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Wer Haftet bei Foto mißbraucht?

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    • Wer Haftet bei Foto mißbraucht?

      Ein Bekannter möchte gern Luftbilder seines Minigolfplatz für sein Fotoalbum haben.

      Ich habe ihm gesagt das diese Bilder das Private Fotoalbum nicht verlassen dürfen und er diese Bilder / Fotos nicht für Werbezweken nutzen dürfe.

      Um es kurz zu machen, die erste Frage von ihm hat mit aber angefangen!

      Nun meine Frage: was ist wenn ich meine Bilder die ich als Freund gemacht habe auf einer Webseite oder woanders sehe.

      Noch habe ich nichts an Bilder gemacht da ich kein ärger haben möchte.
      Kann und darf er mit den Bildern machen was er will oder Hafte ich für meine Bilder da ich sie gemacht habe ?

      Sage schon mal Danke

      Gruß
      Holger
    • Hallo Holger,

      so wie ich das verstehe, geht das in Richtung Urheberretsverletzung.
      Das heißt, Du bist der Urheber des/der Bildes/Bilder und kannst darüber verfügen.
      Gibst Du die Bilder frei, können andere damit anstellen, was sie wollen.
      Unter "frei geben" versteht sich, die Bilder allen öffentlich zugänglich machen, dafür gibts Plattformen.
      Private Plattformen sind ja nur für Personen zugänglich, die einen Link oder Zugang haben und unterstehen nach wie vor dem Urheberrecht.

      Nutzt jemand Deine Bilder, erstmal egal, zu welchen Zweck die gemacht wurden, begeht Er eine Urheberrechtsverletzung und macht sich strafbar.
      Mahne Ihr schriftlich ab mit einer Frist zum entfernen der Bilder, in dem auch steht, dass Du keine Veröffentlichung wünschst und das diese für den privaten Gebrauch gedacht sind.

      Gruß
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Fan Tho Mass schrieb:

      Hallo Holger,

      Mahne Ihr schriftlich ab mit einer Frist zum entfernen der Bilder, in dem auch steht, dass Du keine Veröffentlichung wünschst und das diese für den privaten Gebrauch gedacht sind.
      Gruß
      Hallo Fan Tho Mass,

      erst mal Danke für deine rasche und klare aussage.

      Wenn ich im Forum ein #Luftbild hineinsetze und ein Gast sich ein Bild Kopiert und es zu Werbezwecken nutzt
      wovon ich aber nichts weiß und den Gast auch nicht kenne ?

      oder jemand Suche bei Google einen: roter typhoon h

      Er bekommt alle Bilder aus dem Forum obwohl er keine Zugangsdaten zu dem Forum hat.

      :?:

      Gruß
      Holger

      Raptor2063 schrieb:

      Was ist der Hintergrund? Geht es dir darum dass Du dann möglichweise gewerblich tätig warst?

      Das wäre nicht so, da du bei der Erstellung ja einen anderen Zweck verfolgt hast.
      Hallo Raptor,

      Ja genau !
      Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, das wollte ich damit gefragt haben.

      Danke, ich habe mich wahrscheinlich nicht richtig ausgedrückt.

      Nach dem ich ein Foto oder Video ins Forum (Internet) einstelle habe ich keine Ahnung wo dieses überall landet.

      Gruß
      Holger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Typhoon Holger ()

    • Fan Tho Mass schrieb:

      Gibst Du die Bilder frei, können andere damit anstellen, was sie wollen.
      Das stimmt so leider überhaupt nicht.
      Begründung folgt, da gerade keine Zeit.


      Edit - Begründung:

      Zunächst einmal ist mir nicht ganz klar, was hiermit gemeint ist:

      Typhoon Holger schrieb:

      Hafte ich für meine Bilder da ich sie gemacht habe ?
      Welche Art von Haftung in welchem Falle meinst Du denn damit?
      Sollten diese Bilder im Rahmen der Sport- und Freizeitfliegerei entstanden sein und nachträglich einem anderen Zweck zugeführt werden, ändert das nichts hinsichtlich des Flugrechts, falls das gemeint ist.
      Ich bin mir um Unklaren, welche Haftungsansprüche alleine aus Bildern entstehen könnten.

      Zur obigen Aussage von Thomas:
      Das Urheberrecht bleibt immer bei Dir. Das ist nicht abtretbar.
      Was Du erteilen kannst, sind Nutzungsrechte.
      Das wiederum machst Du aber nicht automatisch damit, dass Du das Bild irgendwo im Netz zeigst.

