach neuem Recht). Wie ein Befähigungsnachweis aussieht ist noch nicht bekannt. Ich würde daher vorsichtig sein Geld in Schulungen
      zu stecken, die vielleicht im Nachhinein nicht anerkannt werden.

      Ich habe meine AE in NRW beantragt. Hat 250 Euro für 2 Jahre gekostet. Als Befähigungsnachweis wurde eine Schulung anerkannt, die in meinen
      Augen eine reine Werbeveranstaltung für DJI und ein bestimmtes Versicheungsunternehmen war. Wirklich was gelernt habe ich dort nicht. Das wusste
      ich alles vorher schon. Aber immerhin wurde sie anerkannt.
      Ob diese Schulung nach den neuen Gesetzen anerkannt wird bleibt dahin gestellt.

      Also als Tipp: Besser abwarten.
      Oder wenn Du sie wirklich dringend brauchst frage einfach die entsprechende Behörde welchen Nachweis sie anerkennen. Die werden bestimmt Adressen
      für Dich haben.


      EDIT: Hatte ich ganz vergessen:

      JA, eine AE brauchst Du für diese Arbeit (im Moment noch) auf jeden Fall.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • Hallo Rene,

      zu Deiner ersten Frage: Ja.

      Zu Deiner zweiten Frage: Ja.

      Zu Deiner dritten Frage: Ja.

      Zu Deiner vierten Frage: Ich warte gerade ab, weil noch alles offen ist wer zukünftig den Befähigungsnachweis wie genau zur Erlangung einer AE ausstellen darf.

      Ich könnte zwar jetzt auch auch eine AE beantragen, aber diese ist von Amtswegen widerrufbar.
      LG

      Steini
    • @Gerhard: Also bei Brandenburg steht für die Allgemeine Erlaubnis "alles unter 10 kg".
      Und wenn das, was man vorhat, als "kommerziell" angesehen wird, gelten diese Gesetze meiner unbedeutenden Meinung nach durchaus schon.

      Edit:
      @Steini: Danke. Ich warte also mal ab...
      Gruß aus der Bundeshauptstadt

      René

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BackSledge ()

    • BackSledge schrieb:

      Hi Gerhard. Also bei Brandenburg steht für die Allgemeine Erlaubnis "alles unter 10 kg".
      Und wenn das, was man vorhat, als "kommerziell" angesehen wird, gelten diese Gesetze meiner unbedeutenden Meinung nach durchaus schon.
      Ja klar, im Moment gelten diese noch. Deshalb war ja die Frage ob Du eventuell noch warten kannst.
      Nach der neuen Gesetzgebung würdest Du für den H keine AE brauchen, da dieser ja weniger als 5 kg wiegt.
      Auch für den kommerziellen Einsatz bräuchtest Du dann keine AE, wenn Du unter 5 kg Startgewicht bleibst.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • GeBo-920 schrieb:

      BackSledge schrieb:

      Hi Gerhard. Also bei Brandenburg steht für die Allgemeine Erlaubnis "alles unter 10 kg".
      Und wenn das, was man vorhat, als "kommerziell" angesehen wird, gelten diese Gesetze meiner unbedeutenden Meinung nach durchaus schon.
      Ja klar, im Moment gelten diese noch. Deshalb war ja die Frage ob Du eventuell noch warten kannst.Nach der neuen Gesetzgebung würdest Du für den H keine AE brauchen, da dieser ja weniger als 5 kg wiegt.
      Auch für den kommerziellen Einsatz bräuchtest Du dann keine AE, wenn Du unter 5 kg Startgewicht bleibst.
      Wo finde ich das mit der "neuen Gesetzgebung"? Weder die 5 kg noch das mit "kommerziell und keine AE" habe ich bisher irgendwo gelesen...?
      Gruß aus der Bundeshauptstadt

      René
    • Gerhard hat vollkommen recht, unter 2KG kannst Du ohne AE kommerzielle Aufnahmen machen.

      Nur dann nicht über Wohngrundstücken (vgl. §21b 7.)

      Und - Du brauchst eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung für Gewerbetreibende, die private reicht hier (aller Voraussicht nach) nicht aus. Hier basteln die Versicherungen noch.
      Dateien
      • 39-17.pdf

        (512,64 kB, 9 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      LG

      Steini
    • Jetzt wärme ich das hier noch mal auf...
      Bei all den "Angeboten" von Lehrgängen inkl. Prüfung zum Preis von 300 € über 399 € bis hin zu über 1000 € frage ich mich: Wie können die das denn schon seit Wochen anbieten, wo doch noch gar nicht wirklich klar war / ist, was das LBA eigentlich erwartet?
      Des Weiteren: Kennt jemand schon eine Institution, einen Verein oder einen Prüfer, bei dem man einfach ohne Lehrgang eine Prüfung ablegen kann? Wohl eher nicht, denn selbst die Prüfung an sich ist doch noch gar nicht definiert, oder?
      Fakt ist: Ich brauche für meinen Typhoon H mit Real Sense mit etwas über zwei Kilogramm eine Aufstiegserlaubnis. Für die braucht man diesen Prüfungswisch, den genaugenommen noch kaum einer kennen kann.
      Wenn ich das Real Sense Modul abbaue und damit ein Stück Sicherheit deinstalliere, komme ich in die Gewichtsklasse, für die ich keine AE brauche. Wie wirr ist das denn?

      Wie habt Ihr das gemacht? Wie seid Ihr zu Eurer Prüfung gekommen, die für eine AE anerkannt ist?
      Gruß aus der Bundeshauptstadt

      René
    • BackSledge schrieb:

      Fakt ist: Ich brauche für meinen Typhoon H mit Real Sense mit etwas über zwei Kilogramm eine Aufstiegserlaubnis.
      Ich glaube Du verdrehst da etwas. Du meinst glaube ich den Befähigungsnachweis!?

      Die Angebote, die es bereits vorher gab sind natürlich für die damalige Gesetzgebung vorgesehen.
      Nur weil sich jetzt die Gesetze etwas ändern, werden die Anbieter ja nicht sofort aufhören.

      Gruß
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • @BackSledge
      Eine AE benötigt man nach neuem Recht grundsätzlich erst ab 5 kg Startgewicht.
      Ab 2 kg Startgewicht benötigt man einen Befähigungsnachweis.
      Offizielle Stellen zur Schulung gibt es noch nicht. Diese müssen sich erst bewerben
      und werden dann zertifiziert.

      Im Moment würde ich erst mal Ruhe bewahren. Es gilt eine Übergangsfrist bis
      zum 1.10.2017. Bis dahin wird der Gesetzgeber auch alles regeln müssen.

      EDIT:
      Wenn Du kurzfristig eine Lösung brauchst setze Dich am besten mit der entsprechenden
      Stelle Deiner Landesregierung in Verbindung. Dort sollte rechtssicher geholfen werden.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()