Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

Analyse der Betriebssicherheit

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Analyse der Betriebssicherheit

      Hallo erst mal! Ich bin neu hier und habe gleich mal Fragen.
      Ich bin dabei meinen Typhoon H zu melden und in Österreich muss man eine Analyse der Betriebssicherheit durchführen und beschreiben was der Copter macht. Kennt ihr so was?

      Fehlerfall 1: Ausfall Sender z.B. Stromversorgung Sender, Antenne unterbrochen, Elektronik Fehler.
      Effekt:Verbindung Sender zum uLfz ist unterbrochen. Pilot hat keine Möglichkeit mehr in die Steuerung einzugreifen

      Fehlerfall 2: Ausfall Empfänger z.B. Bordbatterie Stromversorgung unterbrochen, Antenne unterbrochen
      Effekt: Empfänger kann die Steuersignale nicht auswerten

      Fehlerfall 3: Gestörte Datenverbindung z.B. Funkstörung, Reichweitenproblem, Elektromagnetische Störung (EMI - Electromagnetic Interference)
      Effekt: Einwandfreie Steuerung nicht mehr möglich

      Fehlerfall 4: Triebwerksausfall z.B. Ausfall eines Motors, Propellerverlust, Rotorverlust, Ausfall der Antriebsbatterie
      Effekt: Unkontrollierter Höhen- und Geschwindigkeitsverlust, Einschränkung der Lagesteuerung

      Fehlerfall 5: Kurzschluss z.B. in eingebauter Kamera oder Messsensoren, Betrieb bei Regen/Feuchtigkeit
      Effekt: Beeinträchtigung der Stromversorgung von für den Flug essentiellen Systemen

      Fehlerfall 6: Ausfall der Bord - Stromversorgung z.B. Kabelfehler in der Stromversorgung, Batteriefehler
      Effect: Empfänger/Steuerservos werden nicht mehr mit ausreichend Strom versorgt

      Fehlerfall 7: Störung/Ausfall der Fluglageregler z.B. Elektronischer Fluglagenregler durch Störung ausgefallen
      Effekt: Automatische Lagesteuerung eingeschränkt oder nicht vorhanden

      Fehlerfall 8: Störung/Ausfall im GNSS z.B. Satelliten Empfänger ausgefallen (GNSS-Global Navigation Satellite System)
      Effekt: Ausfall der automatischen Positionsbestimmung

      Fehlerfall 9: Störung/Ausfall in der Telemetrie z.B. Sensorfehler, Übertragungsfehler
      Effekt: Ausfall der mit der Telemetrie übertragenen Daten, sofern diese für den sicheren Betrieb erforderlich sind (z.B. Bordspannung)

      Fehlerfall 10: Thermische Überlastung der Batterie z.B. interner LiPo Akkufehler oder Überlastung durch zu hohen Strom/Unbalance
      Effekt: Abfall der Batteriekapazität, thermische Belastung der Umgebung
    • Boah, das wird mal interessant.
      Erstmal: Nein, ich persönlich kenne das im Falle von Coptern nicht. Ansonsten bei Flugzeugen kostet sowas aber mal ein paar Millionen plus ein Flugzeug, das geschrottet wird.
      In Deinem Fall:
      Einiges lässt sich aus der Bedienungsanleitung ableiten, ob man dem allerdings trauen kann und es einfach mal drauf ankommen lässt...?
      Musst Du es belegen? In Form von Zertifikaten? Oder reicht eine unbelegte Aussage?

      Ist das österreichisches Recht? Oder bist Du ein besonderer Einzelfall, z.B. wegen einer Örtlichkeit o.ä.?
      Gruß aus der Bundeshauptstadt

      René
    • danke für die Antwort!
      Einiges ist kein Problem und stellt für den Copter auch kein Risiko dar aber bei einigen hab ich so das Problem und will ich nicht ausprobieren.
      Man muss das belegen und beschreiben was passiert und wie man eingreifen muss. Wenn die wollen können sie das dann auch am Copter austesten (aussage laut Austrocontrol)
      Bei uns ist das üblich sobald du dich mit den Copter in die nähe von Gebäuden begibst.

      Leider ist das Österreichisches Recht!!!!
    • Ist ja wirklich krass, aber andere Länder, andere Sitten...

      Ich gehe davon aus das diese Vorgaben nur auf die gewerbliche Nutzung zutreffen.
      Trotzdem heftig, aber anscheinend eine Art Fachkunde Nachweis, sodass die Behörde einschätzen kann, ob bzw dass du deinen Copter jederzeit im Griff hast.

      Finde das gar nicht mal so unwichtig, denn grundsätzlich sind wir Modellbauer (ich sehe das zumindest so) und sollten somit wissen, was wann passiert und wie zu reagieren ist.
      Hat ja auch was mit Schadensbegrenzung zu tun. Auch ein Kapitän eines Schiffes muss im schlimmsten Fall richtig reagieren und zumindest Schaden am Menschen verhindern.
      Wenn du ganz spezielle technische Fragen hast, trau dich. Ich denke hier sind einige versierte User onboard.
    • Wahrscheinlich sind die auch die einzigen, die alle Antworten kennen
      Kann doch keiner erwarten, dass man als Endkunde anfängt, Feldstudien zu starten und den Verlust zu riskieren.
      Was passiert, wenn der Akku plötzlich aufgibt, wird wohl kein Käufer belegen wollen.
      Gruß aus der Bundeshauptstadt

      René
    • Wir könnten zu einigen Fragen Antworten geben, vieles ist bekannt und ergibt sich aus den Failsafe-Systemen des TYH. Ich würde jedoch die Fragen an Yuneec weiterleiten und die Antworten ausdrucken und dem Antrag beifügen.