      Es gibt im deutschen Urheberrecht zwar den Erlaubnistatbestand der "Privatkopie" (§ 53 UrhG), welche vereinfacht gesagt eine Nutzung im privaten Rahmen erlaubt. Vervielfältigung und Veröffentlichung sind davon aber nicht gedeckt.(*1)
      Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung und Vervielfältigung.
      Dass der Gesetzgeber das Wort "privat" verwendet, zeigt schon die Zielrichtung. Wenn man sich jetzt fragt, ob eine Veröffentlichung im Internet im Wortsinne noch "privat" sein kann, kommt man eigentlich schon zu einem Ergebnis. "Privat" bedeutet im uns allen bekannten Wortsinn: "meine persönliche Sozialsphäre betreffend". Wenn man nun überlegt, ob diejenigen Nutzer, welchen ich diese Vervielfältigung meiner eigenen Werke durch das Hochladen zur Verfügung stelle, noch zu meiner persönlichen Sozialsphäre gehören, kommt man auf die nächste Antwort: Eher wohl nicht. Ich kenne diese Leute nicht, habe keinen Bezug. Selbst dann nicht, wenn sie nur über einen Link oder in einem Forum, in welchem man sich anmelden muss, zu dem Bild gelangen. Insofern gibt es keine "privaten Plattformen" in welchen andere Vorschriften gelten würden.

      Im Ergebnis hat Thomas mit dem Wort "können" sogar recht. Es ist möglich. Technisch, physikalsich machbar.

      Aber sie dürfen es nicht. Wenn Du, Thomas, mit "können" "dürfen" gemeint hast, dann liegst Du richtig. Aber nur dann.

      (*1) Ziehe ich mir ein Bild aus dem Internet, weil es mir gefällt und ich es immer wieder ansehen will, dann ist das ein typisches Beispiel für die erlaubte Privatkopie. Jedoch beinhaltet diese Erlaubnis nicht, die nochmalige oder weitere Vervielfältigung und Verbreitung. Setze ich nun dieses Bild oder eines, welches mir zur privaten Nutzung von einem Freund überlassen wurde, auf eine weitere, eigene oder fremde Website, so ist dies nicht zulässig. Hieraus entsteht ein Unterlassungsanspruch und ggf. auch ein Schadenersatzanspruch.

      Wenn der TE explizit dem Minigolfanlagenbesitzer gesagt hat, dass er ihm das Bild nur zur privaten Nutzung überlässt, dann darf derjenige es auch nicht für die eigene Website nutzen.

      Im Ergebnis bin ich somit wieder ganz nah an Thomas' Antwort: Rechtsverletzung!

      Man tritt sein Urheberrecht jedoch keinesfalls ab, selbst wenn:

      Fan Tho Mass schrieb:

      Unter "frei geben" versteht sich, die Bilder allen öffentlich zugänglich machen, dafür gibts Plattformen.
      Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Es kann nur erlöschen, z. B. durch Zeitablauf.... aber das führte jetzt zu weit und ist an dieser Stelle irrelevant. Selbst wenn ich es auf alle erdenklichen Plattformen gleichzeitig hochlade und es damit Millionen von Menschen öffentlich zugänglich mache: Das Urheberrecht bleibt bei mir und aus diesem Recht können Ansprüche abgeleitet werden.

      Wenn diese Plattformen natürlich Regelungen haben, nach denen man sich einverstanden erklärt, dass die Bilder dann weiterverbreitet werden dürfen etc., dann sieht das anders aus, denn dann hat man ja Nutzungsrechte abgetreten.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kruzifix ()

    • Hallo Kruzifix,

      Hut ab für deine Arbeit.

      Zitat:
      Welche Art von Haftung in welchem Falle meinst Du denn damit?

      Es war auf einer Feier!
      Ein guter Bekannter eines Freundes fragte mich nach dem er hörte das ich eine Drohne habe die auch noch Fotos machen kann ob ich nicht mal einige Bilder für ein Foto Album machen könnte.

      Es handelt sich um ein Minigolf Platz wo ich Luftbilder von jeder Bahn sowie vom gesamten Platz inkl. Gastronomie machen soll.
      Ich würde es gern aus Spaß und für mein Freund machen.

      Habe jetzt durch meinem Freund gehört das er wohl die Bilder unter anderm auf seiner Homepage setzen möchte.

      Nun habe ich erstmal abgesagt da ich keinen Ärger bekommen möchte und ihn eigentlich auch nicht wirklich kenne.