      Ich vermute das Du mit Deiner Anfrage an Yuneec nicht der Einzigste bist/warst. Damit hättest Du belastungsfähige Aussagen.
      LG

      Steini
    • Hallo @van Emmerik Thomas. Also zu nächst einmal mein Beileid, ich bin auch in Österreich zu Hause und muss mich mit der ACG herumschlagen!
      Zu deiner Frage: für den H bekommst du auf keinen Fall eine Bewilligung für besiedeltes Gebiet von der ACG!
      1. würdest du dafür mindestens eine zweite Stromversorgung (Akku) mit von einander unabhängigen Kurzschlußsicherungen, was beim H nicht möglich ist!
      2. Wird meines Wissens eine Redundanzplatine mit zweitem FC verlangt der innerhalb von 5 Millisekunden übernimmt sollte der erste durch was auch immer ausfallen.

      Ich versuche das ganze jetzt mal mit dem Tornado H 920 umzusetzen. Der hat ja schon von Haus aus 2 Akkus,....

      Wenn du willst schicke mir eine PN mit deiner Telefonnummer, dann können wir uns mal direkt unterhalten.

      Lg
      Gerhard
    • Quelle: austrocontrol.at
      Einsatzgebiet I
      Unbebautes Gebiet: Gebiete, in denen sich keine Gebäude befinden.Weiters dürfen sich in diesem Gebiet bis auf den Piloten des uLFZ und der zum Zwecke des Fluges erforderlichen Personen keine zusätzlichen Personen aufhalten

      Einsatzgebiet II
      Unbesiedeltes Gebiet: Gebiet, welches maximal eine sekundäre Bebauung (z.B. Lagerhallen, Silos, Strohtristen) oder Gebäude, in denen infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist, aufweisen darf. Weiters dürfen sich in diesem Gebiet bis auf den Piloten des uLFZ und der zum Zwecke des Fluges erforderlichen Personen nur vereinzelt Menschen temporär (z.B. Wanderer) aufhalten.


      Einsatzgebiet III
      Besiedeltes Gebiet: Siedlungsbereich mit primären Gebäuden (z.B. Wohnhäuser, Schulen, Geschäfte, Büros), der im Wesentlichen als Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebiet genutzt wird.

      Einsatzgebiet IV
      Dicht besiedeltes Gebiet: Räumlich geschlossenes Besiedlungsgebiet (vergleichbar mit dem Ortskern einer typischen Marktgemeinde oder Bezirkshauptstadt).

      AT-Kat.JPG





      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Bei mir ist es genauso wie bei @SkyPower64. Ich hab mir gestern den Tornado H920 bestellt und werde in das mittlere Akkufach zwei Kurzschlußsicherungen "einbauen" (einfach dazwischen hängen.
      Laut einem ACG Hoschi sollte es reichen um die Bewilligung für das Einsatzgebiet 3 zu bekommen.
      Mal sehen.

      Lg
      Gerhard
    • Verstehe.
      Wenn ich das "Gebiet" mit etwa 1 km um mich herum definiere, fliege ich eh immer in den Gebieten 1 und 2.
      In den Gebieten 3 und 4 wäre ja schon bis zu den "erlaubten" 30 Metern die Gefahr groß, dass die Einschränkung wegen der Kamera und Persönlichkeitsrechten greift. Wüsste nicht, wo ich da im Berliner Raum fliegen sollte.
      Mir würde also 1 und 2 völlig reichen, wenn es denn sowas hier gäbe.
      Bin gespannt, was bei Euch raus kommt und drücke die Daumen.
      Gruß aus der Bundeshauptstadt

      René
    • Ihr müsst wissen, der ganze Affenzirkus hat bei uns in Österreich nur zwei wirkliche Gründe:
      1. Die ACG ist eine (und jetzt aufpassen!!!) privatisierte Behörde!!! Was uns zu Punkt 2 führt.
      2. Die ACG muss sich selbst finanzieren und bekommt absolut keine öffentlichen Gelder oder Subventionen.
      Aus dem Grund sind sie die Weltmeister in Sachen Geld verdienen.
      Ich weiß nicht wie viel es kostet ein Aufstiegsbewilligung in D zu bekommen, oder wie lange sie gilt, aber bei uns in Ö kostet ein Kurs für die Notwendige Luftrechtsprüfung ~ €300 und die Bewilligung ab € 240. Jetzt kommt aber der Knaller: so könnte man ja nur ein mal etwas einnehmen, die ACG hat dafür eine elegante Lösung. Die Bewilligung gilt Anfangs nur ein Jahr und danach nur zwei, was bedeutet man nimmt die mindestens
      € 240 immer und immer wieder ein.
      Super oder? Hätte ich selbst nicht besser machen können!

      LG
      Gerhard
    • Aspro76 schrieb:

      Die ACG ist eine (und jetzt aufpassen!!!) privatisierte Behörde!!!
      Das ist die DFS auch (wenn man es so bezeichnen mag).
      Aus Wikipedia: Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist als beliehenes Unternehmen Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes (Art. 87d GG). Sie befindet sich im ausschließlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vertreten wird. Die DFS ging 1993 aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor.


      Aspro76 schrieb:

      Die Bewilligung gilt Anfangs nur ein Jahr und danach nur zwei,
      Hier bislang grundsätzlich 2 Jahre.

      Preise habe ich gerade nicht parat.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix